Golf V: Tips für "Garantieinspektion"?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi,

ich fahre seit 1 Jahr einen Golf V, den ich damals als Gebrauchtwagen (7 Monate alt) beim VW-Händler gekauft habe. Meines Wissens gibt es bei VAG ja eine 2-jährige Garantiefrist. Nun meine Fragen:

1) Ist es richtig, dass der Garantiezeitraum mit dem Tag der *Erst*zulassung des Fahrzeugs beginnt?

2) Man hat mir gesagt, dass man auf jeden Fall (spätestens) kurz vor Ablauf des Garantiezeitraums seinen Golf zum Checken zu VW bringen sollte, damit die den dann checken...weil so auch bislang unerkannt gebliebene Mängel erkannt und kostenlos(!) behoben werden...

Würdet Ihr das auch empfehlen?

3) Ich bin ja nachwievor eine ziemliche Auto-"Laiin"... 🙂

Könnt Ihr mir dehalb einige Tips geben, an welchen Stellen beim Golf V (ich habe einen 102 PS Benziner) sich Mängel/ Defekte "verstecken" könnten bzw. wo ich vor dem Besuch beim Freundlichen mal genauer am Fahrzeug nachschauen sollte...?

Sind Euch nach Eurer Erfahrung irgendwelche Macken bekannt, die gehäuft beim Golf V vorgekommen sind bzw. vorkommen?

4) Bei meinem Fahrzeug ist es so, dass ich nach dem Losfahren manuell die Zentralverriegelung zum Schließen aller Türen betätigen muß. Hier im Forum (vor längerer Zeit) wurde m.E. mal gesagt, dass es problemlos möglich sei, mittels einer minimaler Änderung an der Steuersoftware den Zustand so zu ändern, dass die ZV *automatisch* nach dem Losfahren betätigt wird.

Ist das so richtig und wenn ja, ist sowas im Rahmen der o.g. Garantieinspektion schnell und kostenlos zu ändern oder eine längere Sache?

5) Mir ist vor einiger Zeit aufgefallen, dass sich die Scheibenwischanlage im Dauerwischmodus (also nicht Intervall) auf Intervallwischen selbstständig umstellt, sobald der Wagen (z.B. an der Ampel) stillsteht.

Ist das ein Bug oder ein Feature? 🙂

Gibt es irgendeine Möglichkeit - etwa bei sehr starkem Regen -, dass die Scheinbenwischer auch beim Anhalten im Dauerwischmodus bleiben?

Vielen lieben dank für Eure Hilfe! 🙂

Noch ein schönes Wochenende

Susan

16 Antworten

defekt sollte ja nach einem jahr noich nich sein. ich geb dir nur den tip das öl vorher zu kaufen, z.b. über ebay. macht es was günstiger, wenn du ihn zur inspektion bringst.

aber wenn du nix am auto feststellst und das auto noch nich zur inspektion muss (nach 2 Jahren war ist aber Bremsflüssigkeitwechsel angesagt) braquchst ihn auch nich nach VW bringen

Hi Susan,

zu 1) Korrekt Garantie läuft ab Tag der EZ

zu 2) Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Händler pauschal mal den Wagen auf Garantie durchcheckt

zu 3) Gibt natürlich einige Mängel beim Golf, die hier im Forum auch breit diskutiert werden (z.B. Klackern der Climatronic). Aber wenn dir jetzt nichts an deinem Golf als defekt auffällt, dann wirst Du davon wohl verschont geblieben sein

zu 4) Ich hab Modelljahr 2007, da kann man das automatisvhe Türverschliessen über die MFA+ selber einstellen. Weiss aber nicht, ob das bei MJ 2005 auch der Fall war und ob Du die MFA+ hast?

zu 5) Ist bei mir auch so. Der Scheibenwischermodus schaltet im Stand eine Stufe runter. Ob man das ändern kann, weiss ich nicht.

Hoffe dir so weit wie möglich geholfen zu haben
Gruß
Dennis

Hi, zu 2)

Wenn Du mit dem Auto zufrieden bist und er fährt und Du bist nicht zufällig mit dem Händler per Du, würde ich mir die Sache sparen, denn eigentlich gehts wie immer ums Geld und vorher sagt Dir auch niemand, in einem halben Jahr geht der Anlasser kaputt
oder so...

Munter bleiben !

Re: Golf V: Tips für "Garantieinspektion"?

1. Jepp, beginnt am Tag er ersten Zulassung.

2. Muss nicht sein, aber innerhalb von 2 Jahren muss man auf jeden Fall zum 1. Service. Wenn DU dem KD-Berater dann sagst, sie sollen den Wagen aufgrund der bald ablaufenden Garantie durchsehen (einen kurzen Check sollte man in Deinem Beisein vor der Inspektion machen), dann schadet das nicht. Aber es wäre besser, Du teilst denen alle aufgefallenen Mängel mit. Denn so gründlich werden die nicht suchen, wozu auch?!

3. Gibt eigentlich nicht viel. Türdichtungen fallen gerne mal ab, die Klimaanlage tickert gerne mit den Stellmotoren und es gibt diverse Updates im Problemfall. Beim RCD300 gibt es auch paar Probleme (schaltet von selbst ein, Laufwerk macht Probleme usw.)

4. Das automatische Verrigeln kann man ohne MFA+ beim 🙂 gübstig einstellen lassen, das Entriegeln beim Abziehen des Schlüssels aber nicht vergessen.

5. It's a feature 😉

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Ich ergänze mal, was mir noch einfällt:

1. Sollte der Wagen ohne Zulassung an den Kunden ausgeliefert worden sein, würde die Garantie ab diesem Zeitpunkt beginnen. Das müsste im Serviceheft aber vermerkt sein. Ebenso wenn es ein EU-Neuwagen wäre, es zählt dann, wann der ausländische VW-Händler ihn ausgeliefert hat.

3. Da fällt mir noch der Softlack an Airbag und Lenkrad ein, der bei meinem mangelhaft war.

weitere Ergänzungen:

- beim 4-türer unbedingt die C-Säule ansehen: falls in Höhe der Gürtellinie (Übergang Scheibe-Blech) keine Folie aufgeklebt ist wird durch die Türdichtung ggf. der Lack abgekratzt (siehe auch beigefügtes Bild)

- das Problem der abfallenden Türdichtungen hat sich m.E. mit Modelljahr 2006 erledigt (seitdem je eine umlaufende Dichtung an der Karosserie und an der Tür)

- evtl. noch unbemerkte Schadstellen in diversen Verkleidungsteilen

Ich persönlich mag es nicht, wenn ein Auto automatisch nach dem Anfahren verriegelt - das gibt so ein "eingesperrtes" Gefühl...

weitere Ergänzungen:

- beim 4-türer unbedingt die C-Säule ansehen: falls in Höhe der Gürtellinie (Übergang Scheibe-Blech) keine Folie aufgeklebt ist wird durch die Türdichtung ggf. der Lack abgekratzt (siehe auch beigefügtes Bild)

- das Problem der abfallenden Türdichtungen hat sich m.E. mit Modelljahr 2006 erledigt (seitdem je eine umlaufende Dichtung an der Karosserie und an der Tür)

- evtl. noch unbemerkte Schadstellen in diversen Verkleidungsteilen

Ich persönlich mag es nicht, wenn ein Auto automatisch nach dem Anfahren verriegelt - das gibt so ein Gefühl der "Gefangenschaft".

Hallo,

erstmal vielen lieben dank für die vielen schnellen Antworten! 🙂

zum automatischen Zentralverriegeln:

1) ich habe nur eine "normale" MFA. Wie kompliziert und vor allem zeitaufwendig ist denn das Programmieren zum automatischen ZV?

2) Läuft das stets unentgeltlich, wenn der Wagen ohnehin beim Freundlichen steht oder ist das ein *besonderer* Service?

zum "Runterschalten" der Scheibenwischanlage im Stand:

Findet Ihr das bei starkem Regen nicht nervig, wenn man in städtischen Verkehr bei Stop-and-Go stets selber wieder nach dem Anhalten auf Dauerwischen stellen muß...? 🙂

Nochmals danke! 🙂

Viele Grüße

Suaan

Zitat:

Findet Ihr das bei starkem Regen nicht nervig, wenn man in städtischen Verkehr bei Stop-and-Go stets selber wieder nach dem Anhalten auf Dauerwischen stellen muß...?

Könnte ich mir nervig vorstellen aber ich hab einen Regensensor, der wischt dann von alleine wieder los 🙂

Zu deinen anderen beiden Fragen kann ich keine sicheren Aussagen machen, finden sich aber bestimmt welche die was daüber wissen.

Gruß Dennis

Hallo,

möchte auch mal etwas zur Garantie sagen.
Entscheidend ist der Tag der Auslieferung von VW an den Händler, der nicht immer das Datum der ersten Zulassung bedeuten muß. Jeder VW Händler kann in seinem Computer den Tag der Auslieferung und somit den Beginn der Garantie einsehen.
Also Achtung, je nachdem wie lange der Wagen beim Händler auf dem Hof stand kann der Garantiebeginn abweichen.
Gruß telfast

Zitat:

Original geschrieben von telfast


Hallo,

möchte auch mal etwas zur Garantie sagen.
Entscheidend ist der Tag der Auslieferung von VW an den Händler, der nicht immer das Datum der ersten Zulassung bedeuten muß. ..

Ach Du mein Schreck! Also doch nicht der Tag der EZ...! 🙁

Zitat:

möchte auch mal etwas zur Garantie sagen.
Entscheidend ist der Tag der Auslieferung von VW an den Händler, der nicht immer das Datum der ersten Zulassung bedeuten muß. Jeder VW Händler kann in seinem Computer den Tag der Auslieferung und somit den Beginn der Garantie einsehen.
Also Achtung, je nachdem wie lange der Wagen beim Händler auf dem Hof stand kann der Garantiebeginn abweichen.
Gruß telfast

Bist Du wirklich sicher, dass das so ist? Bei Tageszulassungen kann es natürlich sein, dass das Auto noch weitere 6 Monate auf dem Hof steht, dass geht dann von der Garantiezeit ab. Aber wenn man einen noch nicht zugelassenen Wagen, z.B aus dem Showroom kauft würde ich sagen, dass die Garantiezeit auch erst mit der Zulassung beginnt. Aber vielleicht ist das falsch und es kann noch jemand anderes den Sachverhalt bestätigen, ehe jetzt Angst und Schrecken entstehen 🙂

Dennis

Hallo,

diese Info wurde mir sowohl vom Händler, als auch von der Servicehotline des Werks bestätigt.
Also mal Fragen, wann die Garantie wirklich zuende ist.
Gruß
telfast

Zitat:

Original geschrieben von telfast


Hallo,

diese Info wurde mir sowohl vom Händler, als auch von der Servicehotline des Werks bestätigt.
Also mal Fragen, wann die Garantie wirklich zuende ist.
Gruß
telfast

Ich würde nach dem gehen, was man schriftlich bekommt:

Volkswagen Garantie

Zitat:

10. Der Beginn der Laufzeit der zweijährigen Garantie wird durch die Volkswagen AG oder einem autorisierten Volkswagen Partner im Serviceheft dokumentiert. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt ...

Ich gehe mal davon aus, der Wagen wurde von einem deutschen Vertragshändler an den Erstkäufer übergeben.

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