Golf V Edition 30, von VW Niederlassung Unfallfhzg als unfallfrei verkauft worden

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hey Leute,
Hab ein großes Problem. Hab vor 3 Jahren nen Edition 30 bei ner vw Niederlassung als Unfallfreies Auto gekauft. Nach ner zeit bröckelte der Lack an der Motorhaube und am rechten Kotflügel ab. Zuerst hab ich versucht es bei der Niederlassung zu reklamieren. Der sachverständige hat das Auto über eine Stunde begutachtet und konnte keine Mängel feststellen.
Also hab ich alles auf eigene Kappe lackieren lassen. Mein Lackierer hat mir dann mitgeteilt dass das Auto anscheinend mal einen heftigen Unfall auf der rechten Seite hatte. Ne Woche später kam dann gleich ein Gutachter.
Der stellte fest:
Spaltmaße an der hinteren rechten Türe stimmt nicht.
Schlechte Lackierung
Mehrere Beweise für Unfall
Usw....

Also nahm ich wieder Kontakt zum Händler auf. Der wies sofort alle Schuld von sich und meinte der 1. Besitzer is der beste Kunde des Hauses und würde so etwas nicht verheimlichen.

Jetzt muss ich natürlich Beweise dafür finden das der Unfall vor meinem Besitz passiert ist.
Was kann ich tun??????
Vielen dank im vorraus

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Die Frage, die der TO sich erst mal stellen muss, ist doch: Was willst du mit deinen Bemühungen jetzt erreichen?
Das der Verkäufer den Wagen nach 3 Jahren nicht einfach zurücknimmt und dir nen schicken Neuwagen hinstellt, sollte ja wohl jedem klar sein...

Sieh es mal so: Du hast den Wagen 3 Jahre ohne größere Probleme nutzen können. Aus dieser Nutzung hast du einen Wert bezogen und dagegen steht ein entsprechender Wertverlust des Wagens. Nun entdeckst du einen Vorschaden, dessen Ursache und Zeitpunkt der Entstehung du aber leider nicht so leicht beweisen kannst. Somit kann man eigentlich nur noch darüber diskutieren/streiten, wie hoch der jetzige Zeitwert deines Wagens ohne den Vorschaden wäre und wahrscheinlich geht es dabei untern Strich nur um ein paar hundert Euro.

Lohnt es sich dafür ein Gericht anzustrengen, um am Ende in einem Vergleich 239,45 EUR zugesprochen zu bekommen und 50% der Prozesskosten tragen zu dürfen? Ich denke, eher nicht.

Ich weiß, wie ärgerlich es ist, wenn man merkt, dass man über den Tisch gezogen wurde und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach dem Kauf wäre ich auch mit allen MItteln dagegen angegangen, aber nach 3 Jahren muss man sowas wohl einfach unter "Lebenserfahrung" verbuchen.

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Ich glaube auch nicht dass du noch irgend etwas erreichen kannst, die Autohäuser lassen sich in der Regel beim Ankauf schriftlich bestätigen, dass der Wagen unfallfrei ist, damit sind die dann raus aus der Nummer und du musst nachdem du 3 Jahre das Auto genutzt hast nachweisen...........spare dir das Geld für den Anwalt und die Gutachten, du kannst nur verlieren!!!!

Nönönönö.. arglistige Täuschung.. hat keinen "Ablauf" wenn er nun den Schwanz einzieht machen die es weiterhin so.. also du solltest da echt kämpfen..

Es muss garkeinen unfall gegeben haben. Sogenannte Karosseriebauer die sofort behaupten " ja sieh maal da hats aber mal ordentlich geknallt du" haben meisten 0 Ahnung.

Es könnte auch jemand mit einem Einkaufswagen mal vom Kotflügel, bis zur hinteren Tür gestreift sein und jetzt?!?!?! . Dann werden die Anbauteile natürlich abgenommen und lackiert, oder eventuell ersetzt und wenn der dumme Karosseriebauer/Lackierer nicht in der Lage ist die Spaltmaße anzupassen, hat man den Salat.

Dann kommt eben ein sogenannter "Fachmann" und er kann sofort wissen : Da hats richtig geknallt du. Vielleicht hats auch mal beim Karosseriebauer geknallt ( in der Birne vllt?)

Wurde die Karosse bereits vermessen bzw. sind Abweichungen, weit außer Toleranz festgestellt wurden ?

Mfg!

Ein genervter Bürger der sich die Scheiße in manchen Werkstätten nicht mehr anhören kann.

Der Vorbesitzer hat den Hocker mit Vorschaden (egal welcher) an den Dealer verkauft, halte Dich also an den Vorbesitzer, denn was kann die Werkstatt dafür, dass der Verkäufer die belogen hat und Spaltmaße , die können aus vielen Gründen abweichen, immer cool bleiben 🙄

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Halte es wie @minor1019 bereits geschrieben hat. Abbuchen unter "Lernen fürs Leben". Musste ich auch an dieser Stelle. Meiner hatte auch einen Unfall. Hab es mittlerweile von meinem Lacker des vertrauen fachmännisch beheben lassen und gut ist.
Hatte auch beim freundlichen nachgeschaut ob was eingetragen ist, da es in der VW Finanzierungszeit passiert sein musste. Leider war kein Eintrag vorhanden. Und meine Lacker meinte auch das das sowas von dillentantisch instandtgesetzt wurde. Hinterhofwerke wo es auch nix kosten sollte. Naja beim Fahrzeugkauf bin ich halt klüger und schaue genauer.

Zitat:

Original geschrieben von golf-V-driver


Der Vorbesitzer hat den Hocker mit Vorschaden (egal welcher) an den Dealer verkauft, halte Dich also an den Vorbesitzer, denn was kann die Werkstatt dafür, dass der Verkäufer die belogen hat und Spaltmaße , die können aus vielen Gründen abweichen, immer cool bleiben 🙄

Hi,

das ist völliger Blödsinn. Der Vertragsparter ist das VW Autohaus,das ist dafür zuständig das das Auto dem entspricht was er verkauft.

Das Autohaus muß sich dann hinterher wiederum an den Vorbesitzer des Wagen wenden und ihn in regress nehmen.
Wenn das Autohaus einen Wagen als Unfallfrei verkauft dann haben die das gefälligst auch zu prüfen und dürfen sich net auf die Unterschrift eines Vorbesitzers verlassen!

Aber wie gesagt in diesem Fall ist einfach zuviel Zeit vergangen,wäre der vertuschte Schaden direkt nach dem Kauf aufgefallen hätte man den Kaufvertrag rückgänig machen können bzw. eine finanzielle Entschädigung bekommen können. Nach 3 jahren ist der Zug ohne weitere Beweise aber wohl abgefahren.

Gruß tobias

Im Grunde hast du genau so viel "Mist gemacht" wie der Verkäufer. Einen Wagen checkt man vor dem Kauf auf der Bühne mit fachkundigem Freund, etc.

Keinesfalls prüft man als erstes das Radio, lümmelt sich in die Sitze oder fummelt am Lenkrad. 🙄

Wenn der Wagen UNTEN 1a ist, DANN schaut man die Spaltmaße und sucht Lackreste/Sprühnebel an den Kanten, prüft ob die Kotflügelschrauben schon mal gelöst wurden, etc, DANACH setzt man sich rein.

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