1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Golf V BJ 2007 1.4 TSI Verkokung

Golf V BJ 2007 1.4 TSI Verkokung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

habe schon wegen vielen Schäden an meinem Motor hier nach gelesen. Leider finde ich zu meinem jetztigen Problem nichts.

Nur zum Verständis ein chronologischer Verlauf meiner Reperaturen beim Freundlichen.

Auto Kauf 7/2010 mit 60.100 km ...größter Fehler TSI gebraucht gekauft
7/2011 Maderschaden an einem Schlauch des Kühlsystem. Trotz Drucktest seit dem Kühlmittelverlust
3x Freundlichen aufgesucht.
12/2011 Ladeluftkühlerausgetauscht. Seit dem Besser aber noch nicht ganz behoben.
09/2012 Steuerkette getauscht...50% Kulanz da schon über 100.000 km
04/2013 Verkokung, 2 Zylinderköpfe bauen kein Druck mehr auf.

Nun habe ich 2 Möglichkeiten

1. Auto verkaufen für 5100€ nach dem ich damals 13700€ gezahlt habe und 4000€ an Bremsen/Service/Reifen reingesteckt habe.
2. Zylinderkopf für ca. 1000€ Abnhemen lassen Verkokung entfernen und dann immer noch nicht wissen ob es das war...Schlimmsterfall, danach der Motortausch für 5000€.
Kulanz bei jetzt 130.000 km Fahrleistung fällt wohl auch nicht hoch aus.

Nun komme ich zu meiner Frage.

Kann ein Zusammenhang zwischen dem Kühlmittelverlust und einer Verkokung bestehen?
Mit folgendem Hintergrund. Der erste Schaden ist in meiner Garantie angefallen und wurde nicht ordentlich behoben. Somit besteht auf Folgeschäden doch eigentlich auch anspruch auf Reperatur?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung möchte jetzt aber als Leihe nicht alles Mobil machen, wenn mein Verdacht sich nicht bestätigen könnte.

Vielen Dank um euren Rat.

Dudidel

Beste Antwort im Thema

Ich glaube aber auch, dass in jeder TPI der Satz vermerkt ist, dass die Werkstatt dazu verpflichtet wird zu behaupten, dass der Kunde der erste mit diesem Fehler ist.

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von flashsmaster



Zitat:

Original geschrieben von wbvw333


Ich glaube aber auch, dass in jeder TPI der Satz vermerkt ist, dass die Werkstatt dazu verpflichtet wird zu behaupten, dass der Kunde der erste mit diesem Fehler ist.
glauben ist nicht wissen.... 😉

und dieses ist ein Irrglauben!...

...und du bist der Ironie nicht mächtig 😛

"Der Mensch irrt solang er lebt"

und ironie war da auch keine drin 😉

Zitat:

Original geschrieben von flashsmaster


"Der Mensch irrt solang er lebt"

und ironie war da auch keine drin 😉

Hallo,

ne stimmt. Habe da ehr Sarkasmus herausgelesen😁

So 2 Rechnungen sind es geworden.

1. Rechnung gesamt Summe noch unbekannt. (Kulanz 30%)

- Verkokung gereinigt
- Kolben neu eingeschliffen
- Kolbenring am Zylinder 3 oder 2 getauscht.

2. Rechnung 1554€ davon 50 % Kulanz von VW

-Nockenwelle+Deckel getauscht

Nun hätte ich noch eine Frage.
Was kann passieren wenn der Kolbenring ab Werk um 180° verdreht eingebaut wurde, sowas oder sowas in der Art, hat mein Freundlicher gesagt.

Zitat:

@flashsmaster schrieb am 13. Juni 2013 um 11:18:02 Uhr:


"Der Mensch irrt solang er lebt"

und ironie war da auch keine drin 😉

"Es irrt der Mensch solang er STREBT" Wenn du schon Faust zitierst dann bitte richtig 🙁

Das heisst also, auch wenn der Mensch strebt ist er dennoch nicht davor sicher den falschen Weg zu nehmen.

Alter schwede... Das hat dir aber ganz schön lang unter den Nägeln gebrannt, meinst du nicht auch? o.O

Ich kenne leider heute nicht mehr meinen Gedankengang, aber ich glaube Faust kann ich hier als Rückhalt diesen Satzes wohl ausschließen. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen