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Golf Schaden Fahrertüre - Fachwerkstatt Austausch Türe oder Ausbeulen / Spachteln lassen?

VW Golf
Themenstarteram 11. März 2019 um 11:27

Hallo zusammen,

habe einen Schaden an meinem Golf 7 (BJ 16, pure white) an der Fahrertüre, Gegner ist schuldig. Schaden betrifft nur die Fahrertüre, sonst ist nichts betroffen.

Sachverständiger sagt 3.500€, da das Türblech ausgetauscht und neu lackiert werden muss.

Die Frage ist nun, ob ich es in der Fachwerkstatt reparieren lasse, oder ob ich mir die 3000€ (da abzüglich MwSt.) auszahlen lasse und es woanders machen lasse.

Habe bereits bei einem Beulendoktor angefragt, der meinte, dass das höchstens mit Spachteln und Neu-Lackieren machbar wäre.

Alternativ halt Türe tauschen, wobei das ja auch eine unabhängige Werkstatt hinbekommen sollte.

Was ist eure Meinung? Das einfachste wäre mit Sicherheit die Reparatur in der Fachwerkstatt, jedoch wäre Auszahlen und woanders günstiger machen lassen natürlich echt eine Option...

Was kostet Ausbeulen + Spachteln + Lackieren? Schätzungsweise ca. 1000€ oder?

Türe würde man ja evtl. mit Glück in der richtigen Farbe in der Bucht finden, das wäre dann natürlich auch recht günstig.

Gruß

Andi

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2019 um 6:22

Ähmm....geht´s noch?

Jedem Fzg Halter steht es frei, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Ob und wie dieser Schaden repariert wird ist ganz allein Sache des Geschädigten.

Und wenn er Schalbretter dran macht und die Beule mit Beton aufschüttet. Ist sein Auto, er kann damit machen was er will.

So z.B. die Knete in die Tasche stecken, rein garnichts machen und das Auto nach 6 Jahren - 1 000 € für den vorhandenen Schaden in Zahlung geben.

Vielleicht hat er ´nen Kollegen der Schrauber ist und ihm die Tür für ´n Appel und ´n Ei ersetzt?

Ich glaube echt, es geht los hier. Ehrlicher Versicherungsnehmer.

GTTom, erklär´ mal was daran nicht ok ist.

Der Oberknaller ist hier wohl matcher1.6? Sag´ mal, hast Du den letzten Schuß nicht gehört?

Mir schwillt hier echt der Kamm...

Thommi

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Zitat:

@me3 schrieb am 11. März 2019 um 19:34:22 Uhr:

Wenn das ein Haftpflichtschaden ist, kann dir die Höhe der Kosten egal sein. Deine Meinung zur Kostenminimierung ist löblich, hilft am Ende nur der gegnerischen Versicherung. In einem umgekehrten Fall würde das den Gegner überhaupt nicht interessieren.

Ausbeulen und spachteln betrachte ich beim Alter deines Autos als keine Option. Wenn es in ein paar Jahren drunter rostet, musst du für deinen guten Willen noch in die eigene Tasche greifen. Eine neue Tür vom Werk hat zumindest den selben Schutz wie das Auto.

Ich würde es in der Stammwerkstatt reparieren lassen.

me3

Er will ja Profit rausschlagen! Also 3.000 Euro in die Tasche und billig hinpfuschen lassen. Ich finde ja das sowas verboten gehört. Auto soll in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, gegnerische Versicherung zahlt. Punkt. Da noch Kohle rausziehen finde ich nicht in Ordnung!

Ja gut .... ob in Ordnung oder nicht. Allein 3500 Euro für ne neue Tür bei einer Versicherung abrechnen zu wollen, ist im Grundsatz schon mal nicht in Ordnung;)

Ich habe Preise einer VW Fachwerkstatt gepostet (Foto im vorletzten Beitrag von mir). Normalerweise sollte sowas mit ca. 1200-1300 Euro erledigt sein, wenn es tatsächlich nur die Tür ist, wie das im ersten Beitrag so erwähnt wurde.

O.k. muss zugeben, von der Seite habe ich das nicht gesehen. Wenn er das wirklich so will, ist das unfähr gegenüber dem Unfallgegner und der Versicherung. Ich hoffe, er erleidet Schiffbruch mit so einem Verhalten.

me3

Warum unfair? Immerhin hat er dann eine sch.... zusammengeflickte Karre

Mies gegenüber dem Unfallgegner, weil der eine sachgerechte und vollwertige Reparatur bezahlen soll. Die ehrlichen Versicherungsnehmer werden durch so ein Verhalten ebenfalls mit bestraft (Schadensindex des Modelles).

me3

am 13. März 2019 um 6:22

Ähmm....geht´s noch?

Jedem Fzg Halter steht es frei, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Ob und wie dieser Schaden repariert wird ist ganz allein Sache des Geschädigten.

Und wenn er Schalbretter dran macht und die Beule mit Beton aufschüttet. Ist sein Auto, er kann damit machen was er will.

So z.B. die Knete in die Tasche stecken, rein garnichts machen und das Auto nach 6 Jahren - 1 000 € für den vorhandenen Schaden in Zahlung geben.

Vielleicht hat er ´nen Kollegen der Schrauber ist und ihm die Tür für ´n Appel und ´n Ei ersetzt?

Ich glaube echt, es geht los hier. Ehrlicher Versicherungsnehmer.

GTTom, erklär´ mal was daran nicht ok ist.

Der Oberknaller ist hier wohl matcher1.6? Sag´ mal, hast Du den letzten Schuß nicht gehört?

Mir schwillt hier echt der Kamm...

Thommi

Ach Thommi11. Der Kamm schwillt wieder ab. Keine Sorge. Und nein hab den Schuss tatsächlich nicht gehört. Das Auto sollte meiner Meinung nach in den vorherigen Zustand versetzt werden. Das sollte von der Versicherung gezahlt werden egal was es kostet. Für alles andere gibt es die Wertminderung. Warum nochmal soll er Geld einstecken? Wofür? Rechtlich ist das einwandfrei .... keine Frage. Letztlich werden genau dadurch unsere alle Versicherungen von Jahr zu Jahr teurer weil ein Gutachten einen hohen Preis veranschlagt und komischerweise die Reparatur dann immer billiger gemacht wird ... wo auch immer. Aber ich denke dass verstehst du nicht Thommi11. Bist wohl auch einer der sich die Hände reibt bei einem Unfall und gleich Urlaub buchen geht!

Zitat:

@thommi11 schrieb am 13. März 2019 um 07:22:30 Uhr:

 

GTTom, erklär´ mal was daran nicht ok ist.

 

Thommi

Habe ich doch schon erklärt;)

Ne neue Tür kostet bei VW ca 400 Euro Netto. Die Lohnkosten für den Ersatz der Tür liegen bei ca 200 bis 230 Euro Netto, die Lackierung einer Tür kostet ca 250 bis 350 Euro Netto, Umsatzsteuer auf alles oben drauf = circa 1200 bis 1300 Euro Schadensumme.

Im ersten Beitrag stand geschrieben, dass nur die Tür einen Schaden genommen hat und insgesamt dafür 3500 Euro Brutto als Schadenssumme im Raum stehen. Entweder ist deutlich mehr kaputt als angegeben, oder die Schadensumme ist ungeklärt aufgeblasen. Und das ist, nach derzeitiger Kenntnis der Informationslage zum tatsächlichen Schaden, nicht in Ordnung dafür 3500 Euro bei einer Versicherung abzurechnen, für einen Schaden den eine VW Fachwerkstatt normalerweise zu o.g. ca 1200-1300 Euro instand setzen kann.

Zum Vergleich:

Der Schaden an meinem 7R wurde zu 3600 Euro Brutto abgerechnet. Darin enthalten war ein neuer Xenonscheinwerfer, 2 neue Türen und ein neuer Kotflügel. KFZ-Sachverständiger hat natürlich auch vor der Reparaturfreigabe ein Gutachten erstellt.

am 13. März 2019 um 11:26

Das ist völlig Rille.

Man sollte mal genau überlegen. Es gibt div. Händler die genau diese Fzge unfallbeschädigt kaufen, reparieren und wieder verkaufen. Die leben davon. Der Vertragshändler lebt möglicherweise auch davon wenn 1 Fzg mehr neu verkauft wird.

Und ja, ich würde genauso handeln. Mir den Schaden auszahlen lassen, mir die Hände reiben und den "Überschuß" auf die hohe Kante legen oder verfressen, was auch immer...

Ich habe vor 30 Jahren nur solche Auto´s gefahren. Billig geschossen, repariert, 6 Monate gefahren und mit repariertem Unfallschaden verkauft.

Hab´ dann einige Jahre "umgeschwenkt" auf Motor- Getriebeschäden, diese gekauft, repariert und nach 6 Monaten wieder verkauft. Was ist daran unehrenhaft? Oder unehrlich?

Die Abwicklung ist völlig legitim. Es wird nach Gutachten abgerechnet. Nicht umsonst gibt es die Restwertbörsen. Hier von "ehrlichen Versicherungsnehmer" zu sprechen, dem TE Unehrlichkeit zu unterstellen ist einfach völlig neben der Spur.

Ob hier der Schaden "aufgeblasen" ist oder wird, wissen wir nicht. Sofern ein Gutachten in der Höhe vorliegt wird so abgerechnet, einbehalten wird die Mehrwertsteuer.

VG Thommi

Nun eine Unehrlichkeit unterstellt hier glaube ich keiner, da keiner von den hier beteiligten den Schaden objektiv sehen bzw bewerten kann, sondern nur anhand der Angaben aus dem Eingangspost bzw den Fotos urteilen kann.

Ich habe selber schon an der Erstellung von Audatex Gutachten mitgewirkt, auch habe ich einen Sachverständigen in der Familie der täglich solche Fälle bewertet und mit sämtlichen Beteiligten zusammen arbeitet. Die Prozedere sind also bekannt.

Persönlich kann ich eine Haltung nach Schadenshöhe auszahlen lassen und anschließend selber reparieren voll nachvollziehen. Das ist ja auch völlig legitim. Nur was ich nicht nachvollziehen kann, wie anhand des offensichtlichen Schadens eine solche Summe zustande kommt. Es dürfte fraglich sein, ob seit 2017 (Stand der Preise meines Wildschadens) eine Verdreifachung der Preise stattgefunden hat. Auch dürfte es in DEU keine derartige vertikale Preisdifferenzierung geben, die solch enorme Schwankungen erklärt. Das irritiert mich halt nur...

Mir ist es ehrlich gesagt vollkommen egal, da der Versicherer nach objektivem Schadensumfang und erstellten Gutachten reguliert. Wird schon alles seine Richtigkeit haben;)

Was ist denn das mit Wertminderung: Wenn ein Originalteil eingebaut wurde und die Lackierung, Konservierung und Montage nach Herstellervorgaben ausgeführt wurde, gibt es keine Wertminderung. Zumindest kenne ich keinen Gutachter, der sowas schreibt.

Der Austausch der Tür auf Grund eines Unfalles muss beim Verkauf mitgeteilt werden. Machst man das nicht, kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Der Verkäufer macht da immer den Max. Auch wenn es fachgerecht gemacht ist, wird jeder Händler Geld dafür abziehen.

Das der Gutachter die Wertminderung nicht mit rein rechnet, deutet daraufhin, das er von der Versicherung beauftragt wurde.

Wir haben auch schon so ein Unfallfahrzeug gekauft. War fachgerecht repariert und hat uns viele Jahre treu überall hin geschafft.

me3

Stimmt, gibt man natürlich an. Deshalb ist das noch kein Unfallfahrzeug. Was das ist, gibt es zum Nachlesen. Wir hatten das öfters mal in der Familie, dass Türen und Kotflügel ersetzt wurden. Da wurde noch nie irgendwas bei Inzahlungnahme oder beim Gebrauchtwagencheck abgezogen. Immer in ordentlichen Betrieben gemacht worden und gut lackiert. Hat niemand etwas von Farbunterschieden sehen können, auch nicht bei Silbermetallic. Wenn mal ein Gutachter nötig war, habe ich noch nie einen von der Versicherung akzeptiert, habe immer meine eigenen beauftragt. Deswegen sogar mal gegen eine Versicherung prozessiert und haushoch gewonnen.

Natürlich ist das ein Unfallschaden, der unaufgefordert angeben werden muss!

Zitat:

@schweik6 schrieb am 13. März 2019 um 21:22:54 Uhr:

Natürlich ist das ein Unfallschaden, der unaufgefordert angeben werden muss!

Ohne wenn und aber, und bei einem jungen Auto definitiv dann auch mit Wertminderung.

Wenn ich gucke was hier für ein Blödsinn steht weiß ich warum ich jedem Geschädigten Gutachter und Anwalt anrate. :rolleyes:

Neue Tür für 1200€ beim Fachhändler - amüsant :p

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