golf plus 1.4 tsi motorschaden
hallo alle zusammen, ich weiss das thema kam bestimmt schon 1000x aber vieleicht könnt ihr mir weiterhelfen ich bin neu hier.
wir haben vor einem monat einen gebrauchten golf plus 1.4 tsi 140ps automatik baujahr 7/2007 gekauft für 9000euro.
vor 5 tagen bemerkte ich unregelmässigkeiten. bin zur werkstatt gefahren. der meister meinte zu mir zylinderkopfdichtung ist kaputt, also der komplette motor. das ding ist platt. ein neuer motor würde 4700euro kosten. nun zur meiner frage. als ich den wagen damals gekauft habe hat der verkäufer mir noch eine zusatzversicherung auf getriebe und motor dazugegeben die man sonst bezahlen muss. er wollte nicht mit dem preis runtergehen also hat er mir die noch gegeben. habe im kleingedruckten nichts von teilzuzahlung oder sonstiges gelesen. meint ihr das wird die versicherung übernehmen. ich meine der wagen hat bestimmt nicht mehr den wert der reparatur. habe mit dem gebrauchtwagenhändler telwfoniert, er meinte auch das der schaden ja nicht war als ich den wagen gekauft habe.
Beste Antwort im Thema
Bitte höre doch auf das, was die Leute dir hier raten.
Die Versicherung ist total unwichtig in deinem Fall! Dass der Händler sich darauf beruft ist klar, immerhin ist es ja sein Geld.
Du hast innerhalb der ersten 6 Monate Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler steht für alles gerade, was mit dem Wagen in dieser Zeit passiert. (Außer er kann beweisen, dass du Schuld trägst, was kaum möglich sein wird.)
Also mach dem Händler klar, dass du dich auf die Gewährleistung berufst und er die Pflicht zu Nacherfüllung hat. Sämtliche Kostenvoranschläge oder Änhliches mit der Verischerung kannst du dir sparen. Das macht die Sache nachher bloß noch komplizierter wenn du da bei der Versicherung zu irgendwas zustimmst.
mfg TommyB
27 Antworten
ich warte was die versicherung sagt und wenn die nix machen stell ich ihm das ding aufn hof. nein er hat nix dran gebessert der wagen war ja nocj nicht bei ihm
Zitat:
@daniel_12345 schrieb am 11. März 2015 um 10:02:03 Uhr:
ich warte was die versicherung sagt und wenn die nix machen stell ich ihm das ding aufn hof. nein er hat nix dran gebessert der wagen war ja nocj nicht bei ihm
Warum nicht??? Du musst Ihm doch de Gelegenheit geben Ihn zu reparieren
der verkäufer meinte die haben auch nur ne werkstatt zum reifenwechseln also kein meister oder so. ich denke er will sich da rausreden. soll ich es ihm einfach trotzdem hinstellen. deswegen meinte er auch das ich zu einer werkstatt fahren soll. die lassen sich das natürlich bezahlen. und wer muss das zahlen ich!
Nein das musst du nicht. Die Werkstatt holt sich die Freigabe vom Händler. Mach denen klar das du das Auto erst einen Monat hast und Gewärhleistung besteht!
Hast du ne VW Werkstatt in deiner Nähe?
lass doch den Verkäufer den Auftrag erteilen, stell Ihm die Kiste hin und bestehe auf Reparatur, Er muss doch Gewährleistung leisten
nun komm in die Hufe
Zitat:
@daniel_12345 schrieb am 11. März 2015 um 10:02:03 Uhr:
ich warte was die versicherung sagt und wenn die nix machen stell ich ihm das ding aufn hof. nein er hat nix dran gebessert der wagen war ja nocj nicht bei ihm
Wenn es über die Versicherung läuft zählt die anteilig nach KM stand. Hat er zb schon über 100tkm gelaufen, zählen die nur einen gewissen Prozentsatz der Kosten, den Rest zahlst du! Bei der Gewährleistung MUSS der Verkäufer die Kosten übernehmen.
Deswegen auch meine Frage nach der Gesamtlaufleistung
der wagwn hat 88000km runter. und meine werkstatt hat einen kostenvoranschlag geschrieben und das an die versicherung geschickt. jetzt heisst es warten was die sagen
Bitte höre doch auf das, was die Leute dir hier raten.
Die Versicherung ist total unwichtig in deinem Fall! Dass der Händler sich darauf beruft ist klar, immerhin ist es ja sein Geld.
Du hast innerhalb der ersten 6 Monate Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler steht für alles gerade, was mit dem Wagen in dieser Zeit passiert. (Außer er kann beweisen, dass du Schuld trägst, was kaum möglich sein wird.)
Also mach dem Händler klar, dass du dich auf die Gewährleistung berufst und er die Pflicht zu Nacherfüllung hat. Sämtliche Kostenvoranschläge oder Änhliches mit der Verischerung kannst du dir sparen. Das macht die Sache nachher bloß noch komplizierter wenn du da bei der Versicherung zu irgendwas zustimmst.
mfg TommyB
Mein Reden!
Zitat:
@tommyb2910 schrieb am 11. März 2015 um 14:15:31 Uhr:
Bitte höre doch auf das, was die Leute dir hier raten.Die Versicherung ist total unwichtig in deinem Fall! Dass der Händler sich darauf beruft ist klar, immerhin ist es ja sein Geld.
Du hast innerhalb der ersten 6 Monate Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler steht für alles gerade, was mit dem Wagen in dieser Zeit passiert. (Außer er kann beweisen, dass du Schuld trägst, was kaum möglich sein wird.)
Also mach dem Händler klar, dass du dich auf die Gewährleistung berufst und er die Pflicht zu Nacherfüllung hat. Sämtliche Kostenvoranschläge oder Änhliches mit der Verischerung kannst du dir sparen. Das macht die Sache nachher bloß noch komplizierter wenn du da bei der Versicherung zu irgendwas zustimmst.mfg TommyB
Absolut richtig, so ist die Rechtslage.!
Wie es der Händler ohne Werkstatt oder Meister geregelt bekommt, ist sein Problem.
Hallo, ja absolut richtig was die anderen auch meinen. Die Werkstatt/Verkäufer muss die Reparatur auf eigene Rechnung und eigene Kosten durchführen, es liegt eine Gewährleistung vor ob er diese in Koorperation mit der " Garantie Vers." Macht ist seine Sache. Ein solchen Anspruch hättest du nur verwirkt wenn du ohne Öl oder Kühlwasser gefahren wärst. Mir scheint das die Werkstatt/Verkäufer nicht viel Ahnung hat, wenn nur die Kopfdichtung kaputt wäre so könnte man auch nur diesen Bereich reparieren egal ob Alu-Block oder Gussblöcke wie bei den älteren Motoren. Du solltest ihm auch eine Frist setzen um die Sache zu beheben! BG Mike :-)