Golf IV innenraumlecuhtmittel - welchen Länge
Die Leuchtem im Golf IV wo lecuhten wenn man die Türen offnet also hinten die. will sie gegen ander mit LED ersetzen, welche länge haben die 31, 36 oder 41 mm
Gruß
15 Antworten
Naja ich dachte die sind wohl alle gleich bei allen Golf's ;-)
Und wie komme ich an die LEuchtmittel ran? einfach rausziehen die Blende?
Hi!
Wenn ich mal einen Tipp geben darf: lies das Handbuch. Da steht genau beschrieben, wo mann mir dem Schraubendreher die Leuchten aushebeln muss.
Zu den Leuchten:
Handschuhfach: 1x Soffitte 31mm; Sonnenblendenleuchten: je eine Soffitte 36mm; Vordere Beleuchtung: 2x W5W Glassockel, 1x Soffitte 41mm; Hinten: jeweils eine Soffitte 36mm pro Seite; in den vorderen Türen: jeweils eine Soffitte 36mm pro Seite; im Kofferraum: 1x W5W Glassockel.
lg
hmm interessates thema,
hab eine dumme frage:
müssen leuchtmittel am und im Auto nicht geprüft sein?
hab schon paar mal gehört, dass es wegen led leuchtmittel ( in dem fall Standlichtbirnchen und Nummernschildbeleuchtung) probleme gegeben hat!
oder ist dass im innenraum anders? bitte klärt mich auf.
Ähnliche Themen
Hi!
Solange das Licht nicht während dem Fahren auf die Fahrbahn scheint, kannst auch ungeprüfte Leuchtmittel verbauen (ohne dem E1 Zeichen drauf). Allgemein heißt es: es darf keine andere irritieren/ablenken/oder blenden.
(ich kann zwar keine 100%ige Garantie drauf geben, aber so habs ich auf anderen Seiten gelesen)
Anders ist es bei Standlicht oder Nummernschildbeleuchtung, wie du schon gesagt hast. Wenn du dort eine LED verbaut hast, du baust einen Unfall bei dem du eigentlich nicht schuld bist und der Sachverständige sieht dein LED Standlicht oder was auch immer - das muss auch gar nix mit dem Unfall zu tun haben - steigt die Versicherung aus.
lg
Zitat:
Original geschrieben von suppan_chris
Hi!Solange das Licht nicht während dem Fahren auf die Fahrbahn scheint, kannst auch ungeprüfte Leuchtmittel verbauen (ohne dem E1 Zeichen drauf). Allgemein heißt es: es darf keine andere irritieren/ablenken/oder blenden.
(ich kann zwar keine 100%ige Garantie drauf geben, aber so habs ich auf anderen Seiten gelesen)Anders ist es bei Standlicht oder Nummernschildbeleuchtung, wie du schon gesagt hast. Wenn du dort eine LED verbaut hast, du baust einen Unfall bei dem du eigentlich nicht schuld bist und der Sachverständige sieht dein LED Standlicht oder was auch immer - das muss auch gar nix mit dem Unfall zu tun haben - steigt die Versicherung aus.
lg
ah ok danke dir, ich wusste bloß von den beispielen, cool dann werde ich auch mal nach passenden leuchtmitteln für innen suchen!
Zitat:
Original geschrieben von suppan_chris
Hi!Solange das Licht nicht während dem Fahren auf die Fahrbahn scheint, kannst auch ungeprüfte Leuchtmittel verbauen (ohne dem E1 Zeichen drauf).
So einfach ist das nicht. Das Licht darf weder andere noch dich ablenken oder behindern. Und ob es dich behindert oder andere liegt im Ermessen des Prüfers oder des Beamten der dich mit einer solch fahrenden Kirmesbude rauswinkt. Was meinst du warum LKW Fahrer schon Stress kriegen wegen ihren Leuchtschildchen im Führerhaus?
Hat nichts mit zugelassen zu tun. Innen kannst du theoretisch nen 500 Watt Baumarktstrahler verbauen.
Zitat:
Was meinst du warum LKW Fahrer schon Stress kriegen wegen ihren Leuchtschildchen im Führerhaus?
der Unterschied ist aber, dass ein normaler PKW-Fahrer im Gegensatz zum LKW-Fahrer mit seinen Leuchtschildchen ja nicht dauernd mit leuchtender Innenraumbeleuchtung durch die Gegend fährt.
Gab es da nicht einen Gesetzestext dazu, der diesen Fall ausschließt, da die Innenraumbeleuchtung ja nur bei geöffneten Türen angeht, oder hab ich grad was im Kopf durcheinander geworfen.
MfG und gute Fahrt
Zitat:
der Unterschied ist aber, dass ein normaler PKW-Fahrer im Gegensatz zum LKW-Fahrer mit seinen Leuchtschildchen ja nicht dauernd mit leuchtender Innenraumbeleuchtung durch die Gegend fährt.
Bitte? Es fahren genug Kirmesbuden rum, nicht nur die LKW Fahrer sind die "Bösen".
dem habe ich auch nie widersprochen. Allerdings gibt es ja auch noch genügend Autofahrer, die die Innenraumbeleuchtung nur für den ursprünglich Zweck gebrauchen.
die kann man nicht alle über einen Kamm scheren...
MfG
Es gibt auch Leute die nicht immer zu schnell fahren sondern nur mal ein 70er Schild übersehen haben, werden auch über einen kamm geschoren. Ist halt so, es liegt einfach im Ermessen des Prüfers/BEamten obs ok ist oder nicht. Hatte mich vor gut zwei Jahren dazu erkundigt. Steht hier auch noch irgendwo im Forum.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Es gibt auch Leute die nicht immer zu schnell fahren sondern nur mal ein 70er Schild übersehen haben, werden auch über einen kamm geschoren. Ist halt so.....
....denn es gibt ein Gesetz dazu. Wer im Laden einmal klaut, und erwischt wird, kann auch nicht sagen, dass er es nicht mit Absicht oder zum ersten mal gemacht hat. Und kommt dann straffrei davon.
Da hat Kami schon recht.