Golf IV - AU-Prüfung nicht möglich

VW Golf 4 (1J)

Hallo...

Ich bin neu hier und habe leider kein passendes Thema zu meinem Problem gefunden. Deswegen hier mein Anliegen, in der Hoffnung jemand könnte helfen:

Ich war vor einer Woche mit meinem Golf IV 1,6, Bj. 5/98, Automatik, 0603/421 zur HU bei der DEKRA in Hamburg.
Ungewohnter Weise ist man dort bei der HU nicht dabei, sondern wartet im Büro. War früher besser, da man gezeigt bekommen hat, wo Fehler sind und hat Erklärungen bekommen. Bei dieser Niederlassung der DEKRA war Freundlichkeit ein Fremdwort. Lange Rede kurzer Sinn: der Prüfer kam nach ca. 20 Min zurück, tippte wie wild sein Protokoll, bat mich zur Kasse und sagte mir erst dann (ganz schön schlau diese Prüfer), dass mein Auto keine Plakette bekommt, da eine AU-Prüfung nicht möglich war und noch zwei "erhebliche Mängel" vorliegen würden.

1. Querlenker vorne links und rechts hinten Lagerung verschliessen
2. Führungsgelenk vorne links ausgeschlagen

Auf Bitte um Erläuterung bzw. Erklärung gab er zu jedem Punkt "das weiss Ihre Werkstatt" von sich und verabschiedete sich mit den Worten "ce la vie, man fällt halt mal durch" -----}> unmöglich!!!

Aber OK, jetzt zum eigentlichen Thema:

1. Abgasreinigungssystem Abgasverhaltten unzulässig
2. Motor läuft unrund im erhöhten Leerlauf - keine AU möglich

Da ich keine Auskunft bekommen habe, saß ich nun im Auto und dachte "tolle Wurst". Ich schaltete in Leerlauf und gab Gas, Nix unrund, es war alles gut, der DZM zeigt mir kein unruhiges Verhalten an; egal bei welcher Drehzahl. Ohne Gasgeben steht die Nadel auf knapp 800 und bewegt sich kein Stück. Aus meiner Sicht war eigentlich alles gut. Zur Sicherheit bin ich dann in meine Werkstatt gefahren und habe mein Auto an die Diagnose andocken lassen. Keine Fehlermeldungen bezüglich der Motorelektrik!!!

Nun stehe ich davor und bin mir nicht sicher, ob ich einfach so nochmal zur HU sollte (obere Mängel habe ich beseitigen lassen). Hat der Prüfer einfach nur einen unruhigen Fuss gehabt und/oder mochte mich einfach nicht? Oder hat jemand Erfahrungen mit diesem Problem? Kann jemand helfen? Habe den Bericht sicherheitshalber mal als Bild angehangen.

Ich danke euch schonmal jetzt für eure Antworten.

Liebe Grüße aus Hamburg
MyGolfIV

Beste Antwort im Thema

kannst du gerne machen, meine Antwort für den Richter wäre:

StVZO § 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen
für Kinder

Absatz 8

Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut
ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder
nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem
Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung
für Kinder auf diesem Platz versehen sein.
Der Warnhinweis
in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text
enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er
für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist.

Anlage XXVIII zeigt ein
Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener
Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein
eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.

damit würde Herr Richter sagen: "Herr Schyschka, ok alles richtig gemacht!"

Dann würdest du argumentieren, aber vor 2, 4 und 6 Jahren war der Aufkleber auch nicht vorhanden, dann hast du nen schlauen Anwalt welcher die anderen Prüfer nach BGB § 839 Amtshaftung in Verb. mit Art. 34 Grundgesetz verklagen will, was auch scheitern wird, da kein Schaden bei der Prüfung entstanden ist, wobei alle danach eingetretenen Schäden auch wenn sie nicht zu stande gekommen sind genauso wenig einklagbar wären...

Das Gesetz ist in dem Thema auf der Seite der Prüfer und Beamten... du kannst garnichts machen sorry.

überdenke mal deine Argumente, nur weil jmd vor zwei Jahren was übersehen wurde (auch wenn dies nicht beweisbar ist), hast du doch kein Recht darauf, dass es andere auch übersehen müssen, Menschen, Prüfer, Anwälte, Richter und auch DU machen Fehler... so ist das Leben, wie du über die Organisatioen denkst ist dein Recht, kannst du auch gerne sagen, ist ja auch nicht alles falsch, das System ist nicht perfekt, aber was ist denn perfekt? Möchtest du lieber 250 km/h auf der BAB fahren können und niemand schaut mal nach den Reifen, Bremsen usw. ok bei mir wäre es egal, da ich mein Fz. pflege und warte, du vielleicht auch, aber glaubst du das macht jeder Autofahrer so? Wohl kaum, viele Fz. werden niemals gewartet maximal wenn was so kaputt ist, das man nicht mehr fahren kann!

Manche Autofahrer fahren mit defekten Bremskreisen, Reifen wo man die Luft innen sehen kann herum, willst du so jemanden auf der Straße haben??? Glaube nein oder?

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na das artet hier aber doch nen bischen aus.ging ja nur um nen problem mit der AU und TÜV evtl räder.
nun sinds hier schon paragraphen richter junge mütter.
bitte leute. klar ist schon richtig.
aber eigentlich sollte das hier da sein um nicht so technik erfahrene anderen zu helfen.
gute-schlechte prüfer hin oder her.
kommt doch jeden monat ne statistik raus wieviel autos mit fehlern rumfahren.also.

mal nen anderes thema.
hab in einem anderen thread gelesen das es beim diesel mit chiptuning probleme mit der AU geben kann.
ich hatte da letztens keine.
kann das trotzdem sein?

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



Zitat:

Original geschrieben von klimaxx


3. der kracher meine original VW Felgen 16" keine zulassung hätten (trotz eingravierter KBA nummer) woher sollte ich auch ne ABE haben wenn die beim kauf drauf waren o.O
sprichst du von nem Golf IV? Da gab es noch keine Originalen Felgen mit KBA Nummer (und eingraviert sind sie auch nicht) und sprichst du vom Neukauf? Den Spruch höre ich täglich, habe keine Gutachten, habe den Wagen doch so gekauft...

Jede Organisation hat gute, nette und unfähige, unfreundliche Prüfer, jeder hat mal nen schlechten Tag, ist bei den Kunden genauso und kaum jmd geht gut gelaunt zur HU.

den wagen habe ich so von einem vw autohaus gekauft

wenn hätten die mir ja ein gutachten oder ne abe dabei packen müssen! oder nicht;-)?

das sind originale vw felgen mit KBA nummer drauf....kann natürlich auch ausm vw zubehör sein ich weiß das nicht

fakt ist aber der händler hat mir dazu nix gesagt also bin ich davon ausgegangen das alles korrekt ist!

Zitat:

Original geschrieben von tigrz


mal nen anderes thema.
hab in einem anderen thread gelesen das es beim diesel mit chiptuning probleme mit der AU geben kann.
ich hatte da letztens keine.
kann das trotzdem sein?

hast es richtig geschrieben, es kann Probleme geben, muss aber nicht! Wenn es gut gemacht ist, merkt man es bei der AU nichts!

@klimaxx

sag mal kurz welches Auto es ist!!! Golf IV oder schon der golf VI also dein neuer für KW 6???

was der Handler muss oder nicht, keine Ahnung, er sollte zumindest dir etwas dazu geben, wenn es beim Golf IV gewesen ist, beim Golf V und auch Golf IV sind die Felgen mit KBA Nummer in der Typgenehmigung enthalten, beim Golf 4 war dies noch nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



Zitat:

Original geschrieben von tigrz


mal nen anderes thema.
hab in einem anderen thread gelesen das es beim diesel mit chiptuning probleme mit der AU geben kann.
ich hatte da letztens keine.
kann das trotzdem sein?
hast es richtig geschrieben, es kann Probleme geben, muss aber nicht! Wenn es gut gemacht ist, merkt man es bei der AU nichts!

@klimaxx

sag mal kurz welches Auto es ist!!! Golf IV oder schon der golf VI also dein neuer für KW 6???

was der Handler muss oder nicht, keine Ahnung, er sollte zumindest dir etwas dazu geben, wenn es beim Golf IV gewesen ist, beim Golf V und auch Golf IV sind die Felgen mit KBA Nummer in der Typgenehmigung enthalten, beim Golf 4 war dies noch nicht der Fall.

in meiner sig steht abholdatum 20.02.2011 ;-) das ist sonntag ich spreche hier noch von meinem 4rer

auch wenn die prüfer das jeden tag hören

ich habe sogar die anzeige noch hier als ausdruck vom autohaus damals und mitgegeben hat man mir auch nix!

komischerweise hat der gleiche prüfer mich 2 jahre zuvor mit den gleichen felgen durchgelassen habe mir auch nie was dabei gedacht

es sind aber welche mit kba nummer und anscheinend aus dem zubehör gewesen also original zubehör

die kba nummer ist 44966 entsprechendes foto habe ich auch dafür:-D

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Also wenn ich die Probleme des TE bei seiner Dekra-Stelle lese, bin ich richtig froh über unseren TÜV.
Ist eine kleine Prüfstelle mit nur drei Prüfern und die machen immer zuerst die AU. Wenn diese nix wird, bricht er die Prüfung ab und es entstehen so keine Kosten für den Halter.
Letztens war mein Vater dort und die AU war nix...
Der Prüfer sagte, er vermutet zu alte Zündkerzen und hat uns den Tip gegeben, diese zu tauschen und dann eine neue Prüfung zu machen.

Erste AU: nix bezahlt, da abgebrochen
Zündkerzen getauscht, dann neue AU / HU und den normalen Betrag bezahlt...

die Felge ist keine Serien Golf IV Felge, aber aus dem Votex Programm Typ VO 025, wenn du nen 205/55R16 fährst muss es nicht eingetragen werden, aber die ABE musst du jederzeit mitführen, wenn du den Wagen verkaufst, dann gib dem neuen Besitzer die ABE einfach mit oder sag ihm er muss sie sich besorgen.

Hat der Prüfer beim zweiten Mal doch alles richtig gemacht!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


die Felge ist keine Serien Golf IV Felge, aber aus dem Votex Programm Typ VO 025, wenn du nen 205/55R16 fährst muss es nicht eingetragen werden, aber die ABE musst du jederzeit mitführen, wenn du den Wagen verkaufst, dann gib dem neuen Besitzer die ABE einfach mit oder sag ihm er muss sie sich besorgen.

Hat der Prüfer beim zweiten Mal doch alles richtig gemacht!

habe ich hinterher auch gemerkt aber die waren bhalt beim kauf drauf und haben auch die vw nabendeckel da habe ich mir halt nix beigedacht......und dann halt geärgert

natürlich hat der zukünftige besitzer nun eine abe dabei

und ja die reifenkombi fahre ich;-)

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