Golf IV - AU-Prüfung nicht möglich
Hallo...
Ich bin neu hier und habe leider kein passendes Thema zu meinem Problem gefunden. Deswegen hier mein Anliegen, in der Hoffnung jemand könnte helfen:
Ich war vor einer Woche mit meinem Golf IV 1,6, Bj. 5/98, Automatik, 0603/421 zur HU bei der DEKRA in Hamburg.
Ungewohnter Weise ist man dort bei der HU nicht dabei, sondern wartet im Büro. War früher besser, da man gezeigt bekommen hat, wo Fehler sind und hat Erklärungen bekommen. Bei dieser Niederlassung der DEKRA war Freundlichkeit ein Fremdwort. Lange Rede kurzer Sinn: der Prüfer kam nach ca. 20 Min zurück, tippte wie wild sein Protokoll, bat mich zur Kasse und sagte mir erst dann (ganz schön schlau diese Prüfer), dass mein Auto keine Plakette bekommt, da eine AU-Prüfung nicht möglich war und noch zwei "erhebliche Mängel" vorliegen würden.
1. Querlenker vorne links und rechts hinten Lagerung verschliessen
2. Führungsgelenk vorne links ausgeschlagen
Auf Bitte um Erläuterung bzw. Erklärung gab er zu jedem Punkt "das weiss Ihre Werkstatt" von sich und verabschiedete sich mit den Worten "ce la vie, man fällt halt mal durch" -----}> unmöglich!!!
Aber OK, jetzt zum eigentlichen Thema:
1. Abgasreinigungssystem Abgasverhaltten unzulässig
2. Motor läuft unrund im erhöhten Leerlauf - keine AU möglich
Da ich keine Auskunft bekommen habe, saß ich nun im Auto und dachte "tolle Wurst". Ich schaltete in Leerlauf und gab Gas, Nix unrund, es war alles gut, der DZM zeigt mir kein unruhiges Verhalten an; egal bei welcher Drehzahl. Ohne Gasgeben steht die Nadel auf knapp 800 und bewegt sich kein Stück. Aus meiner Sicht war eigentlich alles gut. Zur Sicherheit bin ich dann in meine Werkstatt gefahren und habe mein Auto an die Diagnose andocken lassen. Keine Fehlermeldungen bezüglich der Motorelektrik!!!
Nun stehe ich davor und bin mir nicht sicher, ob ich einfach so nochmal zur HU sollte (obere Mängel habe ich beseitigen lassen). Hat der Prüfer einfach nur einen unruhigen Fuss gehabt und/oder mochte mich einfach nicht? Oder hat jemand Erfahrungen mit diesem Problem? Kann jemand helfen? Habe den Bericht sicherheitshalber mal als Bild angehangen.
Ich danke euch schonmal jetzt für eure Antworten.
Liebe Grüße aus Hamburg
MyGolfIV
Beste Antwort im Thema
kannst du gerne machen, meine Antwort für den Richter wäre:
StVZO § 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen
für Kinder
Absatz 8
Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut
ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder
nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem
Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung
für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis
in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text
enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er
für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist.
Anlage XXVIII zeigt ein
Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener
Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein
eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.
damit würde Herr Richter sagen: "Herr Schyschka, ok alles richtig gemacht!"
Dann würdest du argumentieren, aber vor 2, 4 und 6 Jahren war der Aufkleber auch nicht vorhanden, dann hast du nen schlauen Anwalt welcher die anderen Prüfer nach BGB § 839 Amtshaftung in Verb. mit Art. 34 Grundgesetz verklagen will, was auch scheitern wird, da kein Schaden bei der Prüfung entstanden ist, wobei alle danach eingetretenen Schäden auch wenn sie nicht zu stande gekommen sind genauso wenig einklagbar wären...
Das Gesetz ist in dem Thema auf der Seite der Prüfer und Beamten... du kannst garnichts machen sorry.
überdenke mal deine Argumente, nur weil jmd vor zwei Jahren was übersehen wurde (auch wenn dies nicht beweisbar ist), hast du doch kein Recht darauf, dass es andere auch übersehen müssen, Menschen, Prüfer, Anwälte, Richter und auch DU machen Fehler... so ist das Leben, wie du über die Organisatioen denkst ist dein Recht, kannst du auch gerne sagen, ist ja auch nicht alles falsch, das System ist nicht perfekt, aber was ist denn perfekt? Möchtest du lieber 250 km/h auf der BAB fahren können und niemand schaut mal nach den Reifen, Bremsen usw. ok bei mir wäre es egal, da ich mein Fz. pflege und warte, du vielleicht auch, aber glaubst du das macht jeder Autofahrer so? Wohl kaum, viele Fz. werden niemals gewartet maximal wenn was so kaputt ist, das man nicht mehr fahren kann!
Manche Autofahrer fahren mit defekten Bremskreisen, Reifen wo man die Luft innen sehen kann herum, willst du so jemanden auf der Straße haben??? Glaube nein oder?
21 Antworten
Hallo MyGolfIV,
ich würde jetzt definitiv die AU nicht bei der Prüforganisation machen, sondern in der Werkstatt, die auch noch was einstellen können. Die AU muß nicht zwingend bei der Prüforganisation durchgeführt werden, nur zeitnah zur HU (innerhalb eines Monats?).
Ansonsten halte ich das aber immer so wie du jetzt auch gemacht hast. Habe an sich auch bei den Prüforganisationen gute Erfahrungen gemacht.
Gruß
also die AU welche du angehängt hast, zeigt nicht an dass der Leerlauf nicht ok war, sondern dass keinerlei Drehzahl erkannt wurde.
da bei der Leerlaufmessung 0 als drehzahl angezeigt wurde und bei der erhöhter Leerlaufmessung - angezeigt wird.
Ich nutze keinen AVL Tester und weiß nicht ob der Tester es so ausgibt, aber denke ich nicht! Normal werden die letzten Werte Drehzahl, CO und Lambda beim Ende der Zeit gespeichert und das erkennt man bei dieser AU nicht.
Mein Rat, fahre in eine Werkstatt macht dort die AU und zurück zur Dekra für die Nachkontrolle, vielleicht war viel los und der Prüfer hat sich zu wenig Zeit genommen, kommt ab und zu vor, da der Wagen eh erheblich war, wegen den anderen Mängeln wollte er wenig Zeit aufopfern^^
Wenn Du aus Hamburg kommst versuch es mal bei TEAMWERK Bergedorf in Lohbrügge.
Prüfer kommt direkt hin und kleinere Mängel werden nach Absprache für kleines Geld gemacht.
Deine Erfahrungen mit der DEKRA sind sehr untypisch. Habe bisher nur sehr gute Erfahrungen mit denen in HH gemacht.
Sen
hm der hat wohl das messgerät für die AU falsch angebracht.
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So,
erstmal vielen Dank für Eure Hinweise und Tipps!
Nachdem ich die Querlenkerbuchsen und die Traggelenke ausgewechselt habe (nicht ich selbst :-)), bin ich heute zur Nachprüfung zu GTÜ gefahren. Was soll ich sagen, HU und AU ohne Beanstandungen!!!
Ich habe für die AU nichts gemacht, das heisst, es war genauso wie bei der ersten Vorführung bei der DEKRA!!! Muss mich doch wundern, wie man dort einfach "abgewimmelt wurde" ohne jegliche Begründung.
Der heutige Prüfer bestätigte mir, dass die AU absolut in der Norm war!!!
Fazit: Ich gehe nie wieder zur DEKRA!!!
LG MyGolfIV
Zitat:
Fazit: Ich gehe nie wieder zur DEKRA!!!
Ich auch nicht mehr, ähnliches Problem vor einigen Jahren. Unfreundlich ohne Ende. Seit dem nur noch freie Prüfer in einer freien Tankstelle mit Werkstatt.
Zitat:
Original geschrieben von MyGolfIV
Fazit: Ich gehe nie wieder zur DEKRA!!!
Naja es würde reichen nur nicht mehr zu DER Filiale der Dekra zu gehn 😉. Da arbeiten überall "normale" Menschen, und die gibt es nun mal in den Varianten "super hilfsbereit und nett" bis "absoluter Volldepp" Die sind nicht per se unfreundlich, nur weil sie "DEKRA" auf der Jacke stehen haben. Die ganze Bandbreite an Menschen gibt es bei TÜV, GTÜ und wie sie alle heißen sicher auch. Also EIN Mitarbeiter ist kein Grund den ganzen Laden zu verdammen 😉.
mein tüv hat mir in 5 minuten die santa monicas eingetragen obwohl die 4 seite mit den einschränkungen iwie fehlte...dum di dum:-D
nur schneeketten darf ich nicht fahren:-D
Zitat:
Original geschrieben von klimaxx
mein tüv hat mir in 5 minuten die santa monicas eingetragen obwohl die 4 seite mit den einschränkungen iwie fehlte...dum di dum:-Dnur schneeketten darf ich nicht fahren:-D
TOP!
Zum Thema DEKRA...
Ich wollte letztes Jahr meine Federn im 3C eintragen, war dann inner kleinen Filliale vom TÜV Nord.
Der war zu Blöd das Teilegutachten zu lesen.
Mein wagen hatte Hinterachslast glaube 1019kg, im Gutachten Standen 2 Varianten von Federn Drin.
Einmal bis 1066 und einmal bis 1100 (kann auch anderst gewesen sein, nur zur erklärung)
Ich hatte die bis 1100 Drin und der Prüfer meinte wieso, der wagen geht doch nur bis 1019KG, er nimmt das nicht
ab. Total Dumm. Beim Hersteller angerufen. Der sagte es ist doch im Zulässigen Bereich, also egal, anderen Prüfer suchen.
Ich dann zur DEKRA, der hat das Teilegutachten zwar Verstanden, hat aber ne Verschränkungsprüfung gemacht
die man garnicht machen brauch laut Gutachten.
Also so richtig kommt da keiner klar.
Santa Monicas werd ich auch mit ohne den 4 Einschränkungsseiten abnehmen lassen.....
ne das gutachten bzw der ausdruck sind 4 seiten
einfach die letzte seite weglassen und nur die anderen drei mitnehmen! reicht völlig:-D
mein tüv prüfer hatte letztens auch nen schlechten tag
meinte er doch echt meinen nicht durchn tüv lassen zu müssen weil
1. ein bremsschlauch porös sein sollte
2. eine federummantellung ab war
3. der kracher meine original VW Felgen 16" keine zulassung hätten (trotz eingravierter KBA nummer) woher sollte ich auch ne ABE haben wenn die beim kauf drauf waren o.O
ich bin fast umgefallen
der besitzer der werke (bekannter gehe ich schon seit dem ich 18 bin hin) miente nur er kann sich das nicht erklären wenn iwas gewesen wäre mit dem auto hätte er mich nie auf die straße gelassen....dem glaube ich das auch
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
vielleicht war viel los und der Prüfer hat sich zu wenig Zeit genommen, kommt ab und zu vor, da der Wagen eh erheblich war, wegen den anderen Mängeln wollte er wenig Zeit aufopfern^^
sollten viel mehr Leute zum Anwalt gehen, damit diesen Typen in den Arsch getreten wird und sie ihre Arbeit ordentlich machen. Ist genau derselbe Film wie bei der GEZ Clique...frei nach dem Motto: Ich krieg mein Geld, ob du willst oder nicht.
@TE Das Auto wird niemals aus den Augen gelassen. Das wird immer Ärger bringen. Ich steh immer daneben.Letztens hat er beim 15 Jahre alten Seat sich fast doof gesucht. Er fand sogar was: Der Aufkleber auf dem Beifahrerairbag bezüglich des Kindersitzes fehlte. Hä hab ich noch nie gehört, hat auch noch nie einer was gesagt, aber ok.Schließlich hat er ja auch Autoindustrie und den Staat im Nacken..😁.
denn wir wissen ja: "Was lange hält bringt niemandem Geld"😉
Zitat:
Original geschrieben von klimaxx
3. der kracher meine original VW Felgen 16" keine zulassung hätten (trotz eingravierter KBA nummer) woher sollte ich auch ne ABE haben wenn die beim kauf drauf waren o.O
sprichst du von nem Golf IV? Da gab es noch keine Originalen Felgen mit KBA Nummer (und eingraviert sind sie auch nicht) und sprichst du vom Neukauf? Den Spruch höre ich täglich, habe keine Gutachten, habe den Wagen doch so gekauft...
Jede Organisation hat gute, nette und unfähige, unfreundliche Prüfer, jeder hat mal nen schlechten Tag, ist bei den Kunden genauso und kaum jmd geht gut gelaunt zur HU.
@panzer68
ohne den Aufkleber würdest du bei mir keine Plakette bekommen, du verkaufst den Wagen an eine junge Mutter, die packt nen rückwertigen Kindersitz auf den Beifahrersitz, macht nen Unfall, was glaubst du was mit dem Kind passiert? Nur weil du davon noch nie was gehört hast oder die Jahre davor unfähige Menschen an deinem Auto waren, heißt das noch lange nichts! Und bestimmt hat kein Prüfer die Autoindustrie auf seiner Seite die wollen lieber selber prüfen und dem Kunden alles verkaufen auch wenn es unnötig ist, hier geht es um Verkehrssicherheit und nicht um Spaß, das sowas Geld kostet sollte jedem klar sein.
Zitat:
[@panzer68
ohne den Aufkleber würdest du bei mir keine Plakette bekommen,
Das darfst du dann gern dem Richter sagen, nach dem ich ihm alle bisherigen
TÜV- Unterlagen vorgelegt habe und sag ihm dann auch auch warum es deinen Kollegen bisher
Scheißegal war.Ihr habt eure Vorschriften, entweder ihr haltet euch alle dran oder niemand.
Ansonsten ist euch die Akkreditierung zu entziehen. Denn mit dem Argument der "Auslegungssache"
wirst du dem Richter nicht kommen können: Denn dann wären der Bestechung Tür und Tor geöffnet.
Ihr seid doch unabhängig ? Oder was macht ihr da wenn ihr z.b. bei ATU Tüv macht ?
ATU ist ja sehr "seriös". Sei bloß vorsichtig das nicht mal ein RIchter euren Laden auseinandernimmt.
Wenn man überlegt: Ein Renditeunternehmen , von Spekulanten geführt wie der TÜV Süd kontrolliert
unsere Autos. Wir bezahlen mit den Schweinegebühren die Schmarotzer an der Börse mit. Unglaublich.
Schmarotzer sorgen für unsere Sicherheit ? Pfui..was sich dieses Volk gefallen läßt.
kannst du gerne machen, meine Antwort für den Richter wäre:
StVZO § 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen
für Kinder
Absatz 8
Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut
ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder
nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem
Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung
für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis
in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text
enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er
für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist.
Anlage XXVIII zeigt ein
Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener
Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein
eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.
damit würde Herr Richter sagen: "Herr Schyschka, ok alles richtig gemacht!"
Dann würdest du argumentieren, aber vor 2, 4 und 6 Jahren war der Aufkleber auch nicht vorhanden, dann hast du nen schlauen Anwalt welcher die anderen Prüfer nach BGB § 839 Amtshaftung in Verb. mit Art. 34 Grundgesetz verklagen will, was auch scheitern wird, da kein Schaden bei der Prüfung entstanden ist, wobei alle danach eingetretenen Schäden auch wenn sie nicht zu stande gekommen sind genauso wenig einklagbar wären...
Das Gesetz ist in dem Thema auf der Seite der Prüfer und Beamten... du kannst garnichts machen sorry.
überdenke mal deine Argumente, nur weil jmd vor zwei Jahren was übersehen wurde (auch wenn dies nicht beweisbar ist), hast du doch kein Recht darauf, dass es andere auch übersehen müssen, Menschen, Prüfer, Anwälte, Richter und auch DU machen Fehler... so ist das Leben, wie du über die Organisatioen denkst ist dein Recht, kannst du auch gerne sagen, ist ja auch nicht alles falsch, das System ist nicht perfekt, aber was ist denn perfekt? Möchtest du lieber 250 km/h auf der BAB fahren können und niemand schaut mal nach den Reifen, Bremsen usw. ok bei mir wäre es egal, da ich mein Fz. pflege und warte, du vielleicht auch, aber glaubst du das macht jeder Autofahrer so? Wohl kaum, viele Fz. werden niemals gewartet maximal wenn was so kaputt ist, das man nicht mehr fahren kann!
Manche Autofahrer fahren mit defekten Bremskreisen, Reifen wo man die Luft innen sehen kann herum, willst du so jemanden auf der Straße haben??? Glaube nein oder?