Golf IV 1.4 16v Pfuschkauf und Ölproblem

VW Golf 4 (1J)

Zuerst einmal eine Geschichte:Ich habe mir am letzten März einen Golf IV mit 75 ps gekauft . Beim Kauf sind wir damit Probegefahren und war nichts negatives festzustellen. Wir hatten einen Autoprofi dabei der den Verkäufer gefragt hat ob er Öl verbraucht . Daraufhin sagte der Verkäufer er würde kein Öl verbrauchen. Später im Mai wurde das Auto angemeldet und bei den ersten 600 km war das gesamte öl weg. Danach bin ich 40 km autobahn gefahren und habe noch davor das Öl nachgefüllt und als ich von dann an der tankstelle ankam stellte ich fest, dass 1 liter öl weg waren . Anschließend sind wir zum Anwalt gegangen und haben uns von ihm Beraten lassen wie man gegen den Verkäufer vorgehen kann. Oh ich hab noch vergessen zu erwähnen ,dass seine Angaben auf der Anzeige nicht übereinstimmten. Auf Jedenfall sind wir gegen den Verkäufer vorgegangen wegen Artlissige Täuschung. Danach haben wir 9 Monate auf das Gerichtstermin gewartet und der Verkäufer hat Recht bekommen.

Und da wäre meine Frage was ich nun mit meinem Fahrzeug tun kann ??
Soll ich es reparieren lassen oder Verkaufen

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Zitat:

Der 1,4-l-Motor mit 55 kW ist zwar von der Leistung und vom Spritverbrauch her in Ordnung, aber er nun mal auch das Sorgenkind in der VW-Motorenpalette, nicht zuletzt weil er auch wegen seiner -> Frostanfälligkeit bekannt geworden ist.

Schönen Gruß

Das stimmt nicht. Die Frostproblematik muss beachtet werden, ja. (haben aber auch andere Motoren)

Ansonsten ist das einwandfreier Motor, der

in mitlleren Drehzahlen betrieben, bei mir seid 328.000 Km ohne Probleme läuft. Viele verwechseln

ihn mit einem "Sportmotor " und rammeln ihn kaputt, weil sie zu dumm zum Autofahren sind.

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Oder mit der zuweilen gehörten Behauptung, zähflüssige Öle würden den Ölverbrauch lindern? Er kann ja mal so ein schräges 20W-60 ausprobieren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain


Nene, sowas ist eine Frage des Kaufvertrages. Wenn er Recht bekommen hat, dann war entweder Dein Anwalt ein Versager, oder der von Dir unterzeichnete Kaufvertrag hat ihm recht gegeben. Ich vermute letzteres, aus den folgenden Gründen.

Bei Gebrauchtwagenverkäufen sind im Kaufvertrag Formulierungen der Form "Gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" durchaus üblich. Damit müsstest Du ihm die Arglist hinsichtlich der Ölsache nachweisen, und das kann natürlich schwer werden, wenn er überzeugend lügt.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann wusstest Du von der generellen Ölverbrauchsproblematik bei diesem Motor und hast deshalb vor dem Kauf gezielt gefragt. Damit aber muss man Dir leider bescheinigen, einen vertragstaktischen Fehler gemacht zu haben: Wenn Du schon um die Gefahr wusstest, dann hättest Du die Aussage des Verkäufers hinsichtlich des Ölverbrauchs schriftlich in den Kaufvertrag mit aufnehmen sollen. Dann hätte er sich später nicht auf die Gewährleistungsausschlussklausel herausreden können. Wenn Du es bei seiner mündlichen Aussage bewenden lässt, dann muss Dir klar sein, dass Du sie hinterher nicht beweisen können wirst und der Gewährleistungsausschluss greift.

Also es war so davor wusste ich selbst nicht, dass es Ölprobleme hat aber wir hatten einen Autoexperten dabei der von dem Problem wusste und er hat ihn gefragt ob er Öl nimmt. Und unser Anwalt hat auch nicht auf die Reihe und er war im Gericht völlig unvorbereitet. Wir bekamen heute das Schreiben und da wurde kein Grund genannt wieso wir verloren haben

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