Golf an Händler zurück

VW Golf 4 (1J)

habe vor ca. 4 Wochen beim händler der ca.200km weiter weg ist von mir einen golf 4,BJ.98 gekauft, bin erst 400km damit gefahren. Vorgestern habe ich gemerkt das das auto bei einigen gängen richtig ruckelt und stottert. Gestern sehe ich das getriebe öl rausläuft. Heute ist das Auto nicht fahrbar und steht vor der vw werkstatt. Auto hat 83.tkm. Meine Frage ist kann ich das Auto an den Händler zurückgeben. Ich hab rechtschutz war aber noch nicht beim anwalt wollte erst wissen ob jemand schon erfahrung damit hat und mir vielleicht nützliche tips geben kann. Hab natürlich gestern den Verkäufer informiert, das hörte sich aber so an als müsse ich mich da mehr als die Hälfte selbst beteiligen, was ich aber nicht einsehe. Wenn es die möglichkeit gebe würde ich das auto sofor wieder zurück geben da ich vermute das das getriebe im arsch ist. Bitte um eure unterstützung. MFG.

35 Antworten

@terminal
Ich frage mich wieso du überhaupt eine Rechtschutz hast, wenn du die nicht nutzt???? Dafür sind die da um in solchen Fällen dir zu helfen! Muss ja nicht gleich alles vor Gericht landen, aber was meinst du wie das wirkt wenn sich von deiner Seite aus ein Dritter(der Anwalt) einschaltet! Auch ein VW Autohaus hat (in der Regel...) einen Ruf zu verlieren!

Wie schon in einem anderen Post erwähnt können die dir auch eine Kostenzusicherung machen, bzw. z.B. bei meiner ist die Erstberatung auf jeden Fall kostenlos!

Zitat:

Original geschrieben von giovannisbora


mein rat: gehe direkt zum anwalt und unternimm nichts mehr!

Das bringt es auf den Punkt! Was ärgerst Du Dich mit der Versicherung rum. Für was zahlst Du die Prämie der Rechtsschutzversicherung? Anwalt einschalten, der DEINE Interessen vertritt und gut ist!

Und bitte nicht falsch verstehen, aber Dein nächster Post sollte zum Inhalt haben: "...habe einen Termin mit einem Anwalt gemacht..." und sonst nichts anderes.

Und ein Autohaus sollte so flexibel sein, solch einen Schaden frührer zu begutachten, ansonsten einen externen Gutachter über den Anwalt beauftragen (müsste die Rechtschutz eigentlich abdecken).

giovannisbora hat alles erklärt.

Der Händler versucht sich sich vor der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu drücken und den Fall an den Kunden bzw. dessen Gebrauchtwagenversicherung abzuschieben.

Wer das mit sich machen lässt und sich persönlich um freie Werkstatt-Termine u.s.w. kümmert ist selbst schuld.

@ terminal: Nein ein Recht auf Wandlung (Rückgabe) hast du zunächst nicht. Der Verkäufer darf erstmal nach eigener Wahl nachbessern. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers - wie du die Karre dahin bringst ist dein Problem, aber das hast du ja vor dem Kauf gewusst. Hoffe ich zumindest.

Ich kann nur davon abraten den Schaden über die eigene Garantieversicherung abzuwickeln und den Gang zum Anwalt empfehlen, falls der Händler nicht mitspielt.

Der Händler darf sogar 3x nachbessern innerhalb der Garantiezeit, erst danach darf/kann man auf Wandlung bestehen... So ist es zumindest bei Neufahrzeugen.

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Zitat:

Original geschrieben von dinerlo


also bei meiner autogarantie ist es so: unter 100000 km zahlt der händler komplett auf verschleisteile. ab 100000 km nur noch 50%und alle 10000km weiter abfallend. .

nicht wirklich.

VW sagt bei 1Jahr gebrauchtwagengarantie,
min 50Euro und dann 10% der Rechnung aber max bis 250euro. So steht es auf denn Gebrauchtwagenpapieren von VW.

Du meinst bestimmt Kulanz, da ist es so.

Zitat:

Original geschrieben von dinerlo


also bei meiner autogarantie ist es so: unter 100000 km zahlt der händler komplett auf verschleisteile. ab 100000 km nur noch 50%und alle 10000km weiter abfallend.

Seit wann ist auf Verschleißteile Garantie? Verschleiß ist doch Verschleiß, oder nicht?

Glaub, ich muss mein Garantieheft nochmal richtig durchlesen!!

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