Golf 8 GTE - Unterlagen Zulassung BAFA - Informationsblatt zur Nachweisführung der E-Mobilität
Liebe (zukünftige) Golf 8 GTE-Besitzer,
nach aufwendiger Durchsicht sämtlicher Foren-Inhalte habe ich den Eindruck erhalten, dass viele Foren-User viele Fragen im Hinblick auf die bei der BAFA einzureichenden Unterlagen haben. Ein entsprechender Thread, in welchem etwaige Fragen beantworten werden bzw. ein Austausch hierüber erfolgt, existiert anscheinend (noch) nicht. Daher eröffne ich diese Gruppe rund um das Thema "Unterlagen Zulassung BAFA". Dies insbesondere, dass wohl keiner von Euch daran interessiert ist, aufgrund fehlender und / oder unzureichender Unterlagen ein Ablehnungsbescheid seitens der BAFA im Hinblick auf die Umweltprämie zu erhalten.
Zur Sache selbst:
Mein Eindruck derzeit ist, dass die jeweiligen Autohäuser unterschiedliche Unterlagen an den Leasingnehmer aushändigen sowie hierüber unterschiedliche Informationen ausbringen, welche Unterlagen insoweit gegenüber der BAFA erforderlich bzw. ausreichend sind.
Nach Maßgabe der Inhalte des Merkblatts für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25. Juni 2020 sind folgende Unterlagen gegenüber der BAFA einzureichen:
Leasing
· Leasingvertrag
· verbindliche Bestellung
· Kalkulation der Leasingrate
· Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
Insbesondere die Kalkulation der Leasingrate wird bei mir Fragen auf. Wie hat diese auszusehen? Mein Autohändler hat mir lediglich eine Leasingkalkulation ausgehändigt, ohne dass sich aus dieser die einzelnen Rechnungsposten (Extras, Umweltprämie VW etc.) exakt ergeben. Die exakte Aufschlüsselung ist aber nach Maßgabe des o. Merkblatts erforderlich.
In einen der Foren hier wurde im Übrigen ein Foto des von VW ihm übermittelten Informationsblatts zur Nachweisführung der E-Mobilität beigefügt (s. Foto). Ich habe ein solches jedoch nicht erhalten? Wie sieht es bei Euch aus?
Daher meine Fragen:
Welche Unterlagen habt Ihr seitens eures Autohändlers / VW erhalten?
Inwieweit ist es bei der Kalkulation der Leasingrate erforderlich, die einzelnen Rechnungsposten beziffern zu können?
Wie habt Ihr das mit Eurem Autohaus kommuniziert?
Ich hoffe, auf einen regen Austausch rund um das o.g. Thema.
Viele Grüße
AS
Beste Antwort im Thema
Hat vielleicht jemand eine Liste, wie die dazugehörigen Dokumente von Volkswagen heißen? Die Bezeichnung der VW Dokumente ist ja abweichend zu den Bezeichnung der Bafa. Eine Gegenüberstellung wäre hilfreich.
163 Antworten
Welche Rechtsgrundlage siehst du denn für die Rückabwicklung des Kaufvertrags? Weil du auf ein Schriftstück jetzt 3 Wochen wartest? Das wird ja langsam lächerlich wofür man hier einen Autokauf rückabwickeln will. Bekommt das Autohaus Mängel nicht in Griff, verstehe ich das ja, aber doch nicht weil man auf ein Dokument wartet. Ärgerlich, aber die Kirche sollte man schon im Dorf lassen. Mich würde auch interessieren, ob das Dokument Bestandteil deines Kaufvertrags war/ist.
Natürlich ist es ein Bestandteil des Kaufvertrages, immerhin werben die Händler damit
Du kannst ja gerne 4500 € aus dem Fenster schmeißen wenn du bock hast
Verstehe klaaber bestens ! Warte jetzt auch 4 Wochen nach Übernahme auf fehlende Unterlagen. Vor 6 Wochen wurden gut 10.000 Euro für zwei GTE an das Autohaus überwiesen. Hätte gern die Sonderzahlung von knapp 9.000 möglichst zeitnah zurück. Ist das so verwerflich ??? Wer weiss was noch bei der bafa für Themen anstehen. Bei der Unterzeichnung des Leasingvertrages hörte sich das völlig anders an.
@ Jan0707 : Ich bin nicht der Spezialist für Rechtsgrundlagen zum Thema Fahrzeug-Leasing. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung lassen sich aber flott pfiffige Spezialisten finden.
Wenn sie bereit sind sich wochenlang mit solch einem Thema zu beschäftigen - ihr Ding. Mir fehlt dafür ganz einfach die Zeit.
Ähnliche Themen
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 21. November 2020 um 14:29:32 Uhr:
Natürlich ist es ein Bestandteil des Kaufvertrages, immerhin werben die Händler damitDu kannst ja gerne 4500 € aus dem Fenster schmeißen wenn du bock hast
Das hat doch nichts damit zu tun ob man die 4500 zum Fenster rausschmeißt. Was beworben wird, muss nicht zwingend Teil des Kaufvertrags sein. Was drinne steht ist bindend und da steht 4500 Euro Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung drinne und nicht 4500 Euro Bafaprämie. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man Wochen auf ein Schriftstück warten muss. Das Risiko bei dem Deal die BafaPrämie als Anzahlung zu benutzen trägt alleine der Käufer. Ein Grund den Kaufvertrag rückgängig zu machen aber ganz bestimmt nicht. Du wirst eine Frist setzen können und wenn die nicht wahrgenommen wird, können sich Gerichte damit auseinandersetzen, dass du von VW die 4500 Euro Bonus haben willst, wenn sie es nicht schaffen, die notwendigen Dokumente bereit zu stellen.
"Was beworben wird, muss nicht zwingend Teil des Kaufvertrags sein. Das Risiko bei dem Deal die BafaPrämie als Anzahlung zu benutzen trägt alleine der Käufer."
Respekt ! Mit dieser Vorgehensweise hat der VW-Konzern - nebst anderen - ja Erfahrungen. Und das ging bekanntermaßen richtig in die Windeln. Ich werde mir diese zeitlichen Unregelmäßigkeiten jedenfalls nicht bieten lassen. Und es gibt eine Vielzahl von Ansätzen.
https://www.anwalt.de/.../...-widerruf-des-leasingvertrags_182192.html
Zitat:
@klaaber schrieb am 21. November 2020 um 13:52:53 Uhr:
Habe jetzt vor zwei Wochen meinen GTE in Wolfsburg abgeholt. Die Bestellung gestaltete sich bereits recht kompliziert. Jetzt warte ich zwei Wochen nach Übernahme auf das Informationsblatt zur Nachweisführung der E-Mobilität. Ohne diese Unterlage kann kein Antrag bei der BAFA gestellt werden. Die Rechnung des Autohauses über 5030 Euro incl. wurde bereits vor 3 Wochen bezahlt.
Anrufe/Schreiben bei der Leasing und beim Autohaus zu diesem Thema ca. 2 Dutzend. Vermisse zwischenzeitlich jegliche Freude an diesem Auto und habe einen Anwalt mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages beauftragt.
Und warum genau hast du das Dokument nicht erhalten? Nach einem kurzen Telefonat mit VWFS wurde mir das Nachweisblatt direkt per Mail geschickt.
Zitat:
@klaaber schrieb am 21. November 2020 um 18:23:58 Uhr:
"Was beworben wird, muss nicht zwingend Teil des Kaufvertrags sein. Das Risiko bei dem Deal die BafaPrämie als Anzahlung zu benutzen trägt alleine der Käufer."
Respekt ! Mit dieser Vorgehensweise hat der VW-Konzern - nebst anderen - ja Erfahrungen. Und das ging bekanntermaßen richtig in die Windeln. Ich werde mir diese zeitlichen Unregelmäßigkeiten jedenfalls nicht bieten lassen. Und es gibt eine Vielzahl von Ansätzen.
https://www.anwalt.de/.../...-widerruf-des-leasingvertrags_182192.html
Ich heiße das Verhalten von VW doch garnicht gut. Nur die Aussagen eines Verkäufers und was dann in dem Vertrag steht, kann sich durchaus unterscheiden. Und wenn du mich zitierst, dann bitte nicht aus dem Zusammenhang gerissen damit wird meine Aussage nicht richtig wiedergegeben.
Aber trete mal von deinem Vertrag zurück, weil du drei Wochen auf ein Dokument wartest.
Er kann vom Kauf zurücktreten, wenn er nach der Frist immernoch keine Unterlagen erhalten hat
Der Vertrag wird nämlich nicht erfüllt
Zitat:
@klaaber schrieb am 21. November 2020 um 13:52:53 Uhr:
Habe jetzt vor zwei Wochen meinen GTE in Wolfsburg abgeholt. Die Bestellung gestaltete sich bereits recht kompliziert. Jetzt warte ich zwei Wochen nach Übernahme auf das Informationsblatt zur Nachweisführung der E-Mobilität. Ohne diese Unterlage kann kein Antrag bei der BAFA gestellt werden. Die Rechnung des Autohauses über 5030 Euro incl. wurde bereits vor 3 Wochen bezahlt.
Anrufe/Schreiben bei der Leasing und beim Autohaus zu diesem Thema ca. 2 Dutzend. Vermisse zwischenzeitlich jegliche Freude an diesem Auto und habe einen Anwalt mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages beauftragt.
Ich hab dieses Infoblatt auch erst 5 Wochen nach Abholung des Autos bekommen. Aber das wird bei der Antragstellung überhaupt nicht verlangt. Hab mich extra nochmal eingeloggt und nachgeschaut. Dieses Dokument taucht in der Klappbox der möglichen hochzuladenden Unterlagen nicht auf.
Habe gerade bei der Bafa geschaut. Dort steht nichts davon, dass man dieses Merkblatt benötigt.
Kalkulation der Leasingrate ist dieses Informationsblatt
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 21. November 2020 um 21:14:13 Uhr:
Kalkulation der Leasingrate ist dieses Informationsblatt
Für die Kalkulation der Leasingrate hab ich ein eigenes Dokument.
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 21. November 2020 um 21:14:13 Uhr:
Kalkulation der Leasingrate ist dieses Informationsblatt
Da steht gar nichts bezüglich der Leasingrate drauf.
Zitat:
@pernmich schrieb am 21. November 2020 um 22:15:54 Uhr:
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 21. November 2020 um 21:14:13 Uhr:
Kalkulation der Leasingrate ist dieses InformationsblattDa steht gar nichts bezüglich der Leasingrate drauf.
Les das Infoblatt nochmal durch 😉 dann findest du sicher die Kalkulation der Leasingrate darin.