Golf 8 GTE Euro-Schwacke-Tabelle -Unfall Nutzungsausfallentschädigung
Hallo zusammen,
am 23.12 ist mir ein Müllwagen in meinem 8 Tage alten geparkten Golf 8 GTE reingefahren.
Seit dem steht mein Auto beim Händler und wird voraussichtlich 3 Wochen repariert.
Statt eines Mietwagen für den Ersatz habe ich mich für die Nutzungsausfallentschädigung entschieden.
Nun zur Frage in welche Kategorie wird ein Golf 8 GTE mit 180 kW und mittlerer Ausstattung bei 650km Laufleistung eingestuft?
Ich würde jetzt von der Kategorie F oder höher einstufen, kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank!
55 Antworten
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 29. Dezember 2020 um 21:48:09 Uhr:
Oh je. Jetzt weiß ich auch warum Versicherungen immer teurer werden... er braucht keinen Anwalt. Die Gegenpartei stellt sich doch gar nicht streitig. Das Auto wird repariert und gut ist. Er muss auch beim Totalschaden nichts bezahlen. Der Leasingvertrag wird dann beendet und gut ist. Und für die Abwicklung jetzt macht er eine Abtritterklärung und gut ist.
Dann viel Erfolg.
Die Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen und möchte Geld verdienen. Wer da denkt das die einen freiwillig alles geben, was einem zusteht, der kann das gerne machen. Sollte sich die gegnerische Versicherung relativ Zeitnah nach dem Unfall bei einem melden und sehr positiv den Sachverhalt darstellen, dann ist das meistens dafür gedacht um die Unwissenheit der Unfallopfer auszunutzen. Dazu gibt es unzählige Beispiele.
Ich bin da eher realistisch.... zumal bei klar geklärter Schuld keine Kosten für einen Anwalt anfallen.
Also ich habe alle Schäden ohne Anwalt reguliert bekommen... und ohne Probleme!
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 29. Dezember 2020 um 22:07:30 Uhr:
Also ich habe alle Schäden ohne Anwalt reguliert bekommen... und ohne Probleme!
Für dich mag es Alltag sein, andere sind vielleicht ein oder zwei mal mit einer solchen Situation konfrontiert und nicht selten überfordert.
Davon ab ist deine Aussage mit dem Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs ziemlich blauäugig. Denn wie von mir auf der ersten Seite geschildert muss man bei VW den Sorglos-Service extra bezahlen. Ansonsten geht man als Leasingnehmer gnadenlos in Vorleistung. Zahlt die Versicherung nicht zügig oder nicht vollständig hat man das Nachsehen.
Zitat:
@andreas_siegen schrieb am 29. Dezember 2020 um 21:25:09 Uhr:
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 29. Dezember 2020 um 20:49:31 Uhr:
Ähm warum wird hier repariert ???Unter 3000 km besteht Anspruch auf Neuwagen bei so einem Schaden
Such dir einen vernünftigen Anwalt
Gibt es dafür eine prozentualen Betrag, vom Listenpreis, bis wohin man eine Reparatur akzeptieren muss?
Für eine kleine Beule in der Tür wird es ja kein neues Auto geben auch wenn die Laufleistung unter 3000km ist.
Für eine kleine Beule mit sicherheit nicht aber nach dem Bild zu beurteilen kommen da locker 5000-6000 € zusammen
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 29. Dezember 2020 um 21:48:09 Uhr:
Oh je. Jetzt weiß ich auch warum Versicherungen immer teurer werden... er braucht keinen Anwalt. Die Gegenpartei stellt sich doch gar nicht streitig. Das Auto wird repariert und gut ist. Er muss auch beim Totalschaden nichts bezahlen. Der Leasingvertrag wird dann beendet und gut ist. Und für die Abwicklung jetzt macht er eine Abtritterklärung und gut ist.
Was für ein blödsinn sorry... Einen Anwalt zu nehmen heißt nicht, dass man direkt klagen muss. Man geht auch zu einem Anwalt um sich ausführlich über seine Rechte und Möglichkeiten beraten zu lassen.
Es gibt wohl immernoch Leute, die jahrelang für eine Versicherung bezahlen und die bloß nicht beanspruchen *kopfschüttel*
Jeder wie er möchte natürlich aber wenn es im nachhinein Ärger gibt, dann ist der Aufschrei in den Foren ganz groß
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Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 29. Dezember 2020 um 21:48:09 Uhr:
Oh je. Jetzt weiß ich auch warum Versicherungen immer teurer werden... er braucht keinen Anwalt. Die Gegenpartei stellt sich doch gar nicht streitig. Das Auto wird repariert und gut ist. Er muss auch beim Totalschaden nichts bezahlen. Der Leasingvertrag wird dann beendet und gut ist. Und für die Abwicklung jetzt macht er eine Abtritterklärung und gut ist.
Braucht man nicht - man stellt sich aber besser.
Die Abtrittserklärung berechtigt die Werkstatt lediglich direkt mit der Versicherung abzurechnen - mehr nicht! Erkennt die Versicherung nicht alles was abgerechnet wird an, tritt die Werkstatt wieder an den Auftraggeber heran und belastet ihn mit der Differenz.
Naja. Ein Gutachten und eine Freigabe der Versicherung vor Beginn der Reparatur ist schon notwendig!
Eine Freigabe der Vers. bedarf es ebenso wenig. Bei klarer Sachlage kann direkt mit der Reparatur begonnen werden , Freigabe des Eigentümers (Leasinggeber) vorausgesetzt. Man kann auf das Gutachten warten, muss es aber nicht zwingend.
Es geht auch nicht nur um den eigentlichen Schaden am Fahrzeug, sondern auch um die Kosten und Aufwendungen drumherum. Pauschalen für ansonsten obsolete Wege und Kommunikation mit Regulierer, Werkstatt und Co. Streitigkeiten über die Höhe des Nutzungsausfalls bestehen häufig.
Aber wenn man Mutter Theresa ist und der Versicherung alles schenkt und damit auf einen Teil seines Anspeuches verzichtet, dann kann man auch ohne Anwalt solche Dinge durchziehen. Am günstigsten für die gegnerische Versicherung ist es sogar, wenn man zulässt, dass deren eigener Gutachter in deren Auftrag das Gutachten erstellt.
Es geht! Aber gut ist es dann nicht für sich selbst.
Ist das Auto denn repariert? Hat alles geklappt? Ohne Anwalt?
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 8. Januar 2021 um 08:49:13 Uhr:
Ist das Auto denn repariert? Hat alles geklappt? Ohne Anwalt?
Nein, das Auto steht beim Händler. Schaden 7000€ Gutachten 1100€ Nutzungsausfall 65€/Tag.
Liefertermin für eine neue Stoßstange 20.1 dann wird es weitergehen.