Golf 8 GTE Euro-Schwacke-Tabelle -Unfall Nutzungsausfallentschädigung
Hallo zusammen,
am 23.12 ist mir ein Müllwagen in meinem 8 Tage alten geparkten Golf 8 GTE reingefahren.
Seit dem steht mein Auto beim Händler und wird voraussichtlich 3 Wochen repariert.
Statt eines Mietwagen für den Ersatz habe ich mich für die Nutzungsausfallentschädigung entschieden.
Nun zur Frage in welche Kategorie wird ein Golf 8 GTE mit 180 kW und mittlerer Ausstattung bei 650km Laufleistung eingestuft?
Ich würde jetzt von der Kategorie F oder höher einstufen, kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank!
55 Antworten
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 08. Jan. 2021 um 14:20:30 Uhr:
Ich habe bereits vor einer Woche meine qualifizierte Meinung dazu geäußert mehr gibt es nichts zu sagen
Das bei einer Laufleistung von unter 3000km der Anspruch auf ein Neufahrzeug besteht? Woher entnimmst du dein Fachwissen? Ist hierzu etwas im Leasingvertrag geregelt? Oder handelt es sich tatsächlich nur um eine substanzlose Meinungsäußerung?
Allerdings ging es hier um eine Laufleistung von 1000 km
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 10. Januar 2021 um 17:46:58 Uhr:
Das bei einer Laufleistung von unter 3000km der Anspruch auf ein Neufahrzeug besteht? Woher entnimmst du dein Fachwissen? Ist hierzu etwas im Leasingvertrag geregelt? Oder handelt es sich tatsächlich nur um eine substanzlose Meinungsäußerung?Zitat:
@aLpi82 schrieb am 08. Jan. 2021 um 14:20:30 Uhr:
Ich habe bereits vor einer Woche meine qualifizierte Meinung dazu geäußert mehr gibt es nichts zu sagen
Google kannst du hoffentlich bedienen bevor du "substanzlose Meinungsäußerung" in den Raum wirfst
z.B.
https://www.123recht.de/.../...aedigung-eines-Neuwagens-__a119475.html
Bis zu 1000 km wird ohne wenn und aber auf Neuwagenbasis abgerechnet und bis zu 3000 km bei sicherheitsrelevanten Schäden
In diesem Fall waren es sogar nur 650 km, also pech gehabt wenn man sich auf ein verbasteltes Fahrzeug einlässt
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 10. Januar 2021 um 20:59:41 Uhr:
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 10. Januar 2021 um 17:46:58 Uhr:
Das bei einer Laufleistung von unter 3000km der Anspruch auf ein Neufahrzeug besteht? Woher entnimmst du dein Fachwissen? Ist hierzu etwas im Leasingvertrag geregelt? Oder handelt es sich tatsächlich nur um eine substanzlose Meinungsäußerung?Google kannst du hoffentlich bedienen bevor du "substanzlose Meinungsäußerung" in den Raum wirfst
z.B.
https://www.123recht.de/.../...aedigung-eines-Neuwagens-__a119475.html
Bis zu 1000 km wird ohne wenn und aber auf Neuwagenbasis abgerechnet und bis zu 3000 km bei sicherheitsrelevanten Schäden
In diesem Fall waren es sogar nur 650 km, also pech gehabt wenn man sich auf ein verbasteltes Fahrzeug einlässt
Der Eigentümer hat das Recht auf einen Neuwagen zu bestehen, das ist Volkswagen Leasing und die haben sich entschieden das Fahrzeug bis zum Totalschaden zu reparieren. Ich bin lediglich Besitzer des Fahrzeugs.
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Auch bei Leasing besteht die Möglichkeit, man muss natürlich auch drauf bestehen
Naja ist jetzt eh zu spät
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 10. Januar 2021 um 21:12:05 Uhr:
Auch bei Leasing besteht die Möglichkeit, man muss natürlich auch drauf bestehenNaja ist jetzt eh zu spät
Mir ist die Karre eh nicht so wichtig, nach 2 Jahren ist das Auto weg und nicht mehr mein Problem.
Zitat:
@aLpi82 schrieb am 10. Januar 2021 um 20:59:41 Uhr:
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 10. Januar 2021 um 17:46:58 Uhr:
Das bei einer Laufleistung von unter 3000km der Anspruch auf ein Neufahrzeug besteht? Woher entnimmst du dein Fachwissen? Ist hierzu etwas im Leasingvertrag geregelt? Oder handelt es sich tatsächlich nur um eine substanzlose Meinungsäußerung?Google kannst du hoffentlich bedienen bevor du "substanzlose Meinungsäußerung" in den Raum wirfst
z.B.
https://www.123recht.de/.../...aedigung-eines-Neuwagens-__a119475.html
Bis zu 1000 km wird ohne wenn und aber auf Neuwagenbasis abgerechnet und bis zu 3000 km bei sicherheitsrelevanten Schäden
In diesem Fall waren es sogar nur 650 km, also pech gehabt wenn man sich auf ein verbasteltes Fahrzeug einlässt
Und du glaubst ernsthaft, der Eigentümerin, in diesem Fall der Volkswagen Leasing, ist dies nicht bekannt? Die werden schon ganz genau wissen was sie tun.
Der Leasingnehmer selbst hat hingegen wenig Möglichkeiten. Wird der Schaden fachgerecht repariert sind die vertraglich vereinbarten Eigenschaften der Mietsache uneingeschränkt gewährleistet. Es sei denn, es wurde bei Vertragsabschluss explizit vereinbart, dass das Fahrzeug keinen reparierten Unfallschaden aufweisen darf. Dies halte ich jedoch für äußerst unwahrscheinlich.