Golf 7 / Modelljahr 2015
War gestern beim 🙂 und hab mir einen Golf 7 Highline durchplanen und durchkalkulieren lassen.
Nachdem ja mit dem Modelljahreswechsel ab KW22 die neuen Euro6-Motoren kommen sollen (bei mir geht es konkret um den 90kW/122PS), würde ich lieber noch ein paar Wochen mit der Bestellung abwarten, da ich gerne schon den neuen Euro6-Motor hätte. Außerdem soll ja lt. Gerüchten im Modelljahr 2015 beim Composition Media die Bilddiagonale auf 6,5'' anwachsen, siehe hier: Quelle.
Der 🙂 meinte nun, er könne in den Kaufvertrag schreiben, dass ich sicher ein Modelljahr 2015 bekomme. Ich habe aber Angst, dass dies nur ein Vorwand ist, um mich schneller zu einer Unterschrift zu bewegen.
Gibt es hier Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pakistani
Was war denn daran net zu verstehen?Zitat:
Original geschrieben von zameck
😕
😉
Der komische Möchtegerndialekt ,hier wird schon in Hochdeutsch kommuniziert und nicht in so einer unverständlichen Phantasiesprache .
450 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jc1
Danke, danke!Ich hatte tatsächlich den 140 PS TSI bestellt, rechne aber mit Lieferung mit dem 150 PS (bei Liefertermin in September sollte eine realistische Erwartung sein). Mir ging es hier daher nur um den dann möglicherweise fälligen Mehrpreis von 140 PS auf 150 PS (bzw. Euro 5 auf Euro 6) und etwaige weitere Preis-"anpassungen", wenn der Liefertermin mit September mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt.
Wenn ich allerdings PassiFSI richtig verstehe, ist das eine Händlerentscheidung, sprich für mich ein Punkt mit dem Händler zu sprechen (bevor die 14-tägige Widerrufsrechtsspanne vergeht).
Es ist wirklich eine Händlerentscheidung.
Wenn Du einen kundenorientierten VW Dealer hast, der auch auf Kundenbindung wert legt, dann gibt er die Preiserhöhung nicht weiter. Es gibt aber auch genug Händler, die nur auf maximalen Provit aus sind und Kundenwünsche nach Vertragsunterzeichnung egal sind...
Wie Diabolomk geschrieben hat: Nein
Das 14-tägige Widerrufsrecht hast Du nur bei Online-, Telefon- bzw. Haustürgeschäften.
Wenn Du "vor Ort" kaufst, ist jeglicher Widerruf nur auf Kulanz des Autohauses möglich...
Gruss
Stefan
Das ist falsch. Lies mal deine Vertragsunterlagen. Du hast ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
Original geschrieben von steviec
Das ist falsch. Lies mal deine Vertragsunterlagen. Du hast ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.Mit freundlichen Grüßen
Dieses gilt aber nur in Verbindung mit einer Finanzierung, da bei der Finanzierung eine Widerrufsfrist gegeben ist und das ganze als ein einheitlicher Vertrag gilt (rechtsdeutsch ist sicher anders formuliert).
jc1 hat aber explizit nach der Möglichkeit ohne Finanzierung gefragt, und da ist kein Widerrufsrecht gegeben.
Bei Barkauf gibt es sofern es kein Online-, Telefon- bzw. Haustürgeschäften ist kein Widerrufsrecht ! Setzt man die Unterschrift unter den Vertrag so ist da bindend ! Wenn man finanziert dann ja ,dann hat man 14 tägiges Widerrufsrecht .
P.S. : Sehe gerade pepp86 war schneller 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von pepp86
Dieses gilt aber nur in Verbindung mit einer Finanzierung, da bei der Finanzierung eine Widerrufsfrist gegeben ist und das ganze als ein einheitlicher Vertrag gilt (rechtsdeutsch ist sicher anders formuliert).Zitat:
Original geschrieben von steviec
Das ist falsch. Lies mal deine Vertragsunterlagen. Du hast ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.Mit freundlichen Grüßen
jc1 hat aber explizit nach der Möglichkeit ohne Finanzierung gefragt, und da ist kein Widerrufsrecht gegeben.
Das war meine Frage, aber trotzdem Danke für die Antwort. jc1 hat nur gesagt, dass er ein 14tägiges Widerrufsrecht hat und nicht, ob er mit oder ohne Finanzierung abgeschlossen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Sunshine1981
Das war meine Frage, aber trotzdem Danke für die Antwort. jc1 hat nur gesagt, dass er ein 14tägiges Widerrufsrecht hat und nicht, ob er mit oder ohne Finanzierung abgeschlossen hat.Zitat:
Original geschrieben von pepp86
Dieses gilt aber nur in Verbindung mit einer Finanzierung, da bei der Finanzierung eine Widerrufsfrist gegeben ist und das ganze als ein einheitlicher Vertrag gilt (rechtsdeutsch ist sicher anders formuliert).
jc1 hat aber explizit nach der Möglichkeit ohne Finanzierung gefragt, und da ist kein Widerrufsrecht gegeben.
Huch... Da habe ich mich wohl verlesen. Sorry. Aber der Inhalt passt trotzdem :-)
Mein Autohaus hat mich heute angerufen und mir gesagt, dass es sein kann, dass durch die Modelljahr Umstellung mein in Auftrag gegebener Golf 7 Variant von VW storniert wird und ich ihn neu bestellen muss weil ggf. meine ausgewählten Pakete so nicht mehr eingebaut/verkauft werden. Hat das schonmal jemand gehört??
Schon gesehen? Auf der Deutschen VW Seite sind beim Golf 7 nun auch die neuen EU6 Motoren angeführt (PDF Katalog). Und man staune und höre: der bisherige 90 kW Benziner wird durch einen 92 kW Benziner ersetzt - und der bekommt jetzt die Mehrlenker Hinterachse!
Zitat:
Original geschrieben von garfield126
ist schon seit letzter woche so und die mehrlenker ha hat der 90kw auch schon gehabt...
Sorry, aber das bezweifle ich. Bis inkl. 90 kW hat der Golf 7 nur die Verbundlenkerachse verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von GeoWien
Sorry, aber das bezweifle ich. Bis inkl. 90 kW hat der Golf 7 nur die Verbundlenkerachse verbaut.Zitat:
Original geschrieben von garfield126
ist schon seit letzter woche so und die mehrlenker ha hat der 90kw auch schon gehabt...
Du kannst die Bibel bezweifeln oder auch die Worte von Angela Merkel.....aber der 90 KW Golf hat die Mehrlenkerhinterachse!!!!!
Gruß Christof
Nö,ab dem 90Kw Tsi wird die Mehrlenkerachse verbaut...alles was sich Leistungstechnisch unter ihm befindet hat nur die Verbundlenkerachse verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von GeoWien
Sorry, aber das bezweifle ich. Bis inkl. 90 kW hat der Golf 7 nur die Verbundlenkerachse verbaut.Zitat:
Original geschrieben von garfield126
ist schon seit letzter woche so und die mehrlenker ha hat der 90kw auch schon gehabt...
oh noch ein mangel, falsche ha verbaut, ab zum 🙂 und die verbundlenkerachse drunter bauen lassen...😁 beim 90kw ist definitiv die mehrlenker ha verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von -VenDeTTa-
Nö,ab dem 90Kw Tsi wird die Mehrlenkerachse verbaut...alles was sich Leistungstechnisch unter ihm befindet hat nur die Verbundlenkerachse verbaut.
da muss ich widersprechen, der 1,6tdi 4motion hat auch die mehrlenker ha verbaut...😉