Golf 7 / Modelljahr 2015

VW Golf

War gestern beim 🙂 und hab mir einen Golf 7 Highline durchplanen und durchkalkulieren lassen.

Nachdem ja mit dem Modelljahreswechsel ab KW22 die neuen Euro6-Motoren kommen sollen (bei mir geht es konkret um den 90kW/122PS), würde ich lieber noch ein paar Wochen mit der Bestellung abwarten, da ich gerne schon den neuen Euro6-Motor hätte. Außerdem soll ja lt. Gerüchten im Modelljahr 2015 beim Composition Media die Bilddiagonale auf 6,5'' anwachsen, siehe hier: Quelle.

Der 🙂 meinte nun, er könne in den Kaufvertrag schreiben, dass ich sicher ein Modelljahr 2015 bekomme. Ich habe aber Angst, dass dies nur ein Vorwand ist, um mich schneller zu einer Unterschrift zu bewegen.

Gibt es hier Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Zitat:

Original geschrieben von zameck


😕

Was war denn daran net zu verstehen?

😉

Der komische Möchtegerndialekt ,hier wird schon in Hochdeutsch kommuniziert und nicht in so einer unverständlichen Phantasiesprache .

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Zitat:

Original geschrieben von Sunshine1981


Hast du den mit 140 PS oder mit 150 PS, der ja erst ab der 17. KW bestellbar war, bestellt?
Gemäß mehreren Aussagen im Forum, erhält man das was man bestellt hat, ob das auch für Motoren gilt und bei der langen Lieferzeit greift,

Wenn VW im Motorenwerk die Produktion auf den neuen Motor umstellt, werden die sich nicht für ein paar Autos noch alte aufs Lager legen um diese zu verbauen. Im Werk werden jeden Tag bis zu 3400 Motoren gebaut, da werden keine alten auf Halde gelegt für vorher bestellte Fahrzeuge.

Die Produktion wird ab KW22 umgestellt, ab da gibts nur neue Komponenten, alles andere ist logistisch doch kompletter Wahnsinn (was die Auto-Supply Chain ja eh schon ist 😉).

Also ich habe gerade mit meinem 🙂 telefoniert. Bestellt hatten wir unseren Variant ja am 26.03., LT Anfang August. Am 17.04. haben wir dann das Parkkomfort-Paket nachgeordert, die AB kam am Samstag, läuft also. Und laut heutiger Aussage vom 🙂 bekommen wir also das Auto, wie bestellt, nur mit ziemlicher Sicherheit mit dem neuen Motor. Alles paletti also...

Zitat:

Original geschrieben von jc1


Danke Sunshine1981!

Ja, klar, ich meinte 09/2014. Wenn das eine Standardaussage ist, wird davon bekanntermaßen (hier ein Betroffender im Forum) gebraucht gemacht?

Kenne ja jetzt net den genauen Wortlaut. Abba ...

Meiner einer fällt im Zusammenhang mit dem 4-Monats-Pasus nur § 29 UStG ein, wonach bei Verträgen mit einer Mindeslaufzeit von besagtem Zeitraum im Hinblick auf die Märchensteuer dieser pacta eben net fix iss.

So war es jedenfalls zuletzt bei meiner Bestellung des Passi 7B (und davor Tiger 5N, C-Max und Golf 1J).

Wenn dem nach wie vor so ist, dann mutt Du nicht zuletzt auch ob der Verlautbarungen der Volksverdummer der GroKo Dir keine allzu großen Gedanken darum machen. Die MwSt USt wird demnach net erhöht werden.

Meiner einer iss dieser Umstand bis dato net bekannt und wäre schon von berufswegen ob der Vorlaufzeit längst zur Kenntnis gelangt.

😉

Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Zitat:

Original geschrieben von jc1


Danke Sunshine1981!

Ja, klar, ich meinte 09/2014. Wenn das eine Standardaussage ist, wird davon bekanntermaßen (hier ein Betroffender im Forum) gebraucht gemacht?

Kenne ja jetzt net den genauen Wortlaut. Abba ...

Meiner einer fällt im Zusammenhang mit dem 4-Monats-Pasus nur § 29 UStG ein, wonach bei Verträgen mit einer Mindeslaufzeit von besagtem Zeitraum im Hinblick auf die Märchensteuer dieser pacta eben net fix iss.

So war es jedenfalls zuletzt bei meiner Bestellung des Passi 7B (und davor Tiger 5N, C-Max und Golf 1J).

Wenn dem nach wie vor so ist, dann mutt Du nicht zuletzt auch ob der Verlautbarungen der Volksverdummer der GroKo Dir keine allzu großen Gedanken darum machen. Die MwSt USt wird demnach net erhöht werden.

Meiner einer iss dieser Umstand bis dato net bekannt und wäre schon von berufswegen ob der Vorlaufzeit längst zur Kenntnis gelangt.

😉

😕

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von jc1


@Golden Void: sofort patentieren!

Eine Frage, vielleicht an einen Freundlichen unter euch: mein Händler meinte kryptisch und auch nur mündlich, dass meine Bestellung (KW16, also eine Woche vor der Umstellung auf MJ 2015 in KW17) mit geschätzten Liefertermin (09/2015) ohne Preisgarantie käme, da der Liefertermin mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt und daher keine Preisgarantie laut Vertrag möglich wäre. Sollte ich das hinnehmen, ignorieren oder sofort aktiv werden?

Es kommt auch etwas auf den Händler an.

Unser Freundlicher ist da z.B. sehr kulant.

Er sagt immer:

Unsere Kunden bezahlen "nur" den Kaufpreis, der bei der Bestellung gültig war und nicht mehr.

Das ist doch ein Wort.

Und das stimmt auch. Bei unserem jetzigem Touran gab es in der 8 monatigen Wartezeit auch eine Preiserhöhung, die nicht an uns weiter gegeben wurde.

Gruss

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von zameck



Zitat:

Original geschrieben von pakistani


Kenne ja jetzt net den genauen Wortlaut. Abba ...

Meiner einer fällt im Zusammenhang mit dem 4-Monats-Pasus nur § 29 UStG ein, wonach bei Verträgen mit einer Mindeslaufzeit von besagtem Zeitraum im Hinblick auf die Märchensteuer dieser pacta eben net fix iss.

So war es jedenfalls zuletzt bei meiner Bestellung des Passi 7B (und davor Tiger 5N, C-Max und Golf 1J).

Wenn dem nach wie vor so ist, dann mutt Du nicht zuletzt auch ob der Verlautbarungen der Volksverdummer der GroKo Dir keine allzu großen Gedanken darum machen. Die MwSt USt wird demnach net erhöht werden.

Meiner einer iss dieser Umstand bis dato net bekannt und wäre schon von berufswegen ob der Vorlaufzeit längst zur Kenntnis gelangt.

😉

😕

Was war denn daran net zu verstehen?

Wenn zwischen Vertragsschließung und -erfüllung mindestens 4 Monate liegen und in der Zwischenzeit der hier gültige allgmeine Umsatzsteuersatz (derzeit 19 %) bspw. sich erhöht, dann darf der Verkäufer insoweit einen Ausgleich verlangen.

Vonwegen Vertrag ist Vertrag gilt dann net.

Der Rest bezieht sich auf die an Sicherheit grenzende Unwahrscheinlichkeit, dass dieser Umstand in den kommenden 4 Monaten eintreten wird.

Alles Chlor?

😉

Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Zitat:

Original geschrieben von zameck


😕

Was war denn daran net zu verstehen?

Wenn zwischen Vertragsschließung und -erfüllung mindestens 4 Monate liegen und in der Zwischenzeit der hier gültige allgmeine Umsatzsteuersatz (derzeit 19 %) bspw. sich erhöht, dann darf der Verkäufer insoweit einen Ausgleich verlangen.

Vonwegen Vertrag ist Vertrag gilt dann net.

Alles Chlor?

😉

Für die Umsatzsteuer ist im Normalfall der Zeitpunkt der Rechnungsstellung relevant.

Hier wurde sich schon einmal über das Thema (Preiserhöhung 4-Monatsregelung) unterhalten:

http://www.motor-talk.de/.../golf-7-gti-t4025022.html?...
ab Beitrag: Erstellt am 28. September 2013 um 12:02:26 Uhr

Hier ein Auszug von einem Vermittler:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=722632

Zitat:

Original geschrieben von Sunshine1981



Zitat:

Original geschrieben von pakistani


Was war denn daran net zu verstehen?

Wenn zwischen Vertragsschließung und -erfüllung mindestens 4 Monate liegen und in der Zwischenzeit der hier gültige allgmeine Umsatzsteuersatz (derzeit 19 %) bspw. sich erhöht, dann darf der Verkäufer insoweit einen Ausgleich verlangen.

Vonwegen Vertrag ist Vertrag gilt dann net.

Alles Chlor?

😉

Für die Umsatzsteuer ist im Normalfall der Zeitpunkt der Rechnungsstellung relevant.

Hier wurde sich schon einmal über das Thema unterhalten:

http://www.motor-talk.de/.../golf-7-gti-t4025022.html?...
ab Beitrag: Erstellt am 28. September 2013 um 12:02:26 Uhr

Hier ein Auszug von einem Vermittler:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=722632

Mitnichten!

Für den Enstehungszeitpunkt und damit für die Höhe des Umsatzsteuersatzes gem. § 12 UStG ist der Zeitpunkt Lieferung maßgebend (§ 13 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 UStG).

Deswegen bietet der § 29 UStG der Lieferer gesetzlich die dispositive Möglichkeit einer umsatzteuerrechtlichen Vertragsöffnungsklausel.

😉

Sorry, warum diskutiert ihr über eine Steuererhöhung, die überhaupt nicht im Raum steht? 😕

Kommen jetzt alle Buchhalter aus ihren Löchern? 😁

Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Zitat:

Original geschrieben von Sunshine1981


Für die Umsatzsteuer ist im Normalfall der Zeitpunkt der Rechnungsstellung relevant.

Hier wurde sich schon einmal über das Thema unterhalten:

http://www.motor-talk.de/.../golf-7-gti-t4025022.html?...
ab Beitrag: Erstellt am 28. September 2013 um 12:02:26 Uhr

Hier ein Auszug von einem Vermittler:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=722632

Mitnichten!

Für den Enstehungszeitpunkt und damit für die Höhe des Umsatzsteuersatzes gem. § 12 UStG ist der Zeitpunkt Lieferung maßgebend (§ 13 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 UStG).

Deswegen bietet der § 29 UStG der Lieferer gesetzlich die dispositive Möglichkeit einer umsatzteuerrechtlichen Vertragsöffnungsklausel.

😉

Sehr schön, zurück zum Thema!

Danke, danke!

Ich hatte tatsächlich den 140 PS TSI bestellt, rechne aber mit Lieferung mit dem 150 PS (bei Liefertermin in September sollte eine realistische Erwartung sein). Mir ging es hier daher nur um den dann möglicherweise fälligen Mehrpreis von 140 PS auf 150 PS (bzw. Euro 5 auf Euro 6) und etwaige weitere Preis-"anpassungen", wenn der Liefertermin mit September mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt.

Wenn ich allerdings PassiFSI richtig verstehe, ist das eine Händlerentscheidung, sprich für mich ein Punkt mit dem Händler zu sprechen (bevor die 14-tägige Widerrufsrechtsspanne vergeht).

Zitat:

Original geschrieben von jc1


Danke, danke!

Ich hatte tatsächlich den 140 PS TSI bestellt, rechne aber mit Lieferung mit dem 150 PS (bei Liefertermin in September sollte eine realistische Erwartung sein). Mir ging es hier daher nur um den dann möglicherweise fälligen Mehrpreis von 140 PS auf 150 PS (bzw. Euro 5 auf Euro 6) und etwaige weitere Preis-"anpassungen", wenn der Liefertermin mit September mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt.

Wenn ich allerdings PassiFSI richtig verstehe, ist das eine Händlerentscheidung, sprich für mich ein Punkt mit dem Händler zu sprechen (bevor die 14-tägige Widerrufsrechtsspanne vergeht).

Hat man denn immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch wenn man vor Ort den Vertrag unterschrieben hat und nicht gleichzeitig eine Finanzierung abgeschlossen hat? Sorry für Off-Topic!

Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Zitat:

Original geschrieben von zameck


😕

Was war denn daran net zu verstehen?

😉

Der komische Möchtegerndialekt ,hier wird schon in Hochdeutsch kommuniziert und nicht in so einer unverständlichen Phantasiesprache .

Zitat:

Original geschrieben von Sunshine1981



Zitat:

Original geschrieben von jc1


Danke, danke!

Ich hatte tatsächlich den 140 PS TSI bestellt, rechne aber mit Lieferung mit dem 150 PS (bei Liefertermin in September sollte eine realistische Erwartung sein). Mir ging es hier daher nur um den dann möglicherweise fälligen Mehrpreis von 140 PS auf 150 PS (bzw. Euro 5 auf Euro 6) und etwaige weitere Preis-"anpassungen", wenn der Liefertermin mit September mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt.

Wenn ich allerdings PassiFSI richtig verstehe, ist das eine Händlerentscheidung, sprich für mich ein Punkt mit dem Händler zu sprechen (bevor die 14-tägige Widerrufsrechtsspanne vergeht).

Hat man denn immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch wenn man vor Ort den Vertrag unterschrieben hat und nicht gleichzeitig eine Finanzierung abgeschlossen hat? Sorry für Off-Topic!

Kurz: Nein

Auf meiner Bestellung steht Hauspreis....o-ton Verkaüfer:Sie bezahlen den Hauspreis,egal was passiert😁

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