Golf 7 / Modelljahr 2015
War gestern beim 🙂 und hab mir einen Golf 7 Highline durchplanen und durchkalkulieren lassen.
Nachdem ja mit dem Modelljahreswechsel ab KW22 die neuen Euro6-Motoren kommen sollen (bei mir geht es konkret um den 90kW/122PS), würde ich lieber noch ein paar Wochen mit der Bestellung abwarten, da ich gerne schon den neuen Euro6-Motor hätte. Außerdem soll ja lt. Gerüchten im Modelljahr 2015 beim Composition Media die Bilddiagonale auf 6,5'' anwachsen, siehe hier: Quelle.
Der 🙂 meinte nun, er könne in den Kaufvertrag schreiben, dass ich sicher ein Modelljahr 2015 bekomme. Ich habe aber Angst, dass dies nur ein Vorwand ist, um mich schneller zu einer Unterschrift zu bewegen.
Gibt es hier Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pakistani
Was war denn daran net zu verstehen?Zitat:
Original geschrieben von zameck
😕
😉
Der komische Möchtegerndialekt ,hier wird schon in Hochdeutsch kommuniziert und nicht in so einer unverständlichen Phantasiesprache .
450 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von christof1967
Du kannst die Bibel bezweifeln oder auch die Worte von Angela Merkel.....aber der 90 KW Golf hat die Mehrlenkerhinterachse!!!!!Zitat:
Original geschrieben von GeoWien
Sorry, aber das bezweifle ich. Bis inkl. 90 kW hat der Golf 7 nur die Verbundlenkerachse verbaut.
Gruß Christof
Hilfe! Wenn ich mich geirrt habe, dann geb ich das gerne zu. Nur habe ich mir eben diesen 90 kW Golf 7 letztes Jahr im Juli gekauft. Im österreichischen Prospekt vom letzten Jahr steht übrigens keinerlei Angabe zur Achse - super hilfreich. Deshalb habe ich explizit in der VW Werkstätte nachgefragt. Und die haben ganz eindeutig erklärt, bis inkl. 90 kW = Verbundlenkerachse.
Ich bin kein Techniker und ein Blick unters Auto hilft - wenn ich das mache - leider nichts, um das zu klären. Vielleicht kannst du mir sagen, wie ich das klären kann? Bzw. woher stammt dein Wissen?
(Und bitte keinen Screenshot vom aktuell auf der VW Homepage downzuloadenden PDF Katalog mitschicken - denn der listet schon MJ 2015 auf!)
Jedenfalls schon mal danke für deine Antwort!
P.S.: Hier noch ein paar Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/VW_Golf_VII
http://www.heise.de/.../...elbst-der-neue-VW-Golf-VII-1699258.html?...
http://www.freiefahrt.at/11449.html (von -pepper-)
hmm... ich denke, dass es in Österreich einfach anders war:
http://auto.oe24.at/.../80534020
dort wurde die Mehrlenker-Hinterachse erst ab 140 PS verbaut 😕
EDIT: keine Ahnung, wie verlässlich die Quellen sind, aber hier steht es weiter unten auch wieder...
http://www.freiefahrt.at/11449.html
Zitat:
Original geschrieben von GeoWien
Ich bin kein Techniker und ein Blick unters Auto hilft - wenn ich das mache - leider nichts, um das zu klären. Vielleicht kannst du mir sagen, wie ich das klären kann? Bzw. woher stammt dein Wissen?
Schick mir mal Deine Fahrgestellnummer. Dann schaue ich mal nach, was verbaut wurde.
Bitte dann auch hier berichten, ob es in AT tatsächlich Unterschiede gibt (was ich mir nicht vorstellen kann).
Die Verwirrung (auch in der zitierten Presse) kommt m.E. aus der Anfangszeit des Golf 7. Da hatte VW zunächst von "bis 90 kW" gesprochen, meinte aber "kleiner als". Dies wurde dann später korrigiert.
Vgl. z.B.:
autokiste.deZitat:
Ein Rückschritt ist auch die Verbundlenkerachse, die in den schwächeren Modellen die mit dem Golf V mit viel Stolz eingeführte Mehrlenkerachse verdrängt - die Controller haben über die Ingenieure gesiegt. Die Grenze zieht VW insoweit bei 122 PS - ein Motor, der das Auto durchaus flott auf hohes Tempo bringt und die seit Jahren verbaute bessere Konstruktion verdient hätte. (Korrektur: Die Grenze liegt nach neueren Angaben bei "exklusive 122 PS" - die schlechtere Achse wird also bis einschließlich 110 PS verbaut).
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Das währe ja nicht der einzige Unterschied zwischen D und AT :
Bei Euch mehr Farben zur Auswahl und die 90% Scheibentönung , z. B.
Gruß Kurt
Ist geklärt. Jedenfalls im 122-PS-Golf von GeoWien ist eine Mehrlenkerachse verbaut. Ich gehe davon aus, dass dies auch für die anderen österreichischen Gölfe mit diesem Motor gilt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Rolling Thunder
Schick mir mal Deine Fahrgestellnummer. Dann schaue ich mal nach, was verbaut wurde.Zitat:
Original geschrieben von GeoWien
Ich bin kein Techniker und ein Blick unters Auto hilft - wenn ich das mache - leider nichts, um das zu klären. Vielleicht kannst du mir sagen, wie ich das klären kann? Bzw. woher stammt dein Wissen?
Hi! Die Fahrgestellnummer hab ich dir als Mail geschickt. Und in meinem anderen Thread hab ich Bilder von der Achse gepostet - und zwei User haben sie als eine Mehrlenkerachse identifiziert! Bin also auf deine Einschätzung schon extrem gespannt...
Ähm, ist das mit den Achsen nicht ganz einfach an der Position der Bremssättel zu erkennen? Vierlenkerachse = Bremssattel in 3 Uhr Position.
Zitat:
Original geschrieben von vwgolf100
Ähm, ist das mit den Achsen nicht ganz einfach an der Position der Bremssättel zu erkennen? Vierlenkerachse = Bremssattel in 3 Uhr Position.
oder 9 uhr...😉
Zitat:
Original geschrieben von Magicstar
Auf meiner Bestellung steht Hauspreis....o-ton Verkaüfer:Sie bezahlen den Hauspreis,egal was passiert😁
Mir stellt sich ohnehin die Frage, wieso nach Vertragsunterschrift Preise einfach erhöht werden sollen? Wenn der Käufer seine Willenserklärung bindend abgibt, Produkt XY zum Preis xx zu bestellen, hat der Verkäufer seine Willenserklärung im selben Sinne abzugeben. Alles andere, das irgendwelchen Blanko-Schecks entspricht und nur einseitig bindend ist, ist für mich nicht unterschriftsfähig.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Mir stellt sich ohnehin die Frage, wieso nach Vertragsunterschrift Preise einfach erhöht werden sollen? Wenn der Käufer seine Willenserklärung bindend abgibt, Produkt XY zum Preis xx zu bestellen, hat der Verkäufer seine Willenserklärung im selben Sinne abzugeben. Alles andere, das irgendwelchen Blanko-Schecks entspricht und nur einseitig bindend ist, ist für mich nicht unterschriftsfähig.Zitat:
Original geschrieben von Magicstar
Auf meiner Bestellung steht Hauspreis....o-ton Verkaüfer:Sie bezahlen den Hauspreis,egal was passiert😁Gruß
Michael
Du unterschreibst ja erstmal keinen Kaufvertrag sondern nur eine verbindliche Bestellung ! Erst wenn die Auftragsbestätigung kommt hat das Autohaus /der Verkäufer seine Willenserklärung dazu abgegeben das er dir das Auto zu den Konditionen wie in der Bestellung liefert/verkauft !
Zitat:
Original geschrieben von zameck
Du unterschreibst ja erstmal keinen Kaufvertrag sondern nur eine verbindliche Bestellung ! Erst wenn die Auftragsbestätigung kommt hat das Autohaus /der Verkäufer seine Willenserklärung dazu abgegeben das er dir das Auto zu den Konditionen wie in der Bestellung liefert/verkauft !
Meine verbindliche Bestellung ist dann aber auch verbindlich in Hinsicht auf den Preis. Ob man die Abgabe einer Willenserklärung nun Vertrag oder Bestellung nennt, ist aus Sicht des Käufers ziemlich egal. Ändert sich das Angebot vom Verkäufer später, gilt meine ursprüngliche Willenserklärung selbstverständlich nicht mehr automatisch weiter. Blanko-Schecks unterschreibe ich grundsätzlich nicht. Ich sehe auch keinen Grund, warum man als Käufer so was tun sollte!
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Mir stellt sich ohnehin die Frage, wieso nach Vertragsunterschrift Preise einfach erhöht werden sollen?
Weil das, was du beim Autohändler als Bestellung unterschreibst, mit hoher Wahrscheinlichkeit Preisanpassungsklauseln enthält - und es ist davon auszugehen, daß Autohersteller & Autohändler im Jahr 2014 wissen, wie diese rechtssicher zu gestalten sind.
Zitat:
Alles andere, das irgendwelchen Blanko-Schecks entspricht und nur einseitig bindend ist, ist für mich nicht unterschriftsfähig.
Ich vermute, daß die meisten Händler darauf bestehen, eine Bestellung mit solchen Klauseln zu unterschrieben. Musst du natürlich nicht, zwingt dich keiner - aber dann bekommst du halt auch kein Auto.
Kann natürlich sein, daß es Händler gibt, welche bei guten Geschäftsbeziehungen, guten Privatbeziehungen oder bei großem Bestellvolumen auf sowas verzichten und eine mögliche Preiserhöhung auf die eigene Kappe nehmen.
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Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Meine verbindliche Bestellung ist dann aber auch verbindlich in Hinsicht auf den Preis. Ob man die Abgabe einer Willenserklärung nun Vertrag oder Bestellung nennt, ist aus Sicht des Käufers ziemlich egal. Ändert sich das Angebot vom Verkäufer später, gilt meine ursprüngliche Willenserklärung selbstverständlich nicht mehr automatisch weiter. Blanko-Schecks unterschreibe ich grundsätzlich nicht. Ich sehe auch keinen Grund, warum man als Käufer so was tun sollte!Zitat:
Original geschrieben von zameck
Du unterschreibst ja erstmal keinen Kaufvertrag sondern nur eine verbindliche Bestellung ! Erst wenn die Auftragsbestätigung kommt hat das Autohaus /der Verkäufer seine Willenserklärung dazu abgegeben das er dir das Auto zu den Konditionen wie in der Bestellung liefert/verkauft !Gruß
Michael
... wer benutzt denn heutzutage überhaupt noch Schecks ? 🙂