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Golf 7 Lenkrad in Golf 4

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 2. Mai 2016 um 12:47

https://youtu.be/KMqlf2mRjvM

Funktioniert es wirklich so einfach wie im Video gezeigt, dass man ein Golf 7 Lenkrad in einen Golf 4 einbaut?

Was ist mit dem Airbagsteuergerät, erkennt es den neuen Airbag problemlos?

Was sagt der TÜV dazu?

Beste Antwort im Thema

Naja, er nimmt das lenkrad raus und die zündung ist an.

Da die Airbag lampe nicht angeht, was genau dann passieren sollte, ist wohl das gesamte Airbag System ausgeschaltet, bzw rauscodiert worden.

Das es so nicht erlaubt ist sollte klar sein, das Lenkrad müsste eingetragen werden, da VW dafür aber keine Freigabe erteilt quasi unmöglich.

Das Airbag System wird damit eh nicht funktionieren.

Ich frag mich schon wie man solche Anleitungen überhaupt veröffentlichen kann.

Das zeigt wieder das der Typ nicht viel im kopf haben kann.

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Für JP scheinen 350EUR nicht viel Geld zu sein.

Bei manch einem ist die Kohle in Wartungsmaßnahmen besser angelegt.

Ich würde das einfach mal als überflüssig abstempeln.

am 2. Mai 2016 um 14:40

Zitat:

@das-markus schrieb am 2. Mai 2016 um 15:44:28 Uhr:

Für JP scheinen 350EUR nicht viel Geld zu sein.

Bei manch einem ist die Kohle in Wartungsmaßnahmen besser angelegt.

Ich würde das einfach mal als überflüssig abstempeln.

Es ging ja nicht um die persönliche Meinung, sondern um die Durchführbarkeit

Naja, er nimmt das lenkrad raus und die zündung ist an.

Da die Airbag lampe nicht angeht, was genau dann passieren sollte, ist wohl das gesamte Airbag System ausgeschaltet, bzw rauscodiert worden.

Das es so nicht erlaubt ist sollte klar sein, das Lenkrad müsste eingetragen werden, da VW dafür aber keine Freigabe erteilt quasi unmöglich.

Das Airbag System wird damit eh nicht funktionieren.

Ich frag mich schon wie man solche Anleitungen überhaupt veröffentlichen kann.

Das zeigt wieder das der Typ nicht viel im kopf haben kann.

So sieht's aus zonki101.

Allerdings muss man dazu sagen, dass der Golf von JP nicht für eine Straßenzulassung gedacht war.

Das Publikum ignoriert das aber oftmals...

Doof ist JP sicherlich nicht, aber seine Zielgruppe macht sich über solche Sachen keine Gedanken.

Daher ist es zurecht als "überflüssig" abzustempeln, und spiegelt nicht nur meine Meinung wider, sondern auch die des TÜVs und der Forumregeln. :)

Doof will ich ihn auch nicht nennen.

Wie du schreibst “übersieht“ die Zielgruppe solche Kleinigkeiten.

Das sollte ihm bewusst sein.

Wenn das jemand sieht, der gar keine ahnung hat und den aktiven Airbag bei eingeschalteter Zündung austeckt, naja ich würde es nicht ausprobieren wollen.

selten habe ich so viele Meinungen ohne das entsprechende Fachwissen zum Thema gelesen... Wäre doch gut, wenn man sich an die Fakten halten könnte:

Fakt 1)

das Lenkrad passt ohne Probleme mechanisch.

Fakt 2)

es ist möglich, damit zu fahren, bedingt aber einer Einzelabnahme durch den TÜV. Was das kostet und wie die Prüfer reagieren, ist regional höchst unterschiedlich, wenn man verschiedenen Nachrüstern zuhört, was ihnen beim TÜV widerfahren ist.

Fakt 3)

das Golf VI Lenkrad OHNE MFL Tasten kann man problemlos nachrüsten (lassen). Arbeiten am Airbag dürfen nur durch Fachpersonal mit pyrotechnischer Schulung durchgeführt werden, so die Vorschrift. Wobei sich mir persönlich die Frage stellt, was genau darunter fällt, da vermutlich beim Freundlichen jeder erfahrene Werkstattmitarbeiter daran arbeiten würde, aber nicht jeder die Schulung genossen hat, von den Schrottplatznigerianern mal ganz zu schweigen (kein versteckter Rassismus, ist zumindest auf zwei Bonner Schrottplätzen Fakt :P )... Wichtig ist zumindest, geerdet zu sein (zB Mit einem Erdungsarmband), um elektrostatischer Entladung vorzubeugen. Sollte man beim Basteln an Elektronik generell sein, in Zusammenhang mit Luftsäcken hat das aber eine andere Qualität ;o)

Schleifring hat ebenfalls 4 Kontakte, 2 für Airbag und 2 für Hupe, alles gut. Man sollte sicher vorher aber eine neue Lenkradschraube kaufen, da diese mit Sicherungslack bestrichen ist... Hier gilt zwar wie bei der Ölablassschraube, dass es vermutlich auch so geht, aber die 90 Cent würde ich an der Stelle nicht sparen.

Der Stecker vom IVer Airbag passt übrigens nicht an den VIer, muss also getauscht werden. Es gibt an dieser Stelle Leute, die den passenden Stecker sauber (!) anlöten würden, andere würden ihn crimpen und wieder andere würden den kompletten Teilkabelbaum tauschen. Das muss man für sich entscheiden, dem TÜV dürfte es egal sein, solange kein Fehler geworfen wird. Von Stromdieben und seltsamen Quetschverbindern an der Stelle würde ich aber in jedem Fall absehen.

Vorsicht: das eben Geschriebene betrifft nur das Lenkrad OHNE MFL Tasten, das Lenkrad MIT MFL Tasten ist nicht so trivial nachzurüsten, geht aber auch.

Hintergrund: die MFL Tasten und die Hupe werden beim VIer MFL Lenkrad über LIN Bus (1.6 oder 2.0) angesteuert, anders als beim Golf IV ohne MFL (und mit MFL, da bin ich nicht 100% im Bild, ob die Kommunikation zwischen Golf IV MFL und MFL Stg über einen alten LIN Bus (1.0 oder 1.3?) oder über CAN geht; in jedem Fall ist Golf VI MFL und Golf IV MFL Stg nicht ohne Weiteres kompatibel. Warum ohne Weiteres? Es gibt einen findigen Bastler, der eine "Konverter"platine gebaut hat, mit der sich das Golf VI am und im Golf IV betreiben lässt. Das Ganze ist auch als Kleinserie vom TÜV mit Gutachten zertifiziert und höchstoffiziell abgenommen worden. Der Bastler wollte meiner Erinnerung nach irgendwas um die 300 bis 400 € dafür haben. Google hilft hier sicher weiter.)

Warum die Exkursion zum VIer Lenkrad? Mit dem VIIer Lenkrad dürfte es sich ziemlich sicher genauso verhalten, sofern ein Einzünder-Airbag verbaut ist, was ich jetzt nicht genau weiß... Probleme gibt es nur bei VW Lenkrädern mit Zwei-Stufen-Zünder-Airbag, so wie sie zB im Passat 3C in den früheren Modelljahren 2005 bis Anfang 2007 verbaut wurden.

Noch ein Wort zum Schluß: die Aktion beim Tausch ohne MFL gegen ohne MFL ist recht trivial und sollte maximal 45 Minuten dauern. Da das wegen der Airbagthematik ohnehin rein rechtlich nur ein Fachbetrieb durchführen darf, sollten sich die Kosten aber im Rahmen halten, selbst, wenn man hochgegriffen dem :-) eine Arbeitsstunde zahlen darf. Ich würde mich an der Stelle daneben stellen und auf die Uhr schauen, weil ich mir vorstellen kann, dass hier gern mehr abgerechnet wird... ist aber wie gesagt kein großes Ding.

Ein Bastler baut Airbag konverter die vom Tüv zertifiziert sind ???

Zeig mal, wo gibt's sowas ???

Link zu dem “Bastler“ ???

Zeig mir einen G4 bei dem das eingetragen ist.

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 19:16

@error126

Danke für diese Informationen.

Bitte sorgfältig lesen. Es wurde kein Airbag Konverter gebaut, das ist auch nicht nötig. Seitdem in Golfs ein Airbag verbaut ist, läuft dessen Zündung aus sicherheitstechnischen Gründen IMMER über zwei dediziert darüber verwendete Adern, vom Golf III bis zum Golf VII. Da muss man nichts daran ändern außer dem Stecker.

Das hat der "Bastler" auch nicht getan.

Er hat aber eine Platine gebaut, die die vom VIer Lenkrad gesendeten Signale (=Tastendrücke) auf dem von ihm verwendeten LIN Bus übersetzt in die Signale, die das IVer MFL Steuergerät versteht, da sonst beim MFL nichtmal die Hupe gehen würde.

Schleifring Golf IV ohne MFL: 4 Adern, 2 Airbag und 2 Hupe

Schleifring Golf IV mit MFL: 5 Adern, 2 Airbag, 1 Masse, 1 Kl 15, 1 LIN Bus zum MFL Stg

Jede Taste (so auch die Hupe) hat eine ID, die sie beim Druck an das MFL Stg sendet, das wiederum die Aktion per CAN an die entsprechenden Stg's schickt (KSG --> Hupe, Radio etc)

Bin nur am Handy momentan, such doch selbst mal nach eingetragenen VIer Lenkrädern im IV.

//Edit: Golf 5 hatte ein Zweizünderairbag. Dementsprechend einen anderen Schleifring mit 2 Adern mehr.

Hier der entsprechende Thread im golf4.de Forum, zwei Minuten Bing bemühen, anstatt doofe Äußerungen zu posten :rolleyes:

am 2. Mai 2016 um 19:55

Nunja, evtl. erstmal mit dem Produktsicherheitsgesetz "2,14b beschäftigen.

@error126

Du kannst uns evtl. mitteilen, welcher derer, die das umgebaut haben, die entsprechenden Dinge entsprechend Produktsicherheitsgesetz und daraus folgernd entsprechend dem Produkthaftungsgesetz durchgeführt haben ??

Und nein, eingetragen bekommt man das so nicht.

Dazu bedürfte es einer Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.

Da es die vom Hersteller nicht gibt, müsste man also entsprechend Produktsicherheitsgesetz als Hersteller eingetragen werden.

Daraus wiederum folgt, dass derjenige, der das umbaut und in Verkehr bringt, entsprechend Produkthaftungegesetz die erforderlichen Gutachten als Basis für eine Eintragung erstellen lässt und beibringt.

Es mag halt sein, dass sich diese Dinge noch nicht bis zu solchen Leuten rumgesprochen haben.

Um einen solchen Umbau legal hin zu bekommen, ist man von der genannten Summe Welten entfernt.

Bei Fahrzeugen, die nicht im Geltungsbereich der StVZo betrieben werden und keine Zulassung haben, ist das wohl anders.

 

Zitat:

@error126 schrieb am 2. Mai 2016 um 21:44:59 Uhr:

Hier der entsprechende Thread im golf4.de Forum, zwei Minuten Bing bemühen, anstatt doofe Äußerungen zu posten :rolleyes:

Evtl. erst wissen, was tatsächlich Relevanz hat anstatt irgedwas zu verlinken, was jeder rechtlichen Grundlage zu entbehren scheint.

Nein, kann und will ich nicht. Ich habe keinerlei Kontakte zu dem entsprechenden Bastler und bin aus Eigeninteresse auf das Thema gestoßen, Haftungsfragen sind mir persönlich daher ziemlich schnuppe. Davon mal abgesehen halte ich die Lösung für technisch einwandfrei, zumal auf den gleichen Leitungen im Schleifring mit der "Bastellösung" Pegel von 3V verwendet werden, wo VW 12V nimmt. Kurzschlußsicherheit ist ebenfalls gegeben. Für mich persönlich würde das einen Einbau rechtfertigen, zumal vom TÜV als einwandfrei abgenommen...

Nur weil keine Privatperson 50.000€ für ein E-Prüfzeichen einer Kleinserie mit stark überschaubarer Nachfrage auf dem Tisch legen kann, heißt das nicht, dass das Endprodukt technisch schlecht ist. Aber wie gesagt, das muss jeder für sich selbst beurteilen.

Nachtrag, da du ebenfalls noch am Schreiben bist:

es IST eingetragen worden, ein entsprechendes Gutachten wurde sogar ebenfalls erstellt... geht aber aus diesem Forenbeitrag nicht hervor, steht an anderer Stelle, ich habs nur noch im Hinterkopf, als ich das damals gefunden habe. Nun kann es sein, dass die das Gutachten ausstellenden Personen alle ihre Kompetenzen überschritten haben, das dürfte dann im Falle eines Unfalles juristisch sicher spannend werden, ein entsprechender Fall ist aber nicht dokumentiert.

Du trittst ja allgemein bei solchen Thematiken immer so auf wie du das gerade tust, ist mir schon an vielen Stellen bei Motor-Talk aufgefallen, daher beende ich die Diskussion hier... Ich werde deine Meinung zum Thema nicht ändern können und habe ebenfalls meine.

am 2. Mai 2016 um 20:17

Zitat:

@error126 schrieb am 2. Mai 2016 um 22:09:05 Uhr:

Nein, kann und will ich nicht. Ich habe keinerlei Kontakte zu dem entsprechenden Bastler und bin aus Eigeninteresse auf das Thema gestoßen, Haftungsfragen sind mir persönlich daher ziemlich schnuppe. Davon mal abgesehen halte ich die Lösung für technisch einwandfrei, zumal auf den gleichen Leitungen im Schleifring mit der "Bastellösung" Pegel von 3V verwendet werden, wo VW 12V nimmt. Kurzschlußsicherheit ist ebenfalls gegeben. Für mich persönlich würde das einen Einbau rechtfertigen, zumal vom TÜV als einwandfrei abgenommen...

Nur weil keine Privatperson 50.000€ für ein E-Prüfzeichen einer Kleinserie mit stark überschaubarer Nachfrage auf dem Tisch legen kann, heißt das nicht, dass das Endprodukt technisch schlecht ist. Aber wie gesagt, das muss jeder für sich selbst beurteilen.

Nunja, Du kennst die Steuerparameter eines Golf VI / Golf VII Airbagsystemes ?

Du weisst, wo sich die Karosseriestrukturen bezüglich Krafteinleitung im Crashfall untercheiden ?

Dir ist klar, wie sich die Signalerfassung und Steuerung der verschiedenen Airbageinheiten unterscheiden ?

Eine veränderte Karosseriestruktur mit anderer Krafteinleitung und vollständig anderer Knatschzone bedingt andere Steuerparameter, damit ein Airbag auch genau dann da ist, wo er im Crashfall sein soll.

Es geht nicht darum, ob das Endprodukt "schlecht" ist, es geht eher darum, ob das so tatsächlich kompatibel ist.

Die Insassenschutzsysteme eines Golf IV und eines Golf V / Golf VI / Golf VII unterscheiden sich da dann auch deutlichst, sowohl im Aufbau als auch in der Signalerfassung und Steuerung.

Wenn das so kompatibel wäre, wäre der Hersteller dazu übergegangen, die Ersatzteile vom Golf IV aus dem Programm zu nehmen und gegen die neueren Bauteile zu ersetzen, das würde Kosten in Ersatzteilproduktion und Lagerhaltung deutlichst reduzieren.

Da das nicht so ist, einfach mal darüber nachdenken, warum das nicht so ist.

Es geht nicht um ein E-Prüfzeichen.

Es geht darum, dass die Funktionsfähigkeit nachzuweisen ist.

Es geht um haftungsrelevante Dinge, wer evtl. dann, wenns halt nicht funktioniert hat, wen wieviel Geld zukommen zu lassen hat.

Und das gilt entsprechend auch für "Einzelstücke".

Und da bist Du mit den genannten 50 000,- Euro deutlichst zu niedrig im Ansatz.

 

Bei den genannten Gutachten wäre interessant, wer die erstellt hat und auf welcher Basis, denn es ist wohl nicht davon auszugehen, dass die genaue Funktionsfähigkeit per "Crashtest" etc. durch die BAM , welche für ein solches Zulassungsverfahren zuständig ist, nachgewiesen wurde.

 

 

 

 

Die VW Airbags haben mWn immer 50 Ohm Widerstand und die gleiche Zündspannung, ja.

Etwas Anderes ist nicht relevant, und wie schon im Eingangsposting von mir erwähnt, hat die MFL Tastensteuerung rein GAR NICHTS mit dem Airbag zu tun. Der Airbag des VIer MFL hängt an den gleichen zwei dedizierten Adern des Schleifringes wie der Airbag vom IV. Das ist der entscheidende Punkt und wurde vielfach vom TÜV in D abgenommen (Airbag des VI statt Airbag des IV). Die MFL Steuerung ist ja die "Innovation" des Bastlers. Somit ist nur Kurzschlußsicherheit und Schutz vor versehentlichem Zünden des Airbags sicherzustellen, da die gleichen Adern wie im Original mit niedrigeren Pegeln verwendet werden, stellt das also keine Schwierigkeit dar. Kurzschlußsicherheit sollte man anhand der Schaltpläne und von Golden Sampples beurteilen können, was die Herren Prüfer wohl auch taten.

Warum sollte VW auf einmal Lenkräder aus dem VI in den IV verbauen wollen, um Ersatzteillagerkosten zu sparen?

Das ist absurd, und Airbagzulieferer dürften auch gelegentlich wechseln... Erst recht nach dem Skandal um die Tataka Airbags. Lagerhaltung bei Ersatzteilen dürfte für VW auch kein Thema sein, zumal sich gerade VW Ersatzteile fürstlich bezahlen lässt...

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