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Golf 7 1.2, 81kw, Bj 03.2015, Kupplungsschaden 21900km

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 8. Januar 2017 um 18:15

Hallo,

habe mir 03.2015 einen Golf 7 Benziner mit 81kw gekauft. Das Auto hatte nach 21900km keinen Vortrieb mehr. Die Werkstatt( Vertragshändler) meint es sei eine " verschlissene Kupplung" und somit kein Garantiefall. Die Kostenkalkulation beträgt 1.991,35€.

Wie kann das sein? Hat jemand eine Idee, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. Januar 2017 um 19:55

So, ich bedanke mich hier bei allen die nützliche und auch weniger nützliche Hinweise gegeben haben.??

Für alle die es interessiert, ja es ist einHandschalter.

Der Kostenvoranschlag ist in Wirklichkeit schon eine Proforma Rechnung gewesen, die alles beinhaltete was irgendwie mit der Kupplung und deren ein und Ausbau zu tun hat, inclusive Schrauben, Muttern, Zapfen, Hebel, Kupplung,Schwungrad.

Ich habe jetzt folgendes gemacht und das war auch gut so.

Ich habe mir einen Kfz- Sachverständigen, www.unfallgutachter-Berlin.com, gesucht und bin mit Ihm zum Autohaus gefahren. Der zuständige Serviceberater hatte den Tag frei und so ließ ich mir erstmal den Schlüssel geben. Wir machten die Motorhaube auf und stellten fest, das alle Komponenten noch verbaut waren. Auf der Proforma-Rechnung gab es eine Position Fehlersuche 218,00€ und Fehlerspeicher Auslesen 42,51€. Die erste Frage die sich nun stellte was wurde für das Geld gemacht? Also Schlüssel wieder abgegeben und einen Termin mit dem Zuständigen Servicemitarbeiter für den nächsten Tag gemacht, den der Sachverständige alleine wahrnehmen sollte. Dieser rief mich nach dem Gespräch an und teilte mir mit, das er erstmal nur den Getriebeausbau in Auftrag gegeben hat und er sich die Sache im zerlegten Zustand am nächsten Tag anschauen würde um Festzustellen was da nun los ist. Am nächsten Tag rief mich der Sachverständige an und teilte mir mit, das er einen Anruf des Servicemitarbeiters bekommen hat das alles auf Garantie abgerechnet wird, da ein Simmering undicht war. Freude natürlich meinerseits.

Nun aber der Fade Beigeschmack an der ganzen Geschichte. Was wäre gewesen wenn ich den Reparaturauftrag anhand der Proforma-Rechnung erteilt und keinen Sachverständigen hinzugezogen hätte?

Wäre es dann auch ein Garantiefall geworden oder hätte ich bezahlen müssen? Oder hätte der Händler doppelt Kassiert, einmal von mir und dann noch von VW? Die Frage wird immer im Raum bleiben. Mein VERTRAUEN ZUM HÄNDLER ist auf jeden Fall nicht mehr vorhanden und ich werde die Werkstatt wechseln bei der unsere Familie schon das siebente Auto geleast hat.

Ich möchte mich auf jedenfall bei dem Sachverständigen bedanken, denn ich denke ohne sein Auftreten wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben. Die Kosten des Sachverständigen belaufen sich auf 150,00€ + Fahrkosten was ich i.O. finde.

www.unfallgutachter-berlin.com haben mich echt überzeugt und mir gezeigt das man nicht immer alles Schlucken sollte.

Also wehrt euch und zieht bei solchen Sachen jemanden hinzu der wirklich Ahnung hat.

Grüße an alle ????

41 weitere Antworten
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Bei so einer dummdreisten Aussage würde ich sofort meinen RA beauftragen gegen den Händler vorzugehen.

Es ist schon klar das VW jetzt auf dem Rücken seiner Kunden sparen muß um die Kosten des Betrugsskandals zu decken und um die hochqualifizierten Manager weiterhin gut füttern zu können.

Aber so dummdreiste Aussagen, das es normal ist das eine Kupplung nach 22000 KM defekt gehen kann, so was kann nur von VW kommen.

Lass dich bloss nicht für dumm verkaufen! Das ist ein Garantiefall, das sagt dir jeder RA, das Gesetz und jeder der einigermassen klar denken kann!

rzz

Zitat:

@Faxxe3 schrieb am 8. Januar 2017 um 19:15:39 Uhr:

Hallo,

habe mir 03.2015 einen Golf 7 Benziner mit 81kw gekauft. Das Auto hatte nach 21900km keinen Vortrieb mehr. Die Werkstatt( Vertragshändler) meint es sei eine " verschlissene Kupplung" und somit kein Garantiefall. Die Kostenkalkulation beträgt 1.991,35€.

Wie kann das sein? Hat jemand eine Idee, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll?

Ohne weitere Infos kann man das doch gar nicht beurteilen.

 

Solange der TE hier diese nicht mitteilt ist jede weitere Diskussion wohl sinnfrei.

 

Einer Kupplung ist und bleibt ein Verschleißteil.

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 9. Januar 2017 um 22:05:07 Uhr:

Ohne weitere Infos kann man das doch gar nicht beurteilen.

Solange der TE hier diese nicht mitteilt ist jede weitere Diskussion wohl sinnfrei.

Einer Kupplung ist und bleibt ein Verschleißteil.

Genau so ist es.

Und wieso sind sich alle hier so sicher das es sich um einen Mangel, bezogen auf die Materialqualität handelt? Niemand von uns weiß wie der oder die Vorbesitzer damit umgegangen sind. Sicher, recht unwahrscheinlich aber auch nicht vollkommen unmöglich das es Fahrer gibt, welche nach so einer kurzen Zeit Kupplung oder auch Bremse "schrotten".

Es ist immer wieder schön zu sehen wie Leute hier mit Fragen aufschlagen und sich danach nicht mehr melden wie es weiter gegangen ist oder auf gestellte Fragen antworten.

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 14. Januar 2017 um 18:58:24 Uhr:

Es ist immer wieder schön zu sehen wie Leute hier mit Fragen aufschlagen und sich danach nicht mehr melden wie es weiter gegangen ist oder auf gestellte Fragen antworten.

Was ist daran schön? :confused:

Das war Sarkasmus ;).

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 19:55

So, ich bedanke mich hier bei allen die nützliche und auch weniger nützliche Hinweise gegeben haben.??

Für alle die es interessiert, ja es ist einHandschalter.

Der Kostenvoranschlag ist in Wirklichkeit schon eine Proforma Rechnung gewesen, die alles beinhaltete was irgendwie mit der Kupplung und deren ein und Ausbau zu tun hat, inclusive Schrauben, Muttern, Zapfen, Hebel, Kupplung,Schwungrad.

Ich habe jetzt folgendes gemacht und das war auch gut so.

Ich habe mir einen Kfz- Sachverständigen, www.unfallgutachter-Berlin.com, gesucht und bin mit Ihm zum Autohaus gefahren. Der zuständige Serviceberater hatte den Tag frei und so ließ ich mir erstmal den Schlüssel geben. Wir machten die Motorhaube auf und stellten fest, das alle Komponenten noch verbaut waren. Auf der Proforma-Rechnung gab es eine Position Fehlersuche 218,00€ und Fehlerspeicher Auslesen 42,51€. Die erste Frage die sich nun stellte was wurde für das Geld gemacht? Also Schlüssel wieder abgegeben und einen Termin mit dem Zuständigen Servicemitarbeiter für den nächsten Tag gemacht, den der Sachverständige alleine wahrnehmen sollte. Dieser rief mich nach dem Gespräch an und teilte mir mit, das er erstmal nur den Getriebeausbau in Auftrag gegeben hat und er sich die Sache im zerlegten Zustand am nächsten Tag anschauen würde um Festzustellen was da nun los ist. Am nächsten Tag rief mich der Sachverständige an und teilte mir mit, das er einen Anruf des Servicemitarbeiters bekommen hat das alles auf Garantie abgerechnet wird, da ein Simmering undicht war. Freude natürlich meinerseits.

Nun aber der Fade Beigeschmack an der ganzen Geschichte. Was wäre gewesen wenn ich den Reparaturauftrag anhand der Proforma-Rechnung erteilt und keinen Sachverständigen hinzugezogen hätte?

Wäre es dann auch ein Garantiefall geworden oder hätte ich bezahlen müssen? Oder hätte der Händler doppelt Kassiert, einmal von mir und dann noch von VW? Die Frage wird immer im Raum bleiben. Mein VERTRAUEN ZUM HÄNDLER ist auf jeden Fall nicht mehr vorhanden und ich werde die Werkstatt wechseln bei der unsere Familie schon das siebente Auto geleast hat.

Ich möchte mich auf jedenfall bei dem Sachverständigen bedanken, denn ich denke ohne sein Auftreten wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben. Die Kosten des Sachverständigen belaufen sich auf 150,00€ + Fahrkosten was ich i.O. finde.

www.unfallgutachter-berlin.com haben mich echt überzeugt und mir gezeigt das man nicht immer alles Schlucken sollte.

Also wehrt euch und zieht bei solchen Sachen jemanden hinzu der wirklich Ahnung hat.

Grüße an alle ????

Zitat:

Nun aber der Fade Beigeschmack an der ganzen Geschichte. Was wäre gewesen wenn ich den Reparaturauftrag anhand der Proforma-Rechnung erteilt und keinen Sachverständigen hinzugezogen hätte?

Wäre es dann auch ein Garantiefall geworden oder hätte ich bezahlen müssen?

Ich vermute mal stark, dass Du hättest bezahlen müssen, mit der Begründung, dass Verschleissteile (z.B. Kupplung) von der Garantie ausgenommen sind.

Ein Defekt nach dieser kurzen Zeit und Kilometerleistung sei auf Falschbedienung zurückzuführen (was es im Ausnahmefall auch schon gegeben hat).

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 8. Januar 2017 um 19:55:25 Uhr:

Lies mal diesen Thread hier durch:

http://www.motor-talk.de/.../...it-immobilitaetsgarantie-t5850523.html

Nicht das du das gleiche Problem hast...

Ich kann mir bei normaler Fahrweise keinen Verschleiß bei der Laufleistung vorstellen

Danke für deine Rückmeldung. Freut mich für dich. Nur schade, dass man mitlerweile solche "Geschütze" auffahren muss.

Das Zitat habe ich beigefügt weil es genau der Fehler ist. Da kommen bestimmt noch mehr.

Zitat:

@schweik6 schrieb am 15. Januar 2017 um 21:33:42 Uhr:

Zitat:

Nun aber der Fade Beigeschmack an der ganzen Geschichte. Was wäre gewesen wenn ich den Reparaturauftrag anhand der Proforma-Rechnung erteilt und keinen Sachverständigen hinzugezogen hätte?

Wäre es dann auch ein Garantiefall geworden oder hätte ich bezahlen müssen?

Ich vermute mal stark, dass Du hättest bezahlen müssen, mit der Begründung, dass Verschleissteile (z.B. Kupplung) von der Garantie ausgenommen sind.

Ein Defekt nach dieser kurzen Zeit und Kilometerleistung sei auf Falschbedienung zurückzuführen (was es im Ausnahmefall auch schon gegeben hat).

Glaube nicht, dass du ohne Sachverständigen zahlten hättest müssen, denn ein undichter Simmering ist eine klare Garantiesache. Da ist es dann egal, ob die Kupplung ein Verschleißteil ist oder nicht, denn die wurde ja erst durch den defekten Simmering kaputt.

Was soll man bei einem undichten Simmering falsch bedient haben? :confused:

Ich freue mich erst einmal für dich, dass es sozusagen "gut" ausgegangen ist. Persönlich denke ich aber auch, dass es auch ohne Sachverständigen hier ein eindeutiger Garantiefall geworden wäre. Bei einem kaputten Simmering ist die Kupplung verölt, so etwas ist eindeutig nachzuweisen, zumal die geringe Laufleistung ja (trotz meiner vorher geäußerten Bedenken) ein ziemliches Indiz für einen Materialfehler oder Montagefehler ist.

Genau so ist es. Eine normal betriebene Kupplung kann nicht nach dieser vom TE genannten Laufleistung defekt gehen. Natürlich ist eine Kupplung ein VT, aber eben nicht nach dieser Laufleistung.

Ich garantiere, das wenn die Mängelbeseitigung auf Garantie vom AH abgelehnt worden wäre und der TE sich einen Rechtsanwalt geholt hätte, das dann doch wie hier geschehen ruck zuck auf Garantie gemacht wird. Aber wie heißt es so schon: Versuchen kann man es ja mal....

rzz

Zitat:

@blechbanane0170 schrieb am 16. Januar 2017 um 16:57:05 Uhr:

Ich freue mich erst einmal für dich, dass es sozusagen "gut" ausgegangen ist. Persönlich denke ich aber auch, dass es auch ohne Sachverständigen hier ein eindeutiger Garantiefall geworden wäre. Bei einem kaputten Simmering ist die Kupplung verölt, so etwas ist eindeutig nachzuweisen, zumal die geringe Laufleistung ja (trotz meiner vorher geäußerten Bedenken) ein ziemliches Indiz für einen Materialfehler oder Montagefehler ist.

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