Golf 6 Airbag ging nicht auf
Hallo,
meine Schwägerin hatte leider heute morgen einen heftigen Aufprall auf der Autobahn, sie ist einem anderen Auto aufs Heck geprallt. Was es genau für ein Auto war weiß ich nicht, jedoch etwas ganz normales, also kein Q7 oder Ferrari (weder besonders hoch noch flach).
Ihr Golf hat Totalschaden, der Aufprall war also wirklich hart. Nun stellt sich uns aber die große Frage, wieso ging der Fahrerairbag nicht auf? ADAC Mann und VW Meister waren sich einig, dass bei einem solchen Aufprall der Airbag eigentlich hätte aufgehen sollen.
Wenn nichts passiert wäre, wärs natürlich super, da ein Airbag auch nicht grade günstig instand zu setzen ist. Allerdings hat sie eine heftige Gehirnerschütterung mit Beule davon getragen, durch einen unfeinen Kontakt mit dem Lenkrad; eben das, was der Airbag verhindern sollte.
Nun meine Frage; Wie bzw. aufgrund welcher Parameter wird der Airbag im Golf ausgelöst? Finde ich jetzt wirklich interessant, da der Airbag in diesem speziellen Fall einfach versagt hat.
MfG
Beste Antwort im Thema
Jetzt mal ganz von dem Unfall ab aber ich bekomme immer das kalte grausen wenn ich sehe wie die Leute in ihren Autos sitzen.
Entweder die 0815 Gangster Boys mit Sitz auf Unterbodenanschlag und Lehne in Berührung mit Rücksitzbank und man sieht nur noch die Kappe übers Lenkrad blitzen oder die Mädels die die Lehne auf 90° stehen haben aber nicht schnallen das es auch eine Höhenverstellung gibt ... echt schrecklich ! Ich meine die sehen, wenns hoch kommt, knapp über die Motorhaube ... für mich ein echtes Ärgerniss und dazu noch eine echte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer .. hätte nichts dagegen wenn die Polizei (von mir aus auch ohne Verwarnung) auf sowas hinweisen würde !
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von OpaHildegard
So, gibt Neuigkeiten. Habe das Auto nun besichtigt und muss sagen, ich hätte es mir schlimmer vorgestellt nach den Erzählungen.Was nun mit den hinteren Türen ist konnte ich nicht prüfen, Schlüssel vergessen. Wieso der Airbag nicht aufging ist aber klar, so heftig sieht es nun nicht aus; bzw schon, aber nicht nach einer besonders hohen Aufprallgeschwindigkeit.
Oder was meint ihr?
Hallo!
Jo sehe ich genauso. Das waren schätze ich mal so 30 Kmh Aufprallgeschwindigkeit, also ein relativ weicher Aufprall. Da kann, muss aber nicht unbedingt der Airbag aufgehen. Wenn man aber natürlich zu nah am Lenkrad saß, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, sonst wäre man mit dem Kopf bestimmt nicht auf das Lenkrad geknallt. Dann kann deine Bekannte von Glück reden das das Teil nicht aufgegangen ist, sonst hätte es viel schlimmere Verletzungen gegeben.
Ich glaube auch nicht das dies ein Totalschaden ist, anscheinend hat die Achse ja nichts abbekommen, Airbags haben auch nicht ausgelöst. Was am Rahmen los ist, dazu müsste man die Motorhaube öffnen. Ich würde dringend nach dem Crash die Sitzposition deiner Bekannten überprüfen, ich sehe da den Grund für die Verletzungen.
Sitzposition überprüfen:
Mit den Schultern hinten an die Rückenlehne des Sitzes, beide Arme nach vorne ausstrecken und oben auf das Lenkrad legen. Jetzt muss man genau am Handgelenk das Lenkrad berühren und die Hände hinter dem Lenkrad abknicken können. Dann sitzt man richtig.
Die Kopfstütze muss genau die Höhe haben wie die Oberkante des Kopfes. Falls die Stufe nicht passt, immer eine Stufe höher wählen, als eine darunter!
Grüße
Peter
Jetzt mal ganz von dem Unfall ab aber ich bekomme immer das kalte grausen wenn ich sehe wie die Leute in ihren Autos sitzen.
Entweder die 0815 Gangster Boys mit Sitz auf Unterbodenanschlag und Lehne in Berührung mit Rücksitzbank und man sieht nur noch die Kappe übers Lenkrad blitzen oder die Mädels die die Lehne auf 90° stehen haben aber nicht schnallen das es auch eine Höhenverstellung gibt ... echt schrecklich ! Ich meine die sehen, wenns hoch kommt, knapp über die Motorhaube ... für mich ein echtes Ärgerniss und dazu noch eine echte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer .. hätte nichts dagegen wenn die Polizei (von mir aus auch ohne Verwarnung) auf sowas hinweisen würde !
So, jetzt isses amtlich. Der Schaden beträgt 6500€ und wird natürlich behoben 😉
Aber dann habe ich noch eine Frage zwecks Unfallwagen oder nicht? Wenn das Auto nun fachgerecht in einer VW Fachwerkstatt instandgesetzt wird, gilt es dann als Unfallwagen?
Bei 6500 € Euro Schaden zählt er ganz sicher als Unfaller 😉
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Zitat:
Original geschrieben von OpaHildegard
So, jetzt isses amtlich. Der Schaden beträgt 6500€ und wird natürlich behoben 😉Aber dann habe ich noch eine Frage zwecks Unfallwagen oder nicht? Wenn das Auto nun fachgerecht in einer VW Fachwerkstatt instandgesetzt wird, gilt es dann als Unfallwagen?
Ich sage dazu mal "JEIN". Sicherlich ist es ein Unfallwagen, aber ich würde das beim Verkauf nicht freiwillig angeben, sofern man hinterher nichts davon sieht, die Spaltmaße stimmen und der Käufer des Fahrzeugs dadurch keinen Nachteil erhält.
Würde nach der Reperatur irgendwas Schaben, Kratzen oder das Fahrzeug irgendwie anders fahren als vorher, dann stimmt etwas nicht! Das musst du dann auch sofort kontrollieren, gerade Spaltmaße werden gerne Fehler gemacht.
Auf Nachfrage ob das Fahrzeug mal einen Unfall hatte, würde ich die Sache etwas runter spielen: "Jo vorne war mal eine kleine Delle, da musste die Frontschürze getauscht werden, aber sonst alles einwandfrei..."
Aber man muss es den Leuten ja nicht gleich direkt in der Anzeige unter die Nase binden.
Grüße
Peter
Bei einem Schaden der deartig hoch ist würde, nein musst, du den auf jedenfall angeben .. alles andere wird (unter Garantie) früher oder später Konsequenzen haben die du dir lieber nicht vorstellen willst ! Dämlicher Ratschlag das zu unterschlagen ... ganz ganz dämlich.
jup, habe ich mir auch gedacht. Man muss sich ja mal überlegen was man als Käufer sagt wenn einem ein Unfallschaden verschwiegen wird.
Also ich fasse zusammen: Es ist ein Unfallwagen, auf jeden Fall angeben (hätte ich getan, finde sowas ganz, ganz miese) und nach Übergabe genau auf korrekte Ausführung prüfen - sprich Lack, Spaltmaße, Funktion elekronischer Bauteile.
Richtig?
Genau, bei einem unserer Golf (siehe Blog "Dachlawine"😉 wurde das komplette Dach inkl. Motorhaube/Kofferraumklappe und diverse Innenraumteile neu gemacht. Haben uns alles genau angeschaut und es war perfekt. Keine Angst, auf die Reperatur hast du Garantie/Gewährleistung.
Was heißt denn hier verschwiegen? Verschwiegen wäre, wenn ich sagen würde der Wagen ist unfallfrei, blos davon war nicht die Rede.
Ich wünsche euch schon mal viel Spaß beim Verkauf, wenn ihr in die Anzeige gleich mal reinschreibt "Unfallwagen", da verliert ihr gleich mal die ersten 80 % an Kunden. Man sollte beim Verkauf einfach garnichts dazu erwähnen und erst wenn der Käufer nachfragt, dann kann man ja immernoch erwähnen das der einen Crash hatte.
Das machen die Händler auch nicht anders. Viele verschweigen sogar einen nicht mehr optisch zu erkennenden Unfall AUF NACHFRAGE!! Wenn es dann später mal rauskommt beim Tüv oder Inspektion, tun die Händler unwissend oder verweisen auf den Vorbesitzer...
Sorry aber, Augen auf beim Autokauf! Wer nicht nachfragt ob der Wagen schon mal einen Unfall hatte ist einfach selber Schuld. Ich sage dem Käufer beim Verkauf ja auch nicht, dass er demnächst die Bremsen, Reifen usw. erneuern muss. Das muss jemand selbst abschätzen können, ich bin als Privatmann offiziell auch erstmal nur Laie...
Da es sich bei diesem Unfallschaden ganz klar nicht um einen reinen Bagatellschaden handelt (Kratzer, Dallen, Parkschäden etc.) ist der Schaden beim Verkauf selbstverständlich anzugeben.
Der Rat, diesen Schaden zu verheimlichen ist meiner Meinung nach dumm und kurzsichtig. Der Verkäufer macht sich dabei unter Umständen strafbar und der Käufer kann den Kaufvertrag auch noch lange Zeit nach dem Kauf rückgängig machen. Soweit ich mich erinnere braucht dabei noch nicht mal eine Nutzungspauschale gezahlt werden. Für den Käufer wäre das also eine feine Art ohne Wertverlust Auto zu fahren. Ob das für den Verkäufer auch so clever wäre?
Ich würde die Aufnahmen vom Unfallschaden archivieren und vor allem das Gutachten und die Reparaturrechnungen gut aufbewahren. Ein fachmännisch instand gesetzter Unfallschaden diesen Umfangs muss sich nicht mal großartig wertmindernd auswirken. Er ist aber in jedem Fall anzugeben.
Dass hier ganz offen geraten wird potentielle Käufer zu betrügen finde ich schon eine ganz harte Nummer.
Ansonsten schreibt man natürlich nicht in die Anzeige, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte - das Wort "unfallfrei" muss halt wegfallen (andernfalls würde man wirklich 80% der Interessenten verlieren). Aber vor dem Unterschreiben des Kaufvertrags muss das auf jeden Fall erwähnt werden, selbst wenn der Käufer nicht danach fragt - und wenn alles dokumentiert, fachgerecht repariert und nicht mehr sichtbar ist wird zu dem Zeitpunkt kaum ein Käufer mehr abspringen. Jeder seriöse Händler macht das - nicht nur weil es sich so gehört, sondern weil es rechtlich eben ganz dünnes Eis ist Unfallschäden zu verschweigen.
vg, Johannes
Wer gibt denn für den gebündelten Schwachsinn auch noch ein "Daumen hoch" ???
Zitat:
Verschwiegen wäre, wenn ich sagen würde der Wagen ist unfallfrei, blos davon war nicht die Rede.
Bitte was ??? Verschwiegen --> ich sach nix. Ich behaupte der Wagen ist unfallfrei --> Betrug !
Was ist das denn bitte für ein Rechtsverständniss ?
Zitat:
sollte beim Verkauf einfach garnichts dazu erwähnen und erst wenn der Käufer nachfragt, dann kann man ja immernoch erwähnen das der einen Crash hatte.
Das ist nichts was du dir aussuchen kannst, du musst dem Käufer sagen das der Wagen einen Unfall hatte, ansonsten bist du fällig. Ganz einfach. Und wenn du es nicht in die Anzeige reinschreibst und der Käufer kommt von ~400km weit weg und du sagst es ihm dann erst ... ja dann hoffe ich du bist stärker als der Käufer oder hast ne dicke Eichentür...
Zitat:
Das machen die Händler auch nicht anders. Viele verschweigen sogar einen nicht mehr optisch zu erkennenden Unfall AUF NACHFRAGE!! Wenn es dann später mal rauskommt beim Tüv oder Inspektion, tun die Händler unwissend oder verweisen auf den Vorbesitzer...
Ja unseriöse Händler. Übrigens selbst wenn der Händler es auf den Vorbesitzer schieben würde dann ist trotzdem erstmal der Händler in der Haftung WEIL ER HÄNDLER IST.
Zitat:
Sorry aber, Augen auf beim Autokauf! Wer nicht nachfragt ob der Wagen schon mal einen Unfall hatte ist einfach selber Schuld.
Ich sag sowas ja ungern aber für so einen Unfug sollte man dich postwendend aus dem Forum werfen !
Btw. Offenbarungspflicht kommt nicht vom Wort "offenbarungsvielleichtwennerfragtoderdiesonnescheintundichnengutentaghabe"
Ja nur definiere mal erstmal einen Unfallschaden. Im Gesetz ist dies nämlich nicht präzise geregelt, WANN ein Unfallwagen auch als solches zu deklarieren ist.
Nach meiner rechtlichen Auffassung muss man ein Unfallschaden nur dann angeben, wenn möglicherweise durch diesen Unfall die einwandfreie Stabilität des Fahrzeugs nicht mehr gegeben ist. Das ist der Fall wenn das Fahrzeug auf die Richtbank musste, am Rahmen rumgeschweißt oder irgendwas ausgebessert wurde usw.
Aber bei Blechteilen oder Kunststoffteilen die nur gegen Originalteile getauscht worden sind, das ist doch kein Unfallschaden. Das Auto ist dann wieder in einem Zustand wie bei der Auslieferung. Wenn du einen Hagelschaden hattest, Dach, Motorhaube, Steinschlag usw. ersetzt werden musste, wirst du das ja auch nicht angeben.
Ich will jetzt auch nicht ewig weiter diskutieren, nur noch ein paar abschließende Worte: ICH habe lediglich dazu geraten den Unfallschaden in der Anzeige nicht zu erwähnen, damit wie gesagt nicht gleich alle einen Bogen um die Anzeige machen. Beim Verkauf selbst, kann man das ja dann erklären.
Weil bei "UNFALLSCHADEN" denken 90 % der Kunden erstmal nicht an eine Stoßstange. Sondern an Airbags, verzogener Rahmen und ein nicht vollständig instandgesetztes mängelfreies Auto.
Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Nytro_Power
Ja nur definiere mal erstmal einen Unfallschaden. Im Gesetz ist dies nämlich nicht präzise geregelt, WANN ein Unfallwagen auch als solches zu deklarieren ist.
Durch das Gesetz nicht, aber die Gerichtsurteile zu dem Thema geben einen Anhaltspunkt. Ich kann jetzt keine zitieren, aber wenn ich mich recht erinnere ist eine übliche Faustregel: alles was kein Bagatellschaden mehr ist, d.h. etwa 1000 Euro übersteigt.
Und ja, ein kleiner Auffahrunfall oder einmal rückwärts gegen einen Pfosten gebrummt ist damit ein Unfallschaden. Ich versteh deine Panik nicht - es ist absolut nichts dabei selbst kleinere Schäden ordentlich anzugeben.
"es gab mal einen kleinen Heckschaden, beim Einparken einen Pfosten übersehen - die Stoßstange wurde gegen eine neue ausgetauscht und die Rückleuchten sind auch neu. Beim VW-Händler repariert, ist nichts mehr zu sehen" - warum sollte deshalb jemand das Auto nicht mehr kaufen? Wenns dann hinten rum rauskommt, dann ist der Ärger trotzdem umso größer - nicht wg. des Schadens an sich, sondern weil man einem Betrüger auf den Leim gegangen ist.
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von Nytro_Power
Ja nur definiere mal erstmal einen Unfallschaden. Im Gesetz ist dies nämlich nicht präzise geregelt, WANN ein Unfallwagen auch als solches zu deklarieren ist.Nach meiner rechtlichen Auffassung muss man ein Unfallschaden nur dann angeben, wenn möglicherweise durch diesen Unfall die einwandfreie Stabilität des Fahrzeugs nicht mehr gegeben ist. Das ist der Fall wenn das Fahrzeug auf die Richtbank musste, am Rahmen rumgeschweißt oder irgendwas ausgebessert wurde usw.
Ich habe schon Urteile gelesen, die besagen mehr oder minder, dass alles was über Kratzer und Dallen rausgeht, also mehr oder minder "normaler Verschleiss" ist, beim Verkauf angegeben werden muss.
In diesem obigen Fall gibt es da nichts zu diskutieren. Dieser Wagen IST ein Unfallfahrzeug!
Zitat:
Aber bei Blechteilen oder Kunststoffteilen die nur gegen Originalteile getauscht worden sind, das ist doch kein Unfallschaden. Das Auto ist dann wieder in einem Zustand wie bei der Auslieferung. Wenn du einen Hagelschaden hattest, Dach, Motorhaube, Steinschlag usw. ersetzt werden musste, wirst du das ja auch nicht angeben.
Natürlich würde ich sowas angeben. Ist doch nix dabei, wenn es fachgerecht gemacht wurde und mit Rechnungen belegt werden kann. Und bei dem obigen Fahrzeug lasse ich es mal dahingestellt sein, ob da nicht auch noch was am Rahmen gerichtet werden muss. Der Wagen wird auf jeden Fall nicht mehr 100% in dem Zustand sein, wie er das Werk verlassen hat.
Bei Deinem obigen Hagelschaden, bei dem das Dach ersetzt werden musste, sind jedenfalls auch nicht mehr nur angeschraubte Teile betroffen gewesen, sondern es muss am Fahrzeug geschweisst werden.
Zitat:
Ich will jetzt auch nicht ewig weiter diskutieren, nur noch ein paar abschließende Worte: ICH habe lediglich dazu geraten den Unfallschaden in der Anzeige nicht zu erwähnen, damit wie gesagt nicht gleich alle einen Bogen um die Anzeige machen. Beim Verkauf selbst, kann man das ja dann erklären.
Lies es einfach nochmal selbst:
Zitat:
Original geschrieben von Nytro_Power
Ich sage dazu mal "JEIN". Sicherlich ist es ein Unfallwagen, aber ich würde das beim Verkauf nicht freiwillig angeben, sofern man hinterher nichts davon sieht, die Spaltmaße stimmen und der Käufer des Fahrzeugs dadurch keinen Nachteil erhält.
Du sprichst hier nicht von irgendwelchen Anzeigen sondern "vom Verkauf" - und Dein Vorgehen wäre STRAFBAR! Dass Du es hier schönreden willst oder auch noch empfiehlst spricht für sich.
NOCHMAL IN ALLER SCHÄRFE: SOLCHE TIPPS HABEN BEI MOTOR-TALK NICHTS ZU SUCHEN!
Zitat:
Würde nach der Reperatur irgendwas Schaben, Kratzen oder das Fahrzeug irgendwie anders fahren als vorher, dann stimmt etwas nicht! Das musst du dann auch sofort kontrollieren, gerade Spaltmaße werden gerne Fehler gemacht.
Wenn was schabt und kratzt braucht man den Unfallschaden eigentlich nicht mehr erwähnen, weil der dann offensichtlich wäre!
Zitat:
Auf Nachfrage ob das Fahrzeug mal einen Unfall hatte, würde ich die Sache etwas runter spielen: "Jo vorne war mal eine kleine Delle, da musste die Frontschürze getauscht werden, aber sonst alles einwandfrei..."
Meiner Rechtsauffassung nach ist das Betrug, arglistige Täuschung etc. Du bewegst Dich damit auf sehr dünnem Eis.
Zitat:
Aber man muss es den Leuten ja nicht gleich direkt in der Anzeige unter die Nase binden.
Weil bei "UNFALLSCHADEN" denken 90 % der Kunden erstmal nicht an eine Stoßstange. Sondern an Airbags, verzogener Rahmen und ein nicht vollständig instandgesetztes mängelfreies Auto.Grüße
Peter
In der Anzeige muss man das sicherlich nicht. Aber vor Unterzeichnen des Kaufvertrages sollte man die Fakten schon auf den Tisch legen. Ich als Käufer würde mir dann schon mal die Rechnungen davon zeigen lassen.
Deine Empfehlungen hier sind meiner Rechtsauffassung nach schon Anstiftung zu einer Straftat.
Gruß,
Micha