Golf 5 TDI 1.9 - Seit wochen bei VW

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Guten Tag,
vor ca. 3 Wochen ist unterwegs bei meinem Golf 5 2 Glühkerzen "kaputt" gegangen weswegen ich die ADAC gerufen hab etc. Habe alle 4 direkt erneuern lassen. 3 Tage Später ist das Auto wieder kaputt gegangen, ADAC meinte Nockenwellensensor kaputt. Habs zum kumpel gebracht der eine eigene große Werkstatt hat etc. Fehler ausgelesen, Nockenwellensensor erneuert Auto getestet und es würde einige Fehler bringen mit Niedriger Spannung etc.

Der Kollege hat früher bei VW gearbeitet, er ist mit meinem Auto hin und VW konnt eauch nicht festellen woran es lag. VW soll ein Werkzeug im Wert von ca. 1000 € bestellt haben um FESTZUSTELLEN ob es an einem Kabel liegt oder am Motorsteuergerät.....und seit 1 1/2 Wochen warte ich auf ein Kabel....irgendwie glaub ich die ganze Geschichte nicht. Hab bei VW nachgefragt und Sie meinten das Sie zum 1. mal sowas haben.....da dacht ich mir auch nur noch...... naja uaf alle fälle steh ich momentan ohne Auto da. Beim KAuf vom Auto wurde ich sowieso gut verarscht...musste Zahnriemen,Bremsen,Glühkerzen alle erneuern und jetzt kommt sowas. Der "Händler" hat mir aber eine Garantie für ein Jahr gegeben....aber da mein Auto schon über 100.000km hat krieg ich nur 40% Kulanz was der Händler uns nicht gesagt hat 🙂.

Meine Frage, es kann ja nicht sein das selbst VW nicht weiß ob es an einem Kabel liegt oer am Steuergerät. Warum tauschen die Idioten nicht einfach mal mein Steuergerät aus um zu gucken ob das Auto immer noch fehler bringt....

Golf 5 1.9 - TDI
115.000 km

Beste Antwort im Thema

Ich stimme "skodabauer" zu. Es fehlen drei Wichtige Dinge

1. Wann wurde das Auto gekauft und mit welchem Kilometerstand
2. Baujahr des Autos
3. Satzzeichen und eine ordentlich Schreibweise.

Der Dritte Punkt mag dir nicht besonders wichtig vorkommen, ist er aber! Du möchtest, dass möglichst viele deinen Text hier lesen und dir bei deinem Problem helfen. Dann sollte, aus Respekt diesen Personen gegenüber, der Text auch so geschrieben sein, dass man ihn mühelos lesen und verstehen kann!

22 weitere Antworten
22 Antworten

Deine Beschreibung klingt sehr hektisch und durcheinander.
Umso einfacher meine Frage: Wie lange hast du das Auto schon
bzw. wann war das Kaufdatum?😕

Zitat:

Warum tauschen die Idioten nicht einfach mal mein Steuergerät aus um zu gucken ob das Auto immer noch fehler bringt....

Golf 5 1.9 - TDI
115.000 km

Weil die "Idioten von VW" einen Idioten brauchen der die 800€ für ein auf Verdacht getauschtes Steuergerät bezahlt.Ein Steuergerät ist von Rücknahme ausgeschlossen-erst recht wenn die Verpackung geöffnet wurde oder das Ding gar eingabaut und an die Wegfahrsperre angepasst war.

Zitat:

Original geschrieben von cki77


Deine Beschreibung klingt sehr hektisch und durcheinander.
Umso einfacher meine Frage: Wie lange hast du das Auto schon
bzw. wann war das Kaufdatum?😕

Entschuldigung, war bisschen aufgebracht. Also das Auto habe ich seit 07/2009. Bis vor knapp einem Monat war auch alles in Ordnung. Habe rechtzeitig Zahnriemen gewechselt, vorne und hinten neue Bremsscheiben sowieo Bremsbeläge. Meine frage war ja, das VW mit der Antwort kommt " So ein Fall hatten wir bis jetzt nicht " ich meine das kann ja nicht sein das mein Auto so ein Problem zum ersten mal Darstellt.

Ich stimme "skodabauer" zu. Es fehlen drei Wichtige Dinge

1. Wann wurde das Auto gekauft und mit welchem Kilometerstand
2. Baujahr des Autos
3. Satzzeichen und eine ordentlich Schreibweise.

Der Dritte Punkt mag dir nicht besonders wichtig vorkommen, ist er aber! Du möchtest, dass möglichst viele deinen Text hier lesen und dir bei deinem Problem helfen. Dann sollte, aus Respekt diesen Personen gegenüber, der Text auch so geschrieben sein, dass man ihn mühelos lesen und verstehen kann!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Jared


Ich stimme "skodabauer" zu. Es fehlen drei Wichtige Dinge

1. Wann wurde das Auto gekauft und mit welchem Kilometerstand
2. Baujahr des Autos
3. Satzzeichen und eine ordentlich Schreibweise.

Der Dritte Punkt mag dir nicht besonders wichtig vorkommen, ist er aber! Du möchtest, dass möglichst viele deinen Text hier lesen und dir bei deinem Problem helfen. Dann sollte, aus Respekt diesen Personen gegenüber, der Text auch so geschrieben sein, dass man ihn mühelos lesen und verstehen kann!

Ja entschuldigung, habe unter Zeitdruck geschrieben. Also hier kurze Daten über das Auto

Golf 5 - 1.9 TDI
BJ: 03/2005
KM-Stand bei Kauf : 97.000 KM
KM-Stand momentan: 115431 KM

Kaufdatum 7/2009 Das ist etwas grenzwertig.
Schreibe mal bitte das genaue Kaufdatum und wann du den Fehler das erste Mal deinem Verkäufer gemeldet hast. Grund: Im ersten halben Jahr ist der Händler Gewährleistungspflichtig (gesetzlich vorgeschrieben). Dass heißt er hat dir den Schaden im vollem Umfang zu ersetzen (außer Verschleißteile) und kann sich da auch nicht mit den Selbstbehaltsätzen der Gebrauchtwagengarantei herauslavieren. Daher lässt man auch nicht erst Kumpel an dem Auto herumfingern, sondern schafft das Auto sofort zum Händler!

Übrigens gilt dieser Selbstbehalt der Gebrauchwagengarantie meistens nur auf die Teile. Die Arbeitskosten sollten voll erstattet werden. Genaueres findest du in deinen Vertragsunterlagen.

Was mir grad so einfällt: Kannst du das Diagnoseprotokoll posten? 
Wurde bei den Glühkerzen auch der Leitungssatz der Glühkerzen ersetzt? Ist ein Schwachpunkt bei den TDI im G5 und baugleichen Fahrzeugen.
Unterspannungsfehler kommen meist nicht einfach so, sie haben eine Ursache.
Wurde  schon geprüft ob es eine aktualisierte Software für das Motorsteuergerät gibt?

Zitat:

Original geschrieben von Jared


Kaufdatum 7/2009 Das ist etwas grenzwertig.
Schreibe mal bitte das genaue Kaufdatum und wann du den Fehler das erste Mal deinem Verkäufer gemeldet hast. Grund: Im ersten halben Jahr ist der Händler Gewährleistungspflichtig. Dass heißt er hat dir den Schaden im vollem Umfang zu ersetzen (außer Verschleißteile). Daher lässt man auch nicht erst Kumpel an dem Auto herumfingern, sondern schafft das Auto sofort zum Händler!

Genaue Kaufdatum war der 10.07.2009. Das der Händler, von dem ich das Auto gekauft hab die Pflicht hat in den ersten 6 Monaten zu Kosten zu übernehmen wusste ich nicht. Er hat uns nur gesagt, das die Garantie bei allen "Werkstätten" gültig ist was ja auch stimmt z.b. Nockenwellensensor wurde zu 40% übernommen.

Edit: Also VW hat mir bis jetzt keine Diagnose gemacht bzw. habe kein Diagnoseprotokoll. Soviel ich weiß wurden nur die Glühkerzen gewechselt ohne irgendwelche anderen Teile

Zitat:

Original geschrieben von YujinX


Edit: Also VW hat mir bis jetzt keine Diagnose gemacht bzw. habe kein Diagnoseprotokoll. Soviel ich weiß wurden nur die Glühkerzen gewechselt ohne irgendwelche anderen Teile

Und wie kommst du darauf das es das Steuergerät sein soll?????????????????

Zitat:

Original geschrieben von skodabauer



Zitat:

Original geschrieben von YujinX


Edit: Also VW hat mir bis jetzt keine Diagnose gemacht bzw. habe kein Diagnoseprotokoll. Soviel ich weiß wurden nur die Glühkerzen gewechselt ohne irgendwelche anderen Teile

Und wie kommst du darauf das es das Steuergerät sein soll?????????????????

Weil VW zu mir gesagt hat, das sie NICHT festellen können worin der Fehler liegt. Sie vermuten das es entweder irgendein Kabel ist oder am Steuergerät. Deswegen haben die ein "DIAGNOSE" Werkzeug von ca. 900 € bestellt um "genauer" festzustellen wo der Fehler liegt.

Zitat:

Original geschrieben von YujinX


Genaue Kaufdatum war der 10.07.2009. Das der Händler, von dem ich das Auto gekauft hab die Pflicht hat in den ersten 6 Monaten zu Kosten zu übernehmen wusste ich nicht. Er hat uns nur gesagt, das die Garantie bei allen "Werkstätten" gültig ist was ja auch stimmt z.b. Nockenwellensensor wurde zu 40% übernommen.

Ok, und wann hast du den Schaden nun beim Händler gemeldet? Liegt das innerhalb dieser 6 Monate-Frist?

Die gesetzliche Gewährleistung gilt für alle technischen die Artikel die du in Deutschland kaufst. In den ersten 6 Monaten muss der Händler (nicht der Hersteller!) jeden Mangel an der Wahr ersetzen. Genauer gesagt gilt die Gewährleistungspflicht 2 Jahre, aber nur in den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht schon beim Verkauf bestand. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht. Leider kann man diesen Beweis fast nie erbringen.

Zitat:

Original geschrieben von Jared



Zitat:

Original geschrieben von YujinX


Genaue Kaufdatum war der 10.07.2009. Das der Händler, von dem ich das Auto gekauft hab die Pflicht hat in den ersten 6 Monaten zu Kosten zu übernehmen wusste ich nicht. Er hat uns nur gesagt, das die Garantie bei allen "Werkstätten" gültig ist was ja auch stimmt z.b. Nockenwellensensor wurde zu 40% übernommen.
Ok, und wann hast du den Schaden nun beim Händler gemeldet? Liegt das innerhalb dieser 6 Monate-Frist?

Die gesetzliche Gewährleistung gilt für alle technischen die Artikel die du in Deutschland kaufst. In den ersten 6 Monaten muss der Händler (nicht der Hersteller!) jeden Mangel an der Wahr ersetzen. Genauer gesagt gilt die Gewährleistungspflicht 2 Jahre, aber nur in den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht schon beim Verkauf bestand. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht. Leider kann man diesen Beweis fast nie erbringen.

Also den Schaden habe ich noch nicht gemeldet an den Händler da ich das nicht wusste.

OK, is auch nicht so schlimm. Wichtig ist das Datum, an dem der Schaden nachweislich aufgetreten ist. Du hast das Auto doch jetzt in irgend einer Werkstatt. Wann hast du ihn da abgegeben? Wann warst du das erst Mal in einer Werkstatt deswegen? Es geht darum, dass irgendwer bezeugen kann (außer vielleicht deinem Kumpel), dass der Schaden schon in der 6-Monatsfrist aufgetreten war.

Da stimm ich Jared zu. Hoffe, du warst noch innerhalb der 6 Monate in ner Werkstatt und kannst das dann irgendwie bezeugen lassen. Wenn nicht, wäre das natürlich sehr ärgerlich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen