Golf 5 stark beschädigt
Hallo zusammen.
Leider ist der Golf 5 meiner Mutter, der gerade mal ein Jahr alt ist, stark beschädigt worden.
Ein Lkw strefte den parkenden Golf so stark, dass er den Kotflügel aufgerissen, die Stosstange weggerissen, und das Rücklicht beschädigt hatte.
Leider konnte der verursacher Fahrerflucht begehen, und sein Kennzeichen wurde von den Zeugen nicht erkannt.
Nun meine Frage:
Wird der aufgerissene hintere Kotflügel geflickt oder heraus getrennt, und gegen einen neuen ersetzt?
Da der hintere Kotflügel sich nahtlos über das ganze Dach zieht, würde mich interessieren, an welcher Stelle der Karosseriefachmann, diesen Kotflügel abtrennt, und einen neuen implantiert.
Gibt es unter dem Lack eine Naht?
Zum Glück ist das ein Fall für die Vollkasko, aber der Ärger, und die Tatsache, dass es sich jetzt um einen Unfallwagen handelt, ist leider so.
Wer kennt sich aus?
35 Antworten
Die komplette Seite von nem 5er Touring lag bei 11t€ (Leitplanke von vorne bis hinten).
Denke 3-4t€ kostet das sicher.
Bei Abrechnung über die Versicherung rechnen die eh großzügig (UPE-Aufschlag usw...), kann dem TE aber egal sein. SB und fertig.
Das mit den Solltrennstellen hab ich auch schon mal gehört 😉
Meine Werkstatt wechselt i.d.R immer das ganze (Seiten-)Teil; ich hab vor nem halben Jahr mal nachgefragt, als die nen Winterunfallauto in ihrer Box hatten. Der Geselle meinte, dass die Teilekosten dann zwar höher, aber die Löhne niedriger sind (bei 80€ brutto glaub ich das gern); das Lacken sollte nach ihm preisliche fast gleich sein, da die Mehrfläche kaum Mehraufwand erfordert.
Aber gut: man lernt nie aus 🙂
Poste mal in ein paar Tagen/Wochen, was die Reparatur gekostet hat!
MfG
Heute hatte sich der Gutachter von der Dekra eingeschaltet, und wollte den Schaden auch gleich besichtigen.
Er staunte nicht schlecht, als er das Ausmas des Schadens sah.
Die Hintere Seitenwand ist mit der Dachhaut verzinnt, und muss bei der Demontage heraus getrennt werden.
Die Felge hat einen leichten Kratzer und wird, vorausgesetzt dass die Felge keinen Schlag hat neu lackiert.
Tragisch finde ich den Kratzer an der Felge nicht, und überlege mir nun, ob man nicht den Kratzer der Felge bezahlen lassen kann.
werde euch berichten, auf welche Summe der Gutachter gekommen ist.
Anfang nächster Woche weiss ich mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Franks 316i coupe
Tragisch finde ich den Kratzer an der Felge nicht, und überlege mir nun, ob man nicht den Kratzer der Felge bezahlen lassen kann.
die versicherung ersetzt den kompletten schaden, der durch den unfall entstanden ist, d.h. du wirst wahrscheinlich auch ne neue felge bekommen!
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Zitat:
Original geschrieben von Fox906bg
die versicherung ersetzt den kompletten schaden, der durch den unfall entstanden ist, d.h. du wirst wahrscheinlich auch ne neue felge bekommen!Zitat:
Original geschrieben von Franks 316i coupe
Tragisch finde ich den Kratzer an der Felge nicht, und überlege mir nun, ob man nicht den Kratzer der Felge bezahlen lassen kann.
Denke ich auch, da wird nichts lackiert werden...
Hatte vor kurzen was teilw. vergleichbares...
Wenn die Felge angekratzt ist, dann zahlt die Versicherung neue. Ein Problem dieser ganzen Schacher-Überlegungen ist folgendes: das Gutachten wird einen Betrag X + Y Steuer nennen, den der Schaden kostet. Die Versicherung zahlt dir dann mal X. Und wenn du ihr nachweisen kannst, dass du repariert hast, bekommst Y und falls es doch mehr gekostet hat, dann bekommst auch das. So in etwa....
Wenn du jetzt manche Teile hier machst und manche da und dies und das günstiger organsierst, dann schadest dich damit finanziell vermutlich selber, wenn du dann weniger als X+Y ausgegeben hast. Zumindest wars bei mir so. Also musst fast das ganze Zeug in einer Werkstatt mal herrichten lassen um dann mit der Versicherung abzurechnen - falls du das ganze auf Gutachtenbasis machst.
Alternativ geht natürlich auch der Weg, dass du den Wagen der Versicherung gibst und die sich um alles kümmern soll.
Hallo
Ich würde den Wagen in eine gute Karosseriewerkstatt bringen und dort professionell richten u. lackieren lassen. Anbauten, wie Leuchten, usw. kannst Du ggf. selbst billig besorgen u. anbauen. Ordentliche , neue Hohlraumversiegelung ist äußerst wichtig.
Kommt Dein DEKRA-Sachverständiger im Auftrag Deiner Vollkaskoversicherung?? Wenn ja sei vorsichtig - der schätzt im Interesse der Versicherung - also niedrig!! Ihr habt Anspruch auf einen 'freien Sachverständigen' eigener Wahl, würd ich ggf. in Anspruch nehmen. Felge lackieren usw. geht keinen falls - da muss eine neue bezahlt werden und vor allen Dinge unbedingt die Achse vermessen lassen!
Selbstverständlich ist das nachher ein 'Unfallwagen' mit entsprechendem Minderwert und mit der Verpflichtung dies beim Verkauf detailiert anzugeben. Als 'unfallfrei' gelten nur noch minimalste Schäden - selbst eine Überlackierung - aus welchem Grund auch immer - muss angegeben werden!
Gr. Cobra1
Das war ein Dekra-Gutachter, den die Versicherung mir schickte.
Der Schaden soll laut diesem Gutachter 3820 Euros betragen.
Der Minderwert des Fahrzeugs soll 700 Euros betragen (seltenst so gelacht, 700 Eurolein bei diesem schwerwiegenden Schaden).
Das weiss doch jeder, dass so ein Unfallwagen keiner mehr haben will, da sind doch 700 Euros einfach nur lächerlich.
Der Meister der VW Werkstatt sagte, dass nach dem Gutachten repariert werde, sollte es aber doch teuer werden, zieht das Gutachten nicht mehr.
Der Meister sagte, dass das Risiko dass das Auto früher rostet schon vorhanden sei, denn an den Schweisstellen wäre kein Zink mehr, was man nur durch Holraumversiegelung konservieren könnte.
Und für so was 700 Euros Wertminderung???
Habe den Gutachter schon kontaktieren wollen, leider ist dieser nicht erreichbar.
naja, die wertminderung bei einem unfallfahrzeug ist heutzutage nicht mehr sooo groß wie z.b. vor 20 jahren (obwohl das immer noch geglaubt wird)
wird alles ordnungsgemaß gemacht, ist das fzg. keineswegs schlechter als ein unfallfreies fzg.!
hab selbst ne kfz-werkstatt und heutzutage so gut wie nie probleme mit rost an unfallfzg. o.ä.! (wobei vor einigen jahrzehnten ca. jeder 2. unfallwagen verfrüht zu rosten begann)
die heutigen reparaturmethoden bzw. verarbeiteten materialen erfüllen enorm hohe qualitätsstandards (sind auch regelmäßigen kontrollen unterzogen, zumindest bei qualifizierten werkstätten), um derartige ärgernisse zu vermeiden!
Hatte mich gerade mit dem Dekra Gutachter unterhalten.
Nachdem ich ihn fragte, weshalb die Wertminderung gerade einmal 700 euros beträgt,
und das zu diesem Schaden in keinem Verhältnis steht, sagte er mir, dass er sogar recht hoch kalkuliert hätte.
Der Normalfall wäre bei diesem Schaden zwischen 300-500 Euros.
Hallo,
habe vor 1 1/2 Monaten auch mit meinem
Golf V variant ( 11 Monate alt ) einen
fremdverschuldeten Unfall.
Dabei wurde durch einen Range Rover
meine Front eingedrückt.
Schadenssumme laut Gutachter über 8.000 €
( Lima, Klimakondensator, Motorhaube,
beide Kotflügel etc. )
Hier wurde mir ebenfalls eine Wertminderung
von 700 €.
Scheint mir also ein pauschaler Ansatz zu sein.
Gruß
Fly
Zitat:
Original geschrieben von eifelfly
Hallo,habe vor 1 1/2 Monaten auch mit meinem
Golf V variant ( 11 Monate alt ) einen
fremdverschuldeten Unfall.Dabei wurde durch einen Range Rover
meine Front eingedrückt.
Schadenssumme laut Gutachter über 8.000 €
( Lima, Klimakondensator, Motorhaube,
beide Kotflügel etc. )Hier wurde mir ebenfalls eine Wertminderung
von 700 €.Scheint mir also ein pauschaler Ansatz zu sein.
Gruß
Fly
Hallo, wurde das Gutachten ebenfalls durch einen Sachverständigen der über die Versicherung beauftragt wurde erstellt?
Zitat:
Kommt Dein DEKRA-Sachverständiger im Auftrag Deiner Vollkaskoversicherung?? Wenn ja sei vorsichtig - der schätzt im Interesse der Versicherung - also niedrig!! Ihr habt Anspruch auf einen 'freien Sachverständigen' eigener Wahl, würd ich ggf. in Anspruch nehmen.
Das gilt meines Wissens nach nur bei Haftpflichtschäden, hier liegt aber ein Kaskoschaden vor. Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast ruf da mal an, die dürften ( und dürfen ) dir das genau sagen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Papa VW
Das gilt meines Wissens nach nur bei Haftpflichtschäden, hier liegt aber ein Kaskoschaden vor. Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast ruf da mal an, die dürften ( und dürfen ) dir das genau sagen.Zitat:
Kommt Dein DEKRA-Sachverständiger im Auftrag Deiner Vollkaskoversicherung?? Wenn ja sei vorsichtig - der schätzt im Interesse der Versicherung - also niedrig!! Ihr habt Anspruch auf einen 'freien Sachverständigen' eigener Wahl, würd ich ggf. in Anspruch nehmen.
MfG
Genau richtig.
Bei einem Kaskoschaden ist die Versicherung weisungberechtigt, wer das Gutachten erstellt. Man kann zwar selber einen Gutachter beauftragen, die Kosten für das Gutachten (bei Schadenhöhe von 4000.-€ ca. 600.-€) werden aber nicht übernommen.
Warum der Dekra-SV einen Minderwert ermittelt hat, wird sein Geheimnis bleiben, gibt es nur bei Haftpflichtschäden, nicht in Kasko!
@eifelfly
Scheint bei einem so jungen Auto bei der Schadenhöhe definitiv zu niedrig angesetzt.
@frank 316i coupe
Mein Rat:
Beim 🙂 offiziell reparieren lassen. Wie oben gesagt, Minderwert wird von VK nicht übernommen( lies mal die AKB-d.h. das kleingedruckte in deinem Versicherungsvertrag).
Mit freundlichen Grüßen
Ma-Ni
Zitat:
@eifelfly
Scheint bei einem so jungen Auto bei der Schadenhöhe definitiv zu niedrig angesetzt.
Hallo,
ist ein freies KFZ-Sachverständigenbüro aus Aachen
gewesen. Die haben mir vor 6 Jahren auch schon einmal ein
Gutachten für meinen Golf IV gemacht, der war
damals erst 3 Monate alt und wurde zum Totalschaden.
Wertminderung damals 1.500 DM.
Die Versicherung wollte noch nicht einmal
einen eigenen Sachverständigen schicken.
Begründung : Der Versicherungsnehme ( Unfallverursacher )
hat die Unfallverursachung zugegeben und da das Fahrzeug nun
ja 40 km von Aachen entfernt stehe, würde es sich nicht lohnen,
einen sachverständigen für den zu erwartenden geringen 😕 Schaden 80 km fahren zu lassen.
Was meint Ihr den, was ich bezüglich der Wertminderung unternehmen sollte. Der Schaden wurde zwar bereits instand gesetzt, aber ein abschließendes Schreiben mit einem Scheck
habe ich von der Versicherung noch icht erhalten.
Hat jemand einen Richtwert, was man als Wertverlust erachten kann ???
Gruß
Fly