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Golf 1 Cabrio H-Zulassung möglich?

VW Golf 2 (19E)

Hallo,

Fahre einen 1er Golf Cabrio Bj. 1987. Sprich im zwei fahren kann ich eine H-Zulassung machen lassen. Wollte mal fragen, ob das mit folgenden umbauten überhaupt möglich ist:

- Tieferlegungsfeder 60/40
- BBS-Felgen vom Golf 3 (ET 45)
- andere Endtopf
- andere Rückleuchten
- andere Scheinwerfer

Rest original.

Wieviel steuerliche Vorteile habe ich mit einer H-Zulassung? Zahle jetzt 242€ Steuern im Jahr. Und was kostet mich so eine H-Zulassung?

Vielen Dank schon mal.

Beste Antwort im Thema

So, meine Damen und Herren. Ich habe mal eine anständige Quelle für meine Behauptungen rausgesucht, im Gegensatz zu der Person, die hier für ihre falschen Informationen auch noch ordentlich Beifall kassiert.

"Zulässig ist der Einbau eines zeitgenössischen Radios oder eine dem zeitgenössischen
Erscheinungsbild entsprechende Umrüstung gem. Kap. 2.3.1.1. .

Weitere Kriterien sind:

Ein anderes Radio ist bei fachgerechtem Einbau nur dann zulässig, wenn es ohne
wesentliche optische Veränderung an der Innenausstattung bzw. am
Armaturenbrett integriert ist (siehe dazu auch Kap. 3.2.8.2.).

Eine Verlegung oder nennenswerte
Veränderung von Armaturenbrett-
Ausschnitten ist unzulässig (siehe dazu auch Kap. 3.2.8.2.).

Die Lautsprecher müssen – sofern vorhanden - im Bereich der serienmäßigen
Aussparungen montiert sein (sie
he dazu auch Kapitel 3.2.8.).

Zusatzlautsprecher oder Aufbaulautsprecher, die das Gesamterscheinungsbild
der Innenausstattung maßgeblich verändern, sind unzulässig, wenn sie nicht
zeitgenössisch sind"

Aus: Leitfaden zur Begutachtung von Oldtimern gemäß [§ 23] StVZO herausgegeben von der GTÜ. Zu finden hier:

http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf

/Thread

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Die geb ich auf keinen Fall her 😉

Gibt für mich keinen Grund die abzugeben.
Hab ja zwei Autos, die u.U. ne H-Abnahme brauchen werden.

So, meine Damen und Herren. Ich habe mal eine anständige Quelle für meine Behauptungen rausgesucht, im Gegensatz zu der Person, die hier für ihre falschen Informationen auch noch ordentlich Beifall kassiert.

"Zulässig ist der Einbau eines zeitgenössischen Radios oder eine dem zeitgenössischen
Erscheinungsbild entsprechende Umrüstung gem. Kap. 2.3.1.1. .

Weitere Kriterien sind:

Ein anderes Radio ist bei fachgerechtem Einbau nur dann zulässig, wenn es ohne
wesentliche optische Veränderung an der Innenausstattung bzw. am
Armaturenbrett integriert ist (siehe dazu auch Kap. 3.2.8.2.).

Eine Verlegung oder nennenswerte
Veränderung von Armaturenbrett-
Ausschnitten ist unzulässig (siehe dazu auch Kap. 3.2.8.2.).

Die Lautsprecher müssen – sofern vorhanden - im Bereich der serienmäßigen
Aussparungen montiert sein (sie
he dazu auch Kapitel 3.2.8.).

Zusatzlautsprecher oder Aufbaulautsprecher, die das Gesamterscheinungsbild
der Innenausstattung maßgeblich verändern, sind unzulässig, wenn sie nicht
zeitgenössisch sind"

Aus: Leitfaden zur Begutachtung von Oldtimern gemäß [§ 23] StVZO herausgegeben von der GTÜ. Zu finden hier:

http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf

/Thread

So und wo steht das jetzt im Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe? Wenn du hergehst und die Tüpappen zersägst oder Doorboards mit 2x16er montierst kann das große Probleme geben. Ebenso wenn du am Käfer das festeingebaute Radio gegen ein modernes in nicht zeitgenössischer Optik ersetzt. Beim Golf ist aber all das völlig uninteressant da seit jeher ein DIN Schacht vorhanden ist.
Somit kannst du vollkommen problemlos ein modernes Radio einbauen ohne das der Prüfer dies monieren könnte! Was nicht geht währe z.B. ein Doppel DIN Radio.

Zitat:

Ein anderes Radio ist bei fachgerechtem Einbau nur dann zulässig, wenn es ohne

wesentliche optische Veränderung an der Innenausstattung bzw. am

Armaturenbrett integriert ist (siehe dazu auch Kap. 3.2.8.2.).

Dies bedeutet nämlich nichts anderes als das du das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändern darfst durch modifikationen. Das Radio als solches wird mit keinem Wort erwähnt.

Glaub mir, ich habe mich da ausführlich informiert da das Thema H-Kennzeichen in den nächsten 2 Jahren auch bei mir ein Thema ist.

ich erwarte deine untertänigste Entschuldigung 🙂

Aha. Deswegen musste ich mein JVC mit LED-Anzeige, Aux und USB wieder ausbauen.

Ich kann dir gerne die Nummer von meinem Prüfer per PN schicken, dann erklärt er es dir. Er ist einer der hilfreichsten Menschen, die ich kenne.

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Die Frage ist doch, was denn genau "wesentliche Veränderungen" nun sind.

Doorboards zersägen, da sind wir uns einig. Meiner Meinung nach (und der des Prüfers wahrscheinlich auch) verändern moderne Radios den Innenraum schon wesentlich.

Es liegt am Ende wie so vieles im Ermessen des Prüfers.

Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 8. Juli 2015 um 19:42:59 Uhr:


Aha. Deswegen musste ich mein JVC mit LED-Anzeige, Aux und USB wieder ausbauen.

Ich kann dir gerne die Nummer von meinem Prüfer per PN schicken, dann erklärt er es dir bestimmt gerne.

Und das meinte ich. Es kommt auf den Prüfer an.

Hätte mit meinem Radio und den Lautsprechern in den Türen eigentlich kein "H" bekommen dürfen. Der Allgemeinzustand des Autos hat ihn jedoch so überzeugt, dass er über diesen Lapsus hinweggesehen hat.

Zitat:

@John-Mac-Dee [url=http://www.motor-talk.de/.../...h-zulassung-moeglich-t5318419.html?...]

ich erwarte deine untertänigste Entschuldigung 🙂

HA! Im Leben nicht! Wir sind hier im Internet, da wird bis zum bitteren Ende* diskutiert.

* Das ist meistens der Punkt, an dem beide Parteien an dermaßen extremen Positionen angelangt sind, dass damit niemand mehr zufrieden ist.

Ich bleibe dabei, da hat dein Prüfer eben übereifrig aus eigenem Antrieb gehandelt. Es gibt keine Vorschrift die ein Standard 1-DIN Radio im Golf verbieten würde. Egal ob das nun mit Röhren betrieben wird oder USB/CD/MP3/SD/AUX bietet und in Neonblau leuchtet.
Ich verlinke dazu folgendes:
http://www.gerolt.de/.../H%20Kennzeichen%20TUEV%20Anforderungen.pdf

Zitat:

Modernes Radio wird akzeptiert

Sinngemäß steht das auch im OFFIZIELLEN Anforderungskatolg des TÜV SÜD:

http://www.tuev-sued.de/.../Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Und es steht weiterhin nicht im Gegensatz zu dem was du gepostet hast. Da gibt es nichts weiter auszudiskutieren.
Das Radio hat den Prüfer schlichtweg nicht zu interessieren sofern es vernünftig eingebaut ist und der Bauart des Werksradios entspricht.

Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 8. Juli 2015 um 19:48:29 Uhr:



* Das ist meistens der Punkt, an dem beide Parteien an dermaßen extremen Positionen angelangt sind, dass damit niemand mehr zufrieden ist.

Das ist der Punkt an dem man nur noch 2 Optionen hat:

-man attackiert aufs heftigste die Grammatik/Sytaktik/Rechtschreibung des "Gegners"
-hemmungslose, vulgäre Beschimpfungen, gepaart mit emotionaler und unsachlicher "Argumentation"

😁

MfG
Chris

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 8. Juli 2015 um 22:26:48 Uhr:



Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 8. Juli 2015 um 19:48:29 Uhr:



* Das ist meistens der Punkt, an dem beide Parteien an dermaßen extremen Positionen angelangt sind, dass damit niemand mehr zufrieden ist.
Das ist der Punkt an dem man nur noch 2 Optionen hat:

-man attackiert aufs heftigste die Grammatik/Sytaktik/Rechtschreibung des "Gegners"
-hemmungslose, vulgäre Beschimpfungen, gepaart mit emotionaler und unsachlicher "Argumentation"

😁

MfG
Chris

Es gab mal eine Studie zu Diskussionen imInternrt. Das Ergebnis: Ab einer gewissenLönge, tendiert die Wahrscheinlichkeit eines Vergleiches zum 3. Reich gegen 1. Ab dem Punkt ist es nicvt mehr sachlich und kanngeschlossen werden.

Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 9. Juli 2015 um 09:06:57 Uhr:



Es gab mal eine Studie zu Diskussionen imInternrt. Das Ergebnis: Ab einer gewissenLönge, tendiert die Wahrscheinlichkeit eines Vergleiches zum 3. Reich gegen 1. Ab dem Punkt ist es nicvt mehr sachlich und kanngeschlossen werden.

Bin ich großer Fan von. Nennt sich

Godwin's Law

😁

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 9. Juli 2015 um 14:03:23 Uhr:



Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 9. Juli 2015 um 09:06:57 Uhr:



Es gab mal eine Studie zu Diskussionen imInternrt. Das Ergebnis: Ab einer gewissenLönge, tendiert die Wahrscheinlichkeit eines Vergleiches zum 3. Reich gegen 1. Ab dem Punkt ist es nicvt mehr sachlich und kanngeschlossen werden.
Bin ich großer Fan von. Nennt sich Godwin's Law 😁

"Quirks Ausnahme

Ein absichtliches Herbeirufen von Godwins Gesetz ist vergeblich bzw. ungültig."

Uppps!

jaja immer schön ablenken. Ist ja hier wie im 3. Reich 😁

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