Glühkerze abgebrochen, Reperatur soll 10 000Euro kosten???
Ich bin mit meinem A6 in die Werkstatt gefahren (3.0 TDI), weil die Lampe im Tacho geleuchtet hat für Glüchkerze.
Auto ist bis dahin super gefahren und angesprungen.
Beim Wechsel sind wohl 2 Glühkerzen abgebrochen und Metallspäne in den Motorraum gekommen. Nun muss wohl der Motor ausgebaut werden, alles auseindander geschraubt, und kostet ca. 8 0000 bis 10 000Euro. Das kann doch nicht sein, vor allem trifft mich keine Schuld. Habe ich da irgendeine Möglichkeit es über den Rechtsweg zu versuchen, gibts Erfahrungen?
Wieso soll ich die 10 000Euro tragen, haftet da keine Versicherung von Audi?
Auto ist Baujahr 2005 und hat schon 230 000km runter..
Beste Antwort im Thema
@ wolfgear, tja das musst du ja auch nicht, ich bin auch nur ein Mensch der Helfen und seine Erfahrung miteinbringen wollte, und wenn du dich an nem Tippfehler aufhängen willst kannst du das auch gerne tun, sorry!
142 Antworten
Hallo,
das die Glühkerzen beim Tausch gerne abreissen ist doch mittlerweile jedem bekannt. Das weiß auch die Werkstatt. Deshalb mache ich das auch nie selbst. 😉 Es gibt da jede Menge Werkzeugsätze genau für den Fall das die Kerze beim ausbauen abreisst.
Ein schönes Video dazu: http://www.youtube.com/watch?v=_iyVML5lRIw
Soll die Werkstatt sehen wie sie das Problem löst, Du kannst nichts dafür das die Glühkerzen festbacken!
Micha
Naja, wenn das Blödsinn sein sollte dann Kauft euch doch über ERWIN den Entsprechenden Reperaturleitfaden, und ihr werdet ja sehen.
Im übringen hier mal die Daten direkt von BERU:
Zitat:
ab Fahrgestellnummer F4F-5-028 001
Montage Information: Für leichtere Demontage und zur Verhinderung von Korrosion, Glühkerzengewinde und Glühkerzenschaft vor dem Einbau mit Glühkerzen-Montagefett (GKF 01 - Best.-Nr. 0 890 300 034) bestreichen.
Anzugsdrehmoment [Nm] 15
Bruchmoment [Nm] 35
Anschlußtechnik Ø 4 mm
Konussteigung 63°
Einbautiefe [mm] 28
Länge über Alles [mm] 130
Gewindemaß M 10x1
Schlüsselweite 10 mm
Glühkerzenausführung Stabglühkerze
Glühkerzenausführung nachglühfähig
Stromstärke [A] 25
Spannung [V] 4,4
Zitat:
So ein Quatsch... Was machste wenn die sich mit 25nm nicht lösen lässt?!?
Der Kerze gut zureden??? 😁
Kann ich dir nach Feierabend sagen, hab die Unterlagen nicht dabei...
Hallo,
ich würde zwar erst einmal das Maximale fordern, mich aber einer Beteiligung am Schaden nicht grundsätzlich verschließen. Wenn die Kerze festgebacken ist kann sie die Werkstatt schließlich nicht herauszaubern.
Aber hinsichtlich der möglichen Reparatur verarscht Dich die Werkstatt. Hier den Motor zu tauschen ist nun wirklich die überflüssige Komplettlösung. Es spricht überhaupt nichts dagegen den Kopf (oder die Köpfe) zu demontieren, die Laufbahnen zu reinigen und dann die Köpfe (vermessen und ggf. geplant) wieder zu montieren. Allerdings zweifele ich die Kompetenz der Werkstatt an, das hinzubekommen. Ein Motorinstandsetzer würde das möglicherweise besser hinbekommen.
Grüße
Kai
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Hallo,ich würde zwar erst einmal das Maximale fordern, mich aber einer Beteiligung am Schaden nicht grundsätzlich verschließen. Wenn die Kerze festgebacken ist kann sie die Werkstatt schließlich nicht herauszaubern.
Ack. Bei einem Motor mit 250tkm sehe ich das auch so.
Zitat:
Aber hinsichtlich der möglichen Reparatur verarscht Dich die Werkstatt. Hier den Motor zu tauschen ist nun wirklich die überflüssige Komplettlösung.
Soweit ich das gelsen habe wollten die nicht mal den Motor tauschen sondern nur aus- und einbauen.
Arg.
Zitat:
Es spricht überhaupt nichts dagegen den Kopf (oder die Köpfe) zu demontieren, die Laufbahnen zu reinigen und dann die Köpfe (vermessen und ggf. geplant) wieder zu montieren. Allerdings zweifele ich die Kompetenz der Werkstatt an, das hinzubekommen. Ein Motorinstandsetzer würde das möglicherweise besser hinbekommen.
Naja, muss ein Kopf wirklich jedes Mal nach Abnahme geplant werden? Solange er dicht ist ist alles, was da an Ungenauigkeiten in der Fläche vorkommen kann doch minimal, oder?
lg
W.
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Ja alles nicht so einfach, eventuell findet man auch einen Kompromiss. Ich verstehe ein wenig die Werkstatt, was sollen die machen wenn die Kerzen nicht rauskommen. Auf der anderen Seite muss man mich auf die Gefahr hinweisen, wurde nicht gemacht und es wurde ja nicht 1 Kerze zerschrottet sondern gleich 2 oder 3.
Und wenn die Kerze nur schwer rauskommt gibts sicherlich noch andere Möglichkeiten als fester zu schrauben. Jedenfalls war das Auto voll funktionstüchtig und im Anschluss ist es Schrott, das kann doch nicht mein Problem sein.
Ein Austauschmotor kostet wohl 10100 Euro plus Einbau.
Den Motor überholen zu lassen kostet um die 7000Euro mit Ein-, und Ausbau, davon wird aber abgeraten, da bei der Laufleistung es anschließend zu Undichtigkeiten im Motor kommen kann. Zylinderkopf verdichtet wieder mit den vollen ich glaube 25 bar und die Zylinderabstreifringe (wenn die so heißen) sind ja noch alt und würden dem neuen Druck nicht mehr Stand halten, d.h. erhöhter Ölverlust.
Ich frage mich warum die Werkstatt
a) wenn sie mit dem festgeschriebenen Drehmoment die Glühkerzen nicht lösen konnten den Besitzer über die Risiken nicht informiert haben, dass es teuer werden kann (ich meine das hätten sie auf jeden Fall machen müssen)
und b) warum sie nach dem Abbruch einer Kerze noch weitere abbrechen schon wieder ohne den Besitzer zu kontaktieren (der Schaden wird ja dadurch nur noch höher)
Dass die Werkstatt nichts dafür kann, dass Kerzen mal festbrennen können ist klar, aber dass sie das Risiko einfach auf den Kunden übertragen ohne diesen über dieses informiert zu haben, das ist schon dreist.
Zitat:
Original geschrieben von joerg082
Den Motor überholen zu lassen kostet um die 7000Euro mit Ein-, und Ausbau, davon wird aber abgeraten, da bei der Laufleistung es anschließend zu Undichtigkeiten im Motor kommen kann. Zylinderkopf verdichtet wieder mit den vollen ich glaube 25 bar und die Zylinderabstreifringe (wenn die so heißen) sind ja noch alt und würden dem neuen Druck nicht mehr Stand halten, d.h. erhöhter Ölverlust.
blubb.
Es ist doch überhaupt nicht die Rede davon den Kopf zu überholen. Und der alte Mythos das dann wegen zu hohem Druck die Kurbelwellenlager kaputtgehen hat sich doch mit modernen Materialien längst überholt. Natürlich ist ein kleines Restrisiko dabei aber wegen so einem Schmarrn überholt man keinen Motor.
Grüße
Kai
Wenn das maximale Moment erreicht wird, ohne daß die Kerze sich bewegt, dann muß sie fürs erste einmal drin bleiben. Alles andere ist Murks. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat man gar keinen Drehmomentschlüssel dafür angesetzt.
Hängt die Kerze gibt es mehrere fachgerechte Möglichkeiten: Rostlöser lange wirken lassen oder einen speziellen "Vibrationsschlagschrauber", der die Verbackung sachte löst.
Kann oder will man das nicht ist der Kunde zu informieren.
Natürlich kann man den Kopf runternehmen und wieder montieren. Wer kommt denn auf so einen Schwachsinn, daß das nicht funktionieren soll? Der Kopf ist ziemlich unkritisch weil es ja nur ein kurzer Dreizylinder ist. Nötig ist die Kontrolle auf Planheit. Weil sich die Dichtung gerne etwas einarbeitet, läßt man den Kopf auch wenn er plan ist am besten ganz leicht abschleifen, was dann im Endeffekt auf eine Überholung des Kopfes rausläuft. Das ist aber immer noch sehr weit von 10000 € entfernt.
Zitat:
Original geschrieben von christians
Wenn das maximale Moment erreicht wird, ohne daß die Kerze sich bewegt, dann muß sie fürs erste einmal drin bleiben. Alles andere ist Murks. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat man gar keinen Drehmomentschlüssel dafür angesetzt.Hängt die Kerze gibt es mehrere fachgerechte Möglichkeiten: Rostlöser lange wirken lassen oder einen speziellen "Vibrationsschlagschrauber", der die Verbackung sachte löst.
Kann oder will man das nicht ist der Kunde zu informieren.
Sehe ich auch so, das die Werkstatt da erst einmal alle Möglichkeiten durchspielen hätten müssen, wenn die Kerze nicht bei vor dem kritischen Drehmoment abgeht. Vielleicht auch mal bei Audi direkt angefragt, was man da machen kann.
Sehr unprofessionell. Komme auch aus Berlin und gehe glücklicherweise nicht in Pankow zu einer Werkstatt. Ich würde einfach mal eine andere Audi Werkstatt befragen. Was die dazu meinen. Audi würde ich auch anrufen. Wenn sich dann über den Anruf direkt bei Audi nichts klärt und die Werkstatt sich weiterhin quer stellt würde ich das einem Anwalt geben.
Fahrlässigkeit der Werkstatt, eindeutig und da muss die Betriebshaftpflicht das Ganze regeln.
Gruß
Nakaron
Zitat:
Original geschrieben von Nakaron
Wenn sich dann über den Anruf direkt bei Audi nichts klärt und die Werkstatt sich weiterhin quer stellt würde ich das einem Anwalt geben.
bevor man das einem Anwalt gibt ist der Weg über die Schiedsstelle wirklich erfolgversprechender. In den Schiedsgerichten sitzen nämlich Techniker, die den Schaden und die Reparaturalternativen beurteilen können. Wenn die die Werkstatt zur Nacharbeit verdonnern ist diese daran gebunden. Als Kunde ist man nicht daran gebunden und kann immer noch klagen wenn einem der Schiedsspruch nicht gefällt.
Grüße
kai
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
bevor man das einem Anwalt gibt ist der Weg über die Schiedsstelle wirklich erfolgversprechender. In den Schiedsgerichten sitzen nämlich Techniker, die den Schaden und die Reparaturalternativen beurteilen können. Wenn die die Werkstatt zur Nacharbeit verdonnern ist diese daran gebunden. Als Kunde ist man nicht daran gebunden und kann immer noch klagen wenn einem der Schiedsspruch nicht gefällt.Zitat:
Original geschrieben von Nakaron
Wenn sich dann über den Anruf direkt bei Audi nichts klärt und die Werkstatt sich weiterhin quer stellt würde ich das einem Anwalt geben.Grüße
kai
Ah ok. Stimmt, das Schiedsgericht wurde ja schon erwähnt. Ok, dann würde ich diesen Schritt vor dem Anwalt vorziehen. Dennoch sehe ich die Schuld ganz klar bei der Werkstatt. Das ist mein Standpunkt 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von Nakaron
Ah ok. Stimmt, das Schiedsgericht wurde ja schon erwähnt. Ok, dann würde ich diesen Schritt vor dem Anwalt vorziehen. Dennoch sehe ich die Schuld ganz klar bei der Werkstatt. Das ist mein Standpunkt 🙂.Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
bevor man das einem Anwalt gibt ist der Weg über die Schiedsstelle wirklich erfolgversprechender. In den Schiedsgerichten sitzen nämlich Techniker, die den Schaden und die Reparaturalternativen beurteilen können. Wenn die die Werkstatt zur Nacharbeit verdonnern ist diese daran gebunden. Als Kunde ist man nicht daran gebunden und kann immer noch klagen wenn einem der Schiedsspruch nicht gefällt.
Grüße
kai
Ich würde den Fall der KFZ Innung melden. Die helfen einen auch weiter!
Zitat:
... und da muss die Betriebshaftpflicht das Ganze regeln.
Gruß
Nakaron
Da gibt es aber noch das böse Wort Selbstbeteiligung. Und die scheut jede Werkstatt wie der Teufel das Weihwasser. Evt ersetzt die Versicherung auch die Arbeitszeit der Werkstatt nicht (an dieselbe Werkstatt).
Grüße
Blaufrosch
Zitat:
Original geschrieben von eads
Ich würde den Fall der KFZ Innung melden. Die helfen einen auch weiter!
Innung und Schiedsstelle ist doch das Gleiche.
Grüße
Kai