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Gilt die Golf 2 GTI Lippe von Werk34 als Originalteil?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 10. Juni 2020 um 23:58

Guten Tag zusammen!

Möglicherweise eine überflüssige Frage, aber ich kenn mich da nicht so aus...

Ich möchte gerne eine Spoilerlippe des Golf 2 GTI (1989) an meinen Golf 2 anbringen.

Da es ein Originalteil von VW ist, ist sie dementsprechend abnahme- und eintragungsfrei.

Nun gibt es selbige Lippe nur noch gebraucht bei Kleinanzeigen etc. oder eben bei Werk34.

Gilt diese dann noch als Originalteil oder brauche ich für die dann eine Abmahme, falls nicht, bzw. ist das überhaupt möglich? Hier einmal der Link:

https://www.werk34.de/de/...poiler-gti-fuer-golf-ii-9521227a1.html?...

Ich bin da überfragt...vielen Dank und Gruß!

Luca

Beste Antwort im Thema

...altes Sprichwort: Wer lang fragt, wird weit gewiesen!

Gruss

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Eine andere Lippe musst du nicht eintragen lassen. Auch nicht wenn die aus dem Zubehör ist.

Alles, was nicht original vom Hersteller ist, braucht eine ABE oder eine Abnahme...

Da war doch mal was, dass man das bei identischen Nachbauten von originalen Karosserieteilen eben nicht haben muss.

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 20:59

Zitat:

@GLI schrieb am 13. Juni 2020 um 22:24:55 Uhr:

Da war doch mal was, dass man das bei identischen Nachbauten von originalen Karosserieteilen eben nicht haben muss.

Hey, hast Du dazu irgendne Quelle?

Nee, mir fällt nicht ein, wo ich das gehört hatte. Möglicherweise bei den Autodoktoren, ist aber nur geraten.

 

Ich würde da aber auch nicht so viel Aufhebens drum machen. Das Teil sieht identisch aus wie das Originalteil, wen interessiert es, ob da irgendwo ein VW-Zeichen unter dem Dreck ist...

 

Kuck mal, was z.B. Van Wezel für Massen an Nachbauteilen anbieten. Wenn man da eine Stoßstange kauft, gibt es da m.W. auch keine ABE dazu.

wenn die Antworten hier nicht ausreichen.... beim Tüv ( oder ähnlichen ) fragen?

oder beim Anbieter ?

übrigens:

nur weil es beim Mercedes 190 2.6 Felge in Grösse XY serienmässig gab.... darf die noch lange nicht auf meinen 2.5 D

sollte ich die Spoilerlippe meines GTI tauschen müssen.... würde ich ggfs auch ein Nachbauteil nehmen und montieren. Glaube kaum ich bekäme Probleme beim Tüv.

Themenstarteram 14. Juni 2020 um 8:45

Zitat:

@Jojoausmg schrieb am 14. Juni 2020 um 01:24:57 Uhr:

wenn die Antworten hier nicht ausreichen.... beim Tüv ( oder ähnlichen ) fragen?

oder beim Anbieter ?

übrigens:

nur weil es beim Mercedes 190 2.6 Felge in Grösse XY serienmässig gab.... darf die noch lange nicht auf meinen 2.5 D

sollte ich die Spoilerlippe meines GTI tauschen müssen.... würde ich ggfs auch ein Nachbauteil nehmen und montieren. Glaube kaum ich bekäme Probleme beim Tüv.

Ja, bei Werk34, wo ich Kotflügelverbreiterungen und die Lippe holen wollte, bekam ich die Antwort:

 

"Nein das sind keine originalen Teile sondern Nachfertigungen.

Da es Serienteile sind, werden dazu auch keine Papiere benötigt."

 

Werde mich morgen aber nochmal an den TÜV wenden. Das scheint mir alles ziemlich schwammig formuliert zu sein, ich geh lieber auf Nummer sicher.

 

 

Wenn du den TÜV noch öfter mit der Nase drauf drückst werden die sich dann alles so genau anschauen das du nie mehr TÜV bekommst...

 

Was machst du zb wenn deine Stoßstange kaputt geht oder bei all den GTIs, G60 und keine Ahnung wo die Teile original verbaut sind. Wenn da was kaputt geht bekommt man die Teile gebraucht eigentlich gar nicht mehr oder sind kaputt oder sehr teuer oder beides.

Dann müssten die ja alle mit fehlenden Teilen rumfahren.

 

Ich würde die Teile einfach anbauen die du haben willst und bei der nächsten TÜV Untersuchung einfach schauen ob einer was sagt. Falls einer was sagt (ist mir in über 10 Jahren noch nicht passiert) kannst du die immer noch abbauen.

 

Was soll schon groß passieren? Denkst du irgendwer beschlagnahmt dein Auto weil auf nem Plastikteil keine Nummer steht? (die man übrigens je nachdem selbst bei original Teilen im angebauten Zustand gar nicht sieht)

...altes Sprichwort: Wer lang fragt, wird weit gewiesen!

Gruss

Es geht aber doch drum, ein Teil von einem GTI an einen Nicht-GTI zu schrauben. Und ob das so erlaubt ist.

 

Die Aussage vom Werk34 hilft dabei nicht, da die natürlich davon ausgehen, dass dieser Nachbau für den GTI an einem GTI angebracht werden soll.

Themenstarteram 14. Juni 2020 um 16:24

Zitat:

@Jigsaw2.0 schrieb am 14. Juni 2020 um 11:16:46 Uhr:

Wenn du den TÜV noch öfter mit der Nase drauf drückst werden die sich dann alles so genau anschauen das du nie mehr TÜV bekommst...

 

Was machst du zb wenn deine Stoßstange kaputt geht oder bei all den GTIs, G60 und keine Ahnung wo die Teile original verbaut sind. Wenn da was kaputt geht bekommt man die Teile gebraucht eigentlich gar nicht mehr oder sind kaputt oder sehr teuer oder beides.

Dann müssten die ja alle mit fehlenden Teilen rumfahren.

 

Ich würde die Teile einfach anbauen die du haben willst und bei der nächsten TÜV Untersuchung einfach schauen ob einer was sagt. Falls einer was sagt (ist mir in über 10 Jahren noch nicht passiert) kannst du die immer noch abbauen.

 

Was soll schon groß passieren? Denkst du irgendwer beschlagnahmt dein Auto weil auf nem Plastikteil keine Nummer steht? (die man übrigens je nachdem selbst bei original Teilen im angebauten Zustand gar nicht sieht)

Ich werde bestimmt nirgendwo nachfragen, wo ich potenziell mal vorfahren werde zwecks TÜV, Abnahme etc. So weit habe ich auch gedacht...

 

Natürlich, die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt etwas passiert, ist sehr gering.

Dennoch frage ich im Vorfeld lieber rum, informiere mich etwas und entscheide dann,

wie ich vorgehe.

 

Unter Anbetracht der Tatsache, dass ich nicht aus dem "Schrauber-Millieu" komme, doch mehr als nachvollziehbar, oder?

Es ist nicht jeder schon seit Jahren im Thema.

Ich glaube nicht das der TÜV so genau weiß welche Verbreiterung bzw welche Lippe an welchem 2er oder 2er Sondermodell original geschraubt war.

Das wäre doch viel zu viel Arbeit das alles nachzuschauen. Wie gesagt manchmal sieht man die originale Nummer ja auch erst wenns abgebaut ist.

 

Ich glaube wenn ein 2er golf beim TÜV steht schaue die ganz andere Dinge nach und mehr Arbeit als nötig machen die sich auch nicht.

 

Einfach anbauen und schaue was passiert.

 

Übrigens sogar als ich ein Wertgutachten erstellen ließ hat sich das keiner genauer angesehen.

Wegen diesen dingern muss man sich echt nicht soviele Gedanken machen.

Zitat:

@Luca16.01 schrieb am 14. Juni 2020 um 18:24:26 Uhr:

Unter Anbetracht der Tatsache, dass ich nicht aus dem "Schrauber-Millieu" komme, doch mehr als nachvollziehbar, oder?

Es ist nicht jeder schon seit Jahren im Thema

Nein das nicht. Deswegen fragst du ja im Forum. (2 Threads fürs selbe Thema) und bist mit den Antworten dennoch nicht zufrieden.

Wirklich beantworten kann das niemand, denn überall bekommt man andere Antworten und passiert ist noch keinem was deswegen.

Themenstarteram 14. Juni 2020 um 16:30

Zitat:

@tuskg60 schrieb am 14. Juni 2020 um 18:14:51 Uhr:

Es geht aber doch drum, ein Teil von einem GTI an einen Nicht-GTI zu schrauben. Und ob das so erlaubt ist.

 

Die Aussage vom Werk34 hilft dabei nicht, da die natürlich davon ausgehen, dass dieser Nachbau für den GTI an einem GTI angebracht werden soll.

Ja, das kann durchaus sein.

Dennoch verwirrt mich das Wort "Serienteile" in dem Zusammenhang.

 

Das würde ja implizieren, dass man die Teile fahren dürfte, weil sie sowas wie "exakte Nachfertigungen" der Originalteile sind.

Würde auch den Wegfall der ABE erklären.

Nur wäre es gut, wenn sich das ganze irgendwo schriftlich wiederfinden würde...

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