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  7. Gibt es eine Steigerung von SEHR GUT? Nur Ärger mit Ebay Scheinwerfern. Bin auf 180!!

Gibt es eine Steigerung von SEHR GUT? Nur Ärger mit Ebay Scheinwerfern. Bin auf 180!!

Themenstarteram 22. Juni 2007 um 16:07

Erstmal muss ich mich beruhigen, da ich sonst noch platzen würde.....

Also...Ich habe vor einer Woche 2 Scheinwerfer per Sofortkauf gekauft. Je 35,- Euro das Stück. Es sind ZKW H7 Scheinwerfer. In der Beschreibung stand drin ( in beiden, waren 2 Auktionen ): Sehr guter Zustand. Alle Halter ganz.

Der Verkäufer über 500 Bewertungen ( alle Positiv ). Also gekauft, da man ja sehr gut nicht überbieten kann. Angekommen, schon scheisse. Beim rechten Scheinwerfer ist die Blinkerhalterung geklebt worden. Ich den Verkäufer angeschreiben. Da wollte sie mir nur 4,- Euro Entschädigung überweisen. Das wollte ich nicht so hinnehmen und habe 15,- Euro verlangt und ihr eine Frist bis Heute gesetzt um den Schaden zu begleichen oder BEIDE ( ich möchte 2 gleiche aus EINEM Fahrzeug haben und nicht 2 zusammengewürfelte wo man den Unterschied sieht ) Scheinwerfer zurück zu nehmen. Bisher keine Reaktion.

Dann dachte ich mir, ach scheiss drauf und bau die Teile ein. Ich diese blöden Chrom Zubehör Teile rausgeschmissen ( Kabelumlöten usw...Auf H7 umbauen halt ) und beide Scheinwerfer rein gesetzt. Linken Blinker dran. Und der rechte wollte nicht. Also wieder raus den SW und siehe da, der Blinker wird von der Halterung nicht mehr gehalten. Die Halterung ist falsch geklebt. Jetzt stehe ich da mit einem defekten Scheinwerfer.

Sie meldet sich nicht. Ich möchte Morgen zur Polizei und nöchste Woche gleich zum Anwalt. Kann ich von ihr die Einbaukosten erstattet bekommen? Denn ich muss die Scheinwerfer ja wieder ausbauen. Ne Rechnung dafür würde ich mir erstellen lassen. Kein Thema.

Die Frau sagte noch dreist, Sie hätte das nicht gesehen mit dem Halter. Aber der Blinker kann ja schon gar ned bei ihr gehalten haben...

PS: Ich antworte Morgen erst.....

PPS: Suche ganz dringend wieder 2 ZKW H7 Scheinwerfer im GUTEN Zustand.

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70 Antworten
am 23. Juni 2007 um 8:17

Hi,

da lohnt sich wirklich die Aufregeung nicht..... aber du wirst wenn nur den einen zurück schicken können, weil es zwei verschiedene Geschäfte sind und von einem Geschäft ist ja alles in ordnung!

Mal ne frage, was erwartest Du eigendlich bei dem Preis 35 Euro? Er oder Sie hat Dir 5 Euro nachlass Angeboten... das klingt nicht viel aber es sind schließlich fast 15 % Nachlass!

Das kannst Du nicht unbedingt an den 5 Euro fest machen!

Wenn das ganze so ist das der Blinker gar nicht hält, würde ich eher das Ding zurück schicken und die 35 Euro zurück verlangen, denn in dem fall helfen Dir auch die 15 Euro Rabatt nicht! ;)

Gruß Jordy

@GLL

Das Du überhaupt auf diese Auktion reagiert hast...

1. scheint sie nicht links von rechts unterscheiden zu können, bzw. Fahrer- von Beifahrerseite

2. sieht mir der eine Scheinwerfer eher nach dem Linsenmodell aus

Okay, magst ja doch einheitliche Modelle bekommen haben, aber dieses Angebot erscheint nicht sehr geprägt von Fachwissen (500 Bewertungen und entsprechend viele Verkäufe).

Die beste Lösung für gebrauchte, einheitliche SW ist wahrscheinlich, wenn jemand auf Angel Eyes umrüstet.

Gruß

OrigIS

Themenstarteram 23. Juni 2007 um 9:20

@ OrigIS

In der Zeit hatte sie 4 Auktionen am laufen. 2 mal MEINE Scheinwerfer und 2 mal original BMW Hella HB4 Compact Scheinwerfer. Da meine beiden laut Auktion aus einem Fahrzeug sind und SEHR GUT sein sollen, habe ich sie gekauft. Bei ebay waren zu dem Zeitpunkt nur noch Einzelstücke. Und wie gesagt, man merkt den Unterschied dann auf jeden Fall ( einer weniger Steinschläge oder etwas gelblich oder sonstwas ).

@ Jordy

Ich erwarte die beschriebene Ware. Und wenn die Ware als Mängelfrei auf dem Foto und im Text dargestellt wird, dann gehe ich stark davon aus, das das Angebot ok ist. Und 35,- Euro ist kein Super Schnäppchen. Ist ein ganz normaler Gebrauchtpreis für einen E36 Scheinwerfer. Die 15,- Euro wollte ich haben, als ich noch nicht wußte, dass der Blinker an dem Halter gar ned hält. Das war Dienstag. Erst gestern habe ich festgestellt, dass der nicht hält.

@ daniel.krueger

Danke für den Hinweis. Das werde ich am Montag auch gleich machen. Aber ich denke die wird nicht drauf eingehen. Bin mal gespannt. Auch für die Zukunft werden ich mir das mal "speichern".

@ golf lila laune:

Ich würde da garnicht groß rumdiskutieren. Als erstes Strafanzeige und neg. Bewertung abgeben. Danach Brief per Einschreiben/Rückschein an die Verkäuferin, in dem Du auf die Anzeige hinweist (hier gleich das Aktenzeichen angeben, das macht Deine Aussage glaubwürdiger.) Hier forderst Du unter Setztung einer Frist von 14 Tagen die Ersetzung des Schadens im Rahmen der Gewährleistungspflicht gemäß BGB, zusätzlich schlägst Du die Kosten für das Einschreiben drauf. Am besten wäre es, wenn Du Dir von BMW einen Kostenvoranschlag für die kaputten Teile zzgl. Zerlegen und Wiederzusammensetzen des Scheinwerfers und den gleich mitschickst.

Passiert in der Frist nichts, dann den Anwalt einschalten.

am 23. Juni 2007 um 9:38

Net lange rummachen und gleiich Strafanzeige? Junge machst du dich grad zum Brot...

 

mfg

Markus

Die beiden Links, die Du angegeben hast, sind doch die Auktionen von Dir oder verstehe ich da etwas falsch? HB4 sind keine der beiden SW. Das müssen dann die anderen zwei Auktionen gewesen sein.

Aber es sind doch schon zwei verschiedene SW-Typen auf den Fotos, oder?

DAS meinte ich, von der Seitenverwechslung mal abgesehen.

Bei solch´ groben Unterschieden wären bestimmt gezielte Nachfragen angebracht gewesen. Und das mit dem geklebten Blinkerhalter ist bestimmt kein "Sehr guter" Zustand.

Die Unterschiede sind bei unterschiedlich alten SW gravierend. Ich habe auch noch zwei Bosch H7 liegen, die würde ich niemals als "zusammengehörend" verkaufen, obwohl sie aus einem (meinem) Auto stammen. Nach einem Unfall wurde nämlich nur EINER erneuert. Das sah so daneben aus (der neue glasklar, der andere altersbedingt vergilbter). Dann habe ich mir zwei neue ZKW geholt und gut war.

Gruß

OrigIS

am 23. Juni 2007 um 9:45

@lila laune

Sorry aber sowas lächerliches hab ich ja noch nie gelesen.

Sag mir mal deinen namen bei ebay, dass auch ja nie der unfall passiert und du aus versehen was bei mir kaufst.

Leute gibts...

am 23. Juni 2007 um 9:49

Angesichts dieser Klausel:

(ich zitiere aus der Auktion)

"Da dies eine Auktion von privat ist, muss der Käufer auf eine Rückgabe, Garantie oder ähnliches verzichten!"

...hast Du ganz schlechte Karten.

Betrug ist es schon drei mal nicht. StGB 263 mal lesen;)

Wo liegt den ihr unrechtmäßig erlangter Vermögensvorteil? Sie will dir ja sogar 15% rückerstatten (Obwohl sie es nicht müsste)

Die Autkion weist darauf hin das die Artikel gebraucht sind. Als Laie muss sie nicht erkennen wo und ob das Teil geflickt wurde. Sie muss die Angaben "nur" nach bestem Wissen machen.

Und mit der Strafanzeige wäre ich ganz vorsichtig. Du fängst Dir schneller eine Gegenanzeige wegen Nötigung (im Sinne von "geb mir mein Geld zurück oder Anzeige...") oder falscher Verdächtigung ein als Du gucken kannst.

Sicher ist die Sache für dich ärgerlich. Aber das so was bei ebay passieren kann ist doch bekannt, hab auch mal ein Kofferraumschloss für nen E39 gekauft und bekam eins für nen Touring, obwohl ich die Limo hab, mein Gtt hatte ich eben Pech, ich hätte ja vorher fragen können. Wayne juckts. Teil selber wieder eingestellt und weg mit.

Mit allerbesten Grüßen von der juristischen Fakultät Tübingen:)

EDIT: Habs jetzt erst gesehen; Sie schreibt doch sogar "normale Gebrauchsspuren".

wenn sachen aber abgebrochen sind und wieder falsch angeklebt wurden sind das doch keine normalen gebrauchspuren? und super Zustand is was anderes

@ cocaine78:

Ich weiß nicht, wie Du sowas nennst, aber für mich ist das Betrug und da ist es für mich eine absolute Selbstverstänlichkeit, daß es da eine Anzeige gibt.

 

@ Corsa Ding:

Der von Dir zitierte Satz in der Auktion hat so wie er dort steht keinerlei Bedeutung. Erstens mal muß ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen werden (was hier nicht der Fall ist) und zweitens wäre der Satz wegen der gewählten Formulierung auch hinfällig. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob dort steht: "Ich schließe die Gewährleistung aus" (das wäre richtig) oder ob dort steht: "Der Verkäufer muß auf Gewährleistung verzichten" oder "Leider muß ich die Gewährleistung ausschließen" das wären nur irgendwelche Behauptungen die erstens falsch sind und zweitens noch lange nicht dazu führen, daß die Gewährleistung wirklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus stellt die Artikelbeschreibung immer eine Garantie über den Zustand des Artikles dar, der auch durch den anschließenden Ausschluß der Garantie nicht umgangen werden kann.

Also erstens gehts hier wohl um einen GEBRAUCHTEN Artikel.

Zweitens um eine Frau, die links und rechts vertauscht hat (also die Scheinwerfer).

Es kann ja sein, dass der Frau die geklebte Halterung eventuell gar nicht aufgefallen ist oder? Wenn sie die Scheinwerfer schon nicht auseinander halten kann, dann wird sie diese wohl auch nicht selber ausgebaut haben.

Außerdem kann der Halter schon geklebt worden sein von nem Vorbesitzer ihres Autos etc... sie hat dies eben nicht bemerkt.

Deshalb nicht gleich rechtliche Schritte einleiten, man kann sowas auch nett und auf sachliche Weise klären. Denke ein Preisnachlass um max. 10€ wäre vertretbar bzw. wenn du damit nichts anfangen kannst ihn zurückgegeben.

Jedoch macht der Ton die Musik...

Themenstarteram 23. Juni 2007 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von hks670

@lila laune

Sorry aber sowas lächerliches hab ich ja noch nie gelesen.

Sag mir mal deinen namen bei ebay, dass auch ja nie der unfall passiert und du aus versehen was bei mir kaufst.

Leute gibts...

Klick auf den Link in meiner Sig und dann haste meinen Namen. Ganz einfach.

Zitat:

Original geschrieben von cocaine78

Net lange rummachen und gleiich Strafanzeige? Junge machst du dich grad zum Brot...

 

mfg

Markus

Wenn du nichts sachliches zum Thema beitragen kannst, dann unterlasse bitte solche Kommentare. Das führt nur zum Streit. Ist ja nicht dein Geld und DU mußt nicht rumlaufen und dich drum kümmern.

 

@ OrigIS

Ich habe ja geschrieben. Sie hatte 4 Auktionen. 2 mal HB4 und 2 mal H7. Die H7 habe ich gekauft. Die Scheinwerfer sehen vom Zustand her TOP aus. Beide Streuscheiben haben genauso viel Steinschlag. Die Gebrauchsspuren sind bei beiden gleich. Also kann ich davon ausgehen, dass sie aus einem Fahrzeug sind.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dicki84

wenn sachen aber abgebrochen sind und wieder falsch angeklebt wurden sind das doch keine normalen gebrauchspuren? und super Zustand is was anderes

Ganz genau. Sehr guter Zustand ist Neuwertig. Und ein abgebrochener Halter ist keine normale Gebrauchsspur.

@ biketunE

Bei ihr kann der Blinker gar ned gehalten haben. Es geht nicht. Von der Halterung am SW bis zur Blinkerhalterung an sich am Blinker sind echte 1cm Abstand. Da geht nix.

Also gibt es nur 2 Möglichkeiten:

1. Der Halter war schon immer defekt und sie hatte den Blinker anders befestigt

2. Der Schaden ist ihr beim Ausbau passiert und sie hat ihn geklebt in der Annahme, es wäre alles richtig so.

Beides ist in meinen Augen Betrug. Und ob es nun um 35,- Euro oder 250,- Euro geht. Es ist egal. Mir gehts nicht ums Geld. Von mir aus Spende ich die 35,- Euro an Unicef ( sogar mit Beweis ). Es geht einzig und allein ums Prinzip und wie sich die Frau mir gegenüber verhält. Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen. Aber dann muss man dafür grade stehen.

Und nochmal: Der Scheinwerfer ist Schrott. Ich kann den nicht gebrauchen. Also ist eine Preisminderung von 5 oder 15 Euro ja lächerlich, da ich den SW nicht verbauen kann.

@ daniel.krueger

Danke für die genaue Erläuterung. So werde ich es gleich Montag machen.

Schon mal über Mastrubation nachgedacht?!

Hilft das innnere Gleichgewicht zu stabiliesen wenn eim keiner mehr am Rüssel spielen will!!! ;)

am 23. Juni 2007 um 10:42

Preisnachlass ist doch Blödsinn, was soll man mit einem kaputten /vergilbtem Scheinwerfer ?

Was viele nicht wissen, auch wenn bei einer Auktion *Privatverkauf*, * keine Rücknahme* oder * keine Garantie* steht, muss der Verkäufer bei Ebay für schlechte Ware haften und sie gegebenenfalls zurücknehmen, genau wie bei einer geschäftlichen Transaktion.

Kam neulich ein Bericht im Fernsehen drüber !!!

Klar, der Privatverkäufer muss keine 2 jährige Garantie geben, aber die Ware muss ordnungsgemäß ok bei Anlieferung sein. ansonsten haftet er (oder sie)!!!

Also ich würde auf Rücknahme beider Scheinwerfer bestehen, da sie zusammen gehören und auch so angeboten wurden, getrennte Auktionen hin oder her, es besteht ja ein offensichtilicher Bezug zueinander.

Wenn überhaupt Anzeige, dann erst nach eindeutiger, schriftlicher Ablehnung der Rücknahme durch den Verkäufer.

Mist dabei ist nur, dass Du schon einen Rabatt angeboten hast....

 

Was ich nicht verstehe, Du bist hier aktives Mitglied bei MT und kaufst Scheinwerfer bei einer "Fremden" in Ebay ?

*grübel*

Wir rüsten hier doch dauernd um...

am 23. Juni 2007 um 10:45

@golf lila laune

OK, bei 20 Bewertungen als Verkäufer in einem Zeitraum von mehreren Jahren kann man nicht von einem gewerbsmäßigen Handel ausgehen. Dennoch hast du ja hoffentlich die Nachricht vom Verkäufer aufgehoben, in der er garantiert der Scheinwerfer 100%tig in Ordnung ist. Wenn nun der Blinker nicht montiert werden kann dann entspricht der tatsächliche Zustand des Scheinwerfers eben nicht dem was der Verkäufer vorgibt und somit ist die Geschichte klar! Du kannst somit Nachbesserung bzw. Ersatz verlangen oder wenn dies nicht möglich ist den Kauf rückabwickeln. Allerdings wird das vermutlich nur bei dem einen Scheinwerfer gehen, wenn der andere tatsächlich i.O. ist dann wirst du ihn wohl oder übel behalten müssen.

Und ich gebe da dir vollkommen recht, mir wäre das ebenfalls egal ob es 35€ oder 350€ sind, auf sich beruhen lassen würde ich das ebenfalls nicht, wehret den Anfängen...!!

@hks670

Mag ja sein dass es in der kleinen Welt von Ken und Barbie sowas nicht gibt und du das auch nie erlebst, das befreit dich deshalb noch lange nicht hier "sinnfrei" zu posten und Lächerlichkeit zu unterstellen.

@Sir-Stifler

*kopfschüttel* Bravo!

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