Gewillkürtes BV - versicherungstechnisch überwiegend privat?
Kann ein Fahrzeug steuerlich dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden (u.a. Vorsteuerabzugsberechtigung) und versicherungstechnisch überwiegend privat genutzt werden oder impliziert die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen versicherungstechnisch die geschäftliche Nutzung (wegen Vorsteuerabzug)? Ich denke, dass die zweite Variante "richtig" ist.
Beste Antwort im Thema
och,...wir haben hier unsere eigenen Spezialisten.. 😁
NeoNeo28 kennt sich da bestens aus 😎
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Danke Neo :-) Nur darf der Opi vermutlich keine Mehrwertsteuer auf der "Quittung" ausweisen, oder? Die abzuführende MwSt. bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung kann ich also durch die "Opiquittung" auch nicht absenken oder?Wobei ich glaube sogar auf Versicherungsrechnungen ist sowieso keine MwSt. ausgewiesen. 😕
Es gibt eine Versicherungssteuer, aber keine Mehrwertsteuer auf Versicherungen. Da kannst leider nix geltend machen... 😁
Deshalb bei der 1% Regelung auch die Unterteilung in umsatzsteuerbelastete (80%) und nicht umsatzsteuerbelastete (20%) Kosten.
Aber rein rechtlich. Wenn Opi die Mehrwertsteuer auf der Quittung unberechtigt ausweist, hat das zum Ergebnis, dass Opi die vereinnahmte Umsatzsteuer an das FA abführen muss und Du diese nicht geltend machen kannst - da unberechtigter Steuerausweis nach §14c Abs.2 UStG...
Mal eine Frage am Rande:
Ist Dein Vater auch gleichzeitig Dein Opa? Das gänge, wenn z.B. Deine Mutter Dich von Ihrem Vater empfangen hätte.
Ich frage nur, weil Du Anfangs vom Vater mit 20% und nun vom Opi schreibst.
Aber hier ist nix unmöglich, da kann nicht mal Toyota mehr mithalten.
Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
🙄dann hätten ja gleichzeitig 2 Leute Kindergeld für Rainer bezogen; Papa und Opa 😰😰
Oha, nun auch noch Sozialbetrug.😁
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ich denke, der Rainer braucht keinen Steuerberater, sondern einen Erfinder, einen Märchenonkel, einen Geschichtenschreiber und einen Zahnlosen, weil ohne Gewissensbisse 😁😁
Gute Nacht
Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
ich denke, der Rainer braucht keinen Steuerberater, sondern einen Erfinder, einen Märchenonkel, einen Geschichtenschreiber und einen Zahnlosen, weil ohne Gewissensbisse 😁😁
Gute Nacht
Das schönste ist ein wahres Wort zum Einschlafen.
Gute Nacht.
Wichtig ist nur, dass die Kosten aus dem Betriebsvermögen bezahlt werden, auf wen die Versicherung dabei läuft, ist eigentlich Jacke wie Hose. Hatte auch schon den Fall, dass das Betriebsfahrzeug auf den Mitarbeiter lief, weil der Chef seinen Schein versoffen hatte. Von daher keine große Sache, soweit die entsprechenden Belege vorhanden sind. Und ob Prozente übertragen werden oder nicht, ist ein rein versicherungsrechtliches - aber kein steuerrechtliches Problem...