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Gewillkürtes BV - versicherungstechnisch überwiegend privat?

BMW 3er
Themenstarteram 12. März 2012 um 20:20

Kann ein Fahrzeug steuerlich dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden (u.a. Vorsteuerabzugsberechtigung) und versicherungstechnisch überwiegend privat genutzt werden oder impliziert die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen versicherungstechnisch die geschäftliche Nutzung (wegen Vorsteuerabzug)? Ich denke, dass die zweite Variante "richtig" ist.

Beste Antwort im Thema

och,...wir haben hier unsere eigenen Spezialisten.. :D

NeoNeo28 kennt sich da bestens aus :cool:

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Die Chancen auf eine Beantwortung dieser Frage wären im MT-Unterforum "Versicherung" sicherlich bedeutend höher, da dort mehr User unterwegs sind, die sich mit den Themen Steuern und Versicherungen auskennen.

Laß den Thread einfach von einem Moderator dorthin verschieben.

och,...wir haben hier unsere eigenen Spezialisten.. :D

NeoNeo28 kennt sich da bestens aus :cool:

am 12. März 2012 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred

och,...wir haben hier unsere eigenen Spezialisten.. :D

NeoNeo28 kennt sich da bestens aus :cool:

Na dann mal danke für die Blumen, Manfred... :D

Zur Frage selbst...

Ein Zusammenhang zwischen dem steuerlichen Aspekt (gewillkürtes BV) und Versicherung gibt es soweit nicht.

Auf die steuerliche Berechnung hat das soweit keinen Einfluss, da Du die private Nutzung über die 1% Regelung bzw. das Fahrtenbuch abgelten wirst. Die Versicherungsbeiträge für das Auto sind also ebenfalls zu 100% Betriebsausgabe.

Allenfalls die Versicherung selbst fragt nach einer gewerblichen Nutzung und berechnet unter Umständen etwas höhere Beiträge. Zum Beispiel als Handelsvertreter oder Bürofuzzi (so wie ich) mit Außendienstfahrten...

Themenstarteram 12. März 2012 um 21:22

Danke! Es geht mir die versicherungsrechtliche Einordnung, wenn steuerlich gewillkürtes BV.

am 12. März 2012 um 21:33

Dann hätte ich gleich eine Anschlussfrage :-)

Kann man die Versicherungskosten eines im BV befindlichen Fahrzeuges absetzen, wenn der Versicherungsnehmer eine willkürliche Person ist, die weder etwas mit der Firma noch mit dem Fahrzeug zutun hat (bspw. ein Vater der aufgrund seines Alters kein KFZ mehr führt und seine günstige 20% Einstufung seinem Sohnemann überlässt)?

@NeoNeo28: Dich lade ich sowieso noch auf eine ausgiebige Bierverkostung ein. Weiss gar nicht wie ich dir für all deine Tipps und Ratschläge danken kann.

Warum denn wieder so ein Eiertanz?:eek::rolleyes:

Lass dir den Vertrag von deinem Vater doch übertragen; das dürfte kein Problem sein.....:cool:

dann bist du selbst Versicherungsnehmer und kannst die Kosten geltend machen

am 12. März 2012 um 21:41

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred

Warum denn wieder so ein Eiertanz?:eek::rolleyes:

Lass dir den Vertrag von deinem Vater doch übertragen; das dürfte kein Problem sein.....:cool:

dann bist du selbst Versicherungsnehmer und kannst die Kosten geltend machen

Das Problem ist, wenn die den Vertrag auf mich übertragen werde ich gleich 3 Stufen hochgestuft (und das sind bei einer Vollkasko schon einige Scheinchen im Jahr). Frag mich nicht wieso das so ist ... jedenfalls sagte der Agent dass es am günstigsten ist alles so zu belassen.

am 12. März 2012 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

 

Das Problem ist, wenn die den Vertrag auf mich übertragen werde ich gleich 3 Stufen hochgestuft (und das sind bei einer Vollkasko schon einige Scheinchen im Jahr). Frag mich nicht wieso das so ist ... jedenfalls sagte der Agent dass es am günstigsten ist alles so zu belassen.

Totaler Blödsinn.

Schon wieder wird irgendein ominöser, diesmal nicht von der Steuer sondern einer Versicherung, als Übeltäter/-redner vorgeschoben.

Dieses Strickmuster hatten wir doch erst letzte Woche.

..das Hochstufen ist deshalb, weil du nicht mehr schadensfreie Jahre haben kannst, als soviele Jahre wie du schon den Führerschein hast;

Stelle deinen Vater doch ein, als Fuhrparkleiter..... auf 400€-Basis ;):p

am 12. März 2012 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred

..das Hochstufen ist deshalb, weil du nicht mehr schadensfreie Jahre haben kannst, als soviele Jahre wie du schon den Führerschein hast;

Stelle deinen Vater doch ein, als Fuhrparkleiter..... auf 400€-Basis ;):p

Hehe, die Idee ist nicht schlecht.

Hatte schonmal eine Anfrage von zwei Jugendlichen die sich gerne einen CLS Finanzieren wollten und nur noch 2 Gehaltsabrechnungen in entsprechender Höhe brauchten. Habe aber dankend abgewunken ... hätte deren Krankenkasse etc. zahlen müssen.

Bei 400 EUR Jobbern gibts da glaube ich auch eine Regelung dass der Arbeitgeber eine Pauschale an die Innung zahlen muss, oder?

Aber die Idee ist ansich super :-) Mal schauen ... also einen Fuhrparkmanager bräuchten wir tatsächlich noch :D

am 12. März 2012 um 21:51

Na RainerSchreiner, da komm ich doch glatt mal drauf zurück... :D

Zur Frage selbst...

Also im Grunde geht es ja rein um ein versicherungsrechtliches Problem. Hab da auch gleich mal bei einem Kollegen angeklingelt (Versicherungskaufmann), aber auch der meint, dass das jede Versicherungsgesellschaft nach eigenem Gutdünken handhabt. Im Grunde gibt es aber keine versicherungsrechtliche Einordnung - ob gewillkürtes BV, notwendiges BV oder gar kein BV. Die Versicherung für das Fahrzeug schließt Du in der Regel als natürliche Person (gibt natürlich auch gewerbliche Fuhrparkversicherungen auf die Firma selbst) unter Berücksichtigung deiner Schadensfreiheitsklasse ab. Manche Versicherungen erheben geringfügig Zuschläge, wenn das Fahrzeug gewerblich oder als Arbeitnehmer mit Außendienst verwendet wird. Alles weitere kann Dir nur deine Versicherung erläutern...

Zu deiner Frage, Rainer...

HiHi, also willkürlich kannst Du höchstens Personen aussuchen und eine auf die Nuss geben, aber selbst willkürlich sein...? Es gibt im deutschen Recht nur "natürliche" und "juristische" Personen.

Was die Kostenfrage angeht, so ist das ein wenig Grauzone. Aber ganz ganz hellgrau... :p Natürlich sind die Versicherungsbeiträge auch als Betriebsausgabe absetzbar, wenn diese nach dem 105-jährigen Opi berechnet sind. Wichtig ist nur, dass diese aus dem Betriebsvermögen bezahlt werden. Du müsstest also Opi den Betrag gegen Beleg erstatten oder direkt von deinem Konto abbuchen lassen - dann ist das kein Problem...

HiHi... Gut, dass ich auf 35% fahre... :D

am 12. März 2012 um 21:53

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

 

Zu deiner Frage, Rainer...

HiHi, also willkürlich kannst Du höchstens Personen aussuchen und eine auf die Nuss geben, aber selbst willkürlich sein...? Es gibt im deutschen Recht nur "natürliche" und "juristische" Personen.

Was die Kostenfrage angeht, so ist das ein wenig Grauzone. Natürlich sind die Versicherungsbeiträge auch als Betriebsausgabe absetzbar, wenn diese nach dem 105-jährigen Opi berechnet sind. Wichtig ist nur, dass diese aus dem betriebsvermögen bezahlt werden. Du müsstest also Opi den Betrag gegen beleg erstatten - dann ist das kein Problem...

Danke Neo :-) Nur darf der Opi vermutlich keine Mehrwertsteuer auf der "Quittung" ausweisen, oder? Die abzuführende MwSt. bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung kann ich also durch die "Opiquittung" auch nicht absenken oder?

Wobei ich glaube sogar auf Versicherungsrechnungen ist sowieso keine MwSt. ausgewiesen. :confused:

am 12. März 2012 um 21:54

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred

..das Hochstufen ist deshalb, weil du nicht mehr schadensfreie Jahre haben kannst, als soviele Jahre wie du schon den Führerschein hast;

Stelle deinen Vater doch ein, als Fuhrparkleiter..... auf 400€-Basis ;):p

Hehe, die Idee ist nicht schlecht.

Hatte schonmal eine Anfrage von zwei Jugendlichen die sich gerne einen CLS Finanzieren wollten und nur noch 2 Gehaltsabrechnungen in entsprechender Höhe brauchten. Habe aber dankend abgewunken ... hätte deren Krankenkasse etc. zahlen müssen.

Bei 400 EUR Jobbern gibts da glaube ich auch eine Regelung dass der Arbeitgeber eine Pauschale an die Innung zahlen muss, oder?

Aber die Idee ist ansich super :-) Mal schauen ... also einen Fuhrparkmanager bräuchten wir tatsächlich noch :D

Achtung Falle:

Der Fuhrparkleiter muss die Fahrtauglichkeit ab einem bestimmten Alter jährlich nachweisen - wie Bus- und Taxifahrer.

:rolleyes: ...ach Rainer; du entdeckst bestimmt ein Steuer-Schlupfloch im Maschendrahtzaun :D:D:D

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