Gewährleistung versus Garantie
Hallo Gemeinde,
habe heute einen Artikel gelesen, dass BMW im Gegensatz zu anderen Automobilherstellern bei Neufahrzeugen nur 2 Jahre Gewährleistung gibt, keine 2 Jahre Garantie. Das bedeutet, dass nur Mängel, die bei Auslieferung schon vorhanden waren, kostenfrei repariert werden.
Ist das tatsächlich so? Wie sind Eure Erfahrungen beim BMW-Service bei Defekten, die erst später (also nicht schon bei Auslieferung), aber innerhalb von 2 Jahren aufgetreten sind?
Danke
Wiesenbauer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MVBrutale
für mich stellt sich die frage:warum nennt bmw die sache dann nicht garantie!
Weil Garantie eine andere Sache ist. Mit der Gewährleistung hält sich BMW alle Optionen offen: zur Not erklärt BMW, dass lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt, sprich: ein Jahr, wobei der Käufer im 2. Halbjahr die Beweislast hat. Er müsste also beweisen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Das ist häufig so gut wie unmöglich, so dass der Hersteller bzw. der gewerbliche Autoverkäufer selbst entscheiden kann, ob er nun kulant reagiert oder nicht.
Wenn ich aber mit dem Autokauf eine 2- oder 3-jährige Garantie mitwerbe (Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers), so habe ich einen Anspruch - im Rahmen der Garantiebedingungen - auf Behebung des Mangels, und zwar den gesamten Zeitraum. Also auch wenn eindeutig ist, dass der Mangel erst nach dem Erwerb des Fahrzeugs eingetreten ist.
Um das mal einfach auszudrücken: im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden sind.
35 Antworten
BMW bietet eine Gewährleistung mit verlängerter Beweislastumkehr. Dazu findest Du eine Menge bei Tante Google.
Ich habe jetzt den dritten BMW mit dieser Gewährleistungsvariante und hatte bis dato keine Beweislast-Probleme. Im Gegensatz zur Daimler Garantie....
Habe noch einen Artikel hierzu in Motortalk gefunden.
Vielen Dank für den Wink:
http://www.motor-talk.de/.../...rstellergarantie-bei-bmw-t1846516.html
Gruß Wiesenbauer
Zitat:
Original geschrieben von Wiesenbauer
Habe noch einen Artikel hierzu in Motortalk gefunden.Vielen Dank für den Wink:
http://www.motor-talk.de/.../...rstellergarantie-bei-bmw-t1846516.html
Gruß Wiesenbauer
In diesem Thread steht viel zu viel Unsinn.
Fakt ist: BMW bietet eine 2 jährige Gewährleistung und verzichtet auf die Beweislastumkehr - sprich bis 24 Monate nach Kauf des Neuwagens wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Fällige Reparaturen sind nicht nur beim verkaufenden Händler, sondern europaweit durchführbar. Dies alles steht in dem Qualitätsbrief drin, den du zu deinem Neuwagen eigentlich dazubekommen haben solltest.
Demnach steht die Regelung bei BMW einer Garantie in nichts nach. Habe auch noch nie erlebt, dass sich BMW in den ersten 2 Jahren auch nur ansatzweise quergestellt hat, wenn ein Schaden da war oder wenns auch nur irgendwo geklappert oder geknistert hat. Wird alles anstandslos bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Demnach steht die Regelung bei BMW einer Garantie in nichts nach. Habe auch noch nie erlebt, dass sich BMW in den ersten 2 Jahren auch nur ansatzweise quergestellt hat, wenn ein Schaden da war oder wenns auch nur irgendwo geklappert oder geknistert hat. Wird alles anstandslos bezahlt.
Das kann ich bestätigen. Nen kostenlosen Leihwagen gibts auch immer noch. Und ich habe einen X5, ich weiß also wovon ich rede. (11xWerkstatt in 13 Monaten)
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Die sehr kulante Haltung von BMW in der Praxis wird auch in verschiedenen Presseartikel bestätigt.
Bei VW und wohl ganz schlimm bei Mazda scheint das anders auszusehen (zumindest wenn man manchen Pressemeldungen glauben darf).
Warum das BMW aber nicht mal auf den Industriestandard umstellt ist mir auch ein Rätsel. Zumindest die Minuspunkte in manchen Tests könnte man sich sparen.
Bilanzkosmetik!?😉
Ob man das nötig hat, ist eine andere Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Janet2
Die sehr kulante Haltung von BMW in der Praxis wird auch in verschiedenen Presseartikel bestätigt.
Dem kann ich nur zustimmen. Hatte keinerlei Probleme mit meinem E61 und E53 gehabt. Probleme wurden in allen Fällen mit einer Ausnahme direkt beim ersten Werkstattbesuch behoben. Berater und Servicemitarbeiter waren immer zuvorkommend, und Ersatzfahrzeug war auch nie ein Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Janet2
Bei VW ...
VW ist da ganz krass drauf. Mein Sohn fährt einen Golf V und ist bei uns "im Hof liegen geblieben" - Batterie war leer, Fahrzeug sprang nicht an. Wir haben das Fahrzeug gangbar gemacht (Starthilfe gegeben) und sind in der Werkstatt gefahren. Die haben zwar im Rahmen der Garantie das Fahrzeug überprüft, aber einen Ersatzwagen gab's nicht, weil wir ja noch eigenständig in der Werkstatt gefahren sind. War damals nicht dramatisch, aber Service wird im VW-Konzern eher klein geschrieben (darum stehen diese Klauseln ja auch im Kleingedruckten 😉)
Gruß
Martin
Um VW mal in Schutz zu nehmen: Ich hatte früher einen A4 tdi BJ1999, den hatte ich 6 Jahre und 160.000km. Die drei mal die er wegen Garantie in die Werkstatt mußte, bekam ich immer nen kostenlosen Leihwagen. Danach hatte ich nen E61 BJ 2006, der war in drei Jahren und 43.500km ~15x in der Werkstatt. Mein X5 BJ 2009 in jetzt 15 Monaten und 20.000km breits 11x. Zwischenzeitlich hatte ich auch noch nen Golf V BJ 2006, der mußte in 4 Jahren und 30.000km nie in die Werkstatt, nur einmal Ölwechsel+x. Ich erkenne da an meiner persönlichen "Statistik", daß BMW -so ungern ich das als BMW-Fan sage- sehr gut daran tut seinen Kunden kostenlose Leihwagen zu geben.
Zitat:
Original geschrieben von Janet2
Die sehr kulante Haltung von BMW in der Praxis wird auch in verschiedenen Presseartikel bestätigt.Bei VW und wohl ganz schlimm bei Mazda scheint das anders auszusehen (zumindest wenn man manchen Pressemeldungen glauben darf).
Warum das BMW aber nicht mal auf den Industriestandard umstellt ist mir auch ein Rätsel. Zumindest die Minuspunkte in manchen Tests könnte man sich sparen.
Mit Kulanz hat das ganze auch erst im 3. Jahr was zu tun. Denn bis 24 Monate nach Kauf hat sich BMW verpflichtet, alles kostenfrei zu reparieren.
Mit Gewährleistung fährt man in der Regel sogar besser als mit den Garantien der Hersteller, weil die an der Gewährleistung nicht rumpfuschen können, bei der Garantie aber alles selbst festlegen können. Speziell bei Gebrauchtwagen ergibt sich da häufig der nette Fall, dass die Gebrauchtwagengarantie den Schaden nicht übernimmt oder anteilig die Kosten erstattet haben will, der verkaufende Händler aber dennoch aufgrund der Sachmängelhaftung zur kostenfreien Beseitigung des Schadens verpflichtet ist.
für mich stellt sich die frage:warum nennt bmw die sache dann nicht garantie!
weil in diversen autofachmagzinen bmw damit schlecht dasteht!
bei hersteller xy gibt es garantie , bmw bekommt punkt abzug weil "nur"gewährleistung!
obwohl real das gleiche rum kommt bzw bmw durchaus kulanter ist!
Zitat:
Original geschrieben von MVBrutale
obwohl real das gleiche rum kommt bzw bmw durchaus kulanter ist!
Definitiv. Selbst beim E46 meines alten Herren wurden kleinere Mängel lange nach den üblichen 2 Jahren noch auf Kulanz geregelt. Davon hab ich bei meinen Audis nur geträumt.
Zitat:
Original geschrieben von MVBrutale
für mich stellt sich die frage:warum nennt bmw die sache dann nicht garantie!
Weil Garantie eine andere Sache ist. Mit der Gewährleistung hält sich BMW alle Optionen offen: zur Not erklärt BMW, dass lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt, sprich: ein Jahr, wobei der Käufer im 2. Halbjahr die Beweislast hat. Er müsste also beweisen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Das ist häufig so gut wie unmöglich, so dass der Hersteller bzw. der gewerbliche Autoverkäufer selbst entscheiden kann, ob er nun kulant reagiert oder nicht.
Wenn ich aber mit dem Autokauf eine 2- oder 3-jährige Garantie mitwerbe (Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers), so habe ich einen Anspruch - im Rahmen der Garantiebedingungen - auf Behebung des Mangels, und zwar den gesamten Zeitraum. Also auch wenn eindeutig ist, dass der Mangel erst nach dem Erwerb des Fahrzeugs eingetreten ist.
Um das mal einfach auszudrücken: im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von sulu
Weil Garantie eine andere Sache ist. Mit der Gewährleistung hält sich BMW alle Optionen offen: zur Not erklärt BMW, dass lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt, sprich: ein Jahr, wobei der Käufer im 2. Halbjahr die Beweislast hat. Er müsste also beweisen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Das ist häufig so gut wie unmöglich, so dass der Hersteller bzw. der gewerbliche Autoverkäufer selbst entscheiden kann, ob er nun kulant reagiert oder nicht.Wenn ich aber mit dem Autokauf eine 2- oder 3-jährige Garantie mitwerbe (Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers), so habe ich einen Anspruch - im Rahmen der Garantiebedingungen - auf Behebung des Mangels, und zwar den gesamten Zeitraum. Also auch wenn eindeutig ist, dass der Mangel erst nach dem Erwerb des Fahrzeugs eingetreten ist.
Hast du eigentlich irgendetwas davon gelesen, was weiter oben bereits geschrieben wurde? Bei BMW gibt es den Qualitätsbrief, die halten sich also überhaupt keine Optionen offen. Mit diesem Stück Papie weitet BMW die Gewährleistung auf 2 Jahre aus und verzichtet auf die Beweislastumkehr.
Und bitte: In welchem Fall kann der Hersteller nachweisen, dass ein Produktionsschaden schon beim Erwerb vorlag? Auch wenn der Motor erst nach 70.000km hoch geht - der Turbolader kann schon vom Start weg eine Macke gehabt haben, die sich eben erst nach dieser Laufleistung zu einem solchen Schaden entwickelt hat. Eindeutig ist so etwas nur, wenn dir ein Marder die Leitungen kaputt beißt oder ein Reh in deiner Front parkt.
Und um nochmal auf die Autozeitungen zurück zu kommen - zumindest von der AMS weiß ich, dass die mittlerweile bei den Tests bei BMW schreiben, dass sie eine 2 jährige Garantie geben. Die sehen das also als gleichwertig an, was es de facto auch ist.
Also zum Einen muss nicht der Hersteller nachweisen, dass ein Schaden bei Übergabe vorlag, sondern der Käufer und das erst nach einem halben Jahr.
Zum Anderen geht es darum, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, der im Rahmen der Garantiebedingungen Schäden behebt, die auch eindeutig nach der Übergabe eingetreten sind. Diese Garantie wird quasi mit dem Kauf miterworben.
Die Gewährleistung im klassischen Sinne ist eine andere Sache, denn sie geht von Schäden bei Übergabe des Fahrzeugs aus. Im ersten halben Jahr muss der Händler/Hersteller beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag, im zweiten Halbjahr muss es der Käufer beweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt vorlag (Beweislastumkehr). Da dies für beide oft sehr schwer möglich ist, gibt es Kulanzregelungen wie es BMW praktiziert, indem BMW auf die Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers in den ersten beiden Jahren verzichtet. Dennoch ist dies einer Garantie rechtlich nicht gleichzusetzen, denn wie bereits oben beschrieben:
Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden sind. Bei der Gewährleistung muss er das nicht, außer er erweitert sie kulanter Weise. Aber auf Kulanz gibt es keinen Anspruch. Ich glaube, das ist der Grund, warum BMW eine erweiterte Sachmängelhaftung anstelle einer Garantie anbietet.