Gewährleistung versus Garantie
Hallo Gemeinde,
habe heute einen Artikel gelesen, dass BMW im Gegensatz zu anderen Automobilherstellern bei Neufahrzeugen nur 2 Jahre Gewährleistung gibt, keine 2 Jahre Garantie. Das bedeutet, dass nur Mängel, die bei Auslieferung schon vorhanden waren, kostenfrei repariert werden.
Ist das tatsächlich so? Wie sind Eure Erfahrungen beim BMW-Service bei Defekten, die erst später (also nicht schon bei Auslieferung), aber innerhalb von 2 Jahren aufgetreten sind?
Danke
Wiesenbauer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MVBrutale
für mich stellt sich die frage:warum nennt bmw die sache dann nicht garantie!
Weil Garantie eine andere Sache ist. Mit der Gewährleistung hält sich BMW alle Optionen offen: zur Not erklärt BMW, dass lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt, sprich: ein Jahr, wobei der Käufer im 2. Halbjahr die Beweislast hat. Er müsste also beweisen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Das ist häufig so gut wie unmöglich, so dass der Hersteller bzw. der gewerbliche Autoverkäufer selbst entscheiden kann, ob er nun kulant reagiert oder nicht.
Wenn ich aber mit dem Autokauf eine 2- oder 3-jährige Garantie mitwerbe (Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers), so habe ich einen Anspruch - im Rahmen der Garantiebedingungen - auf Behebung des Mangels, und zwar den gesamten Zeitraum. Also auch wenn eindeutig ist, dass der Mangel erst nach dem Erwerb des Fahrzeugs eingetreten ist.
Um das mal einfach auszudrücken: im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden sind.
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sulu
Da dies für beide oft sehr schwer möglich ist, gibt es Kulanzregelungen wie es BMW praktiziert, indem BMW auf die Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers in den ersten beiden Jahren verzichtet. Dennoch ist dies einer Garantie rechtlich nicht gleichzusetzen, denn wie bereits oben beschrieben:Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden sind. Bei der Gewährleistung muss er das nicht, außer er erweitert sie kulanter Weise. Aber auf Kulanz gibt es keinen Anspruch. Ich glaube, das ist der Grund, warum BMW eine erweiterte Sachmängelhaftung anstelle einer Garantie anbietet.
Das ist
keine Kulanz, sondern vertraglich so geregelt, dass BMW die Gewährleistung auf 2 Jahre ausdehnt und auf die Beweislastumkehr verzichtet sowie die Tatsache, dass du dein Auto europaweit reparieren lassen kannst - das geht weit über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinaus.
Und nochmal: Nenn mir einen Fall, wo feststeht, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand. So etwas nachzuweisen ist - wie du schon selbst so schön gesagt hast - so gut wie unmöglich und die Kosten für diesen Nachweis würden, gesetzt den Fall, dass es überhaupt möglich wäre, sicherlich in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die für die Reparatur nötig wären.
Zitat:
Original geschrieben von sulu
Les noch einmal in Ruhe durch, was ich geschrieben habe.
Habe ich gemacht und ich hätte gerne von dir ein Beispiel für einen Schaden, der nachweisbar erst nach der Übergabe des Fahrzeugs entstanden ist, sprich durch die Garantie gedeckt ist aber nicht durch die Gewährleistung. Bin schon sehr gespannt.
Ist das jetzt dein ernst?
Ich hatte schon selbst Mängel an Autos, die nachweislich erst fast 3 Jahre nach Kauf eingetreten sind und durch die 3-Jahres-Garantie kostenlos behoben wurden (wie z.B. Wasserpumpe).
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@sulu
Lies Dir doch nochmal den Anfang des Threads durch.......
Dein Beispiel mit der Wapu ist klassisch ein Fall für die Gewährleistung. Solange der Schaden in der 24-monatigen GW-Zeit gerügt wird muss es BMW reparieren oder Dir nachweisen, das Du die Pumpe kaputt gemacht hast. Und das wird wohl unmöglich sein...
Zitat:
Original geschrieben von sulu
Ist das jetzt dein ernst?Ich hatte schon selbst Mängel an Autos, die nachweislich erst fast 3 Jahre nach Kauf eingetreten sind und durch die 3-Jahres-Garantie kostenlos behoben wurden (wie z.B. Wasserpumpe).
Falsch rum - ich hätte gern ein Beispiel für einen Fall, wo die Gewährleistung von BMW nicht greift - nicht einen Fall, wo die Garantie was bezahlt.
P.S.: Übrigens sehr schönes Beispiel von dir - hier ist zwar der Schaden erst 3 Jahre nach Kauf eingetreten, aber hier kann niemand sagen, ob die WaPu nicht von Anfang an einen Materialfehler hatte, der eben erst 3 Jahre später zu diesem Defekt geführt hat.
Zitat:
Original geschrieben von sulu
Ich hatte schon selbst Mängel an Autos, die nachweislich erst fast 3 Jahre nach Kauf eingetreten sind und durch die 3-Jahres-Garantie kostenlos behoben wurden (wie z.B. Wasserpumpe).
das Beispiel von Sulu ist absolut korrekt, hier
würde die 2-jährige Gewährleistung nicht mehr
greifen, sondern bestenfalls eine Kulanz...
....besser ist da eine 3-jähriger Garantie!
...BMW als Hersteller hat übrigens die Gewährleistung nicht
"großzügig" ausgedehnt, sondern ist
nach EU Richtlinie verpflichtet,
mindestens 2 Jahre einzuräumen...
...uns Endkunden gegenüber ist BMW, rein rechtlich
gesehen, allerdings zu überhaupt nichts verpflichtet...
...weil unser Gewährleistungsanspruch sich auf
unseren Vertragspartner bezieht...
und das ist das Autohaus als Verkäufer
(steht auch im Qualitätsbrief)
in der Tat muss diese Regelung für uns,
gerade mit der zu unseren Gunsten umgekehrten
2 jährigen Beweislastführung, nicht schlechter als
eine Herstellergarantie sein...
...nur...was ist, wenn unser Vertragspartner in Konkurs geht...???
Luke
Zitat:
Original geschrieben von Luke Short
das Beispiel von Sulu ist absolut korrekt, hierZitat:
Original geschrieben von sulu
Ich hatte schon selbst Mängel an Autos, die nachweislich erst fast 3 Jahre nach Kauf eingetreten sind und durch die 3-Jahres-Garantie kostenlos behoben wurden (wie z.B. Wasserpumpe).
würde die 2-jährige Gewährleistung nicht mehr
greifen, sondern bestenfalls eine Kulanz...
....besser ist da eine 3-jähriger Garantie!...BMW als Hersteller hat übrigens die Gewährleistung nicht
"großzügig" ausgedehnt, sondern ist
nach EU Richtlinie verpflichtet,
mindestens 2 Jahre einzuräumen...
...uns Endkunden gegenüber ist BMW, rein rechtlich
gesehen, allerdings zu überhaupt nichts verpflichtet...
...weil unser Gewährleistungsanspruch sich auf
unseren Vertragspartner bezieht...
und das ist das Autohaus als Verkäufer
(steht auch im Qualitätsbrief)in der Tat muss diese Regelung für uns,
gerade mit der zu unseren Gunsten umgekehrten
2 jährigen Beweislastführung, nicht schlechter als
eine Herstellergarantie sein......nur...was ist, wenn unser Vertragspartner in Konkurs geht...???
Luke
lol, natürlich sind da die 2 Jahre Gewährleistung rum, von daher hast du Recht. Aber innerhalb der 2 Jahre wäre das bei BMW auch anstandslos repariert worden. Und BMW ist nicht verpflichtet, auf die Beweislastumkehr zu verzichten.
Guck doch mal in den Qualitätsbrief rein:
"3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim verkaufenden BMW
Vertragshändler bzw. der verkaufenden BMW Niederlassung sowie bei jedem weiteren
vom Hersteller anerkannten Betrieb** geltend machen"
Diese Diskussion hatten wir doch bereits gehabt...
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Aber innerhalb der 2 Jahre wäre das bei BMW auch anstandslos repariert worden. Und BMW ist nicht verpflichtet, auf die Beweislastumkehr zu verzichten.
ich habe nichts gegenteiliges geschrieben...
...aber andere Hersteller geben nun mal
3 oder mehr Jahre Garantie...
...einfach mal über den Tellerrand schauen!
...und genau auf den Text achten:
das "geltend machen von Ansprüchen" wird uns
von unserem Vertragspartner zugesichert,
nicht von BMW...
..ist jetzt aber juristische Erbsenzählerei,
die hoffentlich für niemanden relevant wird...
Luke
Zitat:
Original geschrieben von Luke Short
...nur...was ist, wenn unser Vertragspartner in Konkurs geht...???Luke
Das ist mir schon zweimal (1 x 2005 + 1 x 2008) passiert und ich hatte nie Probleme, ein weiterer Punkt ist wohl auch, das BMW nicht zwischen Privat udn Firmenkunde unterscheidet. Bei Firmenkunden gilt das BGB Kaufrecht nämlich nicht vollumfänglich!
Die Beweislastumkehr greift nur beim sog Verbrauchsgüterkauf - § 476 BGB - wer also einen Firmenleasingwagen nutzt, ist da schon draußen.
Jeder, der was kauft, kann aus dem Kaufvertrag heraus Gewährleistungsansprüche geltend machen (wenn die Voraussetzungen vorliegen), das ist deutsches BGB. Da ist auch so, wenn eine Privatperson was auch eBay verkauft. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Gewährleistungsansprüche gibt es gegen den Verkäufer, nicht den Hersteller.
Garantie hat eigenlich nix mit Gewährleistung zu tun.
Garantie ist meist ein Vertrag, der zusätzlich Ansprüche begründet, wenn die im Garantievertrag geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Was genau das ist, ist anders als beim Gewährleistungsanspruch nicht vorgegeben. Bei einer Herstellergarantie ist der Hersteller der verpflichtete. D.h. der Käufer kann bei Mängeln sowohl Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer als auch Garantieansprüche gegen den Hersteller haben. Spannend ist das ja immer bei einer Gebrauchtwagengarantie. Die Händler verkaufen meist eine Garantie, die vielleicht nur wenige Mängel abdeckt. Wenn der Käufer dann mit nem Mangel kommt, der eigentlich Gewährleistungsfall wäre, wird die Reparatur möglicherweise verweigert, da die Garantie das ja nicht abdeckt.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Falsch rum - ich hätte gern ein Beispiel für einen Fall, wo die Gewährleistung von BMW nicht greift - nicht einen Fall, wo die Garantie was bezahlt.
Es geht hier in der Diskussion darum, warum BMW anstelle einer Garantie eine erweiterte Gewährleistung anbietet. Die Antwort darauf habe ich dir nun längst geliefert.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
P.S.: Übrigens sehr schönes Beispiel von dir - hier ist zwar der Schaden erst 3 Jahre nach Kauf eingetreten, aber hier kann niemand sagen, ob die WaPu nicht von Anfang an einen Materialfehler hatte, der eben erst 3 Jahre später zu diesem Defekt geführt hat.
Also bitte!!! Wen interessiert denn so etwas? Ob die Wapu nun von Anfang an kaputt war (warum hat sie dann aber 2 Jahre und 8 Monate ohne Probleme gearbeitet?) und sich das erst später auswirkte, oder ob die Wapu tatsächlich erst nach fast drei Jahren den Geist aufgab, ist doch hier völlig irrelevant.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Guck doch mal in den Qualitätsbrief rein:"3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim verkaufenden BMW
Vertragshändler bzw. der verkaufenden BMW Niederlassung sowie bei jedem weiteren
vom Hersteller anerkannten Betrieb** geltend machen"
Dieser Abschnitt sagt nur aus, bei wem Ansprüche auf Mängelbeseitigung geltend gemacht werden können, nämlich beim Vertragshändler oder bei einer verkaufenden BMW Niederlassung bzw. bei vom Hersteller anerkannten Betrieb. Damit stellt BMW klar, dass Mängelbeseitigungsansprüche nur beim Verkäufer geltend gemacht werden können, nicht beim Hersteller, also BMW, selbst.
Darauf verweist richtigerweise auch ridle in seinem Beitrag.
Jetzt noch für alle, die nicht einschlafen können noch mal mein Senf zum Thema (-; -
Wenn es wirklich nur eine Beweislastuumkehr wäre - ich hab das jetzt nicht geprüft - dann wäre der Unterschied schon erheblich. Denn bei einer Garantie hätte BMW keine Möglichkeit, den Nachweis zu bringen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen hätte. Wie Sulu richtig dargelegt hat, beinhaltet die Garantie eben die Zusicherung, dass das Teil, das von der Garantie umfasst ist, in dieser Zeit funktioniert (genaues muss dann im Vertrag stehen).
Beweislastumkehr bedeutet, dass normalerweise der Käufer sofort oder als Verbraucher nach 6 Monaten beweisen muss, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Mangel schon vorhanden oder angelegt war. Der Verzicht auf die Beweislastumkehr müsste eigentlich heißen, dass BMW weiter beweisen kann, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen hat. D.h. wenn BMW oder der Verkäufer das könnte, würde anders als bei einer Garantie kein Anspruch bestehen.
In der Praxis dürfte das aber keine große Rolle spielen - zumal Garantiebedingungen meist sehr viele Ausnahmen und Unterausnahmen regeln
genau das ist es ja für mich als kunde , ist die bmw gewährleistung gleichwertig einer garantie! leider gibt es halt fachmagazine die darauf rum hacken. im bekannten kreis kenne ich keinen fall wo bmw bei einem neuwagenkauf und beanstandung mal gezickt hätte!
wobei ich es andersrum kenne wo garantie drauf steht ist ganz plötzlich genau das teil vogelfrei!!! und ich rede nicht von direkten verschleissteilen...