Gewährleistung
Muss jeder Autohändler ein Jahr gesetzliche Garantie geben beim Verkauf eines Wagens ?
Warum sagen viele Autohändler dass keine Garantie enthalten ist oder gegen Aufpreis?
30 Antworten
Zitat:
@andy 7171 schrieb am 23. Februar 2021 um 21:24:00 Uhr:
Vielen Dank für diese lehrreichen Klarstellungen . Ein wenig kenne ich die entsprechenden § des BGB aber die rechtlichen Auslegungen dazu nicht.
Deshalb ,könnt ihr mir auch noch konkret sagen , welcher Normenkette aus den § ich folgen muss , um das auch rechtlich plausibel darzulegen . Also , das , auch wenn ein Privatmann einen Kaufvertrag beim Händler unterschreibt , indem der Ausschluß der Sachmängelhaftung vereinbart ist , der Käufer die Sachmängelhaftung nachträglich geltend machen kann , obwohl er dessen Ausschluss unterschrieben hat. 🙂
Das funktioniert so pauschal erstmal überhaupt nicht. Wenn der Vertrag rechtmäßig ist und keine Formfehler aufweist ist das auch nicht möglich. Es müssen, wir oben von mir beschrieben, diverse Sachen zutreffen um Erfolg zu haben. Ich bin auch kein Jurist, ich hatte lediglich juristische Anteile in meinem Studium, eine Rechtsberatung kann ich deswegen nicht bieten, es sollte ein kundiger Anwalt hinzugezogen werden!
Okay , ich hegte jetzt auch keine großen Erwartungen , da , wie beschrieben , wir sind in einem Technikforum .
Danke aber für die Info´s .
Zitat:
@andy 7171 schrieb am 22. Februar 2021 um 09:32:39 Uhr:
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 22. Februar 2021 um 07:11:50 Uhr:
Wenn der Händler aber als Vermittler auftritt, kann er das auch umgehen. Das allerdings ist unter Juristen streitig.Und ganz wichtig nach sechs Monaten tritt Beweislastumkehr ein. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon drin war.
Klugscheißmodus an: Das nennt sich übrigens Sachmangelhaftung. Meint aber das gleiche. Klugscheißmodus aus: Garantie ist eine freiwillige Leistung eines dritten, der nicht unmittelbar am Geschäft beteiligt ist.
Okay , das mit dem "Verkauf im Kundenauftrag" , " Verkaufsvermittlung " etc. kennt man ja , und wird von Händlern durch alle Preisklassen angewendet .
Wenn aber der händler selbst den Vertrag unterschreibt , dann kann er sich doch nicht darauf berufen im Auftrag eines dritten zu handeln , und , ist dann eine eingefügte Klausel , die die Sachmängelhaftung ausschließen soll , nicht von vorne herein unwirksam , weil rechtswidrig .
Okay , das ist eine Rechtsfrage die ans eingemachte geht , und wir sind hier ja in einem Technikforum , aber vielleicht weiß es ja doch jemand , oder hat Erfahrungen gesammelt damit.
ja, ich!!! des ist genau so wie du es sagst🙂
ich versuche mal morgen den Brief raus zu graben...
und zwar hatte ich genau so einen Kaufvertrag mit dem Vermerk "Im Kundenauftrag" oder so ähnlich.
Der Händler hat den Wagen bei mir abgeholt! 800km😁 vollen Kaufpreis erstattet!!! und den Ölfleck auf einem öffentlichem Parkplatz bezahlt!!! den Rechtsanwalt hat auch glaub ich bezahlen müssen, ich hatte nur 200,-€ für eine Beratungstunde gezahlt🙂
Zitat:
@Mainhattan Olli schrieb am 22. Februar 2021 um 08:27:33 Uhr:
Letztendlich ist die Gewährleistung bzw die Gebrauchtwagengarantie nie so umfangreich wie eine Neuwagengarantie. Daher gilt es nach wie vor einen Gebrauchtwagen auf Herz und Nieren zu prüfen statt sich auch die Gewährleistung/Garantie zu verlassen.
meistens ist die Gebrauchtwagen Garantie mit Selbstbeteiligung verbunden ab einem gewissen KM-Stand!!! steht selbstverständlich irgendwo kleingedruckt🙂 spreche da aus eigener Erfahrung.
durfte zwei mal so die Erfahrung sammeln.
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Wenn als Verkäufer der Händler im Vertrag steht, ist das schon mal klar. Wenn da der Vorbesitzer steht, muss der Händler dir eine Vollmacht vorlegen können, dass er für diesen handeln darf.
Zitat:
@andy 7171 schrieb am 23. Februar 2021 um 21:24:00 Uhr:
Also , das , auch wenn ein Privatmann einen Kaufvertrag beim Händler unterschreibt , indem der Ausschluß der Sachmängelhaftung vereinbart ist , der Käufer die Sachmängelhaftung nachträglich geltend machen kann , obwohl er dessen Ausschluss unterschrieben hat. 🙂
Beim Händler zu unterschreiben reicht nicht. Man muss schon einen Kaufvertrag
mitdem Händler machen.
Es ist essentiell wer als Verkäufer auf dem Vertrag steht und wer diesen unterschreibt.
Wenn du vor Gericht gehst, musst du beweisen, dass du bzgl. des Umstands, dass du gar nicht von einem Händler, sondern von einem Privatmann gekauft hast, getäuscht worden bist. Ist die Papierlage sauber (aus Händlersicht), dann wird das sehr schwierig.
Der springende Punkt ist nicht die Frage, ob ein Händler die Sachmängelhaftung ausschließen kann (kann er nicht), sondern von wem man gekauft hat und bzgl. dieser Frage ist nicht primär entscheidend wo man den Vertrag unterschrieben hat, sondern mit wem man diesen schließt.
Und man braucht sich auch nichts vormachen, im Regelfall machen die Händler das formal richtig. Im Regelfall steckt da gar kein echter Privater dahinter, sondern ein Bekannter, der seinen Namen her gibt. Da braucht man auch nicht mit irgendwelchen Vollmachten anfangen, die sind sich einig und sprechen mit einer Stimme.
Ich habe das Auto in Hanover gekauft, bin selber mit rotem Kennzeichen 800km nach Ulm überführt. Angemeldet, sechs Tage damit gefahren, im Fitnessstudios gemerkt Auto verliert minimal Öl, bin Heim, Auto auf der Straße abgestellt. Hatte keine Zeit danach zugucken, weil musste ins Ausland für vier Monate. So nun sitze ich weit fern im Ausland und zerbreche mir den Kopf... was mache ich jetzt mit dem Auto!!!
Meine Mutter ruft mich an.... Du, ich weiß nicht wie ich es dir sagen soll... aber wir haben das Auto abholen lassen.
Dann hat sie mir erzählt wie sie die Vollmacht gefälscht hat damit in meinem Auftrag sozusagen alles abwickeln konnte🙂
Sie hat sich an den Rechtsanwalt gewandt, Rechtsanwalt hat ein Gutachten erstellen lassen, Gutachter sagte das Auto ist mindestens 400.000km gelaufen! Auf dem Tacho140.000km im Kaufvertrag auch!!!
---edit Mod, Bild entfernt; Schwärzung im Bild nicht möglich ---
Ich würde gerne schellen und läuten , das ist genau was was man brauchen kann . Da hat einer mal die Richtigen Hebel bedient und Erfolg gehabt .
Und das mit so ner kleinen Maßnahme . Herzlichen Glückwunsch , und sei froh , das du Menschen in deinem Umfeld hast , die den Arsch in der hose haben , die Dinge auf die richtige Art und weise anzupacken . 5 Sterne für diesen Beitrag.
Zitat:
@was_ist_nicht_vergeb schrieb am 25. Februar 2021 um 11:37:53 Uhr:
Dann hat sie mir erzählt wie sie die Vollmacht gefälscht hat damit in meinem Auftrag sozusagen alles abwickeln konnte🙂
So eine Aussage sollte man auch nie ins Internet stellen.
Zitat:
@micky112 schrieb am 26. Februar 2021 um 08:29:03 Uhr:
Zitat:
@was_ist_nicht_vergeb schrieb am 25. Februar 2021 um 11:37:53 Uhr:
Dann hat sie mir erzählt wie sie die Vollmacht gefälscht hat damit in meinem Auftrag sozusagen alles abwickeln konnte🙂So eine Aussage sollte man auch nie ins Internet stellen.
Auf jeden Fall sollte nun seiner Mutter die Vollmacht im Original nachreichen und zwar mit dem Datum, zu dem die mündlich erteilt wurde. Ich gehe nämlich davon aus, dass das so besprochen war. Sonst ist das mindestens genauso blöd wie den Kilometerstabd zu verstellen oder das Scheriben des RA mit seinen Anschriftdaten zu veröffentlichen
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 25. Februar 2021 um 20:17:01 Uhr:
Und ändere das Bikd nochmal. Da stehen deine Daten drin.
Das macht nix😁 Google und co haben meine Daten schon längst....
Also , ich danke jedenfalls für deine Mitteilung , die werde ich sicher noch mal gut gebrauchen können , und wenn alle hier das so handhaben wie ich , anonymisiert , dann entsteht auch gar kein Schaden.
Allerdings würde ich Vorschlagen , das Mike das in sein " Buch" übernimmt , und zwar ebenfalls geschwärzt in den Bereichen , wo die Persönlichen Daten stehen , und der Moderator kann vielleicht das Bild bearbeiten , oder Löschen.
Dann kann man es aus " dem Buch" von Mike lesen , wenn jemand nach diesem Thema : "Gewährleistung" sucht .
Ich selbst habe auch schon mal so eine " Dummheit" begangen , und , anstelle an einen Kontakt , an alle geschickt .
Ich war dann froh , das meine Kontakte mit mir nachsichtig waren , und es einfach gelöscht haben und gut ist.
Tatsächlich ist das nur eine Anregung von mir damit hier nicht einer zerrissen wird , nur weil er ein wenig unbedacht auch private Anteile preisgegeben hat , die vielleicht nicht jeden was angehen.
Ist nur meine Meinung , ich will mich hier nicht als Moralapostel aufspielen , solche Verläufe zu prüfen ist das Vorrecht des Moderators , hat mir auch schon geholfen 😉 , Danke nochmals.
Jetzt kommen die ganzen Moralapostel aus ihren Löchern rausgekrochen🙂
sind es meine Daten? wer ist meine Mutter? was? wer hat was gefälscht??? des muss einer erst mal beweisen!!!
denn in Deutschland ist man so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist!!! 😉
und Daten vom Rechtsanwalt... was soll‘s🙂 ist nur Werbung für die Kanzlei.
@andi 7171 ...danke für das Kompliment😉 abissl „Arsch in der Hose“ habe ich von meiner Mutter geerbt🙂
ein paar Jahre zuvor habe ich mir einen VW BORA Bj.98 gekauft für 10.900.-€ mit 71.000 km bei einem großen Vertragshändler.... „Held & Ströhle" in Neu-Ulm.
Selbstverständlich mit Kaufvertrag und Gebrauchtwagengarantie! nix mit „im Kundenauftrag" oder sonstiges. Auto war exakt 5Jahre alt.
Gleich am Anfang ist mir der Ölverbrauch aufgefallen und zwar ein sehr hoher! Dies dem Händler gemeldet... dass da was nicht stimmt. Antwort vom Meister: laut Herstellerangaben ist 1Liter auf 1.000km in Ordnung, verbraucht der Wagen mehr wird auf unsere Kosten repariert... weniger auf IHRE Kosten. OK, ich fahre nochmal ein Woche und gucke dann wieviel er denn genau verbraucht, sagte ich und verabschiedete mich höflich. Am Wochenende hat der Wagen angefangen unrund zu laufen. Ich hab den Wagen auf dem Parkplatz beim Händler abgestellt und am Montag angerufen... Schlüssel ist im Briefkasten schauen sie bitte nach was dem Wagen fehlt. War hier schon leicht gereizt. So nun ruft der Meister mich an... Auto hat einen MOTORSCHADEN!!! keine Kompression auf einem Zylinder! Sie haben eine Gebr.Wagengar. und müssen sich lediglich an Ersatzteilen beteiligen.... ca2.000.-€ Ab hier war ich richtig sauer....
Ich sagte: ne ne ne Leut‘ ich hab den Wagen mit dem Motorschaden gekauft! weil Ölverbrauch war von Anfang an da!
Nun stand ich ohne Auto da, hatte zum Glück noch etwas über 2.000.-€ auf dem Konto... So, was machst du jetzt? ich dachte: a wenn ich das jetzt bezahle, dann habe ich den Wagen effektiv für 12.900.-€ gekauft!!! und das war er definitiv nicht wert! war ohnehin schon überteuert. Und verdammt nochmal der ÖLVERBRAUCH, das ist nicht normal.
Ich hab 5Tage lange alle in dem Laden abtelefoniert irgendwann haben sie mich angefangen abzuwimmeln, ignorieren , nicht ran gehen, er ist in der Besprechung bla,bla,bla... keine Einsicht kein Entgegenkommen!
Ab hier ging es mir ums Prinzip!!! die 2.000.-€ hatte ich ja! des hätte ich bezahlen können!
Ich war soweit dass ich sagte ich gebe die 2.000.-€ beim Rechtsanwalt und für Gerichtskosten als hier in der Werkstatt.
Ratet mal wie die Geschichte ausgegangen ist und wieviel mich das ganze Prozedere gekostet hat🙂
Zitat:
@andy 7171 schrieb am 18. März 2021 um 23:49:10 Uhr:
.....
Tatsächlich ist das nur eine Anregung von mir damit hier nicht einer zerrissen wird , nur weil er ein wenig unbedacht auch private Anteile preisgegeben hat , die vielleicht nicht jeden was angehen.
Ist nur meine Meinung , ich will mich hier nicht als Moralapostel aufspielen , solche Verläufe zu prüfen ist das Vorrecht des Moderators , hat mir auch schon geholfen 😉 , Danke nochmals.
war vielleicht wirklich unbedacht von mir... war auch spät in der Nacht wo ich das Bild geladen habe.