Gewährleistung

VW Golf 4 (1J)

Hallo liebes Forum,

ich hoffe Ich bin hier richtig und finde Hilfe.
Ich hab im Oktober 2012 einen Golf IV 1.6 Baujahr 2002 gekauft.
Nun verliere ich Kühlwasser. War heute in der Werkstatt, die sagten mir, es wäre die Wasserpumpe. Zahnriemen wurde allerdings 2008 bereits gewechselt, bei 105000 km. Derzeit hat er 160000.
Nun zu meiner Frage.
Kann ich meinem Verkäufer, bei dem ich den Wagen gekauft habe, nun die Rechnung aufgrund der Gewährleistung zur Last legen, oder wird die WaPu bei der Gewährleistung ausgeschlossen?

Ich hoffe auf schnelle Hilfe.

Liebe Grüße,
Steve

32 Antworten

Im grunde genommen kann es ja geregelt sein wie es will..er beruht darauf es sei verschleissteil..auch nach hknweis das dies keins ist..und will es nicht zahlen..auf deutsch..ohne anwalt keine chance auf mein geld..oder seh ich das falsch?

sagen wir mal so... Schwierig

Manchmal ist ein "deal" die bessere, weil intelligentere Variante, als gleich mit dem Anwalt zu kommen.
Stell doch eine win-win-Situation her.

Dazu musst Du natürlich zu eigenen Kompromissen bereit sein und auch die Argumentation und die Zwänge der "Gegenseite" verstehen und akzeptieren!

Die WaPu ist nun mal kein klassisches Verschleißteil wie z.B. die Bremse, die sich durch ihren Gebrauch naturgemäß verschleißt. Hier ist Verschleiß immanent, weil konstruktionsbedingt.
Das trifft auf die WaPu so auf keinen Fall zu und das wird auch kein Anwalt behaupten wollen bzw. gar beweisen können.

Ergo:
Miteinander reden, der Gegenseite Verständnis für ihren Standpunkt signalisieren, dennoch den eigenen auch vertreten und für diesen werben - und dann trifft man sich in der goldenen Mitte und am Ende sind alle zufrieden und haben "ihr Gesicht nicht verloren".
Ein Anwalt kostet im allg. auch Geld und dessen Erfolg ist ja mitnichten ausgemacht...

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