Gewährleistung

VW Golf 4 (1J)

Hallo liebes Forum,

ich hoffe Ich bin hier richtig und finde Hilfe.
Ich hab im Oktober 2012 einen Golf IV 1.6 Baujahr 2002 gekauft.
Nun verliere ich Kühlwasser. War heute in der Werkstatt, die sagten mir, es wäre die Wasserpumpe. Zahnriemen wurde allerdings 2008 bereits gewechselt, bei 105000 km. Derzeit hat er 160000.
Nun zu meiner Frage.
Kann ich meinem Verkäufer, bei dem ich den Wagen gekauft habe, nun die Rechnung aufgrund der Gewährleistung zur Last legen, oder wird die WaPu bei der Gewährleistung ausgeschlossen?

Ich hoffe auf schnelle Hilfe.

Liebe Grüße,
Steve

32 Antworten

Nach fast 60t abgespulten km kannst du nur auf einen sehr kulanten Händler hoffen!!!

Die hat er aber nicht seit dem Autokauf abgespult.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


Die hat er aber nicht seit dem Autokauf abgespult.

MFG

🙄

Die Wasserpumpe aber schon...es weiß doch jeder hier, aus was für Argumenten die vorher noch achso freundlich gewesenen Händler einen Strik drehen wollen.

das ist schon richtig, muss man halt etwas hartnäckig sein, auf sein Recht bestehen und ggf. dann auch Handeln.

Es sind auch nicht alle Händler so, dass was ich auf der vorigen Seite gepostete hatte mit meinen
Gewährleistungsfallen ging anstandlos und ohne Diskussion und zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Man muss aber auch dazu sagen, dass beide Auto nicht vom Fänchenhändler waren sonder vom VW oder Audi Autohaus.

MFG

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Ich habe nämlich schon x-mal die anderen Erfahrungen gemacht. Selbst ein VW-Haus wollte einst einen Mangel auf mich abschieben. Doch als ich zufällig den Vorbesitzer traf, hat der mir berichtet, dass der Wagen MIT dem Mangel bei VW angekauft wurde. Alles Verbrecher. 😁

Aber Glück kann man natürlich auch mal haben. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Tommy2807


VW Empfiehlt den Wechsel aber Vorschrift ist es nicht.

Wo steht das?

Das Forum hier enthält doch zahlreiche Beiträge, wo der Freundliche den Wechsel der WaPu auch noch nicht mal "empfohlen" oder angeraten hat, nein, ganz im Ggt.: Sie wurde nicht gewechselt beim ZR-Wechsel und daher durfte der Kunde das ganze am Ende nach kurzer Zeit nochmals machen lassen...

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz



Zitat:

Original geschrieben von Tommy2807


VW Empfiehlt den Wechsel aber Vorschrift ist es nicht.
Wo steht das?
Das Forum hier enthält doch zahlreiche Beiträge, wo der Freundliche den Wechsel der WaPu auch noch nicht mal "empfohlen" oder angeraten hat, nein, ganz im Ggt.: Sie wurde nicht gewechselt beim ZR-Wechsel und daher durfte der Kunde das ganze am Ende nach kurzer Zeit nochmals machen lassen...

Das ist meine Persönliche Werkstatterfahrung.

Ich bin seit Mittlerweile 4 Neuwagen Kunde in ein und dem selbem VW Autohaus.

Der Service Meister hat mir bis jetzt immer den wechsel der Wapu Empfohlen beim ZR wechsel.

Zitat:

Original geschrieben von Tommy2807


Das ist meine Persönliche Werkstatterfahrung.
Ich bin seit Mittlerweile 4 Neuwagen Kunde in ein und dem selbem VW Autohaus.
Der Service Meister hat mir bis jetzt immer den wechsel der Wapu Empfohlen beim ZR wechsel.

Dann hast Du Glück mit Deiner Werkstatt!

Glückwunsch!

Dennoch: M.W.n. steht es in den Wartungsunterlagen nicht, da ist standardmäßig immer nur von ZR+Rollensatz etc. die Rede.
Ein guter, ehrlicher Freundlicher, dem an seinen Kunden liegt, wird diesen immer den WaPu-Wechsel empfehlen, zumal bei recht geringen Mehrkosten in Relation zu denen eines abermaligen ZR-Wechsels + zwangsweisem WaPu-Wechsel aufgrund deren Defekt.

Aber gut, die Wartungshinweise von VW in Bezug auf den ZR sind ja eh merkwürdig.
Wie man nur ein km-basiertes Wechselintervall angeben kann, auf das sich dann auch Opi+Omi verlassen, die im Jahr nur 6.000 km fahren, wenn überhaupt, bleibt für mich ein persl. Rätsel.

Hatte nun den Händler angerufen. Er besteht partu darauf, dass die WaPu als Verschleißteil nicht unter die Gewährleistung fällt. Ich war allerdings vorher in in einer VW-Werkstatt, welche mir gesagt hat, dass dies keineswegs ein Verschleißteil wäre.
Am Ende des Gesprächs hat er als "Kulanz" ("Ich müsste es eigentlich nicht bezahlen"😉 gemeint, er würde mir die Kosten der WaPu tragen.
Da diese allerdings nur 30 Euro kostet und mir der Wechsel mit ungefähr 120 Euro zubuche schlägt, keine große Einsparung.
Nun bin ich nach meinem Telefonat auch nicht schlauer und weiß immernoch nicht, ob es nun mein Recht ist, dass er die Kosten trägt, oder eben nicht. ://

grüße

Hey.

also ich weiß nicht ob dir das weiterhilft aber ich hab vom grunde her ein ähnliches bild..

ich hab mit im November 2011 einen Audi a6 geholt.

der motor is bekannt für einlaufende nockenwellen,also hab ich die weihnachtsfeiertage genutzt und die ventildeckel abgebaut um nachzuschauen. von den 24 Nocken waren welche eingelaufen.

bin dann am 3.1.13 zum Verkäufer (händler) und hab ihn darüber informiert.

Im endeffekt hab ich ihne großes rumgerede 1000 euro (für die nockenwellen) bekommen und ich bezahl den einbau.

der verkäufer ist in dem ersten halben jahr in der pflicht dir zu beweisen,dass das auto in ordnung war beim kauf.
im zweiten halben jahr musst du ihn beweisen, dass es nicht in ordnung war

mein verkäufer wußte das und da er das nicht beweisen konnte, hat er ohne zu mucken das geld gegeben..

wichtig ist nur, das du ihn das sagst BEVOR du was reparieren läßt.
weil laut gesetz mußt du ihn zweimal die möglichkeit geben es auszubessern bzw reparieren:

ich hatte glück das er ir das geld gegeben hat und ich ich allein drum kümmern konnte

Er will mir ja die pumpe zahlen..aber ich hab als azubi die 120 euro einbau mal nich so eben locker..darum gehts mir ja. :/

naja doof ists wohl,das de schon repariert hast..

sonst hätte ich ihn gesagt, entweder repariert er oder er soll das auto zurück nehmen, ggf mit anwalt drohen

Hallo zusammen,

die Sachmängelhaftung ist im BGB eigentlich klar geregelt.

Was ein Sachmangel ist, steht in §434, die Rechte des Käufers (Beseitigung des Mangels) in §437. Nach §475 kann bei gebrauchten Sachen die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden. Wichtig ist aber §476 wonach der Verkäufer innerhalb von 6 Monaten nach Kauf beweisen muss, dass die Sache mangelfrei war, außer z.B. bei Verschleißteilen. Nach §439 (2) muss der Verkäufer alle Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zur Mängelbeseitung tragen.

Leider ist dabei aber nicht klar geregelt, ab wann etwas als Verschleißteil gilt. Grundsätzlich würde ich sagen, dass eine Wasserpumpe kein Verschleißteil ist, Servopumpe oder Benzinpumpe sind ja auch keine. Servicepläne sehen in der Regel auch keine regelmäßige Kontrolle vor.

Wichtig ist allerdings, dass du dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss, bevor du die Reparatur durch eine andere Werkstatt durchführen lässt. D.h. Ansprüche schriftlich (am besten Fax mit Bestätigung) formulieren, darin eine angemessene Frist setzen (2 Wochen) und dem Verkäufer mitteilen wo das Fahrzeug abgeholt werden kann.

Lässt der Verkäufer die Frist verstreichen, kannst du den mangel anderweitig beheben lassen und hast Anspruch darauf, dass der Verkäufer die Kosten übernimmt - in der Regel wird das nur über einen Anwalt klappen. Du kannst den verkäufer aber ruhig darauf hinweisen, dass er dann wahrscheinlich auch diese Kosten zu übernehmen hat.

Viele Verkäufer schließen eine Garantieversicherung ab und beziehen sich bei Mängeln auf deren Klauseln. In diesem Fall kann man dem Verkäufer immer sagen, dass es sich lediglich um die Versicherungsklauseln handelt und dass diese nichts mit den rechtlichen Ansprüchen des Käufers zu tun haben. Die Klauseln stehen schließlich nicht über dem BGB und die machbaren Einschränkungen deiner Ansprüche sind auch im BGB geregelt.

Das Problem hatte ich auch.
Zahnriemen kurz vor Kauf getauscht.
Lt Vorgabe VW MUSS die Wasserpumpe nicht mitgetauscht werden...

Wegen 35€ ...
ca 10 Monate und 4.ooo km Später dann KNACK

Ende vom Lied:
- Wasserpumpe gebrochen
- Zahnriemen um 2 Zähne gesprungen
- Ventile OHNE Kontakt zu den Kolben

Neu:
- Wasserpumpe 35€
- Zahnriemen-Kit Continental 90€
- 1-2 Std Werkstatt
Rechnung über 240€

Der Streit mit dem Verkäufer... ach vergiss es.
Ohne Anwalt, keine Chance.

Auto fahren kostet nunmal leider viel zuviel Geld.
Da muss auch ein Azubi durch 😁
Du kannst hier nachfragen wie das geregelt ist, die können kompetente Auskunft geben.

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