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Gewährleistung Händler Frage

Audi A4 B7/8H Cabriolet
Themenstarteram 19. September 2018 um 15:14

Hallo zusammen,

wir haben einen schönen Audi A4 Cabrio 3,2 Automatik vor knapp 4 Monaten bei einem BMW Händler gekauft. Der Wagen ist Baujahr 2007 und hat 142.000 km runter.

Heute wollten wir mit dem schicken Cabrio losfahren und da zeigt uns das Display das gelbe Symbol für das Abgasmanagment an. Wenn man aufs Gas tritt ruckelt der Wagen nur und läuft auch ziemlich unrund. Die Werkstatt hat den Fehlercode ausgelesen uns angeblich sind es die 4 Lambdasonnen die das verursachen - es kann auch ein anderes Thema sein aber die Lambdasonden melden jedenfalls den Fehler. So weit - so gut :-)

Der BMW Händler hat uns damals eine Garantie für Gebrauchtfahrzeuge gegeben. Das wickelt in unserem Fall die Garantie Service GmbH ab. Diese Garantie trägt 40% der Materialkosten und 100% der Lohnkosten. Nun zu meiner Frage :

Der Händler ist doch von Gesetzeswegen dazu verpflichtet mind. 12 Monate Gebrauchtfahrzeuggarantie ( Eher Gewährleistung ) zu geben. In diesem Fall müsste doch der Händler 100 % der Kosten tragen ( Lohn- und Teilekosten ). Die andere Garantie übernimmt nur 40 % der Kosten ( Material ). Kann ich mir jetzt aussuchen wenn ich in die Pflicht nehme ( Händler oder separate Versicherung ) oder hat der Händler nichts mehr mit der Gewährleistung am Hut, da er mir dies separate Versicherung gegeben hat ?

Viele Grüße

Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Schokar schrieb am 19. September 2018 um 20:38:11 Uhr:

Habt ihr eine Zusatz Versicherung abgeschlossen.Wenn ja dann gelten jetzt die Garantiebedingungen der Versicherung ,und der Händler ist raus.

Ich finde es immer bedenklich, Behauptungen in Stein zu meißeln, wenn man eigentlich selbst annehmen könnte, dass man es eigentlich nicht wirklich weiß.

 

Der Händler haftet für Sachmängel.

Der gesetzlich vorgegebene Zeitraum von 24 Monaten kann bei Gebrauchtgütern auf 12 Monate reduziert werden.

Tritt ein Sachmangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe auf, wird angenommen, dass dieser bereits bei Übergabe bestand. Es sei denn, der Händler kann beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Der Käufer hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung.

Besteht darüber hinaus eine Garantie, egal ob freiwillig durch den Händler oder über eine Versicherung, hat das keinerlei Einfluss auf die o.g. Pflichten des Händlers aus der Sachmängelhaftung. Der Käufer hat allerdings die Wahl, welche Option zielführender ist.

Deshalb macht so eine Garantie-Versicherung auch frühestens mit Ablauf von sechs Monaten richtig Sinn.

 

 

 

 

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12 Antworten

Habt ihr eine Zusatz Versicherung abgeschlossen.Wenn ja dann gelten jetzt die Garantiebedingungen der Versicherung ,und der Händler ist raus.

Themenstarteram 19. September 2018 um 18:55

Hallo,

Wir haben die nicht bewusst abgeschlossen oder extra bezahlt - die hat uns der Händler dazu gegeben...die war sozusagen Bestandteil des Kaufpreises. Der Händler ist ein offizieller BMW Händler.

Kann der Händler wirklich dadurch seine Gewährleistungsverpflichtung aushebeln ? Damit würden wir ja praktisch schlechter gestellt und die Gewährleistungsverpflichtung würde umgangen werden ?

Viele Grüße

Frank

Ich habe mir eben mal die Garantiebedingungen von der Garantie Service GmbH durchgelesen,und es ist so wie ich vermutet habe.

Der Händler hat die Garantiebedingungen an die Versicherung abgegeben und ist dadurch fein raus. Für dich ist es jetzt deutlich schlechter, da du nun nur 40 % erstattet bekommst,anstatt 100 % .

Hatte den Fall auch mal und der Händler wollte sich raus reden....

Nach Anwalt ging der Rest nach GW-Garantie über Gewährleistung beim Händler.

Geht in den ersten 6 Monaten vor Beweislastumkehr.

am 20. September 2018 um 8:21

Wie das rechtlich ist kann ich nicht sagen, mein Gefühl würde sagen die Sachmangelhaftung kann weder ausgeschlossen noch begrenzt werden. Also wenn die Versicherung nur 40% der Teile zahlt, dann müsste der Händler die übrigen 60% übernehmen. Aber wie gesagt keine Ahnung.

Und ob Lambdasonden da nach 4 Monaten überhaupt reinfallen? Denn Vorschaden an einer Sonde beim Kauf, der nach 4 Monaten zum defekt führt... würde ich zumindest stark bezweifeln. Und 4x kaputt... das ist vermutlich dann eh was anderes. Und darum unterschiebe keinen Reparaturauftrag für irgendwelche Teile! Sondern wenn du was unterschreibst nur das der Fehler behoben werden soll.

Nun im Normalfall ist esj a so, das der Händler die ersten 6 Monate in der Sachmangelhaftung steht und die anderen 6 Monate der Käufer.

Die Gratwanderung ist da immer ob man es auf einen Rechtsstreit rauslaufen lässt oder den Eigenanteil akzeptiert.

Differenziert wird ja immer ob es ein versteckter Mangel war oder ein offensichtlicher.

Offensichtlich wird ja immer gleichgestellt mit arglistig.

Die Kosten der Teile sind eher 1/3 wenn überhaupt, zum Vergleich der Lohnkosten.

Viele Autohäuser verkaufen auch eine Gebrauchtwagen mit dem Zusatz "unfallfrei lt. Vorbesitzer".

Ab 800 €, wird lt. Gestezt, ein Schaden als Unfall deklariert.

Also ist ein Parkrempler auch ein Unfall!

GARANTIE das hört oder liest sich immer toll aber man sollte immer lesen was das Kleingedruckte alles ausschließt.

Hatte vor vielen Jahren auch mal den Fall mit meiner Ex ihrem Auto die einen Motorschaden hatte.

Die Garantie bezog sich auf alle innenliegenden Motorenteile.

Da es die Ölpumpe war, die nicht innenliegend war, lehte der Händler die Garantie ab.

Das ist ein Grenzfall. Ich würde mal an den Händler appellieren, da das Fahrzeug ja erst vor 4 Monaten gekauft wurde und er da ja eigentlich in der Haftung bzw. Beweispflicht liegt.

Zitat:

@Schokar schrieb am 19. September 2018 um 20:38:11 Uhr:

Habt ihr eine Zusatz Versicherung abgeschlossen.Wenn ja dann gelten jetzt die Garantiebedingungen der Versicherung ,und der Händler ist raus.

Ich finde es immer bedenklich, Behauptungen in Stein zu meißeln, wenn man eigentlich selbst annehmen könnte, dass man es eigentlich nicht wirklich weiß.

 

Der Händler haftet für Sachmängel.

Der gesetzlich vorgegebene Zeitraum von 24 Monaten kann bei Gebrauchtgütern auf 12 Monate reduziert werden.

Tritt ein Sachmangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe auf, wird angenommen, dass dieser bereits bei Übergabe bestand. Es sei denn, der Händler kann beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Der Käufer hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung.

Besteht darüber hinaus eine Garantie, egal ob freiwillig durch den Händler oder über eine Versicherung, hat das keinerlei Einfluss auf die o.g. Pflichten des Händlers aus der Sachmängelhaftung. Der Käufer hat allerdings die Wahl, welche Option zielführender ist.

Deshalb macht so eine Garantie-Versicherung auch frühestens mit Ablauf von sechs Monaten richtig Sinn.

 

 

 

 

Naja ich war halt der Meinung das es so ist wie ich es geschrieben habe.

Wenn es allerdings falsch ist, habe ich nun was dazu gelernt und dafür ist so ein Forum ja wohl da . :-)

Allerdings verstehe ich dann immer noch nicht die Bedingungen der Garantie Service GmbH.

 

https://www.google.com/url?...

Zitat:

@Schokar schrieb am 22. September 2018 um 11:00:24 Uhr:

 

Allerdings verstehe ich dann immer noch nicht die Bedingungen der Garantie Service GmbH.

Ich nehem an, du möchtest jetzt keine Erklärung.

Sonst hättest du bestimmt konkretisiert, welche Punkte unverständlich sind.

Allgemein, eine Garantie ist immer eine freiwillige (Zusatz-)Vereinbarung. Sie entbindet den Händler nicht von seinen gesetzlichen Pflichten aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

Auch ist der Käufer nicht verpflichtet, eine bestehende Garantie in Anspruch zu nehmen, wenn seine Forderungen durch die Gewährleistung abgedeckt würden. Es ist zudem fraglich, ob ein Dritter (hier die Garantie Service GmbH ) Kosten für Schäden erstattet, die dem Händler zuzuschreiben sind.

Deswegen heißt es auch unter §1 der AGB dieser Garantie Service GmbH richtig, dass Ansprüche des Käufers aus der gesetzlichen Gewährleistung durch die Garantie nicht ausgeschlossen werden.

Ich dachte es wäre um die Frage gegangen wer nun die Versicherung übernimmt und da steht unter §1.2 , das die Garantie Service GmbH vom Verkäufer ermächtigt ,als dessen Vertreter die gesamte Garantieabwicklung mit dem Garantienehmer zu übernehmen !

Das wiederum hat mich zu meiner Aussage geführt die ich oben veröffentlicht habe .

Aber du hast schon recht mit deiner Bemerkung ,wenn ich mir meinen Text nochmal durchlese.

Ich hätte dazu schreiben sollen das ich es vermute .

Der Satz ist ja auch richtig, weil er sich auf die Garantieabwicklung bezieht.

Diese hat aber eben nichts mit der Pflicht des Händlers zu tun, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern zu müssen.

Diesen Unterschied zu kennen, ist für uns Verbraucher sehr wichtig.

Beispiel fünf Monate altes HerstellerXY Smartphone mit Defekt: Sehr viele Händler verweisen im Problemfall wider besseres Wissen sofort an die Herstellergarantie, obwohl sie selbst zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet sind. Jetzt mag man sich fragen, was ist der große Unterschied? Der Händler schuldet ein mängelfreies neues Gerät, nicht HerstellerXY. Der Händler kann das Gerät natürlich zur Reparatur an HerstellerXY schicken, es gelten dann aber nicht die Garantiebedingungen von HerstellerXY, wonach z.B. wegen Korrosion am Mainboard ("Feuchtigkeitsschaden") ein Garantieanspruch erlischt. Der Händler haftet in der Regel weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und muss das Gerät kostenlos tauschen oder der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

 

 

Zitat:

@sandmen1801 schrieb am 19. September 2018 um 17:14:05 Uhr:

Der Händler ist doch von Gesetzeswegen dazu verpflichtet mind. 12 Monate Gebrauchtfahrzeuggarantie ( Eher Gewährleistung ) zu geben.

Nein ist er nicht.

Eine Garantie ist immer freiwillig.

Zitat:

In diesem Fall müsste doch der Händler 100 % der Kosten tragen ( Lohn- und Teilekosten ). Die andere Garantie übernimmt nur 40 % der Kosten ( Material ). Kann ich mir jetzt aussuchen wenn ich in die Pflicht nehme ( Händler oder separate Versicherung ) oder hat der Händler nichts mehr mit der Gewährleistung am Hut, da er mir dies separate Versicherung gegeben hat ?

Du vermischt hier 2 Dinge: Garantie und Gewährleistung.

Im Gegensatz zur freiwilligen Garantie MUSS der Händler der gesetzlichen Gewährleistung nachkommen.

Er kann diese auf 1 Jahr verkürzen (das ist der Regelfall).

Innerhalb dieser gesetzlichen Gewährleistung gibt es noch die sogen. Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

D.h. innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, daß die Sache bei Verkauf frei von Mängeln war.

Danach muss der Käufer beweisen, daß der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.

Bedeutet am langen Ende: Du hast 6 Monate die Möglichkeit Fehler vom Händler kostenfrei instandsetzen zu lassen, ausser er kann beweisen, daß der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war.

Ohne Gutachten kaum möglich.

Daher: Verweise auf das Gewährleistungsrecht incl. Beweislastumkehr, stell ihm das Fahrzeug hin und sag ihm, er soll es reparieren.

Definitiv hat das nichts mit einer Versicherung etc.pp. zu tun. Er möchte nur nicht seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und Dich lieber einen Teil der Reparatur bezahlen lassen, bevor er das tun muss ;).

Grüße,

Thilo

 

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