Muss der Händler den Wagen zurücknehmen?
Hallo AudifahrerInnen,
wir haben uns Ende letzten Jahres unseren B5 gekauft und waren soweit auch sehr Zufrieden, wenn nicht gleich am Anfang Probleme gekommen wären und langsam werden sie mehr....
1. Problem:
Zuerst fiel mir mal der enorm hohe Verbrauch von 13/L/100KM in der Stadt auf. Der Händler meinte, bei dem Wagen BJ99 sei das normal, was ich aber nicht glauben wollte.
Irgendwann ist mir dann Aufgefallen, dass die Temp Anzeige nicht funktioniert, habe dann HIER mal Gepostet und entsprechende Hilfe bekommen. Also-> zum Händler, Teile wurden getauscht und siehe da, Verbrauch liegt jetzt bei ca 8,5-9L, ok.
2. Problem:
Vor ein paar Wochen das Phänomen, dass der Wagen keine richtige Leistung mehr bringt, max 160, kaum Abzug ect..
Da ich den Wagen nicht zum meinem Händler bringen wollte, bin ich direkt zur hießigen Audi NL gefahren und habe dort mal nachschauen lassen.
Man stellt fest, das ein "Unterdruckschlauch", also ein "Cent Artikel" kaputt war. Das Fehler Lese Gerät bestätige das ganze. Also, Schlauch (kostenlos) getauscht und nach ein paar Kilomtern lief er wieder super bzw. besser als vorher.
3. Problem:
Als ich die Tage mit meiner Frau unterwegs war, Blinkt beim Losfahren die Öllampe auf und Blinkt wie verrückt. Fahre nach Hause, checke den Ölstand, alles ok. Nichts weiter dabei gedacht.
Dann fahren wir in die Stadt, auf dem Rückweg-> die Öllampe! Also, kurz zu Audi. Die schauen und sagen mir, wenn der Sensor für die Ölkontrolle nicht genug Öl bekommt, blinkt diese Lampe auf, was bei Neigungen ect mal vorkommen kann, sei aber nichts schlimmes, zumal der Ölstand i.O. sei. Also, weiter gefahren.
Gestern auf der A3 Heimweg, Frankfurt->Köln, wir fahren gerade 200, die Öllampe und der Wagen verlor an Leistung. Ich bin dann gerade mal noch 100 gefahren und auf den nächsten Parkplatz.
Hab den AVD angerufen, die kamen schnell und wurde erstmal Geschleppt.
Der Meister tipp nun auf folgendes:
Öldruckkontaktschalter deferkt, wäre die günstige Variante.
Im schlimmsten Fall ist schon ein Motorschaden entstanden.
..
Nun meine Frage an Euch. Den Wagen habe ich erst seit Dez, aber mit den genannten Reparaturen. Es ist zwar ein Gebrauchter, der aber anbeglich "Werkstatt" Geprüft und mit einer Car Garantie Versicherung gekauft wurde.
Kann ich den Kaufvertrag trotzdem Wandeln? Auch wenn ich Gerantie habe, macht es nicht wirklich Freude daran denken zu müßen, wann wohl der nächste Ausfall kommt.
Kann ich den Händler in Regress nehmen?
Für jeden Tipp bin ich dankbar!
10 Antworten
Hast du dich mal darüber mit dem Händler unterhalten? Hat er vielleicht alles abgestritten???
PS: Weißt du was damals getauscht wurde, als deine 13l/100km gebraucht hat? Der Kühltemperaturgeber???
Hallo,
nein, ausser der Sache mit dem Temperaturgeber, waren wir nicht mehr bei dem Händler, weil wir wegen eines Unfalles nur noch über Anwalt mit diesem Kommunizieren.
Ich weiß natürlich, das hier am Board keine Rechtsexperten sind, aber vielleicht Erfahrungswerte.
Die Sache werde ich in jedem Falle meinem Anwalt geben. Der Wagen wurde uns nicht Geschenkt, lt Kaufvertrag den ich vorhin nochmal durchgelesen habe, ist er "Werkstatt Geprüft", wobei ich, als Kunde, schlecht nachvollziehen kann, was tatsächlich Geprüft wurde.
Du musst dem Händler erst einmal Gelegenheit geben - evtl. Mängel - so Deine als solche überhaupt zu bezeichnen sind - zu beheben. Hierfür hat er 3 Versuche.
Das du mit den beschriebenen Mängeln einen anderen Händler aufgesucht hast, dürfte sicherlich nicht hilfreich sein. Ich als Händler würde dich an den anderen verweisen, Grund: wer weiss was der da gemacht hat. Und schon ist der "Verkaufshändler" raus.
Ich Übrigen stellt sich die Frage, hast du eine Gebrauchtwagengarantie vom "Verkaufshändler" bekommen ? Wenn ja, warum gehst du dann nicht zu diesem. Wenn nein, dürftest du Pecht gehabt haben. Es sei denn, du kannst ihm beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat. Was wohl nicht machtbar ist.
Original geschrieben von vorlone
Du musst dem Händler erst einmal Gelegenheit geben - evtl. Mängel - so Deine als solche überhaupt zu bezeichnen sind - zu beheben. Hierfür hat er 3 Versuche.
Das du mit den beschriebenen Mängeln einen anderen Händler aufgesucht hast, dürfte sicherlich nicht hilfreich sein. Ich als Händler würde dich an den anderen verweisen, Grund: wer weiss was der da gemacht hat. Und schon ist der "Verkaufshändler" raus.
Ich Übrigen stellt sich die Frage, hast du eine Gebrauchtwagengarantie vom "Verkaufshändler" bekommen ? Wenn ja, warum gehst du dann nicht zu diesem. Wenn nein, dürftest du Pecht gehabt haben. Es sei denn, du kannst ihm beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat. Was wohl nicht machtbar ist.
--
1. Wenn es um einen event. Motorschaden geht und mir der Wagen als "Werkstatt Geprüft" verkauft wurde und das auch im Kaufvertrag steht, hat der Händerl, der mir den Wagen hat, ist das ein gravierender Schaden.
Ich bin zum Glück nicht verpflichtet, zu dem verkaufen Händler zu fahren, sondern kann durch die Car Garantie Bedingungen, jede Vertragswerkstatt aufsuchen.
"
Ich Übrigen stellt sich die Frage, hast du eine Gebrauchtwagengarantie vom "Verkaufshändler" bekommen ? Wenn ja, warum gehst du dann nicht zu diesem. Wenn nein, dürftest du Pecht gehabt haben. Es sei denn, du kannst ihm beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat. Was wohl nicht machtbar ist."
Wenn du meinen ersten Beitrag richtig Gelesen hast, wäre dieser Absatz nicht gekommen.
Weil dieser "Händler" ein ******* ist.....
Deinen weniger, konstruktiven Beitrag hättest dir also schenken können. Ich möchte hier Erfahrungswerte und keinen "hättest du mal, mußt du mal, wenn ich der Händler wäre".
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Hallo,
ich würde euch doch bitten, euch ein wenig zu beherrschen...
@MonTo0610
Wenn jemand seine Meinung äußerst und damit versucht Ratschläge zu geben, ist es wohl nicht unbedingt die feine englische Art diese Beiträge als ungewollt und wenig konstruktiv abzustempeln.
Man bekommt eben auch manchmal Sachen zu hören, die nicht unbedingt der eigenen Ansicht entsprechen - sollte dies aber trotzdem respektieren!
Gruß Jürgen
Zitat:
Hierfür hat er 3 Versuche.
Das ist falsch. Es sind 2 Versuche.
Bei besonders gravierenden Mängeln (Bremsen, Getriebeundichtigkeiten..) reicht sogar schon ein erfolgloser Reparaturversuch für eine Wandlung/Rückgabe aus.
Gruß,
Thilo
Also das mit dem der Öllampe kann daran hängen das dein Ölfilter Verstopft ist genau das problem hatte ich auch gehabt alle 50-100 km ging die Öllampe an und dann auch wieder aus. Also bein Händler gefahren die haben den filter gereinigt und gut wars. Seit dem hatte ich zum Glück keine Probleme mehr mit der Öllampe
Vergesst nicht den Unterschied zwischen der Ölstandsanzeige und der Öldruckkontrollleuchte!
ich hab in meinem Facelift schon den Ölstands-/Ölqualitätssensor
wenn der Def. ist obwohl der Ölstand passt geht die Öllampe beim motorhaube öffnen aus und nach punktgenau 100km wieder an!
Also wer dieses Problem hat. kommt um einen neuen nicht drum herum. der kostet um die 70euro!
Marderbis im Kabel kann natürlich auch mal die ursache für einen Aufleuchtende Ölstandsanzeige sein!
Grüße
Hi Folks,
also, es war die Öldruckpumpe. Kosten mit Einbau über 800€, durch die Garantie mußte ich aber "nur" einen Teil der Materialkosten selbst tragen.
Ich werde das ganze nun an meinen Anwalt abgeben und versuchen den Kauf zu wandeln. In der kurzen Zeit in der ich den Wagen jetzt habe, ist einfach schon zuviel passiert. Wenn der Händler den Wagen nicht zurück nimmt, schaue ich mich nach einem anderen Audi um.