getunt--Versicherung hat gekündigt
Hi,
gerade habe ich Post von meiner Versicherung erhalten . Aufgrund des höherern Gefahrenrisikos durch tunen wurde meine Versicherung gekündigt.
Kennt jemand eine gute und günstige Versicherung, die auch getunte Fahrzeuge versichert????
35 Antworten
geloost #1 daher, dass die Versicherung 50% mehr Beitrag haben möchte, sollte ich mich für ein "max. 10PS mehr Leistung-Chiptuning" entscheiden und das ganze offiziell in den Brief eintragen und der Versicherung melden...
geloost #2 daher, dass mein vollverzinkter, "unfallfreier" audi rosten tut... 🙁
...ich glaube, dass 10PS so um die 7kW gewesen wären... wie das halt so ist mit dem Chiptuning - entweder man lässt das ganze eintragen, was dann auch eine änderung der kW-Zahl & evtl. der Höchstgeschwindigkeit hat oder man lässt es bleiben, hat (vorerst) keine Probleme mit der Versicherung und die Polizei merkt es ohne Grund auch nicht sofort, oder? Schlecht sieht es natürlich im Falle eines Unfalles aus...
so long
Bastian
Zitat:
Original geschrieben von dfrene
Ich rede nicht davon, dass sich die physischen Daten des Autos nicht ändern, sondern es geht um die Daten im Fahrzeugschein und -brief. Die meisten Chiptunings von wenigen PS, werden zwar eingetragen - haben also selbstverständlich TÜV -, ändern aber nichts an den Leistungsdaten im Fahrzeugschein. Also beim Beispiel von H_B_H, der 5-10 Mehr-PS haben wollte, wird sich die kw-Zahl, die im Fahrzeugschein angegeben ist, nicht ändern. Somit braucht er dies der Versicherung eigentlich nicht zu melden, zumindest was die Haftpflicht betrifft.
MfG René.
Auch diese 5- 10PS werden eingetragen, deswegen weiß ich jetzt nicht wo wir beide aneinander vorbeireden?
Gruß
Manuel
Hi Manuel,
dann will ich mal schreiben, was ich bisher für voll genommen hatte, da mir diese Auskunft erteilt wurde. Mir dünkt ein wenig, dass ich jemanden erwischt habe, der von nichts ne Ahnung hatte und mir vom Storch erzählt hat. Vor meinem S4 hatte ich nie Berührungspunkte mit Chiptuning (hatte immer nur Sauger), daher war dies also mein erster Fall. Als ich den Wagen in den Händen hatte und mal so nachvollziehen wollte, was mit dem so alles passiert ist, habe ich auch bei B&B Automobiltechnik angerufen, die mein Exemplar gleich nach Auslieferung bei Audi genommen und getunt hatten. Dort habe ich dann nachgefragt, was das für eine Tuningvariante ist, die sie bei meinem Wagen durchgeführt haben, denn die im Brief eingetragen 318 PS gab es als Tuningvariante gar nicht, dort war von der ersten Stufe 310 PS und der zweiten Stufe 340 PS die Rede. Mir hat der Mann dann erklärt, dass bei meinem Wagen die 340 PS Variante durchgeführt wurde, bei der aber nur 318 PS im Schein eingetragen werden. Die 340 PS liegen dann in einer gesetzlichen Toleranz und somit ist das für B&B günstiger... wer weiss was da günstiger ist. Weiterhin sagte er mir, dass bei der Stufe 1 (265 auf 310 PS) keine Änderung der kw-Zahl im Brief eingetragen wird, da dies auch in den Toleranzen läge.
Ich hatte schonmal in einem Thread nachgefragt, ob das jemand bestätigen kann, habe aber keine entsprechenden Ja oder Neins erhalten. Daher habe ich mal angenommen, dass das gängige Praxis ist, da die Tuner dann Knete sparen, denn die Sachen müssen ja kostspielig durch TÜV/DEKRA etc. bestätigt werden.
Entweder ist B&B der einzige Tuner der das macht, oder ich habe einen Azubi erwischt, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hatte oder der mich mal eben komplett verarscht hat. Ich würde aber ehrlich gesagt nicht verstehen warum er das machen sollte !?
MfG René.
Davon habe ich auch schon gehört, und zwar ging es bei Wimmer um einen Wagen, der nach dem Tuning mit 248km/h eingetragen wurde, aber massig überdiesen Wert lag.
Habe gehört, das die Tuner diese Geschwindigkeitsabregelung nicht ausbauen dürfen!
Fakt ist aber, das auch bei 10PS mehr, diese 10PS auch eingetragen werden! Ob nun 310 oder 340PS dort stehen, ist eigentlich egal. Wichtig ist das es eingetragen ist!
Gruß
Manuel
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Hi,
naja ich denke so einfach ist das dann vielleicht doch nicht. Quattrofieber hat sowas auch berichtet, er hat auch einen B&B Chip drin, der nur die v-max aufhebt und soviel ich weiss ganz nebenbei auch ein paar Mehr-PS leifert, genaugenommen satte 30. Eingetragen wird dabei dann nur das geänderte Steuergerät und eine höhere v-max, keine andere kw-Zahl.
Es muss da bestimmte Toleranzen geben, bei der eine Eintragung nicht notwendig ist. Bei der ganzen Diskussion um das V-Power kam ja mal diese 10% Regel auf, vielleicht ist es die, die zählt !?
Wäre echt mal interessant, ob das andere von anderen Tunern bestätigen können.
Das mit der Geschwindigkeit ist bei mir auch so. Ich habe 266 km/h eingetragen, der Wagen fährt aber 100%ig mehr. Sicher nicht massig, aber immerhin. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Manuel A4 TDI
Fakt ist aber, das auch bei 10PS mehr, diese 10PS auch eingetragen werden! Ob nun 310 oder 340PS dort stehen, ist eigentlich egal.
Naja, das klingt zwar nicht besonders einlechtend, aber egal. Würde sozusagen heissen, Hauptsache die ersten 10 Mehr-PS sind eigetragen, oder wie !? 😉
Aber egal, wichtig ist, dass solche Änderungen normalerweise keine andere Einstufung in der Haftpflicht zur Folge haben dürften. Aus iwanowi's und der anderen genannten Fälle lernen wir aber etwas anderes.
MfG René.
So, die richtige Vorgehensweise ist folgende!
Fahrzeug wird getunt (in unserem Beispiel Chiptuning) Der Tuner hat für das Chiptuning eine TÜV- Genehmigung. Mit dieser TÜV- Genehmigung wird das Fahrzeug nach §19 Abs. 3 abgenommen, und eine Änderungsanweisung wird geschrieben.
Diese Änderungsanweisung muß dann in dem Fahrzeugbrief eingetragen werden.
Hier ein Bsp:
http://www.edv-schreiber.at/.../...683bc742e15097023c3b45abf247639.jpg
Gruß
Manuel