Getriebethread Schaltgetriebe Mängel&Probleme
Hallo möchte diesen speziellen Getriebethread eröffnen, da doch schon mancher hier und da über Schaltprobleme geschrieben hat.
Also sonderlich viel Glück hatte ich bisher mit meinen Gölfen ja nicht und trotzdem bleibe ich der Marke/Modell treu.
Folgender Sachverhalt:
Im Oktober 2013 holte ich meinen 2. Golf ab und bemerkte bereits bei einem KM Stand von noch unter 1000Km das sich der Rückwärtsgang sporadisch schlecht bzw. teilweise auch gar nicht einlegen lies, verbunden auch immer wieder mit einem kratzendem Geräusch, natürlich bei vollkommenen Stillstand und Leerlaufdrehzahl, auch keine Gefälle etc.
Der Besuch in der Werkstatt brachte zunächst gar nichts, die üblichen Sprüche das müsse sich erst einlaufen bla..bla..
Ich fahre lange genug Auto um feststellen zu können ob da was nicht stimmt oder ob sich das noch gibt, diese "Schalterei" war aber für mein empfinden keineswegs normal so das man mir geraten hat erstmal 5000Km darauf zufahren, jedoch wurde mit zunehmender Km Zahl das Problem größer und meine Werkstatt schrieb das Problem nun an Wolfsburg.
Die zuständige Abteilung in Wolfsburg hat zunächst mal dazu geraten den 5. Gang zu überprüfen welcher in Synchronisation wohl mit dem Rückwärtsgang irgendwie zusammenhängt.
Diese Prüfung konnte man noch im eingebauten Zustand ausführen, in den man nur den Getriebedeckel entfernt der dann einen Schalthebel/klaue freilegt welcher ein Spiel von max. 0,2mm haben darf, bei mir waren es 0,8mm!!
Dieses Ergebnis aus dem Prüfverfahren nun erneut Wolfsburg mitgeteilt, welche mit der Antwort kam: Wir empfehlen einen kpl. Getriebetausch, der dann auch heute erfolgte mittlerweile Km Stand 6700
Definitiv ist nun klar das ein Bauteil verwendet wurde welches eine viel zu hohe Toleranz aufwies, meine Frage nun an die Maschinisten die Beruflich damit zu tun haben.
CNC Maschinen können meines Wissens ja Teile fertigen die eine Genauigkeit von 1/1000mm und wahrscheinlich noch mehr fertigen können, wie kann die Maschine so ein Bauteil ausspucken das eine so hohe Toleranz aufweist, und auch noch verbaut wird?
Habe heute Abend mein Auto mit dem neu verbauten Getriebe wieder abholen können, und ich kann euch sagen es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.
Der Rückwärtsgang lässt sich nun geräuschlos und ohne Wiederstand Butterweich einlegen, somit Problem gelöst, nur mit dem faden Beigeschmack/Mutmaßung das evtl. kein Fabrikneues sondern ein revidiertes Getriebe verbaut wurde.
Beste Antwort im Thema
mein Gott, dass Du hier ständig mit diesem Gesülze herumnervst wo andere (erwachsene) Menschen sich über technisches Sachverhalte unterhalten möchte. Das nervt ohne Ende....
Also mal ab auf die ignoreliste, kommt ja eh nix Sinnvolles oder gar Hilfreiches zum Thema von Dir...
99 Antworten
Ja - so sieht es aus in Deutschland !
Im Land wo überall über Digitalisierung gequatscht wird.
Man aber nicht in der Lage ist ein mechanisches Problem am Auto zu lösen.
Frage mal so einen Schlauen der auf einem Bildschirm herumkratzt und schlaue Apps zum Laufen bringt.
Vielleicht kann so einer Dir ja helfen.
" Ich verkaufe den Wagen ... " - Schon traurig !
@halbgar
So einfach ist das aber nicht mit dem Verkaufen eines aus Deiner Sicht mangelbehafteten Fahrzeugs.
Wenn Du ehrlich bist, kauft kein seriöser Mensch diesen Wagen.
Wenn Du die Vorgeschichte verschweigst, dann wird der Käufer mit gewisser Wahrscheinlichkeit auf Dich zurückkommen. Nämlich dann, wenn er die Historie des Fahrzeugs vom VW-Händler erfährt.
Ich wüßte da auch nicht weiter, aber ich vermute, Du musst Dich noch einmal juristisch beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt und was zu tun ist. Welche RSV hast Du? Bei denen würde ich auch noch einmal nachhaken.
Viel Glück.
Meine Anregung mit der Drehmomentstütze - hat man die überhaupt mal probehalber gewechselt oder ist das Teil außen vorgeblieben ?
Denn wie ich verstehe ist eigentlich alles ausgewechselt worden. Außer eben der vielleicht ?
Mir ist klar daß meine Idee eher ein Strohhalm der Hoffnung ist.
Aber ich will und kann mir einfach nicht vorstellen daß man ein Auto nicht reparieren kann ( oder will ) !
Hallo,
den Hinweis mit der Drehmometstütze habe ich heute morgen aufgenommen und gleich bei VW angefragt ob dieses Teil bereits untersucht bzw. gewechselt wurde
Was es genau ist hab ich selbst noch nicht recherchiert.
Die Details zu den gewechselten Teilen (8x Ausrücklager, 3 x Kupplungspaket, 1 Getriebe, Hydraulikzylinder und Pedalerie sind die Infos, die ich mir gemerkt habe.
Es gab nicht immer einen Auftrag etc weil es alles über Garantie gelaufen ist.
Auch auf Nachfrage beim Betriebsleiter, der nie geantwortet hat ist mir nie eine Übersicht übergeben worden.
Nur wenn man bezahlt hat man ein recht darauf, so die freundliche Antwort vom Meister.
Bei Autobild ist der Händler sogar unter den TOP 10 in Deutschland geführt ( 5 Niederlassungen inkl. VW, Audi, Porsche, Skoda)
Ein Hammer war auch, dass ich von einer Filiale (nach diversen versuchen) an die Hauptniederlassung übergeben wurde (musste etwas unterschreiben)
Alle Filialen sind eigenständig und in der KFZ Innung, die Zentrale nicht.
So konnte auch die KFZ Schlichtungsstelle nicht aktiv werden.
Die Methode war dort bekannt. VW halt.
In Summe ist der Wagen in einem sehr guten Zustand (bis auf Kupplungsgeräusch) ich werde ihn nicht an eine Privatperson verkaufen, nur in Zahlung geben bei einem Händler und dabei auf die Garantiearbeiten hinweisen.
Ich war natürlich auch bei anderen VW Händlern, die haben aber jede Meinung und Untersuchung abgelehnt nachdem ich berichtet habe, dass der VW Außendienst bereits entschieden hat.
War auch bei einem großen KFZ Gutachter, der sah das Knacken etc auch als nicht normal an, hat mich aber drauf hingewiesen, dass sein Unternehmen eng mit VW verbunden sei und er dort erst eine Genehmigung einholen müsste um mich beraten zu dürfen.
Er hat mir abgeraten gerichtlich vorzugehen, weil VW es ewig in die länge ziehen wird und ich in Vorleistung gehen muss, das wissen die und spielen deshalb auf zeit.
Und da fällt mich noch etwas ein, mir wurde der Außenspiegel abgefahren, nur die Plastik Verkleidung war defekt.
VW hat gefordert, dass ein Gutachter kommen müsse (welche Firma war das wohl).
Der Herr hat sich auch gewundert, hat 30 Fotos gemacht und gesagt er soll halt Geld verdienen.
VW hat der Versicherung 940,- EUR für die Instandsetzung in Rechnung gestellt, alleine 90,- für die Entsorgung der beiden Plastikschalen.
Es sind nicht die Versicherungsbetrüger die die KFZ Versicherung in die Höhe treiben, es sind die Autofirmen, die mit den Gutachtern gemeinsame Sache machen.
Ohne Gutachter hätte VW die Reparatur des Spiegels nicht angenommen.
Nun kann man sich vorstellen, wieso VW trotz des Dieselstrafen etc. riesen Gewinne einfährt.
2 Plastikteile für 940,- EUR.
Ich melde mich, falls VW sich zu der Drehmomentstütze äußert, ich erwarte aber keine Antwort mehr.
Ähnliche Themen
Zitat:
@halbgar schrieb am 10. November 2018 um 20:54:27 Uhr:
Hallo,den Hinweis mit der Drehmometstütze habe ich heute morgen aufgenommen und gleich bei VW angefragt ob dieses Teil bereits untersucht bzw. gewechselt wurde
Was es genau ist hab ich selbst noch nicht recherchiert.
Die Details zu den gewechselten Teilen (8x Ausrücklager, 3 x Kupplungspaket, 1 Getriebe, Hydraulikzylinder und Pedalerie sind die Infos, die ich mir gemerkt habe.
Es gab nicht immer einen Auftrag etc weil es alles über Garantie gelaufen ist.
Auch auf Nachfrage beim Betriebsleiter, der nie geantwortet hat ist mir nie eine Übersicht übergeben worden.
Nur wenn man bezahlt hat man ein recht darauf, so die freundliche Antwort vom Meister.
Bei Autobild ist der Händler sogar unter den TOP 10 in Deutschland geführt ( 5 Niederlassungen inkl. VW, Audi, Porsche, Skoda)
Ein Hammer war auch, dass ich von einer Filiale (nach diversen versuchen) an die Hauptniederlassung übergeben wurde (musste etwas unterschreiben)
Alle Filialen sind eigenständig und in der KFZ Innung, die Zentrale nicht.
So konnte auch die KFZ Schlichtungsstelle nicht aktiv werden.
Die Methode war dort bekannt. VW halt.In Summe ist der Wagen in einem sehr guten Zustand (bis auf Kupplungsgeräusch) ich werde ihn nicht an eine Privatperson verkaufen, nur in Zahlung geben bei einem Händler und dabei auf die Garantiearbeiten hinweisen.
Ich war natürlich auch bei anderen VW Händlern, die haben aber jede Meinung und Untersuchung abgelehnt nachdem ich berichtet habe, dass der VW Außendienst bereits entschieden hat.
War auch bei einem großen KFZ Gutachter, der sah das Knacken etc auch als nicht normal an, hat mich aber drauf hingewiesen, dass sein Unternehmen eng mit VW verbunden sei und er dort erst eine Genehmigung einholen müsste um mich beraten zu dürfen.
Er hat mir abgeraten gerichtlich vorzugehen, weil VW es ewig in die länge ziehen wird und ich in Vorleistung gehen muss, das wissen die und spielen deshalb auf zeit.Und da fällt mich noch etwas ein, mir wurde der Außenspiegel abgefahren, nur die Plastik Verkleidung war defekt.
VW hat gefordert, dass ein Gutachter kommen müsse (welche Firma war das wohl).
OT
Eine Genehmigung von VW einholen um beraten zu dürfen??? Absolutes Unding.
Unglaublich! 😁
Der DEKRA ist es wurscht...im Auftrag der Autohäuser werden völlig übertriebene Gutachten erstellt um offiziell die Versicherungen abzuzocken (die glauben den Mist auch noch, ist ja VW und Dekra...muss ja stimmen) und im Auftrag der Versicherungen werden völlig unterbezifferte Gutachten erstellt um den Geschädigten abzuzocken (der glaubt es auch, ist ja Versicherung und Dekra). Aber wehe du als Verbraucher/Geschädigter bestehst auf rechtmäßige Kalkulation, wirst gleich als Betrüger abgestempelt und ohne RSV kommst du nie an dein Geld.
Hauptsache das Gutachterhonorar wird generiert. Absoluter Drecksverein!
OT Off
Zitat:
@halbgar schrieb am 10. November 2018 um 20:54:27 Uhr:
Und da fällt mich noch etwas ein, mir wurde der Außenspiegel abgefahren, nur die Plastik Verkleidung war defekt. VW hat gefordert, dass ein Gutachter kommen müsse
Nur mal zum Verständnis: Dir wurde von jemandem der Außenspiegel abgefahren. Beging der andere Unfallflucht, sodass du deine Kasko in Anspruch genommen hast oder war es ein Haftpflichtschaden? Warum verlangt VW ein Gutachten? Oder war es nicht VW, sondern der VVD?
Amtlich anerkannter und vereidigter Sachverständiger. Vorleistung ist richtig, ewig rauszögern geht bei einer Klage eh´ nicht.
Wo komm´ste her?
Übrigens, ich hab´ so ´n ähnliches Ding am laufen. Gebe meinen Sportvan zurück, gekauft mit Dieselumtauschprämie. Ersatzlieferung wollte VW nicht, die Prämie wäre futsch gewesen. Dank Auto Blöd bekomme ich die gut geschrieben, warte jetzt nur noch drauf den 2 l mit DSG bestellen zu können, soll in der nächsten Woche gehen.
Der ausliefernde Händler bei mir ist übrigens genauso strukturiert, auf Platz 1, von Volkswagen ausgezeichnet. Aber auch 1. Klasse im ablehnen von Gewährleistungsansprüchen. Möchte auch keinen Ersatz liefern, es hieß, nach abwägen von allem für und wider eines Folgegeschäftes möchten wir auf das Folgegeschäft verzichten.
Wegen Reichtum geschlossen nennt man das.
Übrigens, in Deinem Fall: Lt BGB ist der Verkäufer zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Du hast den Mangel innerhalb der 1. 6 Monate gemeldet? Es scheint so das der Händler und der Hersteller den Mangel anerkannt haben da Reparaturversuche erfolgten, allem Anschein nach mehr als 2.
Der Mangel konnte nicht abgestellt werden, ein Vergleichsfzg ebenfalls nicht? Bingo. Klage einreichen.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern ist gemäß Art. 5 Grundgesetz eine Meinungsäußerung, nicht repräsentativ und durch diesen gedeckt
VG Thommi
Zitat:
Übrigens, in Deinem Fall: Lt BGB ist der Verkäufer zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet.
Was nützt ihm ein BGB wenn der bestehende Rechtsanspruch durch Verfahrenstaktik so lange rausgezogen werden kann bis der Kläger aufgibt.
Er braucht jetzt und sofort ein funktionsfähiges Auto und nicht in zwei / drei Jahren . Die Gerichte sind allein durch Überlastung nicht in der Lage halbwegs zeitnah ein Verfahren durchzuführen.
Vielleicht ist das auch so beabsichtigt ( Spreu vom Weizen trennen ) .
Recht haben und Recht bekommen sind hierzulande zweierlei Dinge.
Das ist schon so geregelt daß der Richtige sein Ding bekommt ...
Zitat:
@Ugolf schrieb am 11. November 2018 um 09:07:19 Uhr:
Zitat:
Übrigens, in Deinem Fall: Lt BGB ist der Verkäufer zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet.
Was nützt ihm ein BGB wenn der bestehende Rechtsanspruch durch Verfahrenstaktik so lange rausgezogen werden kann bis der Kläger aufgibt.
Er braucht jetzt und sofort ein funktionsfähiges Auto und nicht in zwei / drei Jahren . Die Gerichte sind allein durch Überlastung nicht in der Lage halbwegs zeitnah ein Verfahren durchzuführen.
Vielleicht ist das auch so beabsichtigt ( Spreu vom Weizen trennen ) .Recht haben und Recht bekommen sind hierzulande zweierlei Dinge.
Das ist schon so geregelt daß der Richtige sein Ding bekommt ...
Die Einreichung einer Klage kann sehr oft ein plötzliches Umdenken beim Händler auslösen, da er jetzt weiss, wenn sein Standpunkt vor Gericht nicht hält kann es für ihn recht teuer werden, und erhöht somit seine Kompromissbereitschaft.
Ugolf geht anscheinend davon aus, dass in Gerichten je nach Laune des Richters und dessen Verhältnis zum Beklagten Recht gesprochen wird, und nicht auf Basis einer relativ eindeutigen Rechtsgrundlage. 😉
Ich sage es immer wieder, solche Fälle sind 08/15-Angelegenheiten. Die meisten Händler hören mit dem Taktieren und Hinauszögern umgehend auf, sobald Klage eingereicht wird, oft schon wenn ein Rechtsanwalt die Sache klipp und klar darlegt und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass man bereit ist bis zum Äußersten zu gehen. Wenn ein Händler eine Einigung unnötig hinauszögern und der Käufer dann einen Schaden erleidet, beispielsweise weil er einen Mietwagen nehmen muss, wird die Sache für den Händler nur unnötig teurer. Gerichtskosten usw. kommen dann nochmal oben drauf. Die sind nicht blöd, die bauen nur darauf, dass die meisten Kunden blöd sind oder sich nicht trauen.
Ich kann mich @Wuff1 also nur anschließen.
Zitat:
Ugolf geht anscheinend davon aus, dass in Gerichten je nach Laune des Richters und dessen Verhältnis zum Beklagten Recht gesprochen wird, und nicht auf Basis einer relativ eindeutigen Rechtsgrundlage. 😉
DieselSeppl - es ist nicht alles so wie man uns erzählt.
Ein Richter hat einen großen Spielraum im Auslegen der Gesetze. Hat nichts mit Laune zu tun .
Was ist " eindeutig " ? Bereits der berühmt - berüchtigte Richter Pilatus fragte " Was ist Wahrheit ? ".
Das gilt heute noch genau so . Oder glaubt jemand daß dieser in seinem Urteil frei war ?
Wenn Druck von gewichtiger Seite auf die Justiz ( auch auf Pilatus der das Gesetz repräsentierte ) gemacht wird reagiert die auch entsprechend den Gegebenheiten .
Da gibt es einige Beispiele dafür. Früher wie heute.
Meinen Kinderglauben habe ich schon lange abgelegt.
Denke in unserem Fall doch niemand daß die Vertagshändler alleine dastehen. Da steht immer der Konzern mit seiner geballten Macht jeglicher Art im Schatten dahinter.
Woher ich das weiß ? Vor vielen Jahren wollte ich mich auch mal mit einem Händler anlegen. Rechtsschutz war vorhanden.
Da hat man mir schriftlich durch die Blume bedeutet daß ich den kürzeren Hebel besäße.
Der Anwalt hat das damals auch so gesehen.
Der Unterschied ist der : Du bist in so einem Fall der David. Nur steht hinter Dir nicht Gott sondern allerhöchstens die Rechtschutzversicherung . Die denken aber nicht göttlich sondern nüchtern fianziell.
Es wird sich erst zeigen ob hinter den vielen kleinen Diesel-Davids auch Gott steht.
Da bin ich gespannt.
Ich kann Ugolf nur "Recht" geben.
Ist mir leider auch mal vor Gericht so ergangen, dass ich eigentlich Recht hatte, aber Recht nicht bekommen habe. Meine Anwesenheit führte dazu, dass es nicht 50/50 ausging, sondern ich einen Tacken mehr bekommen habe. Alleine dieses Verhalten zeugt von einer unglaublich "dynamischer" Rechtssprechung.
Zitat:
@mgroverman schrieb am 11. November 2018 um 17:19:26 Uhr:
Ich kann Ugolf nur "Recht" geben.Ist mir leider auch mal vor Gericht so ergangen, dass ich eigentlich Recht hatte, aber Recht nicht bekommen habe. Meine Anwesenheit führte dazu, dass es nicht 50/50 ausging, sondern ich einen Tacken mehr bekommen habe. Alleine dieses Verhalten zeugt von einer unglaublich "dynamischer" Rechtssprechung.
War der Klagegrund ein techn. Mangel/Defekt, oder ging es dabei um Lebewesen ? Ist nämlich ein großer Unterschied, bei der Beweisführung.
Da bin ich aber gespannt was da jetzt für Argumente dabei rauskommen ...
Hallo,
mein primärer Anlass meins Posts war, dass sich aktuell ein neues Phänomen aufgetan hat.
Mir wurde schriftlich von VW/Wolfsburg bestätigt, dass nach Untersuchung und Bewertung durch den Sachverständigen kein Fehler vorhanden ist.
Dadurch sind auch keine Folgeschäden zu erwarten.
VW/lokal hat sich dazu nicht mehr geäußert.
Nun 3000 KM später habe ich beim Kupplung lösen im Leerlauf ohne Gang eine schlagartige Erhöhung der Drehzahl.
Von ca. 800 U/Min geht es hoch auf 900/1000 U/Min und fällt dann langsam wieder auf 800 U/min.
Wenn diese jetzt ein Fehler im Kupplungsbereich ist (Wo sonst), ist diese sicherlich ein Folgeschaden.
Was ebenfalls neu ist, ab 2500 Umdrehungen vibriert das Kupplungspedal beim Kuppeln, bei höheren Drehzahlen steigt der Effekt.
Da ich im nächsten Monat sowieso zum Service muss und ich noch Garantie bis Januar habe, werde ich VW das neue Problem noch mal um die Ohren hauen.
Das ist ja jetzt neu.