Getriebeschaden!!???
Hallo Audianer!!!
Ich glaube jetzt hat mich richtig erwischt.
zu dem fahrzeug: A8 4.0 tdi Quattro,01.04.2004,239.789Tkm.
Im dezember 2012 beim händler gekauft mit 228.000Tkm scheckheft,lt.scheckheft :bei 205000Tkm Getriebewechsel,bei 208972Tkm Motor überholt mit Steuerketten,Serviece Motor+Getriebe 11.2012.
Folgendes Problem:
ca. vor zwei monaten auf dem autobahn habe ich schonmal gemerkt das der motor bei beschleunigen viel zu hoch dreht ,dann bin ich von autobahn runter motor ausgemacht nach 10 min. wieder losgefahren und der fehler war weg! habe ich mich gefreut daß die gänge wieder drinne bleiben und nicht rutschen.
Heute vor einer woche und nach rund 1200km ist das problem wieder da und zwar permanent.
Das getriebe schaltet 1bis 6 gänge sauber ohne ruckel aber die gänge bleiben irgendwie nicht fest (rutschen).
Im Fehlerspeicher steht drin:
2 Fehler erkannt
17125 Kupplung für Wandlerüberbrückung keine Kraftübertragung.(sporadisch)
18259 Datenbus Antrieb fehlende Botschaft vom ABS-SG.(sporadisch)
Bitte um hilfe was das sein kann,Getriebeschaden???
Und ist das sehr kompliziert das getriebe auszubauen??
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
So für die faulen unter uns die bis heute selbst die Suchmaschiene nicht bedienen können bzw. wollen:
und falls es noch lesefaule gibt, hier noch ein Ausschnitt (abgekürzt, denn Ihr könntet euch beim lesen überlasten):
Zitat:
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Sie als 2. Käufer haben gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (1. Verkäufer) keine Gewährleistungsansprüche.
Sie sind nämlich nicht Vertragspartei! Es besteht somit keine vertragliche Beziehung.aber
Lassen Sie sich - wie vom Verkäufer angeregt- die Gewährleistungsansprüche durch den ursprünglichen Käufer abtreten.
(das wäre eine Möglichkeit)oder
In der Praxis sind oftmals kein Name/ Anschrift auf einem Kassenbeleg vermerkt, so dass auch der 2. Käufer nach einem Weiterverkauf beim Verkäufer reklamieren kann, obwohl er eigentlich keinen Anspruch gegen den Verkäufer hat.
Der Verkäufer weiß in diesem Moment ja nicht, dass die Person, die vor ihm steht, die Sache gekauft hat oder nicht.
Da die Person den Kaufbeleg hat, geht er davon aus, dass Sie die Sache gekauft hat.
Ich hoffe, dass ich euch in dem Fall etwas weiter helfen konnte.
Das einzige Problem was ich sehe, dass dieses Problem 6 Monate nach Kauf eingetreten ist. Somit bist du verpflichten den Beweis zu erbringen, dass der Fehler schon von Anfang an vorliegt, und das ist i.d.R. schwer, wenn du keinen kulanten Händler hast.
Wo hast du denn gekauft? Bei Audi oder ein freier Händler?
P.s. Abschliessend möchte ich nochmal sagen, dass du im Internet jede Information findest. Ob diese richtig oder falsch ist spielt keine Rolle.
16 Antworten
Hallo,
lese ich da richtig dass da ein neues Getriebe eingebaut wurde?
Grüße
ob neue getriebe oder gebrauchte weiß ich nicht,aber wie im scheckheft steht bei 205tkm getriebetausch.
Heute bei ZF in Dortmund angerufen,lt.Hr. Sagert Überholung 3000-5000 EURO.
Egal ob neues oder altes Getriebe, solltest du dafür eine Rechnung erhalten haben, hast du Garantie/Gewährleistung.
Hi,
so sieht es aus 😉
Ich musste regelrecht um meine Rechnungen usw "kämpfen/diskuttieren" & sogar so weit bis ich das mit dem jeweiligen "Verkaufs/Filialleiter" geklärt/ausgehändigt bekommen hatte...
Weil einige "super Freundliche" die Rechnungen an arbeiten an den Fahrzeugen *besonders* in der "Gewährleistung sowie Garantie" Zeit nicht rausrücken wollen...
Ob das eine Vorgabe war vom jeweiligen "Händler/Haus" erst beim meckern der Kundschaft das dann doch mitzugeben sei mal so in den Raum gestellt 😉
NAJA diese ´Super Freundlichen´ werden natürlich direkt an Audi Kundenbetreuung gemeldet weitergegeben mit der Hoffnung das diese jeweiligen super Freundlichen endlich mal Seriös arbeiten & vorallem auch mal ""FREUNDLICH zu KUNDEN"" werden.....
Mfg
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Das begreife ich immer noch nicht,von heute auf morgen getriebeausfall?
Hab heute bei der Fa. Schaefer Getriebetechnik in kassel angerufen alles geschildert und die meinten sofort:Wir sind sicher das Sie ein Lamellen Schaden (normaler verschleiß) haben.Das Getriebe wird instandgesetzt werden müssen.ZF Dortmund sagt die kupplung wäre verschlissen oder der Wandler!!
Was ist nun?
Das klingt in der Tat nach einem Problem am Wandler :-(.
Aber 3000 - 5000 EUR finde ich schon sehr heftig.
Auch der Audi hat "nur" eine Automatik.
Ich würde erst mal klären, wie sich das Getriebe ausbauen lässt (oder wer das günstig macht) und dann verschieden Automatik-Instandsetzer anschreiben und denene ggf. das Getriebe per Spedition zusenden.
Hatte das Problem mal an einem BMW 7er (E38), kostete ca. 2000 EUR für die Reparatur mit Aus/Einbau. Die Firma war nähe Bodensee ... weiß aber den Namen grad nimmer.
Viel Erfolg !
Markus
Zitat:
Original geschrieben von sneiper77
Das begreife ich immer noch nicht,von heute auf morgen getriebeausfall?
Hab heute bei der Fa. Schaefer Getriebetechnik in kassel angerufen alles geschildert und die meinten sofort:Wir sind sicher das Sie ein Lamellen Schaden (normaler verschleiß) haben.Das Getriebe wird instandgesetzt werden müssen.ZF Dortmund sagt die kupplung wäre verschlissen oder der Wandler!!
Was ist nun?
Bitte versteh mich nicht falsch, aber kapierst du das nicht?
Mich würde es die Bohne jucken was defekt ist. Schau dass du rausbekommst wer dir das Getriebe eingebaut hat und beschäftige dich doch nicht mit der Glaskugel, keiner kann in das Getriebe reinschauen.
Natürlich wenn für dich 2000-4000€ kein Problem sind, beschäftige dich lieber mit der Technik, muss jeder selber wissen...
Hallo,
vorausgesetzt, der Händler war Verkäufer und nicht nur Vermittler im Kundenauftrag, dann besteht eine gesetzliche Gewährleistung für gebrauchte Güter von einem Jahr.
In diesem Fall muss das Getriebe bei dem Händler reklamiert werden, von dem das Auto gekauft wurde.
Eine Übertragung der Garantie, sofern überhaupt eine auf das Getriebe abgeben wurde (bitte nicht Garantie mit gesetzlicher Gewährleistung verwechseln), wird beim Weiterverkauf nicht übertragen.
Hier weiter Infos: (beim Lesen bitte auf den Unterschied NEU oder GEBRAUCHT achten)
EU-Richtlinie
http://www.eu-verbraucher.de/.../
Deutsches Recht (§474 bis §479 BGB)
http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
Zitat:
Original geschrieben von Lupus-x
Hallo,vorausgesetzt, der Händler war Verkäufer und nicht nur Vermittler im Kundenauftrag, dann besteht eine gesetzliche Gewährleistung für gebrauchte Güter von einem Jahr.
In diesem Fall muss das Getriebe bei dem Händler reklamiert werden, von dem das Auto gekauft wurde.
Eine Übertragung der Garantie, sofern überhaupt eine auf das Getriebe abgeben wurde (bitte nicht Garantie mit gesetzlicher Gewährleistung verwechseln), wird beim Weiterverkauf nicht übertragen.Hier weiter Infos: (beim Lesen bitte auf den Unterschied NEU oder GEBRAUCHT achten)
EU-Richtlinie
http://www.eu-verbraucher.de/.../Deutsches Recht (§474 bis §479 BGB)
http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
Das stimmt so nicht ganz und trifft auch nicht ganz zu!
In dem Fall spielt es keine Rolle, ob er es von Privat gekauft hat oder vom Händler!
Die Gewährleistung bezieht sich auf die Reparatur!!! Die müssen das in Ordnung bringen, egal wer das repariert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Black-Thunder
Das stimmt so nicht ganz und trifft auch nicht ganz zu!
In dem Fall spielt es keine Rolle, ob er es von Privat gekauft hat oder vom Händler!
Die Gewährleistung bezieht sich auf die Reparatur!!! Die müssen das in Ordnung bringen, egal wer das repariert hat.
Solche Behauptungen sind schnell in den Raum gestellt. Eine Begründung warum und wieso mit Verweisen auf die Gesetzesstellen sollten solche Behauptungen schon belegen.
Wer ist denn überhaupt mit "die" gemeint?
Ich empfehle also wirklich, die eingestellten Links zu lesen.
So für die faulen unter uns die bis heute selbst die Suchmaschiene nicht bedienen können bzw. wollen:
und falls es noch lesefaule gibt, hier noch ein Ausschnitt (abgekürzt, denn Ihr könntet euch beim lesen überlasten):
Zitat:
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Sie als 2. Käufer haben gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (1. Verkäufer) keine Gewährleistungsansprüche.
Sie sind nämlich nicht Vertragspartei! Es besteht somit keine vertragliche Beziehung.aber
Lassen Sie sich - wie vom Verkäufer angeregt- die Gewährleistungsansprüche durch den ursprünglichen Käufer abtreten.
(das wäre eine Möglichkeit)oder
In der Praxis sind oftmals kein Name/ Anschrift auf einem Kassenbeleg vermerkt, so dass auch der 2. Käufer nach einem Weiterverkauf beim Verkäufer reklamieren kann, obwohl er eigentlich keinen Anspruch gegen den Verkäufer hat.
Der Verkäufer weiß in diesem Moment ja nicht, dass die Person, die vor ihm steht, die Sache gekauft hat oder nicht.
Da die Person den Kaufbeleg hat, geht er davon aus, dass Sie die Sache gekauft hat.
Ich hoffe, dass ich euch in dem Fall etwas weiter helfen konnte.
Das einzige Problem was ich sehe, dass dieses Problem 6 Monate nach Kauf eingetreten ist. Somit bist du verpflichten den Beweis zu erbringen, dass der Fehler schon von Anfang an vorliegt, und das ist i.d.R. schwer, wenn du keinen kulanten Händler hast.
Wo hast du denn gekauft? Bei Audi oder ein freier Händler?
P.s. Abschliessend möchte ich nochmal sagen, dass du im Internet jede Information findest. Ob diese richtig oder falsch ist spielt keine Rolle.
Hallo @Black-Thunder,
das bestätigt genau das, was ich weiter oben gepostet habe.
Zusammenfassend kann man sagen, dass grundsätzlich bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Händler eine einjährige Gewährleistungspflicht des Händlers entsteht, dass man sich immer an den Händler bei einem Schaden wenden muss und keine Ansprüche aus der Vorgeschichte gegenüber Dritten besteht, weil man mit Dritten kein Rechtsverhältnis eingegangen ist.
Ausnahme: Neuwagengarantie wird beim Gebrauchtwagenkauf auf den Käufer übertragen.
Ganz wichtig ist in diesem Fall, dass der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler jetzt geltend gemacht wird, sonst ist das Jahr rum.
Hier noch einige interessante Urteile zu ähnlichen Gebrauchtwagenfällen:
http://www.kostenlose-urteile.de/...-bei-Kolbenfresser.news386.htm?...
http://www.kostenlose-urteile.de/...Verbraucherrechte.news4569.htm?...
http://www.kostenlose-urteile.de/...Verkaeufer-wenden.news6172.htm?...
Zitat:
Original geschrieben von Lupus-x
Eine Übertragung der Garantie, sofern überhaupt eine auf das Getriebe abgeben wurde ....., wird beim Weiterverkauf nicht übertragen.
Zitat:
Original geschrieben von Black-Thunder
Das stimmt so nicht ganz und trifft auch nicht ganz zu!
Zitat:
Original geschrieben von Black-Thunder
Zitat:
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Lassen Sie sich - wie vom Verkäufer angeregt- die Gewährleistungsansprüche durch den ursprünglichen Käufer abtreten.
(das wäre eine Möglichkeit)
Jetzt verstanden warum ich mit deiner Version nicht einverstanden war?
Zitat:
Original geschrieben von Black-Thunder
So für die faulen unter uns die bis heute selbst die Suchmaschiene nicht bedienen können bzw. wollen:und falls es noch lesefaule gibt, hier noch ein Ausschnitt (abgekürzt, denn Ihr könntet euch beim lesen überlasten):
Zitat:
Original geschrieben von Black-Thunder
Ich hoffe, dass ich euch in dem Fall etwas weiter helfen konnte.Zitat:
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Sie als 2. Käufer haben gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (1. Verkäufer) keine Gewährleistungsansprüche.
Sie sind nämlich nicht Vertragspartei! Es besteht somit keine vertragliche Beziehung.aber
Lassen Sie sich - wie vom Verkäufer angeregt- die Gewährleistungsansprüche durch den ursprünglichen Käufer abtreten.
(das wäre eine Möglichkeit)oder
In der Praxis sind oftmals kein Name/ Anschrift auf einem Kassenbeleg vermerkt, so dass auch der 2. Käufer nach einem Weiterverkauf beim Verkäufer reklamieren kann, obwohl er eigentlich keinen Anspruch gegen den Verkäufer hat.
Der Verkäufer weiß in diesem Moment ja nicht, dass die Person, die vor ihm steht, die Sache gekauft hat oder nicht.
Da die Person den Kaufbeleg hat, geht er davon aus, dass Sie die Sache gekauft hat.Das einzige Problem was ich sehe, dass dieses Problem 6 Monate nach Kauf eingetreten ist. Somit bist du verpflichten den Beweis zu erbringen, dass der Fehler schon von Anfang an vorliegt, und das ist i.d.R. schwer, wenn du keinen kulanten Händler hast.
Wo hast du denn gekauft? Bei Audi oder ein freier Händler?
P.s. Abschliessend möchte ich nochmal sagen, dass du im Internet jede Information findest. Ob diese richtig oder falsch ist spielt keine Rolle.
Autohaus Freiimfelde in Halle/Saale bei Leipzig,und ich komme aus Kassel.
Mein RA ist auch der meinung daß es sehr schwierig wird zu beweisen daß der schaden beim kauf schon war.
Vielen Dank!!!