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Getriebe defekt - Händler blockt ab

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 26. Juli 2016 um 18:12

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am 11.03.16 meinen VW Golf 6 bei einen Händler gekauft. Nach 2 monaten kolbenschaden (wurde bezahlt), jetzt (16.07.16) ist bei mir ein Getriebelagerschaden aufgetreten.

Ich bin erst zur VW Werkstatt, hab mir eine Diagnose geben lassen, es kam raus "Getriebelagerschaden."

Ich beim Händler angerufen, er stellt sich aber quer und sagt er übernimmt keine Kosten. Ich habe da jetzt eine Frage. Habe ich gute Chancen den Händler zu verklagen !? Er hat ja die Nachweispflicht, in den ersten 6 Monaten.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jangal schrieb am 26. Juli 2016 um 22:25:00 Uhr:

Ich muss 60 prozent material übernehmen, den rest zahlt versicherung +arbeitskosten. Für ein Austauschgetriebe muss ich Eigenanteil 2900 € zahlen und dasist mur aber zu viel.

Das steht in deinen Versicherungsunterlagen, aber in deinen Fall greift NICHT die Versicherung, sondern das deutsche Recht und danach hat ein gewerblicher Verkäufer eine Gewährleistungspflicht um die er nicht herum kommt!

Soll heißen, für den Schaden muss dein Verkäufer aufkommen und nicht die Versicherung, denn der ist dein Vertragspartner!

Wenn dein Verkäufer meint, dafür muss die Versicherung aufkommen, dann soll er sich doch damit herum ärgern! Du musst das definitiv nicht!

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Gleich verklagen?

Um ihn zu verklagen brauchst du aber was in der Hand woraus hervorgeht, dass er sich

weigert die Reparatur durchzuführen. Bei einem Telefonat hast du nichts in der Hand.

Ich würde ihn schriftlich mit einer Frist (Beispiel eine Woche) auffordern die Sachmängel-

haftung umzusetzen. Das ganze natürlich per Einschreiben mit Rückschein. Falls keine

Reaktion erfolgt würde ich ihm noch eine Nachfrist setzen.

Erst dann kann eine sinnvolle Klage eingeleitet werden. Die Arbeit kannst du natürlich

direkt von einem Anwalt erledigen lassen. Hier wird vermutlich der Druck auf den

Verkäufer noch größer sein.

Zitat:

@Jangal schrieb am 26. Juli 2016 um 20:12:29 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am 11.03.16 meinen VW Golf 6 bei einen Händler gekauft. Nach 2 monaten kolbenschaden (wurde bezahlt), jetzt (16.07.16) ist bei mir ein Getriebelagerschaden aufgetreten.

Ich bin erst zur VW Werkstatt, hab mir eine Diagnose geben lassen, es kam raus "Getriebelagerschaden."

Ich beim Händler angerufen, er stellt sich aber quer und sagt er übernimmt keine Kosten. Ich habe da jetzt eine Frage. Habe ich gute Chancen den Händler zu verklagen !? Er hat ja die Nachweispflicht, in den ersten 6 Monaten.

MfG

Was ist es für ein Wagen? Glaskugel meint TSI mit 160PS?

Was ist es für ein Händler? VW oder wer?

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 19:54

Hallo Gasofix,

Ich habe ihn schon eine email verschickt. Warte noch auf Antwort, maximal noch 2 Tage.

Hallo GolfCR,

ja ist ein 1.8 TSI 160ps. Es ist ein normaler Händler, KEIN VW Händler

Darf ich noch fragen welche Garantie abgeschlossen wurde?

Z.B GGG Garantie?

Verstehe auch nicht warum er sich so Sträubt, dafür wird ja eine Garantie bzw Gewährleistung abgeschlossen...

Muss natürlich sagen, den TSI hätte ich Persönlich nur bei VW gekauft, wegen der Bekannten Probleme, aber das ist jetzt erstmal nebensache!

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 20:02

Ich habe beim Händler eine GSG CARGarantie nennt sich das abgeschlossen.

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 20:05

Lohnt es sich überhaupt für mich den Händler zu verklagen !!??

Hast du mit den schon Persönlich gesprochen ohne Händler?

Hab es gefunden, vorher nie gehört:

http://www.garantie-service-gmbh.de/

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 20:17

Meinten sie mit dem Anwalt !? Ja, er meint nur das er es schriftlich braucht (keine kostenübernahme), dann soll ich bei ihm ein Termin machen. Weil vorher greift der Rechtschutz nicht ein, ohne jeglichen schriftlichen beweis.

Nein meinte ob du Persönlich mit der Garantiefirma gesprochen hast?

Wenn du einen schaden hast, kannst du ihn doch selber der GSG melden?

Dann brauchst du den Händler nicht....

Es ist die Frage wieviel Prozent du selber übernehmen musst, das steht aber alles im Vertrag.

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 20:25

Ich muss 60 prozent material übernehmen, den rest zahlt versicherung +arbeitskosten. Für ein Austauschgetriebe muss ich Eigenanteil 2900 € zahlen und dasist mur aber zu viel.

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 20:27

Kann ich dann nicht noch den Händler anklagen das er die Kosten übernehmen muss. Er sichert sich doch nicht mit der Versicherung ab oder !?

Ich denke es wird schwer, da er ja sagen kann vor 4 Monaten war noch alles in Ordnung ..

Hast du eine Rechtsschutz?

Ist es ein DSG Getriebe?

Themenstarteram 27. Juli 2016 um 3:26

Ja ich habe Rechtsschutz. Ist kein DSG Getriebe. Der Händler muss ja BEWEISEN das es bei ihm nicht war. Wie kann er das, wenn er das Auto bekommen hat und in der nächsten stunde wurde es von mir gekauft. !?

Zitat:

@Jangal schrieb am 26. Juli 2016 um 22:25:00 Uhr:

Ich muss 60 prozent material übernehmen, den rest zahlt versicherung +arbeitskosten. Für ein Austauschgetriebe muss ich Eigenanteil 2900 € zahlen und dasist mur aber zu viel.

Scheint mir aber recht teuer zu sein. Wenn dein 60%iger Anteil am Austauschgetriebe ohne Einbau 2.900 € beträgt, dann kostet das Austauschgetriebe ja allein schon ca. 4.830 €. Ein 6Gang Handschalter Austauschgetriebe liegt doch in der Regel bei einem Preis von 800 - 1.300 €. Oder irre ich mich da?

Gegebenenfalls solltest du dir mal von einem anderen Händler ein Angebot erstellen lassen. Der Versicherung dürfte es ja egal sein, wo du die Reparatur durchführen lässt.

 

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