Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Ist so. Die Prüfvorschrift sagt "einsteigen, losfahren" und ggf. Schaltanweisungen folgen. Und nicht "einsteigen, Eco Plus Pro Taste für 60s drücken, "sind Sie sicher" mit "ja" beantworten, "wirklich?", "Ja sicher"....

Welche Prüfung meinst du denn?

Was interessieren Prüfvorschriften auf der Straße? Und wenn ich S/S nicht abschalten darf, warum gibt es diese Taste? Wenn es erlaubt ist, die Taste zu drücken, kann ich sie auch vom wippenden Hühnchen oder einem Modul "drücken" lassen.
___ ___ ___

Zitat:

Ich kann ja auch nicht verlangen das du meinen Namen richtig schreibst.

Sagt der Richtige! 🙄

Zitat:

@Friesel schrieb am 12. Oktober 2019 um 09:39:13 Uhr:


(Ich meine Johne gehörte dazu)

Die Typprüfung. Das Fahrzeug muss genau diesem Zustand entsprechen. Und eben nicht mit offener Klappe im Sportmodus starten, was der geneigte Anwender im drölfzigsten Untermenü abschalten kann.

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Was soll das jetzt? Das Module gibt es doch zur Typprüfung überhaupt nicht.

Gibt es eigentlich ne alternative zu start/stop?
Ich muß da an die Dieselfahrer denken, die Zweitaktöl "beiwürzen"
Sowas müsste es doch auch für Benziner geben, die Suppe wurde doch auch dünner im Lauf der Zeit...

Zitat:

@foggie schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:51:43 Uhr:


Was soll das jetzt? Das Module gibt es doch zur Typprüfung überhaupt nicht.

Was hat so ein Modul mit der grundsätzlichen Aussage von

@GaryK

jetzt zu tun?

Das Auto muss, ohne besondere Einstellungen den amtl. Prüfzyklus, der bei der Typpüfung gefordert wird, mit den Werten absolvieren können, die dort ermittelt wurden.
Dazu soll man also vorher keinen Knopf extra drücken müssen und ein "Modul", welches diese Zwangautomatik verhindern kann, geht schon gar nicht.

Was man während der normalen Fahrt alles so machen kann, z.B. viel stärker auf das Gaspedal drücken, als beim Prüfzyklus oder mit einem Anhänger fahren oder eben diesen werkseitig vorgesehenen Knopf drücken, hat mit dem amtl. Prüfzyklus für die Typpüfung nichts zu tun.

Liest du immer nur den letzten Post? Das ist mir schon wieder zu mühsam mit dir.

GaryK antwortete mit Typprüfung auf Einbau Module als Grenzfall in der Bewertung BE und Verstoß dagegen. Ich sehe da keinen Zusammenhang, du anscheint schon.😛

Dann lies noch mal. Das Fahrzeug muss den Vorschriften zum Zeitpunkt der Typprüfung entsprechen. Abweichungen davon haben entweder eine ABE zu haben oder ein Gutachten samt Abnahme.

Falls es für dich einfacher ist: Ein Knopf oder ne Codierung, der z.B. die Klappe eines Auspuffs invertiert (emissionsrelevant) ist auch nicht zulässig. Obwohl der Serienzustand durch Knopfdruck jederzeit herstellbar ist. Obwohl du natürlich auch "kalt" wie gestört am Drehzahlbegrenzer aus deiner Garage beschleunigen kannst. Aber der Wagen würde eben entweder nicht mehr die Typprüfung bestehen oder von diesen Werten abweichen. Beides unzulässig.

Zudem scheinen die meisten Fahrer damit kein Problem zu haben. In der Stadt/Stau höre ich regelmäßig wie die Fahrzeuge um mich herum Start/Stop aktiv haben. Wenns dir mal nicht passt (Klimaanlage im Hochsommer, Einparken am Berg oder was weiss ich) dann schalts eben einfach so aus. Merkt vermutlich keiner - aber wenn, dann heul leise. Ist wie LED Blinker statt "Birne" oder anderes Geraffel. Kann sein, dass es keiner Merkt und es kann sein, dass es unterm Strich nicht wirklich was an Sichtbarkeit/Sicherheit oder was weiss ich ändert. Wird dadurch nicht legaler.

Hier wird hervorragend anneinander vorbeigeredet und vorbeigedacht, ich hoffe es wird nicht wieder persönlich oder selektiv werden Beiträge gelöscht...

Natürlich verändert ein Start-Sopp-Modul nicht die Emissionswerte während der Fahrt (keine Ampeln usw.). Aber ich denke wir sind uns einig, dass bei ausreichend langer Standzeit an der Ampel, ein abgeschalteter Motor weniger Abgas emitiert, als ein Motor im Standgas. D.h. bei langen Ampelphasen führt eine abgeschaltete SSA zu mehr Emissionen.

Während der Emissions- und Verbrauchsmessung für die Typprüfung war die SSA aktiv, da zur Messung der Knopf nicht gedrückt werden darf. Die Messung enthält auch Standzeiten, d.h. die SSA führt zur Verbesserung der Werte.
Ein durch ein Modul verändertes Fahrzeug würde bei der Messung höhere Werte haben, da ohne Knopfdruck die SSA deaktiviert wurde und somit der Motor bei den enthaltenen Standzeiten läuft.

Auch wenn ein Serienfahrzeug auf der Straße diese Prüfung nicht mehr durchläuft, muss es deren Daten entsprechen, oder das Fahrzeug hat "abgesegnete" Änderungen (z.B. eine ABE der größeren Felgen).
Bisher gibt es noch kein SSA-Modul mit ABE und es würde die Emissionsdaten einer Prüfung verändern.

Aus diesem Grund hat das KBA Usern hier schon 2x zurückgemeldet, dass so ein Modul nicht zulässig ist.

Ob die SSA schlecht für den Motor ist oder ob deren Deaktivierung bei einer Kontrolle oder HU überhaupt auffällt, ist laut Überschrift nicht Thema dieses Threads.

Zitat:

@GaryK schrieb am 13. Oktober 2019 um 11:00:57 Uhr:


Das Fahrzeug muss den Vorschriften zum Zeitpunkt der Typprüfung entsprechen. Abweichungen davon haben entweder eine ABE zu haben oder ein Gutachten samt Abnahme.

Falls es für dich einfacher ist: Ein Knopf oder ne Codierung, der z.B. die Klappe eines Auspuffs invertiert (emissionsrelevant) ist auch nicht zulässig.

Jetzt mal ernsthaft wo behaupt ich denn da was anderes? Irgend etwas genommen ?

Zitat:

@foggie schrieb am 12. Oktober 2019 um 19:46:05 Uhr:

kannst es dir ja noch mal in Ruhe durchlesen.

Zitat:

@foggie schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:51:43 Uhr:


Was soll das jetzt? Das Module gibt es doch zur Typprüfung überhaupt nicht.

Bei so einer Frage deinerseits, muss man nicht diverse Beiträge zurück blättern, sondern bezieht sich gewöhnlich auf den letzen Beitrag.....

@ZXR600
Unter einem gewissen Blickwinkel stimme ich dir zu, mein Blickwinkel ist da aber anders🙂

Das Fahrzeug hat Bedienelemente und zugelassene Ausstattungsmerkmale, die die Immissionswerte von einem Regelbetrieb abweichen lassen. Ich könnte mein Fahrzeug ausschließlich, bei Automatik, im Modus Sport betreiben, ständig mit Dachgepäckträger oder Anhänger fahren, ständig die S/S-Funktion abschalten.... Es wurde ja alles bereits genannt. Um eine Zulassung zu erteilen, muss es also ein gewisses Regelverfahren geben. Das heißt, ohne Anhänger, Getriebe im Normalmodus, kein Dachgepäckträger, eingeschaltete S/S, eine bestimmte Reifengröße für dieses Fahrzeug und was sonst noch alles dazu kommt. Eben eine standardisierte Einstellung. Jetzt kann ich prüfen und vergleichen. War der Kofferraum voll, muss ich ihn erst für eine Nachprüfung entleeren. War die S/S abgeschaltet muss ich sie wieder, und zwar durch Schalterfunktion, einschalten.

Wenn die S/S-Funktion ausschließlich über eine Codierung oder Umbau abgeschaltet werden kann, dann wäre ich ganz bei dir. Es ist aber, zumindest bei VW, ein Schalter verbaut. Das heißt für mich, in dem Prüfverfahren zur Typisierung muss die Funktion vorhanden sein. Eine eingeschaltete S/S kann aber nicht die Grundlage zum Betrieb sein, denn es steht zur freien Verfügung ob der Anwender damit fährt oder nicht. Grade so, als könne er entscheiden ob er nun mit Anhänger fährt oder nicht. Wäre der Schalter nicht vorhanden, sehe es anders aus.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in einer Verkehrskontrolle im speziellem die manuell per Schalter abgeschaltete S/S, sofern dies festgestellt wurde, argumentieren muss und sollte man dies nicht ausreichend begründen können, man den Vorwurf der Steuerhinterziehung erlegen ist, oder eine OW an der Backe hat.

Unterm Strich geht es also nur noch darum, solange die Zu- und Abschaltfunktion über diesen Schalter noch gegeben ist, in welcher Stellung nun der Schalter nach Motorstart zu stehen hat. Das ist nun die Gretchenfrage. Ich kann in diesem Schalter auch keine Notfallabschaltung erkennen. In so fern komme ich zu dem Schluss, dass es absolut Latte ist, ob nun an oder aus nach Motorstart.

Zitat:

@substreem schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:57:48 Uhr:


Wenn die S/S-Funktion ausschließlich über eine Codierung oder Umbau abgeschaltet werden kann, dann wäre ich ganz bei dir. Es ist aber, zumindest bei VW, ein Schalter verbaut. Das heißt für mich, in dem Prüfverfahren zur Typisierung muss die Funktion vorhanden sein. Eine eingeschaltete S/S kann aber nicht die Grundlage zum Betrieb sein, denn es steht zur freien Verfügung ob der Anwender damit fährt oder nicht. Grade so, als könne er entscheiden ob er nun mit Anhänger fährt oder nicht. Wäre der Schalter nicht vorhanden, sehe es anders aus.

Wenn man ein Modul einbaut und an die Fz-Elektronik anschließt, ist das schon mal grundsätzlich eine Veränderung am Fz und die muss zugelassen sein.
Bei VW ist ein Taster eingebaut und ganz bewusst kein Schalter....und dieser Taster funktioniert nun mal werkseitig so, dass er nach dem Motorstart betätigt werden muss, um S&S zu deaktivieren. Spätestens beim nächsten Motorstart ist S&S dann standardmässig wieder aktiviert.
Deswegen ist ist aktiviertes S&S bei jedem Motorstart erst einmal Grundlage zum Betrieb des Motors und genau das ist so gewollt.

Zitat:

@substreem schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:57:48 Uhr:


Eine eingeschaltete S/S kann aber nicht die Grundlage zum Betrieb sein, denn es steht zur freien Verfügung ob der Anwender damit fährt oder nicht. Grade so, als könne er entscheiden ob er nun mit Anhänger fährt oder nicht. Wäre der Schalter nicht vorhanden, sehe es anders aus.

Und genau das ist dein Irrtum. Nehms einfach zur Kenntnis. https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32018R1832&%3Bfrom=DE

Legal wärs übrigens, wenn dein Fahrzeug OHNE Start/Stopp zugelassen wäre. Nur zahlste dann bei 25% Stillstand im NEFZ halt unnötig viel KFZ Steuer und der Hersteller blutet beim Flottenverbrauch.

Das mit dem Moduleinbau an sich sehe ich entspannt, AFAIK muss nicht jedes Modul zugelassen sein. Aber jedes Modul, was auf die regulierten Emissionen (egal ob CO2, Schall oder NOx) Einfluss nimmt - ganz sicher. Weil das Teil sogar die Definition einer Abschalteinrichtung erfüllen. Die man eben im Ausnahmefall wie einparken am Berg oder so aktivieren darf.

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