Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@ZXR600 schrieb am 13. Oktober 2019 um 11:07:52 Uhr:
Aus diesem Grund hat das KBA Usern hier schon 2x zurückgemeldet, dass so ein Modul nicht zulässig ist.
Ich denke das zweifelt keiner an.
Zitat:
Aber ich denke wir sind uns einig, dass bei ausreichend langer Standzeit an der Ampel, ein abgeschalteter Motor weniger Abgas emitiert, als ein Motor im Standgas. D.h. bei langen Ampelphasen führt eine abgeschaltete SSA zu mehr Emissionen.
Das zweifelt auch keiner an.
Bei der Bewertung ob mehr Emission muss man vergleichen S/S aus, erhöhte Emission zur Typprüfung. Einbau des Modules, erhöhte Emission zur Typprüfung. Bei dem der das Module einbaut weil er S/S immer mit der Hand ausschaltet ändert das eben nichts an seiner realen Emissions.
Deshalb kann man in dem speziellen Fall doch erstmal die Emission zwischen den Nutzungsarten wegkürzen.
Da nicht jeder einzelne Umbau speziell bewertet werden kann ist der Einbau grundsätzlich im Sinne der BE verboten. Das zweifelt erstmal auch niemand an.
Bei nähere Betrachtung des Gesamten bleibt das Herumreiten auf der Emission eben ein Grenzfall.
Dafür könnte man ja Ausnahmen etablieren. Gibt es aber nicht.
Wenn man ein Modul einbaut und an die Fz-Elektronik anschließt, ist das schon mal grundsätzlich eine Veränderung am Fz und die muss zugelassen sein.
Das schließe ich grundsätzlich nicht aus. Wie es grade in dem Fall aussieht, will ich gar nicht beurteilen. Vielleicht hast Du recht.
Bei VW ist ein Taster eingebaut und ganz bewusst kein Schalter....und dieser Taster funktioniert nun mal werkseitig so, dass er nach dem Motorstart betätigt werden muss, um S&S zu deaktivieren.
"Basta!" fehlt noch😉 (Entschuldige meinen falschen Terminus und danke für den Hinweis. Schalter, kein Taster. Ich werde es mir merken🙂)
Deswegen ist ist aktiviertes S&S bei jedem Motorstart erst einmal Grundlage zum Betrieb des Motors und genau das ist so gewollt.
Das die Kisten nicht per Zufall sondern gewollt so ausgeliefert werden, das nehme ich ebenfalls an. Eine Grundlage zum Betrieb des Motors kann es aber, nach meinem Verständnis, nicht sein, sondern höchstens eine Anregung. Wäre es eine Grundlage zum Betrieb des Motors, hätte ich keine Möglichkeit S/S gleich nach dem starten abzuschalten. Damit entziehe ich ja dem Motor die Grundlage für den Betrieb.
Zitat:
@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:04:54 Uhr:
Zitat:
@foggie schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:51:43 Uhr:
Was soll das jetzt? Das Module gibt es doch zur Typprüfung überhaupt nicht.
Was hat so ein Modul mit der grundsätzlichen Aussage von @GaryK jetzt zu tun?
die Anwort steht unweit davor.
Zitat:
Die Prüfvorschrift sagt "einsteigen, losfahren" und ggf. Schaltanweisungen folgen. Und nicht "einsteigen, Eco Plus Pro Taste für 60s drücken, "sind Sie sicher" mit "ja" beantworten, "wirklich?", "Ja sicher"....
Was ist den da grundsätzlich? Es ist eine angenommene Veränderung der Typprüfung. Die steht doch nirgendwo zur Debatte. Aber ich weiß ja jetzt warum du das überlesen hast.😛
Zitat:
@substreem schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:10:49 Uhr:
Das die Kisten nicht per Zufall sondern gewollt so ausgeliefert werden, das nehme ich ebenfalls an. Eine Grundlage zum Betrieb des Motors kann es aber, nach meinem Verständnis, nicht sein, sondern höchstens eine Anregung. Wäre es eine Grundlage zum Betrieb des Motors, hätte ich keine Möglichkeit S/S gleich nach dem starten abzuschalten. Damit entziehe ich ja dem Motor die Grundlage für den Betrieb.
wenn es werkseitig so gewollt ist, dass sich ein abweichender Zustand (also ohne aktiviertes S&S) erst dann ergeben kann, wenn der Fahrer, während der Motor läuft, einen speziellen Taster drücken muss (also bewusst manuell eingreifen muss), um die Deaktivierung zu erreichen, ist der vom Werk gewollte Grundzustand das aktivierte S&S.
Wie sollte man die werkseitige Tastfunktion sonst auslegen?
Wie sollte es eine "Anregung" sein, dass wenn man nichts macht, auch nichts passiert?
Ohne S&S soll nur die Ausnahme sein (eine andere Ausnahme ist bei VW z.B. der Anhängerbetrieb) und deswegen gibt es diesen Taster und deswegen soll der so funktionieren, wie er werkseitig funktioniert.
Dem Motor selbst ist das alles, inkl. der Frage, wer ihn letztendlich aus- und einschaltet völlig egal....schlimmstenfalls geht er bei zuviel Schalterrei frühzeitiger kaputt.
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Ich denk die "Diskussion" hat keinen Sinn mehr. Schrieb vom KBA? Egal. Emissionsrelevant? "Ja, aber ich kann doch...."
Wers machen will der solls machen, leise heulen und nicht meckern / "diskutieren" wenns doch beim TÜV Ärger geben sollte. Wie bei LED blinkern, China-TFL ohne Prüfzeichen....
Emissionsrelevant: Wo ist der Unterschied zwischen 3s nach Motorstart von Hand abschalten und 3s nach Start vom Modul abgeschaltet? Sind das dann unterschiedliche Abgaszusammensetzungen? Verändert sich die Menge?
Wo ist der Unterschied, ob ich vom Modul die S/S abschalten lasse, oder nach Start direkt die Scheibenheizung einschalten lasse?
Für ein automatisches Schaltmodul kann man ja grundsätzlich eine ABE/Zulassung bekommen. Was ich damit nachträglich automatisiere ist ja für die Zulassung für das Modul nicht relevant.
MfG
Der Unterschied ist praktisch "null". Aber theoretisch hat ein Fahrzeug so wie es bei dir steht und auf einen Prüfstand geschoben die damals gemessenen Werte einzuhalten. Gemessen wurde damals mit aktiver SS. Das ist "Wortklauberei", aber es ist so.
Denk an die Klappenschaltung für einen Auspuff. "Daueroffen" und auf Wunsch leise ist nach deiner Lesart das selbe wie umgekehrt, weil jeder Zustand jederzeit hergestellt werden kann. Was hättest du gerne morgens um 5 bei deinen Nachbarn?
Wenn man eine ABE für genau diese Funktion haben will ,ist das sehr wohl relevant , denn die wirste dafür nicht bekommen.
Zitat:
Was hättest du gerne morgens um 5 bei deinen Nachbarn?
Dass sie nicht mit ihren alten/lauten Traktoren ca. 5t schwere Walzen über die Straße ziehen. Das ist nerviger! 😁
Ich könnte auch mit dem Modul, die Funktion jeder Zeit herstellen. Sprich: Es wäre kein Unterschied da. (Was übrigens nicht bedeutet, es wäre ein Modul verbaut.)
MfG
Huch, einige Posts waren bei mir im Verlauf des Tages nicht zu sehen?!?
@GaryK
Im Grunde unterscheiden sich unsere Meinungen nicht sehr. Natürlich bekommt ein Fahrzeug erst eine Zulassung nachdem der Nachweis geführt wurde, dass die Grenzwerte zur Schadstoffemission eingehalten werden. Dies nach einem standardisiertem Verfahren, welches den größtmöglichen Vergleich zulässt. Ich gebe dir Recht, wenn es darum geht die AGR zu umgehen, den Partikelfilter auszubauen, den Kat auszuräumen. Das sind alles Bestandteile die fest verbaut sind und in ihrer Funktion nicht durch "Tasterbedienung" (um es korrekt auszudrücken😉) einfach vom Anwender abgeschaltet werden kann. Es muss bei der Prüfung davon ausgegangen werden, dass die Funktion des Abschaltens vom Anwender auch genutzt wird. Es muss sogar davon ausgegangen werden, dass es alle Anwender sofort nach Motorstart abschalten. Ich nehme daher an, dass die Fahrzeuge mit Taster zur Abschaltung der S/S-Funktion auch mit abgeschaltetem S/S die vorgeschriebenen Emissionswerte einhalten. Die Fahrzeuge welche das nicht schaffen, die können keine Abschaltung zur Verfügung stellen. Die müssen mit S/S gefahren werden. Oder die Abschaltung ist zeitlich begrenzt und schaltet sich dann automatisch wieder zu. Nach fünf Minuten wird man sein Auto wohl geparkt haben. Es hat für mich einfach keinen Sinn, ein Fahrzeug auf die Einhaltung der Emissionswerte zu prüfen und frei zu geben um es hinterher dem Anwender zu überlassen ob er sich durchschnittlich innerhalb der Parameter bewegt.
Hinsichtlich der Auskunft des Sachbearbeiters vom KBA:
Ich selbst habe es reihenweise erlebt, dass Aussagen von Sachbearbeitern im Amt hinsichtlich rechtlicher Bestimmungen einfach falsch waren. Damit will ich nicht die Aussage des Sachbearbeiters als falsch betiteln, sondern nur in Erwägung ziehen, dass sie nicht ganz vollständig sein könnte.
Zitat:
@GaryK schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:48:09 Uhr:
Der Unterschied ist praktisch "null". Aber theoretisch hat ein Fahrzeug so wie es bei dir steht und auf einen Prüfstand geschoben die damals gemessenen Werte einzuhalten. Gemessen wurde damals mit aktiver SS. Das ist "Wortklauberei", aber es ist so.
Warum sagst du das nicht gleich so. Darum geht es doch. Eigentlich kann man es überhaupt nicht sinnvoll erklären außer mit ...es ist so weil es so ist.
Zitat:
@substreem schrieb am 13. Oktober 2019 um 20:54:24 Uhr:
Es muss bei der Prüfung davon ausgegangen werden, dass die Funktion des Abschaltens vom Anwender auch genutzt wird. Es muss sogar davon ausgegangen werden, dass es alle Anwender sofort nach Motorstart abschalten. Ich nehme daher an, dass die Fahrzeuge mit Taster zur Abschaltung der S/S-Funktion auch mit abgeschaltetem S/S die vorgeschriebenen Emissionswerte einhalten.
Nein. Die werden sowohl mehr NOx als auch mehr CO2 und ggf. auch CO emittieren. Weil Null-Emission ohne "Motor aus" nicht geht. Ob die Dinger auch im Leerlauf Ihre Typzulassung bestehen würden ist nicht die Frage. Weil diese keiner gestellt und die Richtigkeit dieser Annahme nachgewiesen hat. Gäbe es eine solche Messung, könnte das Ding über eine Abnahme nach §19(2) STVZO mittels dieses Gutachtens nebst Berichtigung der Papiere und über CO2 ggf. "höhere Steuer" eingetragen werden.
Was ist daran verdammich noch eins so schwer? Es ist schlicht illegal die S/S auf "OFF, ON by demand" zu codieren. Obs überhaupt irgendeinen Sinn macht Zeit und ggf Geld darauf zu verschwenden sei dahingestellt.
Ich sehe es wie LED Blinker - so lange die Dinger gut zu sehen sind ist die praktische Konsequenz null, aber legal werden die immer noch nicht.
Wenn ich bei einem älteren PKW eine FFB einbaue und dann in den Stromkreis der Blinker einschleuse, ist dies faktisch das Gleiche, wie das Modul im Stromkreis des S/S-Tasters. Theoretisch müsste also jede nachgerüstete FFB eine erloschene BE nach sich ziehen! Der Blinker/Warnblinker ist eine zulassungsrelevante Einrichtung. (Und diese muss auch bei der HU überprüft werden.)
MfG
@GaryK
Gary, ich bin doch ganz bei dir. So habe ich es doch auch geschrieben. Ich finde aber, dass Du einen ganz wesentlichen Punkt total ausblendest, nämlich den Schalter (besser Taster), der dir ganz offiziell die Möglichkeit gibt, mit, deiner Meinung nach, erhöhten nicht zugelassenen Schadstoffwerten durch die Gegend zu pilgern. In dem Moment, wenn ich deinen Ausführungen folge, in dem ich den Schalter betätige, würde ich unweigerlich in eine andere Steuerklasse rücken. Verstehe ich dich da richtig?
Was zählt, sind die Schadstoffwerte ohne einen zusätzlichen Knopf zu drücken.
Ob Du real dann ständig z.B. mit Sitz- und Heckscheibenheizung fährst, ist für die Zulassung (noch?) egal.
Wenn die SSA ohne einen Knopf zu drücken deaktiviert ist, dann gehört es so auch geprüft. Da die Fahrzeuge aber so nicht geprüft sind, entsprechen die Schadstoffe des Fahrzeugs so nicht dem geprüften Zustand.
Könnte man sonst mit invertiertem Hupen-Taster fahren?