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Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Da steht doch eindeutig "Nicht zugelassen im Bereich der STVZO"
So ,schwarz auf weiss ,das Teil ist nicht zugelassen ,warum wohl nicht?

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 20. Februar 2019 um 12:46:16 Uhr:


Da steht doch eindeutig "Nicht zugelassen im Bereich der STVZO"
So ,schwarz auf weiss ,das Teil ist nicht zugelassen ,warum wohl nicht?

...viel eindeutiger geht es wirklich nicht....aber auch das wird vom TE sicherlich noch irgendwie zerredet und er wird wiederholt zu dem Schluss kommen, dass es letztendlich legal ist.

Also wenn ein Händler schreibt, dass es nicht erlaubt ist, aber ein anderer Händler nicht, hat der Erste recht?

Achso.

Dann kann ich mir im Darknet ja bedenkenlos ein paar Uzis bestellen.

Du klingst so als wäre ich hier der einzige auf der Pro-Seite.

Anderer Händler:

"

Allgemeine Betriebserlaubnis und TÜV-Termin

Im Gegensatz zur Deaktivierung der Start-Stopp-Automatik durch Umcodierung der Fahrzeugelektronik bewegst Du Dich mit dem Memory-Modul nicht in einer Grauzone. Du läufst keine Gefahr, die allgemeine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug zu verlieren.

Das Memory-Modul betätigt die vom Fahrzeug-Hersteller vorgesehene Schalteinrichtung. Es handelt sich also nur um eine Automatisierung eines Tastendrucks.

"

Quelle: https://www.carelectronic-webshop.de/.../

Davon abgesehen ist es ja wie bereits erwähnt nicht TÜV-relevant, d.h. selbst wenn ich es nicht vor dem TÜV reaktiviere, gibt es kein Problem da es nicht geprüft wird.

Ich muß bei meinem Mini F56 nach jedem Start das S+S - System wieder deaktivieren, leider kann ich es als
Fahrer nicht komplett deaktivieren, mich nervt das ein wenig.
Und dass das S+S - System umweltfreundlich sein soll, halte ich für ein Gerücht, bei der Produktion der
Starterbatterie wird die Umwelt sicher mehr belastet, von der entsorgung der alten Batterien mal ganz zu schweigen,
Und auch die Anlasser haben eine höhere Qualität und dagür werden sicher auch wieder zusätzliche
Recourcen verbraucht. M.E. sind die S+S - Anlagen ein Schuß nach hinten, unabhängig davon, was der
Gesetzgeber sagt.

Meine Vermutung aber zum Thema:

Das Abschalten des S+S - Systems ist erlaubt, sonst würde es keinen entsprechenden Knopf geben,
das dauerhafte abschalten ist wohl eher nicht erlaubt.

Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 20. Februar 2019 um 13:35:46 Uhr:


Anderer Händler:

"

Allgemeine Betriebserlaubnis und TÜV-Termin

Im Gegensatz zur Deaktivierung der Start-Stopp-Automatik durch Umcodierung der Fahrzeugelektronik bewegst Du Dich mit dem Memory-Modul nicht in einer Grauzone. Du läufst keine Gefahr, die allgemeine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug zu verlieren.

Das Memory-Modul betätigt die vom Fahrzeug-Hersteller vorgesehene Schalteinrichtung. Es handelt sich also nur um eine Automatisierung eines Tastendrucks.

"

Quelle: https://www.carelectronic-webshop.de/.../

Davon abgesehen ist es ja wie bereits erwähnt nicht TÜV-relevant, d.h. selbst wenn ich es nicht vor dem TÜV reaktiviere, gibt es kein Problem da es nicht geprüft wird.

stand nicht unter diesem Text noch der Hinweis, dass man das Modul zum TÜV-Termin deaktivieren kann....?

und nochmal:
Hier ging es um die Frage der Legalität und nicht darum, dass es kein Problem ist, da es eh nicht beim TÜV oder sonstwo überprüft wird/werden kann.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 20. Februar 2019 um 13:42:32 Uhr:


Ich muß bei meinem Mini F56 nach jedem Start das S+S - System wieder deaktivieren, leider kann ich es als
Fahrer nicht komplett deaktivieren, mich nervt das ein wenig.
Und dass das S+S - System umweltfreundlich sein soll, halte ich für ein Gerücht, bei der Produktion der
Starterbatterie wird die Umwelt sicher mehr belastet, von der entsorgung der alten Batterien mal ganz zu schweigen,
Und auch die Anlasser haben eine höhere Qualität und dagür werden sicher auch wieder zusätzliche
Recourcen verbraucht. M.E. sind die S+S - Anlagen ein Schuß nach hinten, unabhängig davon, was der
Gesetzgeber sagt.

Meine Vermutung aber zum Thema:

Das Abschalten des S+S - Systems ist erlaubt, sonst würde es keinen entsprechenden Knopf geben,
das dauerhafte abschalten ist wohl eher nicht erlaubt.

der letzte Satz wird hier nicht so gern gesehen....

Wie ist das denn mit Fahrzeugen die sich ein ausgeschaltetes Start / Stopp merken? Sind die alle illegal unterwegs? Kann ich mir bei den Optimierungsversuchen der Hersteller hinsichtlich Verbrauch und CO2 nur schwer vorstellen. 😉

Erlischt die Betriebserlaubnis eigentlich wenn ich Winterreifen montiert oder mit Dachgepäckträger unterwegs bin oder mehr als nur eine Reisetasche im Gepäck habe? 😁

Oder erlischt gar die Betriebserlaubnis wenn ich etwas "sportlicher" fahre als es im NEFZ / WLTP-Zyklus vorgegeben ist? 😉

Beim Verbrauchstest nach NEFZ / WLTP wird mit allen möglichen, unter anderem auch legalen Tricks gearbeitet (schmalstmögliche Reifen, erhöhter Reifendruck etc.). Der Sinn ist nicht, den Verbrauch MEINES Autos zu ermitteln, sondern den Verbrauch EINES Autos dieses Typs unter günstigsten Bedingungen und damit den "Flottenverbrauch" zu senken, d.h. eine günstigere Einstufung des "Flottenverbrauchs" zu erreichen.

Wäre Start / Stop zwingend nötig um das Gesetz zu erfüllen, hätte ich als Fahrer nicht die Möglichkeit das gesamte Autoleben LEGAL Start / Stop per Knopf zu deaktivieren.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 20. Februar 2019 um 13:29:38 Uhr:


Also wenn ein Händler schreibt, dass es nicht erlaubt ist, aber ein anderer Händler nicht, hat der Erste recht?

Achso.

Dann kann ich mir im Darknet ja bedenkenlos ein paar Uzis bestellen.

Du klingst so als wäre ich hier der einzige auf der Pro-Seite.

Über die rechtlichen Belange schreiben viele Händler solcher Module schon mal gar nichts...…

dann gibt es welche, die quasi die Behauptung aufstellen, dass alles legal sei, sich dann aber merkwürdiger Weise bemüßigt fühlen, darauf hin zu weisen, dass das Modul beim TÜV-Termin deaktiviert werden kann.

Dann gibt es diesen Text der Fa. Point S, der aussagt, dass das Ding im Bereich der STVZO nicht zugelassen ist.

Dazu gibt es, jedenfalls so wie ich das übersehe, kein einziges Modul mit einer gültigen Zulassung.

Wenn ich so ein Ding verkaufen will, dann würde ich mir letztendlich negative Hinweise auch am liebsten ersparen. Liegt wohl auf der Hand.
Point S bietet so etwas anscheinend auch an, macht aber trotzdem den o.a. Hinweis.

Ich habe das Kontaktformular des KBA benutzt und um Auskunft bzgl. Legalität solcher Module gegeben, die bspw. 1 Minute nach Start den Tastendruck simulieren.

Stay tuned.

Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 20. Februar 2019 um 13:45:54 Uhr:


Wie ist das denn mit Fahrzeugen die sich ein ausgeschaltetes Start / Stopp merken? Sind die alle illegal unterwegs? Kann ich mir bei den Optimierungsversuchen der Hersteller hinsichtlich Verbrauch und CO2 nur schwer vorstellen. 😉

Erlischt die Betriebserlaubnis eigentlich wenn ich Winterreifen montiert oder mit Dachgepäckträger unterwegs bin oder mehr als nur eine Reisetasche im Gepäck habe? 😁

Oder erlischt gar die Betriebserlaubnis wenn ich etwas "sportlicher" fahre als es im NEFZ / WLTP-Zyklus vorgegeben ist? 😉

Beim Verbrauchstest nach NEFZ / WLTP wird mit allen möglichen, unter anderem auch legalen Tricks gearbeitet (schmalstmögliche Reifen, erhöhter Reifendruck etc.). Der Sinn ist nicht, den Verbrauch MEINES Autos zu ermitteln, sondern den Verbrauch EINES Autos dieses Typs unter günstigsten Bedingungen und damit den "Flottenverbrauch" zu senken, d.h. eine günstigere Einstufung des "Flottenverbrauchs" zu erreichen.

Wenn es Fahrzeuge gibt, die quasi serienmässig eine solche Memory-Funktion (oder einfach einen Schalter...) haben, dann ist das auch so zu gelassen.

Gepäckträger, Winterreifen (soweit in der CoC aufgeführt oder mit ABE), sowie Reisetaschen mit dem Gesamtgewicht, welches nicht dazu führt, dass das zulässige Gesamtgewicht, sowie die zulässige Achslast überschritten wird, darfst du gerne nutzen.
Du darfst sogar zusätzlich noch einen Anhänger nutzen, solange der die zulässige Anhängelast nicht überschreitet und kannst damit den Spritverbrauch so richtig in die Höhe treiben.
Du darfst gem. der STVZO auch gerne dauerhaft so schnell fahren, wie es dein werkseitig ausgerüstetes Fz schafft. Lediglich die STVO bremst dich diesbezüglich ein.

Dass du eigenmächtig Änderungen an abgasrelevanten Funktionen des Fz vornimmst, die nicht werkseitig vorgesehen sind, ist dagegen nicht zulässig.

Die Typprüfung erfolgt bis jetzt immer gem. eines vorgegeben Prüfablaufs mit werkseitig zulässiger Ausrüstung und daher nicht mit Gepäckträger, nicht mit voller Zuladung, nicht mit abgeschalteter S&S-Funktion und nicht sportlicher als es der amtliche Fahrzyklus erlaubt.

ich weiß:
das ist alles schwer zu verstehen......und es ist alles irgendwie ungerecht und sinnlos, aber es ist nun mal so.....

Zitat:

@navec schrieb am 20. Februar 2019 um 13:51:51 Uhr:


Dazu gibt es, jedenfalls so wie ich das übersehe, kein einziges Modul mit einer gültigen Zulassung.

Weil es für so etwas auch keine Zulassung benötigt, es verändert ja keine Funktionalität, Start / Stop ist weiterhin nutzbar und funktionell. Du brauchst für ein anderes Radio was ggf. in den CAN-Bus des Fahrzeuges eingreift, einen Bluetooth-Adapter, FM-Transmitter etc. doch auch keine Zulassung.

Wieso hat der Seat Ibiza 1.2 TSI meines Papis OHNE Start / Stop (bei Kauf extra rauskonfiguriert) eigentlich laut technischen Daten die gleichen CO2 und Verbrauchswerte wie das Modell mit Start / Stop? Wurde das Fahrzeug mit dem Motor / Getriebe vielleicht doch ohne Start / Stop zertifiziert und ist deshalb mit der Funktion auch per Knopf abschaltbar? 😉

Der Fakt dass der Opel meines Nachbarn ein nicht abschaltbares Start / Stop (kein Knopf) und eine andere CO2-Angabe hat als das gleiche Modell ohne Start / Stop stützt meine Theorie.

Zitat:

@navec schrieb am 20. Februar 2019 um 14:04:31 Uhr:


Dass du eigenmächtig Änderungen an abgasrelevanten Funktionen des Fz vornimmst, die nicht werkseitig vorgesehen sind, ist dagegen nicht zulässig.

Abgasrelevant kann es nicht sein wenn es abschaltbar ist. Abgasrelevant wäre wenn ich den Kat auf Knopfdruck ausklinken kann. Es wird aber keine Software umcodiert und keine Software umprogrammiert. Anders als es z.B. bei AGR OFF oder DPF OFF wäre. DAS sind abgasrelevante Vorgänge. Solange es abschaltbar ist, kann es auch nicht CO2 und damit Steuerrelevant sein.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 20. Februar 2019 um 13:57:08 Uhr:


Ich habe das Kontaktformular des KBA benutzt und um Auskunft bzgl. Legalität solcher Module gegeben, die bspw. 1 Minute nach Start den Tastendruck simulieren.

Stay tuned.

solange du nicht den "Specht" nachgefragt hast und dich daher auf Einbaumodule, welche die originale Funktionalität verändern, beziehst, bin ich auf die Antwort sehr gespannt.

Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 20. Februar 2019 um 14:05:53 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 20. Februar 2019 um 13:51:51 Uhr:


Dazu gibt es, jedenfalls so wie ich das übersehe, kein einziges Modul mit einer gültigen Zulassung.

Weil es für so etwas auch keine Zulassung benötigt, es verändert ja keine Funktionalität, Start / Stop ist weiterhin nutzbar, die Software wird nicht durch umcodierung oder umprogrammierung verändert. Du brauchst für ein anderes Radio, Bluetooth-Adapter, FM-Transmitter etc. doch auch keine Zulassung.

Wieso hat der Seat Ibiza 1.2 TSI meines Papis OHNE Start / Stop (bei Kauf extra rauskonfiguriert) eigentlich laut technischen Daten die gleichen CO2 und Verbrauchswerte wie das Modell mit Start / Stop? Wurde das Fahrzeug mit dem Motor / Getriebe vielleicht doch ohne Start / Stop zertifiziert und ist deshalb mit der Funktion auch per Knopf abschaltbar? 😉

Da musst du Seat fragen....vielleicht ist denen das bei kleinen Autos zu teuer.

Kein amtl. Verbrauchszyklus schreibt S&S vor, aber wenn S&S vorhanden ist und der amtliche Prüfzyklus mit S&S ausgeführt wurde, dann muss S&S auch nach jedem Start funktionieren weil es dann, ich hoffe du verstehst das, eindeutig abgasrelevant ist.

(und nochmal: abgasrelevant für die Typprüfung/Prüfzyklus und nicht unbedingt für deine individuellen Fahrten. Was du während deiner Fahrten verbrauchst, interessiert niemanden und Steuern bezahlst du dafür in Form von Mineralölsteuer genug. Hier geht es aber um Kfz-Steuer...)

Zitat:

@navec schrieb am 20. Februar 2019 um 14:15:35 Uhr:


(und nochmal: abgasrelevant für die Typprüfung/prüfzyklus und nicht unbedingt für deine individuellen Fahrten)

Und damit ist Start / Stop auch nicht für meine individuellen Fahrten abgasrelevant. Vielen Dank.

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