Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@Levi 67 schrieb am 28. Juli 2017 um 21:52:37 Uhr:
Zitat:
@GaryK schrieb am 28. Juli 2017 um 21:15:05 Uhr:
Also, wenn das Ding mit S/S typisiert wurde, dann muss es beim Start aktiv seinDas kann ich aus dem verlinkten Dokument nicht herauslesen.
Start/Stop ist eine Funktion, die Emissionen verringert. Damit ist die (dauerhafte) Deaktivierung von Start/Stop der Einsatz einer Abschalteinrichtung. Ist so.
Der von GaryK zitierte Text erinnert mich auch eher an die aktuelle Thematik von "Dieselgate" und dem neuen "Kartellgate"...
Also ich kenne die rechtliche Lage zur Start/Stop Funktion nicht wirklich, das System aber etwas besser.
S/S greift nur wenn einige Parameter passen. Außentemperatur, Motortemperatur, Bordspannung (darüber kann man es z.B. dauerhaft deaktivieren, "Schwellenspannung" und vielleicht einige andere.
Und ich denke das die Vorrichtung an sich eher ein Benefit zum Kraftstoffsparen im Stadtbetrieb ist, bei der Typprüfung jedoch keine Rolle spielt, da dort auf dem Prüfstand der Fahrbetrieb und die daraus resultierenden CO2 Werte gemessen werden.
NEFZ, WLTP und wie sie alle heißen, lassen z.B. auch die Klimaanlage außen vor.
Zitat:
@GaryK schrieb am 28. Juli 2017 um 22:53:50 Uhr:
Start/Stop ist eine Funktion, die Emissionen verringert.
Es geht in dem Dokument um das Emissionskontrollsystem. Das darf unter bestimmten Voraussetzungen (die dort definiert sind) automatisch abgeschaltet werden und das haben sich die Hersteller zunutze gemacht, weshalb sie jetzt gerade ein wenig ins Gerede gekommen sind. Ich glaube immer noch nicht, daß ein SS-System (das ich immer und unter allen Bedingungen selber deaktivieren darf) in dem Zusammenhang gemeint ist. Ich will aber auch nicht ausschließen, daß es nicht irgendwo Bestimmungen gibt, die die verschiedenen Einstellungen und Parameter eines SS-Systems zum Thema haben (siehe mein Beispiel mit dem Gurtwarner), ich habe sie nur noch nicht gefunden.
S-S bringt gerade im Stopplastigen NEFZ was. 2-3% lassen sich so einsparen an CO2 ohne großen Aufwand. Hängt aber auch vom Motor ab.
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@Levi67: Les dir das verlinkte Dokument durch. Die Definitionen u.a. was eine Abschalteinrichtung ist steht in Artikel 1. S/S ist eine emissionsmindernde Funktion. Stimmen bestimmte Parameter, schaltet diese Funktion den Motor ab und damit NULL Emissionen. Diese rauszucodieren oder so zu ändern, dass diese dauerhaft inaktiv ist - illegal.
Les dir wirklich das "ganze" Dokument durch und überleg dir dann, wie VW & Co auf den Gedanken kommen konnten, dass "Außerhalb des Prüfstandes schützen wir dauerhaft den Motor" auch nur ansatzweise(!) legal sein könnte.
Zitat:
@GaryK schrieb am 28. Juli 2017 um 21:15:05 Uhr:
"(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
legales "Thermofenster" 😉
Zitat:
@Levi 67 schrieb am 28. Juli 2017 um 21:52:37 Uhr:
Das kann ich aus dem verlinkten Dokument nicht herauslesen. So wie ich das verstehe, geht es in dem relevanten Abschnitt um:
"Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern ......"
Damit ist dann wohl das derzeitige heiß diskutierte Problem von deaktivierten "Emissionskontrollsystemen" gemeint, wenn die Karren auf dem Prüfstand Schwarzwaldluft rausblasen und auf der Straße mit ihren Abgasen die halbe Bevölkerung meucheln.
Das ist "defeat device". Das kann Strafrechtliche Relevanz haben...Sollte man nicht verwechseln
Man sollte versuchen die Verordnungen "andersrum" zu lesen/verstehen. Nicht alles Verbotene ist dort aufgeschrieben, sondern nur wann genau etwas erlaubt ist (und ganz genau und auch nur dann) ...
§19 Absatz 2 Punkt 3 (siehe auch 6 und 7)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Da steht eigentlich alles drin...und hier noch "etwas" ausm Netz 😉
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdf
2.10 ÄNDERUNGSABNAHMEN BEI VERSCHLECHTERUNG DES ABGASVERHALTENS
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Wird man da erwischt? Wer weiß, eher nein. Wenn man das abschaltet/ausprogrammiert/optimiert erlischt die ABE. Sofort! Wenn man ganz, ganz viel Pech hat, wird das festgestellt. Sollte man das machen um einen Knopfdruck zu sparen? Keine Ahnung...
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Tja und 2-3% sind 2-3%
Und wenn das alles so legal wäre, daß man da am Abgas rumfummelt, warum musste ich und GaryK dann nach LPG-Umbau a)die Änderung eintragen lassen und b) ein Abgasgutachten beibringen? Hätt ich mir dann ja sparen können. Auf der Straße kontrolliert hat das noch keiner...😁
Zitat:
@Schnapsfahrer schrieb am 28. Juli 2017 um 23:04:04 Uhr:
Und ich denke das die Vorrichtung an sich eher ein Benefit zum Kraftstoffsparen im Stadtbetrieb ist, bei der Typprüfung jedoch keine Rolle spielt, da dort auf dem Prüfstand der Fahrbetrieb und die daraus resultierenden CO2 Werte gemessen werden.
Einfach mal nach NEFZ suchen und genau hinschauen...
Der NEFZ beinhaltet einen größeren Stillstandsanteil und von daher hat S&S bei der Ermittlung der Schadstoffe einen wesentlichen Einfluss.
Der serienmässige Zustand von S&S, der auch für den NEFZ maßgeblich ist, ist dass der Motor beim Zwischenstopp ausgeht.
Sämtliche sonstigen Voraussetzungen für den NEFZ müssen dann selbstverständlich auch gegeben sein, wie z.B. eine intakte Batterie und eine intakte LiMa.
Beim NEFZ wird definitiv ohne fette Zuladung oder Dachlast gefahren, die den realen Schadstoffausstoß erhöhen, aber bis zu den angegebenen Grenzen der amtlichen Papiere legal sind.
Es wird beim NEFZ auch ohne Anhänger gefahren, der z.B. (zumindest bei VW's) bewirkt, dass S&S automatisch deaktiviert wird und selbstverständlich werden mit Anhänger die ermittelten NEFZ-Schadstoffwerte nicht annähernd erreicht, obwohl auch der Anhängerbetrieb, in den Grenzen der amtlichen Papiere, legal ist.
Es geht also quasi nur um den "Urzustand" eines solo betriebenen, intakten Fahrzeugs und der ist definitiv so, dass S&S bei jedem Start grundsätzlich aktiv ist und den darf man nicht verändern und wenn man das macht, müsste man eigentlich (wo kein Kläger, da kein Richter..) nachweisen, dass das erlaubt ist.
Elektrische Geräte ohne Zulassung in ein Fz zu bauen, ist dabei grundsätzlich erst mal verboten. Man muss dann entweder eine Zulassung erwirken (z.B. ABE) oder man selbst muss nachweisen, dass genau dieses E-Gerät keiner Zulassung bedarf.
Die Meinung, dass der Gesetzgeber speziell nachweisen muss (oder es in Gesetzen o.ä. stehen muss), dass genau dieses Gerät, was ich mir gerade aus China bestellt habe, nicht erlaubt ist, ist m.E. etwas naiv.
Zitat:
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müsste man eigentlich (wo kein Kläger, da kein Richter..) nachweisen, dass das erlaubt ist.
In unserem Rechtssystem muss man nicht nachweisen, dass etwas "erlaubt" ist.
Genau im Gegenteil: es muss bewiesen werden, das etwas "verboten" ist!
Was die EU 715/2007 Regelung (übrigens auch deutsches Recht) hinreichend gestattet. Wenn jemand über ein gutachten im Sinne des §19(2) STVZO nachweisen kann, dass Start/Stopp die Emissionswerte nicht negativ beeinflusst, dann kannste das sofort deaktivieren.
Zitat:
@dannmalzu schrieb am 29. Juli 2017 um 12:53:38 Uhr:
Zitat:
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müsste man eigentlich (wo kein Kläger, da kein Richter..) nachweisen, dass das erlaubt ist.
In unserem Rechtssystem muss man nicht nachweisen, dass etwas "erlaubt" ist.
Genau im Gegenteil: es muss bewiesen werden, das etwas "verboten" ist!
Das gilt ("annähernd", aber ich denke das meinst du) im Strafrecht, genauer im StGB! Wenn es aber darum geht, welches Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf, gilt die StVZO!
So einfach ist das!
Ich habe mir die Dokumente noch mal angesehen und inzwischen einige Punkte gefunden, die ich mir noch genauer vornehmen werde. Da ich das bisher nur auf dem Handy getan habe, war es recht mühsam da durchzusteigen, daher werde ich das weitere Studium auf heute Abend/Nacht verlegen, da kann ich dann auch mal was ausdrucken.
Melde mich später dann nochmal.
Zitat:
@olsql schrieb am 29. Juli 2017 um 11:02:11 Uhr:
Wird man da erwischt? Wer weiß, eher nein. Wenn man das abschaltet/ausprogrammiert/optimiert erlischt die ABE. Sofort! Wenn man ganz, ganz viel Pech hat, wird das festgestellt. Sollte man das machen um einen Knopfdruck zu sparen? Keine Ahnung...
Also ein bisschen wiedersprüchlich ist diese Aussage schon, wenn ich den Knopf drücke ist SS abgeschalten, somit wäre lt. dir ja die ABE in dem Moment erloschen.
Selbst wenn festgestellt werden sollte das SS nicht funktioniert, ist die erste Vermutung immernoch ein technischer Defekt und nicht die Manipulation.
Aber das ist wieder ein Thema wie Dieselgate, aber soweit ich mitbekommen habe ist bei dieser Sache bisher noch keiner strafrechtlich belangt worden. Es gibt nur eine Nachbesserungsaufforderung. Also seit ihr der Meinung das der kleine Bürger der das teilweise nervige SS abschaltet eine Stratat begeht? Und nicht aufgefordert wird den Mangel zu beseitigen?
Das bisschen CO2 was durch das SS eingespart wird, wurde vorher doch schon durch das Dieselgate und co in die Umwelt geblasen.
Letzendlich ist SS nur eine Erfindung für den NEFZ (und Nachfolger) und für faule Leute die den Motor z.B. an geschlossenen Bahnübergängen nie ausmachen.
Jura ist nunmal eine Geisteswissenschaft. Man muss schon differenzieren.
1.
Bei der StVZO und ABE geht es um die Beschaffenheit von Sachen! Bei Straftaten um Handlungen von Menschen! Das sind erstmal 2 Paar Schuh...
2.
Die ABE erlischt nicht nach mir (ja sofort!), sondern nach §19, 2, 3. Ansonsten dachte ich das mit dem Knopf wäre bereits hinreichend erläutert
3.
Von evtl Strafbarkeit ist hierbei (StVZO) erstmal garnicht die Rede, da es darauf nicht ankommt, da sich eine Sache schlicht nicht strafbar machen kann. 😉 Man steht halt (nur) mit erloschener ABE für dieses Fahrzeug da. Punkt.
@Andy@Audi80
Höre einmal tief in dich hinein und frage dich selbst, warum wohl nachgebessert wird?! Der Umwelt zuliebe? Oder zur Strafprophylaxe? Und warum nur ein läppisches "update", statt einer ordentlichen Abgasreinigungsanlage? Weil das billiger ist? 🙂
Trotzdem ist ja streng genommen laut dem Paragraphen nur durch drücken des Schalters welcher serienmäßig vorhanden ist sofort die die ABE erloschen, weil das Abgasverhalten verschlechtert wird.
Da dieser Schalter Bestandteil der ABE zum Zeitpunkt der Erstzulassung war, kann nur durch Betätigen dessen die ABE noch erlöschen. Ein nachträglicher Einbau eines solchen Schalters (oder die Änderung der Funktion eines vorhandenen Schalters) könnte aber sehr wohl dazu führen.