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Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Das hatte ich weiter oben ja schon analog zur fehlenden (Neu-) Regelung bezüglich der notwendigen Normierung bei Motorradhelmen vermutet.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 28. Juli 2017 um 17:28:05 Uhr:


Demnach dürfte es gar nicht möglich sein, eine SS-Automatik zu deaktivieren, da sich durch diese "Änderung" das Abgasverhalten verschlechtert, was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hätte. Nach diesem Paragraphen dürfte es eigentlich keine Taste geben, mit der man eine SS-Automatik überhaupt abschalten, oder temporär deaktivieren kann.

Diese Schlußfolgerung trifft meines Erachtens nicht zu, da es um Serienzustand -S/S an zum Zeitpunkt des Nefz Tests- geht.

Daß die Hersteller das mit dem Knopf so Kundenfreundlich regeln konnten, zeugt von guter Lobbyarbeit. Da sollte der Gentleman schweigen und genießen...

;)

Zitat:

Ob mit oder ohne Memory.

Im NEFZ gabs kein Memory, machste nix...

Zitat:

P.S.: In irgendeiner ECE-Richtlinie ist beispielsweise festgehalten, daß ein Gurtwarner in bestimmten Fällen (z.B. für Kurierfahrer) deaktiviert werden darf, da sind dann auch die Rahmenbedingungen bis ins Detail definiert. So etwas in der Art suche ich.

Wenn DU selbst nen NEFZ Zulassungsgedöns führest und ZAHLTEST und dabei rauskäme, daß die Abgaswerte sich zu vorher nicht verschlechtern, ja dann wäre das zulassungsfähig! So irgendwie...

MfG

Im Netz findet man einigen Lesestoff, nur keine konkrete Aussage bezüglich Grundlage. Da heißt es immer "könnte, müsste, sollte, eigentlich..."

Daß es keiner kontrolliert oder bestraft heißt nicht, daß es erlaubt ist.
Man muss zeigen, daß man die Norm einhält, nur dann wird zugelassen. Andernfalls, auch im Nachhinein kann entzogen werden.
In der gegenwärtigen Situation doch für den ein oder anderen interessant.
MfG

Zitat:

@olsql schrieb am 28. Juli 2017 um 17:42:01 Uhr:


da es um Serienzustand -S/S an zum Zeitpunkt des Nefz Tests

Der Serienzustand ist aber auch: "jederzeit änderbar".

Wir können uns jetzt noch 'ne ganze Weile im Kreis drehen, aber bis mir jemand was eindeutiges zeigt, werde ich das mal als "Gummiparagraphen" interpretieren. Ein paar erläuternde Worte von Seiten des Gesetzgebers würden mir schon reichen. Bei "zuständigen" Stellen nachzufragen bringt leider häufig auch nur mit persönlicher Meinung des Antwortenden eingefärbte Reaktionen.

Man muss doch da abstrahieren können. Ein Knopfdruck um das auszuschalten ist da bestimmt nun mal nicht vorgesehen. Deshalb wird mit "an" gefahren. Deshalb wurde bei meinem mit "Comfort" und eben nicht auf "Sport" mit höheren Drehzahlen und "Pedaltuning" der Gesamtverbrauch für die Flotte ermittelt.
Ich sehe die Rechtslage, als Hobbyjurist, nunmal so. Subjektiv gefärbt. ;)
Was ich privat darüber denke spielt hier keine Rolle...:D
ps: Wenn es noch viele solche threads gibt, weiß der Szenekundige Beamte bald, daß er nur drauf achten muss, ob dat Lämpchen nachm Start an is. Oderwatt?! ;)

Zitat:

@olsql schrieb am 28. Juli 2017 um 18:7:46 Uhr:


Ein Knopfdruck um das auszuschalten ist da bestimmt nun mal nicht vorgesehen.

Den hat man bestimmt nur durch die übliche Lobbyarbeit genehmigt bekommen, ähnlich wie die vorsorgliche Abschaltung der Abgasreinigungssysteme bei "niedrigen" Außentemperaturen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ich glaube nicht das es verboten ist.
Denn solange der Knopf dafür da ist kannst Du ja auch das System deaktivieren.
Und wenn Du es bei jeder Fahrt deaktivierst...
Bei VW ist es nach dem nächsten Neustart zwar wieder aktiv, bei anderen Herstellern bleibt die letzte Einstellung bestehen.
Bei dem Caddy von meinem Vater mit 2.0 75 PS TDI funktioniert es nur selten, obwohl daueraktiv.
Hab auch gelesen, das es bei den EU-5 Stinkedieseln nach dem Softwareupdate seltener funktionieren soll, wenn aktiv.
Denke mal das könnte mit Abgastemperaturen, elektrischer Last usw. zusammenhängen.
Es gibt glaube ich auch EU-6 Fahrzeuge OHNE Start-Stopp Funktion.
Möglich das es dann bei EU-6c oder d Vorschrift wird.

Zitat:

@Schnapsfahrer schrieb am 28. Juli 2017 um 18:19:46 Uhr:


Ich glaube nicht das es verboten ist.
Denn solange der Knopf dafür da ist kannst Du ja auch das System deaktivieren.
Und wenn Du es bei jeder Fahrt deaktivierst...
Bei VW ist es nach dem nächsten Neustart zwar wieder aktiv, bei anderen Herstellern bleibt die letzte Einstellung bestehen.

Ach??? Bei welchem Hersteller bleibt die letzte Einstellung??

Wir kommen der Sache näher.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 28. Juli 2017 um 16:25:28 Uhr:


Hier in Deutschland ist doch alles so schön geregelt, ich würde gerne mal eine belastbare Quelle für dieses Thema genannt bekommen.

EU 715/2007. Eine Start/Stop Automatik wird als ein emissionsbeeinflussendes Bauteil angesehen - es spart CO2.

http://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32007R0715&%3Bfrom=de

"(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:

a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;

b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;

c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind."

Also, wenn das Ding mit S/S typisiert wurde, dann muss es beim Start aktiv sein. Wenn nicht, dann wäre es tatsächlich optional, weil in diesem Fall der schlechtere Wert "im Wesentlichen enthalten" wäre.

Mich würde dazu interssieren ob überhaupt schonmal jemand überführt wurde das die SS dauerhaft deaktiviert wurde?
Und was dann passiert, wird man nur aufgefordert die SS Funktion kontrollieren zu lassen (der Tüv sieht ja höchstens das die SS nicht greift wenn sie z.B. mit dem Spannungswert codiert wurde, glaube kaum das der die Codierung überprüft, und die Werkstatt macht höchstens einen Abgleich und wird dich wohl kaum verpfeifen wenn sie dich als Kunden behalten wollen, falls mal doch jemand Ahnung von der Codierung hat) oder gibt es ein Bußgeld?

Wenn ich meine kümmerlichen Kenntnisse mal zusammenkratze, so macht diese dämliche Funktion den Kurzstreckenbetrieb zum Extremkurzstreckenbetrieb. Das mag zwar die Firma sauber dastehen lassen, aber verkürzt das Motorleben. Seh ich das so falsch? Erleuchtet mich
Mal davon abgesehen, dass die Batterien für solche Autos mordsteuer sind
Kein Wunder dass Hybriden für Taxifirmen interessant werden

Zitat:

@GaryK schrieb am 28. Juli 2017 um 21:15:05 Uhr:


Also, wenn das Ding mit S/S typisiert wurde, dann muss es beim Start aktiv sein

Das kann ich aus dem verlinkten Dokument nicht herauslesen. So wie ich das verstehe, geht es in dem relevanten Abschnitt um:
"Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern ......"
Damit ist dann wohl das derzeitige heiß diskutierte Problem von deaktivierten "Emissionskontrollsystemen" gemeint, wenn die Karren auf dem Prüfstand Schwarzwaldluft rausblasen und auf der Straße mit ihren Abgasen die halbe Bevölkerung meucheln.

Als ursprünglicher Fragensteller, stelle ich nochmal heraus, dass man einem Audi A4 mit wenigen Mausklicks beigebracht hat, dass die StartStop Taste ihre letzte Einstellung über den Zündungswechsel hinaus beibehält.
Also wo ist das Schriftstückelchen dass dieses Funktiönchen nicht ab Werkelchen aktiv sein kann?

Dieses Informatiönchen würde ich in irgendeiner ECE-Regelung vermuten. Vielleicht ist man da noch nicht so weit, die werden ja auch laufend aktualisiert und angepasst.

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