Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 13:28:22 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 17. Februar 2019 um 13:26:17 Uhr:
Ist der Specht vom Hersteller bei der Typprüfung vorgesehen bzw. veränderst du seine Funktion gegenüber der Typprüfung dauerhaft?Was ist der Unterschied zwischen dem Vorhaben des TE und sagen wir einer Kennlieneverändrung des Getriebes oder Motor?
Beides ist bei permanenter Einrichtung illegal, sofern es in prüfungsrelevante Szenarien eingreift.
Nochmal, das Fahrzeug muss nach der Veränderung die Typprüfung bestehen können.
Was passiert, wenn dem nicht so ist, sieht man aktuell bei VW.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 13:29:54 Uhr:
@FWebe
Bitte mach kenntlich, wenn du deine Beiträge im Nachhinein edetierst.
Ansonsten könnte man denken, ich hätte deinen Post beim Zitieren gekürzt, was nicht der Fall ist.
Ich editiere zugegeben relativ häufig, oft genug auch wegen kleinerer Fehler, mal sehen, ob ich demnächst dran denke.
Zitat:
@gobang schrieb am 17. Februar 2019 um 13:32:36 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 17. Februar 2019 um 12:31:54 Uhr:
Was ist, wenn ein anderer Nutzer die Funktion zu nutzen gedenkt und nichts von der geänderten Funktion weiß?
Es gibt genügend Fahrzeuge auf dem Markt, die eine Memoryfunktion beim S/S haben.
Dass eine Memoryfunktion vorhanden ist UND ob der vorherige Fahrzeugnutzer dieses mit deaktivierter S/S abgestellt hat, sieht man direkt in den Anzeigen des Armaturenbretts.
Und wo siehst du da das Problem?
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 17. Februar 2019 um 12:27:06 Uhr:
Was ist das denn für ein Obstvergleich?
Wenn ich bei einem Auftragsmord selbst Hand anlege ist es kein Auftragsmord,es sei denn du gibst dir selbst nen Auftrag und bezahlst den auch noch selbst.😁
Ich führe den Vergleich gerne nochmal an, wenn er nicht verstanden wurde:
Der Mörder, selbst auf den Auslöser gedrückt - manuelle S/S Deaktivierung,
Auftragsmörder - die Memoryfunktion nachgerüstet/bezahlt UND die S/S damit abgestellt.
Es macht kausal keinen Unterschied: wenn das manuelle Deaktivieren nach jedem Motorstart erlaubt ist, ist es die Memoryfunktion ganz genauso.
Zitat:
@FWebe schrieb am 17. Februar 2019 um 13:34:08 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 13:28:22 Uhr:
Was ist der Unterschied zwischen dem Vorhaben des TE und sagen wir einer Kennlieneverändrung des Getriebes oder Motor?
Beides ist bei permanenter Einrichtung illegal, sofern es in prüfungsrelevante Szenarien eingreift.
Nochmal, das Fahrzeug muss nach der Veränderung die Typprüfung bestehen können.
Was passiert, wenn dem nicht so ist, sieht man aktuell bei VW.
Zitat:
@FWebe schrieb am 17. Februar 2019 um 13:34:08 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 13:29:54 Uhr:
@FWebe
Bitte mach kenntlich, wenn du deine Beiträge im Nachhinein edetierst.
Ansonsten könnte man denken, ich hätte deinen Post beim Zitieren gekürzt, was nicht der Fall ist.Ich editiere zugegeben relativ häufig, oft genug auch wegen kleinerer Fehler, mal sehen, ob ich demnächst dran denke.
Wenn du die Kennlinien veränderst muss du es eigentlich einer Prüforganisation zeigen und Abnehmen lassen. Mit dem Wisch dann zur Zulassungsstelle und dann gegenbenfalls eine neue Einstufung in der Steuer.
Der Versicherung müsste man es eigentlich auch melden.
Selbiges bei einer ohne ABE Spechtlösung wie es der TE vorschlägt.
Ähnliche Themen
Ist das schwer .
Jede funktionsändernde Manipulation am Fahrzeug ist verboten ,Ausnahmen > ABE gestützte ,abgenommene oder Prüfzeichen gestütze An und Umbauten .
Bin ja viel im Rollerforum unterwegs ,da laufen ja viele Junguser rum die ihren Bock tunen/umbauen wollen ,selbst die haben es mittlerweile kapiert.
Zitat:
@FWebe schrieb am 17. Februar 2019 um 13:26:17 Uhr:
Ist der Specht vom Hersteller bei der Typprüfung vorgesehen bzw. veränderst du seine Funktion gegenüber der Typprüfung dauerhaft?
Wobei das grundsätzlich ein schlechtes Beispiel ist. Der entscheidende Punkt ist, dass du in eine Funktion eingreifst, die zur Typprüfung einen bestimmten Zustand hatte und diesen Zustand muss sie bei jedem Start auch wieder haben. Der Zyklus muss mit "dem gleichen Ergebnis" auch beim Privatanwender durchgeführt werden können, was in dem Fall eben nicht mehr so wäre.
Solange der Specht nicht ins Auto eingebaut ist bzw. keine elektrische Verbindung hat, kann man es machen.
Das Beispiel mit einem eigenen Fahrer hatten wir ja auch schon.....auch der darf den Knopf drücken, aber auch der muss es dann, genau wie der Specht, vor jeder Fahrt wiederholen.
Es geht um Veränderungen am Fz und nicht darum, ob ein Specht oder ein Beifahrer auf dem zweiten Sitz ist und den Knopf vor jeder Fahrt drückt.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 13:40:14 Uhr:
Wenn du die Kennlinien veränderst muss du es eigentlich einer Prüforganisation zeigen und Abnehmen lassen. Mit dem Wisch dann zur Zulassungsstelle und dann gegenbenfalls eine neue Einstufung in der Steuer.
Der Versicherung müsste man es eigentlich auch melden.
Selbiges bei einer ohne ABE Spechtlösung wie es der TE vorschlägt.
Korrekt, jedoch habe ich von einer offiziellen Abnahme noch nichts gelesen, sondern vielmehr von einer Veränderung unter der Hand, wobei das natürlich auch der Erwartungshaltung in Anbetracht diverser anderer Kommentare geschuldet sein kann.
Wenn ich fahre, kann ich S&S (plus Rekuperation) sogar völlig legal permanent deaktivieren. Ich muss dazu lediglich mit einem (zugelassenen...) Fahrradträger auf der Anhängerkupplung unterwegs sein.
Die Rekuperation kann ich z.B. durch Einschalten einer Sitzheizung abschalten.
Das ist aber beides serienmässig und daher ohne Veränderungen am Fz der Fall.
Zitat:
@gobang schrieb am 17. Februar 2019 um 13:38:53 Uhr:
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 17. Februar 2019 um 12:27:06 Uhr:
Was ist das denn für ein Obstvergleich?
Wenn ich bei einem Auftragsmord selbst Hand anlege ist es kein Auftragsmord,es sei denn du gibst dir selbst nen Auftrag und bezahlst den auch noch selbst.😁Ich führe den Vergleich gerne nochmal an, wenn er nicht verstanden wurde:
Der Mörder, selbst auf den Auslöser gedrückt - manuelle S/S Deaktivierung,
Auftragsmörder - die Memoryfunktion nachgerüstet/bezahlt UND die S/S damit abgestellt.
Es macht kausal keinen Unterschied, wenn das manuelle Deaktivieren nach jedem Motorstart erlaubt ist, ist es die Memoryfunktion ganz genauso.
vielleicht wäre es besser nicht in Rätsel zu posten ,reicht schon wenn es Leute gibt die nicht verstehen das jegliche funktionsändernde Manipulation am Fahrzeug nicht erlaubt ist ,natürlich mit den vorher genannten Ausnahmen.
Zitat:
@navec schrieb am 17. Februar 2019 um 13:44:16 Uhr:
Es geht um Veränderungen am Fz und nicht darum, ob ein Specht oder ein Beifahrer auf dem zweiten Sitz ist und den Knopf vor jeder Fahrt drückt.
Nein, das muss man trennen.
Es sind zweierlei Themen: Ist das Nachrüsten einer Memoryfunktion erlaubt,
und welchen Vorschriften muss eine Nachrüstung genügen.
Wir können hier auch einfach im Kreis lesen, dann muss hier im Thread nicht alles immer wieder wiederholt werden.
Zitat:
@gobang schrieb am 17. Februar 2019 um 13:59:38 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 17. Februar 2019 um 13:44:16 Uhr:
Es geht um Veränderungen am Fz und nicht darum, ob ein Specht oder ein Beifahrer auf dem zweiten Sitz ist und den Knopf vor jeder Fahrt drückt.Nein, das muss man trennen.
Es sind zweierlei Themen: Ist das Nachrüsten einer Memoryfunktion erlaubt,
und welchen Vorschriften muss eine Nachrüstung genügen.
Wir können hier auch einfach im Kreis lesen, dann muss hier im Thread nicht alles immer wieder wiederholt werden.
Die Frage wäre dann zuerst, was eine Memory-Funktion ist.... Du selbst bist als Fahrer ja auch quasi eine Memory-Funktion, aber eben nicht nachgerüstet und vor allem nicht fest eingebaut und daher zulässig....
Zitat:
@DanielWb schrieb am 17. Februar 2019 um 04:58:03 Uhr:
Zitat:
@Provaider schrieb am 11. Februar 2019 um 23:30:10 Uhr:
Solange die KFZ Steuer am CO2 bemessen ist ist es auf jeden fall Steuerhinterziehung.
In der Zeit wo der Motor aus ist werden keine Schadstoffe mehr erzeugt, damit sinkt also der Ausstoß im gesamten. Trägt also sein Anteil am Gesamten bei. Abschalten nur erlaubt wenn es aber Werk von Haus aus auf aus steht.Nein ist es nicht.
Wenn eine Taste vorhanden ist die legal IMMER genutzt werden kann muss der Gesetzgeber davon ausgehene dass diese auch so genutzt werden kann.
Man darf völlig legal mit ständig abgeschalteter S/S herumfahren - das ist - wenn ein Schalter verbaut ist - so vorgesehen und zugelassen.
Jemand der die Taste bei jedem Fahrtantritt drückt muss keinesfalls dies dem Finanzamt melden oder wer sie manchmal drückt muss auch dies nicht dann anteilig dem Finanzamt melden.
Wenn das KBA oder andere Zuständige Überwachungsbehörden entscheidet dein Auto im Rahmen der ISC auf die Rolle zu stellen und nach messen werden sie sich wundern warum Start Stop nicht geht. Der Fahrzeughersteller wird der Sache nachgehen und feststellen das du manipuliert hast. Damit weisen sie die Schuld von sich. Den sie sind verpflichtet ihrer gemeldeten Werte einzuhalten.
Der Unterschied ist das beim Rollentest die Schaltungen festgelegt sind. Der Hersteller optimiert sein Fahrprogramme also darauf möglichst gut im Test abzuschneiden. Den mit AT darf man die Getriebeelektronik entscheiden lassen was du schaltetst. Und so wird der auch auf der Rolle getestet egal wie du immer fährst.
Die Gesetzeslage ist eindeutig. Würde das Fahrzeug mit Start Stop typisiert muss es auch bei jedem Fahrzeugstart automatisch aktiv sein weil sonst der CO2 Wert höher ausfällt und damit auch die Steuer.
Zitat:
@Provaider schrieb am 17. Februar 2019 um 14:29:27 Uhr:
Zitat:
@DanielWb schrieb am 17. Februar 2019 um 04:58:03 Uhr:
Nein ist es nicht.
Wenn eine Taste vorhanden ist die legal IMMER genutzt werden kann muss der Gesetzgeber davon ausgehene dass diese auch so genutzt werden kann.
Man darf völlig legal mit ständig abgeschalteter S/S herumfahren - das ist - wenn ein Schalter verbaut ist - so vorgesehen und zugelassen.
Jemand der die Taste bei jedem Fahrtantritt drückt muss keinesfalls dies dem Finanzamt melden oder wer sie manchmal drückt muss auch dies nicht dann anteilig dem Finanzamt melden.
Wenn das KBA oder andere Zuständige Überwachungsbehörden entscheidet dein Auto im Rahmen der ISC auf die Rolle zu stellen und nach messen werden sie sich wundern warum Start Stop nicht geht. Der Fahrzeughersteller wird der Sache nachgehen und feststellen das du manipuliert hast. Damit weisen sie die Schuld von sich. Den sie sind verpflichtet ihrer gemeldeten Werte einzuhalten.
Ob der Nutzer später die Klimaanlage auf 16 Grad nutzt bei Aussentemp 35 Grad, die Massagesitze anhat und Sitzheizung auf Max, Radio an, andere zulässige Reifen draufmacht, einen Gepäckträger draufhat, mit 300 kg Kartoffeln rumfährt, die Heckscheibenheizung an, die S/S Taste betätigt, einen Wohnwagen dranhat, später schaltet bzw manuell schaltet und hochtourig fährt das ist dem KBA und Finanzamt für die Fahzeugeinstufung völlig egal.
Es gibt hier keine individuelle Einstufung der konkreten Nutzung auch wenn du mit einem zulässigen Anhänger das doppelte verbrauchst kommst Du trotzdem nicht in den Knast - zumindest nicht deswegen 😁 😁
Wenn das KBA je "nachtesten" würde dann nur wieder unter den vorgegeben Bedingungen.
Man kann den S/S Knopf so nutzen wie man will - genauso kann man sich auch Sitzheizung und Klima einstellen wie man will - auch wenn das alles auf den Verbrauch negative Auswirkungen hat.
Die Einstufung bezieht sich immer auf die normierte Messung und hat mit der individuellen Nutzung nicht zwingend was zu tun - die kann deutlich je nach Nutzung davon abweichen.
Die einzige Frage ist ist es verboten etwas zu automatisieren dessen ständige Nutzung legal ist.
Und das ist sicher zumindest fraglich. Vor allem da bei der Memoryfunktion der andere Betriebszustand jederzeit herstellbar ist. Wenn ich dem Fahrer zutraue, dass er das System sinnvoll ausschalten kann, dann ich dem auch zutrauen, dass er es sinnvoll einschalten kann.
Zitat:
@DanielWb schrieb am 17. Feb. 2019 um 16:37:41 Uhr:
Wenn das KBA je testen würde dann nur wieder unter den vorgegeben Bedingungen.
Sprich ohne nachgerüstete Memoryfunktion, womit du dem Zitat letztlich ja zustimmst.