Geschwindigkeit Tacho

Ford Kuga DM3

Guten morgen
Fahren neben dem Kuga noch einen Mondeo.
Bei dem Mondeo geht die Geschwindigkeit anzeige ziemlich sehr genau, und bei dem Kuga geht die Geschwindigkeit fast 10km voraus. wie kann man das besser einstellen?.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@max-damage schrieb am 21. Juli 2019 um 10:19:55 Uhr:


1. gar nicht und 2. kann das eigentlich nicht sein, da der Tacho geeicht sein muss und eine 10km/h Abweichung nicht zulässig ist!

Nein, Tachos sind nicht geeicht (Ausnahme Polizeiautos), und dürfen Abweichungen nach oben, aber nicht nach unten haben. Laut einer EU-Richtlinie darf die Tempoanzeige bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent nach oben vom realen Wert abweichen. Bei Wagen, die nach 1991 zugelassen wurden, sind es zehn Prozent plus einem Aufschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei 100 km/h darf der Tacho also bis zu 114 km/h anzeigen, mehr aber wiederum auch nicht. Und schon die Wahl einer anderen Reifendimension hat ja auch Einfluss auf die Abweichung.

Die Abweichung geht von fast Null bis maximal erlaubt quer durch alle Hersteller, und sogar von Modell zu Modell. Ist also völlig normal.

33 weitere Antworten
33 Antworten

Wenn der Tacho vorgeht und dann kleinere Räder montiert werden, rollt das Rad doch einen noch kleineren Umfang bei jeder Radumdrehung ab. Wenn der Tacho anhand eines theoretischen Radumfangs eine bereits zu hohe Geschwindigkeit anzeigt, driften dann nicht angezeigtes und tatsächliches Tempo noch weiter auseinander, wenn man kleinere Räder draufmacht?
Korrigiere mich bitte, wenn das falsch ist.

Genau so ist es, und damit dürfte klar sein woran es liegen kann. Es geht ja letztlich um den Umfang des Reifens nicht um den Durchmesser der Felge. Da habe ich mich wohl falsch ausgeschrieben.
Bei mir hat der Winterreifen auf einer kleineren Felge etwas mehr Abrollumfang, weil die Reifenwandung deutlich dicker ist. Ich meinte nicht "kleine Reifen"....das wäre ja wie in meiner Kindheit, wo ich nen Tacho am Bonanzarad hatte, der eigentlich für ein großes Rad war und mich immer wie wild gefreut habe, dass ich mit dem Rad problemlos 50 bis 60 kmh fahren konnte! 😛😛

Mein Reifenhändler (ich bin nicht bei Ford) hat mir damals gesagt, dass es da Toleranzen zwischen den Herstellern gibt. Deshalb schlau mal mit GPS zu messen und dann weiß man wie viel der Tacho vorgeht.

Mir persönlich ist es wurscht. Mit Winterreifen bin ich +3kmh vom GPS weg. Mit Sommerniederquerschitt knappe 5kmh.
Das ist ok. So bekomme ich nie nen Strafzettel, wenn ich den Tempomat 4-5 kmh drüber einstelle.
Aber 10kmh vorbei ist für mich keine Messung mehr, sondern hat den Charakter einer Schätzung, da würde ich wohl Hand an die Softwareparameter legen lassen.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 21. Juli 2019 um 11:04:59 Uhr:



Zitat:

@max-damage schrieb am 21. Juli 2019 um 10:19:55 Uhr:


1. gar nicht und 2. kann das eigentlich nicht sein, da der Tacho geeicht sein muss und eine 10km/h Abweichung nicht zulässig ist!

Nein, Tachos sind nicht geeicht (Ausnahme Polizeiautos), und dürfen Abweichungen nach oben, aber nicht nach unten haben. Laut einer EU-Richtlinie darf die Tempoanzeige bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent nach oben vom realen Wert abweichen. Bei Wagen, die nach 1991 zugelassen wurden, sind es zehn Prozent plus einem Aufschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei 100 km/h darf der Tacho also bis zu 114 km/h anzeigen, mehr aber wiederum auch nicht. Und schon die Wahl einer anderen Reifendimension hat ja auch Einfluss auf die Abweichung.

Die Abweichung geht von fast Null bis maximal erlaubt quer durch alle Hersteller, und sogar von Modell zu Modell. Ist also völlig normal.

Soweit ich weiß bezog sich die -0% +7% Toleranz damals auf die maximal darstellbare Endgeschwindigkeit des eingebauten Tachometers; d.h. wenn der Tacho bis 300 kmh anzeigen konnte, durften maximal 7% = 21 kmh MEHR angezeigt werden, egal bei welcher tatsächlichen Geschwindigkeit ( also zB 71kmh bei Tempo 50 bzw 121kmh bei Tempo 100 )

Konnte der Tacho "nur" 200kmh anzeigen waren - über den gesamten Geschw-bereich - 14kmh Mehranzeige erlaubt.

Sinnvoll wäre es natürlich, Abweichungen nur prozentual zur TATSÄCHLICHEN Geschwindigkeit zuzulassen, vielleicht weiß @JosephConrad hierzu Genaueres aus der EU Richtlinie?

hmmm ...ich habe ja noch nen Leasingwagen hier im Betrieb. Muss mal schauen, wie das mit dem ist.
Denn, wenn der Tacho vorgeht und das bedeuten würde, dass auch die tatsächliche Strecke länger gemessen wird, als real, dann werde ich ja im Grunde beschissen. Denn bin ich mir den Kilometern über der vertraglich vereinbarten Laufleistung, zahle ich was drauf, obwohl ich real noch gar nicht die Kilometer verfahren habe. 🙁

Ähnliche Themen

Über die erlaubten bzw. nicht erlaubten Abweichungen wurde ja schon geschrieben. Eine genaue Tachojustierung ist technisch eigentlich unmöglich bzw. nur eine Momentaufnahme.
Alleine schon durch Abnutzung der Reifen ändert sich deren Durchmesser/Umfang. Wenn ein neuer Reifen 7mm Profil hat und am Ende seiner Lebensdauer nur noch 2mm, sind das 1cm weniger im Durchmesser bzw. ~3,14cm im Umfang. Jetzt kommen noch die Differenzen der einzelnen Hersteller hinzu.
Die Rechenwerte auf Grund der Reifengröße sind also rein theoretischer Natur, haben also nur grob mit dem tatsächlichen Umfang zu tun.
Da könnt ihr nachjustieren so oft wie ihr wollt.

Zum Leasingvertrag: Es ist doch lediglich ein Abrechnungsfaktor/-größe, der für alle Leasingnehmer gleich gestaltet ist. Würde der Tacho exakt gehen, würde sich auch nichts ändern, das Gesamtpaket, dh. Gewinn bzw. Kosten auf beiden Seiten, ist das Entsscheidende.

Sehe ich anders, was ich dem Kunden an KM in Rechnung stelle, hat doch keinerlei Relevanz in Bezug auf die Tatsache, dass mein Auto schneller die KM Grenze des Leasingegebers erreicht hat und ab da teurer wird, bloß weil falsch gerechnet wird.
Für die Erstellung eines Angebotes, nehme ich gerne mal Falk für die Routenplanung. Erklär dann dem Kunden mal, warum seine Stadt auf einmal 90 Km weiter weg sein soll ;o)

Für Private entwertet sich das Auto schneller, denn jeder Km bedeutet weniger Wiederverkaufswert.

Das ist schon schwacher Stand der Technik, denn selbst das 1799 eingeführte Urmeter ist nur 0,02% zu kurz. Und das wurde unter deutlich schwierigeren Bedingungen errechnet.

@denki-dj
Du kannst ja auch ein ganz anderes Abrechnungsmodell einführen und/oder ein GPS-Überwachung, die ist sicher genauer und technisch aktueller.
Aber solange die Leasingfirmen die Abrechnungen und Vertragsmodellen über die normalen Kilometerzähler machen, obliegt es ja in deiner freien Entscheidung, solch einen Vertrag, der Sichermassen u.a. auf solchen technischen Unzulänglichkeiten wie Reifenabrieb beruht, abzuschliessen. Vor allen Dingen, wenn alle Kunden gleich in dieser Sache gleich behandelt werden.
Man könnte ja auch sagen, wir haben eine (sich ändernde) Tachovoreilung schon berücksichtigt und die KM-Sätze entsprechend pauschal korrigiert. Wie oben geschrieben, es ist nur ein Faktor im Gesamtpaket.

Zitat:

@silber-distel schrieb am 23. Juli 2019 um 05:18:02 Uhr:


Sinnvoll wäre es natürlich, Abweichungen nur prozentual zur TATSÄCHLICHEN Geschwindigkeit zuzulassen, vielleicht weiß @JosephConrad hierzu Genaueres aus der EU Richtlinie?

Ist seit 1991 so, die maximale Abweichung sind 10% plus 4km/h der tatsächlichen Geschwindigkeit.
Die 4 extra km/h dürften für den unteren Geschwindigkeitsbereich sein, denn bei Geschwindigkeiten unter 30 würde die Toleranz dann doch recht eng.

Die Prüfvorichtung um die Abweichung zu prüfen hat übrigens eine Toleranz von +-1%, ergo muss man zwingend min 1% Voreilung haben da sonst die Gefahr besteht das bei einem zu genauen Tacho bei einem Testlauf zu wenig angezeigt wird.

Um es aber nochmal klarzustellen, der Wegstreckenzähler/Kilometerzähler hat grundsätzlich erst einmal nichts mit dem Tachometer zu tun. Hier gibt es eigene enge Vorgaben:

"War der Kilometerzähler bis vor einiger Zeit meist ein Rollenzählwerk, ist er heute meist eine digitale Anzeige, die in das Kombiinstrument integriert ist. In Deutschland wird er gesetzlich als Wegstreckenzähler in § 57 StVZO bezeichnet und ist in jedem Kraftfahrzeug einzubauen. Die Abweichung des Wegstreckenzählers darf nach § 57 Abs. 3 StVZO +/- 4 % betragen." Zitat Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Kilometerz%C3%A4hler

@JoergFB

Wenn es so wäre (das wäre zu prüfen), dass der Tacho 110km angezeigt und nach einer Stunde der Kilometerzähler auch 110km Wegstrecke anzeigt, in Wirklichkeit aber nur 100km Wegstrecke gefahren wurde, dann ist das (siehe oben nach $57 StVZO) eben nicht in Ordnung. Das ist völlig egal, ob die Kunden hierbei vom Leasinggeber gleichermaßen betrogen werden, im Gegenteil.

Ein Kollektivbetrug des Leasinggebers macht es nicht besser. Ich denke dass es sich dann durchaus um ein Offizialdelikt nach §263 StGB handelt.

Denn die Kosten werden nach dem KM Stand berechnet, da dies u.a. die Grundlage für den Werteverbrauch des Fahrzeuges ist. Letztendlich damit auch der Berechnung der Kosten eines Betriebes und damit steuerlich relevant. --> Im Grunde Steuerbetrug.

Zitat:

Zum Leasingvertrag: Es ist doch lediglich ein Abrechnungsfaktor/-größe, der für alle Leasingnehmer gleich gestaltet ist. Würde der Tacho exakt gehen, würde sich auch nichts ändern, das Gesamtpaket, dh. Gewinn bzw. Kosten auf beiden Seiten, ist das Entsscheidende.

Tut mir leid, aber das ist Betriebswirtschaftlich falsch. Davon profitiert in erster Linie der Leasinggeber, da er eine höhere Abnutzung berechnet, als in Wirklichkeit besteht. Letztendlich entweder zu Lasten des Leasingnehmers, oder zu Lasten dessen Kunden. Beides ist aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren.

Nochmal, der Eine (Tachometer) misst die Geschwindigkeit und dort sind ganz andere Toleranzen bzw. sogar Mindestwerte zulässig/vorgeschrieben und der Andere (Wegstreckenzähler) darf sogar Abweichungen nach unten haben, sprich sind Toleranzen von +/- 4% zulässig.

Bei deiner 110 KM/h Rechnung würdest du dich schon außerhalb des Zulässigen (-9%) für den Wegstreckenzähler bewegen. Davon ab ist es in freier Wildbahn auch mit Tempomat technisch eigentlich unmöglich genau das Tempo über eine Stunde zu halten, auch nicht auf einem Rundkurs.

Und den Richter der daraus ein sog. Offizialdelikt macht, möchte ich mal sehen 🙂

Tacho=Geschwindigkeit
Wegstrecken-/Kilometerzähler=Entfernung (Abrechnungsbasis/-faktor) also zwei paar Schuhe und mit den +/- 4% musst du und der Lesainggeber nun mal leben.

Zitat:

@Denki-DJ schrieb am 24. Juli 2019 um 16:18:56 Uhr:


Tut mir leid, aber das ist Betriebswirtschaftlich falsch. Davon profitiert in erster Linie der Leasinggeber, da er eine höhere Abnutzung berechnet, als in Wirklichkeit besteht. Letztendlich entweder zu Lasten des Leasingnehmers, oder zu Lasten dessen Kunden. Beides ist aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren.

Die Toleranzen sind bekannt, zumindest den Leasinggebern, die werden schon so rechnen das Sie nicht die Angeschmierten sind. 😁

Aber in der Technik versucht man immer in der Mitte eines Toleranzfeldes zu bleiben, somit sollten Kilometerzähler recht genau gehen da die Toleranzmitte für den Kilometerzähler exakt Null ist.

Das heißt ja auch: wenn ich 100 fahre aber der Tacho 110 anzeigt und ich , sagen wir mal 7Liter verbrauche , die dann aber laut Wegstreckenzähler sogar wohlmöglich dann einer Strecke von 96- 104 km entsprechen , das dann wiederum mit der nicht zu verachtenden Toleranz beim Tanken ca. +/-0,2 Liter auf 50Liter getankt....

Ach , ich schweife ab. Gute Nacht

Jetzt kommen weitere Messfehler, Toleranzen, Faktoren zu den schon vorhandenen hinzu, wie Tankgeber, unterschiedliche Tanksäulen (wann schaltet die Pistole ab, wie steht der Wagen), Wetterbedingungen (bei Fahrt + Tanken),....
und der entscheidene Faktor, der rechte Fuss 😁

Da wird es jetzt richtig kompliziert 😕😁🙄

Da solls ja auch Leute geben die sagen ich verbrauche immer gleich viel; ich tanke immer um 50 Euro... 😁 😁 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen