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Geschwindigkeit Tacho

Ford Kuga DM3
Themenstarteram 21. Juli 2019 um 8:16

Guten morgen

Fahren neben dem Kuga noch einen Mondeo.

Bei dem Mondeo geht die Geschwindigkeit anzeige ziemlich sehr genau, und bei dem Kuga geht die Geschwindigkeit fast 10km voraus. wie kann man das besser einstellen?.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@max-damage schrieb am 21. Juli 2019 um 10:19:55 Uhr:

1. gar nicht und 2. kann das eigentlich nicht sein, da der Tacho geeicht sein muss und eine 10km/h Abweichung nicht zulässig ist!

Nein, Tachos sind nicht geeicht (Ausnahme Polizeiautos), und dürfen Abweichungen nach oben, aber nicht nach unten haben. Laut einer EU-Richtlinie darf die Tempoanzeige bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent nach oben vom realen Wert abweichen. Bei Wagen, die nach 1991 zugelassen wurden, sind es zehn Prozent plus einem Aufschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei 100 km/h darf der Tacho also bis zu 114 km/h anzeigen, mehr aber wiederum auch nicht. Und schon die Wahl einer anderen Reifendimension hat ja auch Einfluss auf die Abweichung.

Die Abweichung geht von fast Null bis maximal erlaubt quer durch alle Hersteller, und sogar von Modell zu Modell. Ist also völlig normal.

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Themenstarteram 25. Juli 2019 um 9:14

O,mein Gott do hewe awer ebes ogfange

Zitat:

@silber-distel schrieb am 23. Juli 2019 um 05:18:02 Uhr:

 

...

vielleicht weiß @JosephConrad hierzu Genaueres aus der EU Richtlinie?

Bitte sehr:

Für die Beschaffenheit des Geschwindigkeitsmessers verweist § 57 Abs. 2 StVZO auf die Anlage. Diese nimmt Bezug auf die Richtlinie 75/443/EWG (Link). Dort heißt es:

4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:

O <= V1 - V2 <= V2/10 + 4 km/h"

Zu "gut" Deutsch: Der Geschwindigkeitsmesser darf nie zu wenig anzeigen. Der Geschwindigkeitsmesser darf mehr anzeigen. Die Abweichung darf dabei +10% + 4km/h nicht überschreiten.

Dies gilt nicht für den Wegstreckenzähler. Hier sind 4% die Grenze, § 57 Abs. 3 StVO.

 

Ich habe nochmals getestet.

100 auf Tacho = 97 Tempomat = 95 GPS

Also alles im grünen Bereich.

Spannend ist ja eher wie gemessen wird. Wenn die Daten der Reifen und die der Sensoren zu großen Abweichungen am Tacho bei der Geschwindigkeit kommen, kann es doch durchaus sein, dass die gleichen Daten für die Wegstreckenberechnung genutzt werden. Unwahrscheinlich, dass es dann genauer wird. Aber denkbar, da ja mit Durchschnitten gerechnet wird, und da spielen kleinere Schwankenungen eher keine Rolle. Aber das ist ja leicht überprüfbar.

Jetzt misst Du noch mehrmals die Wegstrecke via GPS und vergleichst dies mit dem KM Zähler und wirst sehen, dass es auch ok ist.

Wenn nicht, dann bleib ich dabei, dass es zum Of-Delikt wird. Da hängt eben ein bisserl mehr dran, als man so auf den oberflächlichen Blick sehen mag.

Im übrigen ist das ne Sache für den Staatsanwalt und nicht für den Richter, da der kein Teil einer Strafverfolgungsbehörde ist. Aber wir machen hier ja keine Juraeinführung, sondern eher Physik und Mathematik ;o)

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