Geriebeschaden nach 4 Wochen - Gewährleistung?
Hallo,
ich habe bei einer BMW Niederlassung ein TT mit 101.000 km für 11000 Euro gekauft. Inkl. einer zusätzlichen Garantieversicherung!
Nun habe ich nach 4 Wochen und ca. 1000 gefahrenen km die Winterreifen aufgezogen, die Sommerräder waren 255 35 18 Zoll und hatten sehr laute Abrollgeräusche. Diekt nachdem die Winterreifen montiert waren bemerkte ich ein Geräusch. Habe dann bei dem Händler angerufen und erzählt was los ist. Der hat mich dann zu einer VW Wekstatt in meiner Stadt verwiesen.
Die stellten einen Getriebeschaden fest - Reperaturkosten ca. 3000 euro.
Laut Zusatzversicherung werden nur 80% der Kosten übernommen.
Muss mir aber nicht der Händler den Restbetrag in Form der Gewährleistungspflicht erstatten?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Und wie sieht die Rechtslage aus?
danke
12 Antworten
hallo, zu deiner frage direkt kann ich dir nicht weiter helfen,
aber ein at getriebe kostet um die 700-1000€ wenns teuer ist.
und dann kommen ca 2-3std ein ausbau.
also wenn die stunde zum schrauben 1000€ kostet , dann kommt der preis hin.....
was ich damit sagen will, für das geld bekommst du woanders komplette at motor mit ein und ausbau. und ein getriebe auszubauen ist nicht die welt!
der preis ist völlig ungerechtfertigt!
oder handelt es sich um ein r32 dsg getriebe??
Zitat:
Original geschrieben von otti86
hallo, zu deiner frage direkt kann ich dir nicht weiter helfen,
aber ein at getriebe kostet um die 700-1000€ wenns teuer ist.
und dann kommen ca 2-3std ein ausbau.
also wenn die stunde zum schrauben 1000€ kostet , dann kommt der preis hin.....was ich damit sagen will, für das geld bekommst du woanders komplette at motor mit ein und ausbau. und ein getriebe auszubauen ist nicht die welt!
der preis ist völlig ungerechtfertigt!oder handelt es sich um ein r32 dsg getriebe??
Ob dem TE das hilft? Hinterhofreparatur + Garantie schließen sich aus.
@ausgeblendet:
geh zum BMW-Dealer, und sprich mit dem. Je nach dem, was der sagt, gehst du direkt zum Anwalt. Punkt.
Halte uns bitte auf dem laufenden ...
Viel Erfolg, Stefan
Danke ertsmal für eure Antworten,
habe nochmal auf den Kostenvoranschlag geschaut, da Getriebe kostet ca. 1650, dan kommt di ene eKupplung mit 130 dazu, ein Radlager, Thermostat und weitere Kasenfüller.
Muss der BMW Händler den die nötigsten Sachen zu 100% bezahlen, eine neue Kupplung sicherlich nicht, weiß auch nicht warum das da drauf steht.
Ist ein 99iger TTc mit 180 PS
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Zitat:
Original geschrieben von otti86
ich meine doch nur das der preis völlig ungerechtfertig ist.🙄
Hallo,
ich weiß ja nicht wo Du für 700,- bis 1000,- ein Austauschgetriebe hernehmen willst.
Bei Freundlichen kostet ein 5 Gang im Austausch knapp 2000,-.
@ ausgeblendet
Die 1650,- sind ohne Märchensteuer.
Zur Kupplung, wer die nicht gleich mitmacht müsste Schläge bekommen.
Bei der Laufleistung verbaut man doch keine Getriebe ohne die Kupplung gleich mitzumachen.
Gruß
TT-Eifel
Ich halte den Preis für realistisch. Bei meinem Alfa 147 zuvor beliefen sich die Kosten inkl. überholtem Austauschgetriebe auf 2800,- €
Ich würde dir auch empfehlen dir den Kostenvoranschlag nochmals erklären zu lassen, sodass du dann mit dem BMW-Händler eine Lösung finden kannst. Notfalls soll er mit der VW-Werkstatt sprechen und sich die Infos einholen.
Zur größten Not hilft dir nur ein Anwalt. So ein Prozess kann sich lange lange ziehen und bei Verfahrensfehlern auch entscheidend zu deinem Nachteil aus gehen. Bei mir zieht sich der Prozess seit 2 Jahren gegen eine Werkstatt, die bei dem Wechseln von Sensoren (einen Getriebeschaden verursacht hat).
Good luck!
Hallo,
Nein das mußt Du nicht selber zahlen. Das muß zu 100 Prozent der Verkäufer übernehmen. Neues Getriebe plus Einbau. Ein Getriebe sollte laut Gericht bis zu 259000 km halten, ansonsten liegt ein Sachmangel vor.
Aktuelles Urteil
Liegt bei einem Gebrauchtwagen ein Getriebeschaden vor, muß der Verkäufer die Reparatur bezahlen und kann sich nicht auf den normalen Verschleiß berufen. (Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 265/07)
Mfg
Grüße aus Aachen
Zitat:
Aktuelles Urteil
Liegt bei einem Gebrauchtwagen ein Getriebeschaden vor, muß der Verkäufer die Reparatur bezahlen und kann sich nicht auf den normalen Verschleiß berufen. (Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 265/07)
Ganz genau. Bei der Kupplung (da Verschleißteil) sähe es u.U. schon wieder anders aus, aber beim Getriebe ist das eine ziemlich klare Sache. Garantie hin oder her. Das ist ein Sachmangel.
Und wenn, wie bei Dir, in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein Sachmangel vorliegt, "
so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war" (§ 476 BGB, Verbrauchsgüterkauf).
Wäre eine ziemlich üble Nummer des Autohauses, wenn es die Sache nicht zu 100% übernehmen würde.
Du solltest Dich mit Deinem Verkäufer oder der Geschäftsführung nochmal in Ruhe unterhalten. Sollte das Autohaus auch danach die 100%ige Übernahme der Reparatur verweigern, dann setze es freundlich in Kenntnis darüber, dass Du die Sache an Gutachter und Anwalt übergeben wirst.
Viel Erfolg.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Miguel1981TT
Ein Getriebe sollte laut Gericht bis zu 259000 km halten, ansonsten liegt ein Sachmangel vor.
wie jetzt? hat jedes getriebe nun 259000 km zu halten? dann kann ja jeder zu seinem freundlichen gehen und ne kostenlose reparatur verlangen wenn sein getriebe vorher kaputt geht...
Zitat:
Original geschrieben von Miguel1981TT
>Ein Getriebe sollte laut Gericht bis zu 259000 km halten, ansonsten liegt ein Sachmangel vor.Aktuelles Urteil
Liegt bei einem Gebrauchtwagen ein Getriebeschaden vor, muß der Verkäufer die Reparatur bezahlen und kann sich nicht auf den normalen Verschleiß berufen. (Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 265/07)
Mfg
Grüße aus Aachen
..ist ja nett, dass hier solche Urteile angeführt wurden.
Aber: wer weiß denn, ob der gekaufte TT nicht gechipt wurde?
Sollte dies der Fall sein, dann hat es sich schon mit dem Urteil..
Die KM Beurteilung mag vielleicht auf ein im original belassenes Fahrzeug zutreffend sein.
Ohne Auskunft zum Fahrzeug kann man sich im vorliegenden Fall eigentlich gar keine Meinung bilden, geschweige sich denn sich auf irgendein Urteil berufen oder verlassen.
Aber es sollte ziemlich sicher sein, dass im vorliegenden Fall zumindest die 6 Monatsgarantie greifen dürfte. Erst danach gilt die Beweislastumkehr.
Ich würde mir auf jeden Fall direkt einen Anwalt nehmen.. die paar €`nen für ein Beratungsgespräch sind bestimmt gut investiert.
Ich bin mir ebenfalls ziemlich sicher, dass Du innerhalb der ersten sechs Monate überhaupt nichts übernehmen musst. Deshalb ist die Preisdiskussion auch recht sinnfrei.
Händler versuchen immer gerne, das auf die Garantie abzuwälzen. Das ist hier aber nicht drin. Innerhalb der ersten 6 Monate muss davon ausgegangen werden, dass der Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Der Verkäufer (sofern er beim Verkauf gewerblich gehandelt hat) muss den Mangel auf seine Kosten beseitigen.
@ ausgeblendet
Darf man fragen was das für ein Geräusch war, dass du nachdem Wechsel der Reifen gehört hast und das dich veranlasst hat, dich bei der Werkstatt zu melden ?!
Gruss CooPerHeaD