Fragen zur Gewährleistung

Audi TT 8N

Hallo zusammen,

ich brauche dringend mal eure Hilfe und Meinung. Ich kriege schon Magengeschwüre. :-(

Die Ausgangssituation:

Also ich habe mir beim Freundlichen am 21.10.08 einen TT geholt.

Audi TT 8N Roadster, 132KW, BJ 00

Direkt nach dem Kauf ist mir aufgefallen

- das die Anzeige "Drehzalmesser" und Geschwindigkeit" nicht reagiert. Sie "erwacht" erst nach ein paar Minuten fahrt. (Rekord liegt bei etwa 15 Minuten)

- der CD Wechsler im Kofferraum 9 von 10 CD's "nicht" erkennt. Die CD die er abspielt ruckelt und ist unhörbar

Etwa 3 Tage nach dem Kauf bekam ich einen Anruf vom Freundlichen, wie zufrieden ich denn wäre. Ich sagte bis auf diese zwei Fehler sehr. Die Dame sagte, sie meldet das weiter und ich bekomme bescheid.

Etwa 14 Tage später war ich da, um den zweiten Schlüssel zu kodieren. Auf den Fehler mit der Armatur angesprochen sagte mir der Mitarbeiter, ja, das liegt an den Temperaturen, sei nicht schlim. - Naiv wie ich bin bin ich so vom Hof gefahren

- Auch sehr bald hörte ich ein knacken beim Lenken. (langsamen Fahrten, quasi beim Parken etc.

- Bei meiner ersten Vmax fahrt ging das Auto bis etwa 200. Jetzt nur noch bis 180, und dann sikt er ab. Bei 160 fängt er sich wieder. Mit Pedalspiel komme ich dann mühselig auf 190. Eingetragen sind 220.

Heute war ich beim Freundlichen.

Der hat sich meinen Fehlerbericht aufgeschrieben, den Wagen zur Prüfung da gehabt. Auf Gewährleistung angesprochen ist er gar nicht eingegangen, sondern nur auf die Gebrauchtwagengarantie. Da ich über 100k km liege, hab ich einen Anteil von 60 %.

Die haben den Wagen den ganzen Tag da gehabt. Dann der Anruf:

- Knacken der Lenkung, knacken der Bremse liegt an einem Kugellager was ausgeschlagen ist. Verschleißteil.
- VMax liegt an einer defekten Lambdasonde
- Tacho liegt am Kombigerät

Er könne mir jetzt keine Preis nennen, er schreibt die Versicherung an und meldet sich jetzt bei mir. Ich habe den Wagen wieder abgeholt, damit ich die Tage über fahren kann.

Jetzt meine unendlichen Fragen:

- unter was fällt die Gewährleistung ? Es kann doch nicht sein, das ich über 11k Euro für nen schicken Wagen hinblättere, und der solche Mängel hat ? Oder ? (In der Gewährleistung steht etwas von Beweispflicht. Gilt da die Angabe des Telefonates, welches sich 100% nicht zurückverfolgen lässt, die Angabe des Gespräches mit dem Freundlichem, die Angabe meiner Frau, meines Arbeitskollegen und meines Bekanntenkreises, die dies selbst erlebt haben ?

- stehe ich jetzt in irgendeiner Pflicht dem Freundlichem gegenüber. Ich meine die haben den Wagen jetzt einen Tag da gehabt und geprüft. Er schreibt die Versicherung an. Ist dies schon ein laufender Auftrag, ode rquasi erst eine Kostenkalkulation.

- wie wichtig ist dieser Fehler im Kombigerät. Von mir aus fahre ich halt ohne Anzeige, aber 750 Euro kann ich dafür nicht zahlen

- wie wichtig ist die Lambdasonde, also klar, die mus sgemacht werden, aber kann man das selber ?

- Das Kugellager vorne, damit die Lenkung nicht mehr knackt, das ist klar, aber auch dieses ist sehr schnell nach dem Kauf aufgetreten.

So, ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und ihr könnt einem echt verzweifeltem Kerl helfen.

6 Antworten

Moinsen,

du solltest auf keinen fall die Garantie in Anspruch nehmen. Du hast auf den Wagen 1 Jahr Gewährleistung. Das Problem hier bei ist, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. D.h. innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht vorlag (unmöglich) danach musst Du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag (ebenfalls unmöglich).

Fazit: Der Händler will sich aus der Verantwortung ziehen. Stelle die Mängel schriftlich fest und bestehe auf die Dir zustehende Gewährleistung. Hierbei entstehen Dir keine Kosten. Der Händler muss das KI und die anderen Mängel auf eigene Kosten reparieren. Auf keinen fall solltest Du einer Regulierung über die Car-Garantie zustimmen.

Also ran an den Händler und nicht über den Tisch ziehen lassen...

Viel Glück !

Ok, das baut mich doch schon sehr auf.

Ich denke unabhängige Zeugenausagen müssten da doch genügen, oder ? (Ich weiß noch welcher Mitarbeiter mit mir gesprochen hat, aber ich bezweifel das de rsich noch an mich, noch an das Thema erinnern wird :-) )

Soll oder ist es von Vorteil die Rechtschutz einzuschalten, oder den ADAC in Anspruch zu nehmen (Mein Vater erwähnt den so gerne, weil er da ne goldene Karte hat ?! :-) )

Also wenn am Montag der Freundlichen anruft und sagt, die Versicherung bla bla bla - Hallo Herr X, Versicherung gut und schön, aber ich bestehe auf meine Gewährleistung. (Kann es sein, oder ist es möglich / üblich das ich unwissentlich beim Kauf etwas unterschrieben habe das diese erlischt ? ) Ich bin zwar ein paar Tage über den 6 Monaten, aber ich habe mehrer Zeugen die bestätigen können das der Fehler von Beginn an besteht.

Wo kann ich etwas über so eine Gewährleistung lesen / finden. (Wikipedia ? - Ich war heute Mittag zu aufgelöst um auch nur ein Wort zu verstehen)

Kann ich mich da auf eine Art "Schlammschlacht einstellen, oder wird er einlenken ?

Fallen der Schader an der Lambdasonde und an der Lenkung auch darunter ?

- Steh ich jetzt überhaupt schon in irgendeiner Zahllast ? Weil die ja den Wagen geprüft haben ?

- Ist es wahr, das die Kombigeräte, die die wieder einbauen gebraucht sind ?

Danke schonmal für die beruhigende Antwort.

Also, meiner bescheidenen Meinung nach ist es folgendermaßen:

1. Du hast nichts zu zahlen, auch die Überprüfung nicht.
2. Der Händler muss im Rahmen der Gewährleistung alle Mängel beheben. Über das Lager könnte mal bzgl. Verschleissteil vllt. streiten, wobei ich an deiner Stelle auch da auf eine Reparatur auf Kosten des Händlers bestehen würde.
3. Wenn du bei AUDI ein Kombiinstrument im Austausch kaufst, dann bekommst du ein "aufgearbeitetes" KI eingebaut - dieses ist also nicht fabrikneu. Man kann auch komplett neue kaufen, aber die sind wohl noch deutlich teurer als die genannten 6-700 Euro. Die Kombis kann man aber auch für relativ kleines Geld reparieren lassen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß Don

Ja, zumal konnte ich doch gut schlafen. :-)

Also danke für die Antwort. Ich werde am Motag darauf bestehen, und gerne hier berichten wie es weiter geht.

Ich hab da noch ne Frage. Wo wir gestern diesen "Auftragszettel" ausgefüllt hatten, fragte mich der Freundliche ob ich gerne den Wagen kostenlos gewaschen bekommen wolle. Er bejate die Frage völlig eigenständig. Jetzt mal weiter gesponnen, ich bin ja nicht dabei, mir wäscht dann ein Azubi den Wagen im Wert von 15 Euro, aber am Ende stellen die mir natürlich nicht nachgwiesen eine Meisterstunde für 90 Euro in Rechnung ?!

Gestern Abend bei der Heimfahrt stellte ich feste dass das rechte Bremslicht defekt ist. Was kann das denn sein. Ich habe jetzt beide Ablendlichter erneuert. Beide Standlichter vorne sind aus, und jetzt fängt es hinten an ?

Ist das was größeres, weil Soviel Lämpchen hatte ich mit meinen anderen Autos zusammen nicht defekt.

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Der Freundliche hat sich bereit erklärt den einen Teil über die Garantie laufen zu lassen, und den restlichen Eigenanteil selbst zu übernehmen.

Was ein Schreiben doch für Wunder in Bewegung setzen kann.

Euch nochmal ein Danke für den Hinweis mit der Gewährleistung. Unwissenheit ist machnmal echt fürn ...

Hallo,

das zeigt mal wieder, wie hier schon des öfteren behandelt, dass die Händler (unabhängig ob 🙂 oder frei), versuchen den dummen Kunden über den Tisch zu ziehen, und die Kosten auf ihn abzuwälzen, die sie auf Grund der Gewährleistungspflicht selbst zu tragen hätten.
Ob und wie der Händler sich das Geld wieder beschafft kann und soll Dir piepwurschtegal sein.

Es zeigt auch, dass sich Hartnäckigkeit im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt macht...
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt übrigens 2 Jahre.

Gruß
Harry

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