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Geldwerten Vorteil versteuern

Themenstarteram 24. März 2004 um 18:59

Moin !

Kennst sich jemand mit solchen Steuersachen aus ?

Wenn ich über meine Firma als "Mittelsmann" einen Wagen kaufe, bekomme ich X%.

Mir wurde gesagt, ich müßte den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil (Differenz zum Listenpreis ?) versteuern.

Weiß jemand wieviel genau ?

Es wird kein Firmenwagen, die Firma bezahlt nichts dazu.

Thx !

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22 Antworten

Versteuerung

 

Also, ich bin kein Steuerexperte, aber so, wie Du es darlegst, hört sich das eher nach einer Rabattgeschichte wegen Firmenangehörigkeit an. Oder würde Deine Firma den Wagen sozusagen sponsern, d.h. kaufen und Dir zu einem niedrigeren Preis überlassen?

Einen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist, hättest Du dann, wenn Du ein Dienstfahrzeug auch privat nutzt oder Dein Arbeitgeber z.B. Mahlzeiten für die Mitarbeiter bezuschusst.

Es sei denn, Eure Firma stellt Mercedes her, dann wäre ein verbiligter Kauf des "Unternehmensprodukts" ebenfalls als geldwerter Vorteil anzusehen und muss ab einer bestimmten Summe versteuert werden.

Hörte sich nach Deiner Beschreibung aber nicht so an.... ;)

Gruß

wuddeline

Moin, moin!

Wenn's in DE eine solche Regelung wirklich gibt, wäre das klares Raubrittertum (was nicht gegen die Möglichkeit spricht ... :D).

Versteuern solltest du doch nur müssen, was du von deinem Arbeitgeber als geldwerten Vorteil für deine Arbeit erhältst. Das gilt z.B. auch für Flugmeilen, weil dein Arbeitgeber die Tickets bezahlt hat und die Meilen quasi ein Bonus darauf sind.

Aber in diesem Fall verschafft dir dein Arbeitgeber doch bloß einen Rabatt von einem Dritten, ohne was dafür aufzuwenden - quasi eine Gefälligkeit, die dir theoretisch irgendwer anderer mit Beziehungen zu MB auch erweisen könnte.

Kaufst du denn das Auto über die Firma (im Sinne von: die Firma kauft es und verkauft es sofort an dich weiter)? Auch das sollte kein Problem sein, da sie ja den gezahlten Nettopreis 1:1 weitergeben wird, und der Listenpreis für die Transaktion an sich irrelevant ist. Aber es könnte vielleicht irgendeine gefinkelte Steuerfalle zuschnappen, die man als normal denkender Mensch nicht nachvollziehen kann.

Themenstarteram 24. März 2004 um 23:23

Danke Euch beiden für die Antwort !

Ich werde einfach noch einmal anrufen und mich genau erkundigen, melde mich dann noch einmal :)

Ich glaube die Firma bekommt nur so viel Rabatt, weil sie ein großer Kunde ist.

Dadurch das ich Angestellter dort bin, habe ich gegenüber anderen eben diesen Vorteil.

Morgen bin ich schlauer.

René

hallo,

klar gibt es das, der Staat ist gierig wie ein mann in der Wüste der seit 3 monaten kein wasser bekommen hat. . ist aber eine ziemlich komplizierte Berechnung. Weiterhin gilt das eigentlich nur wenn Du von deinem Arbeitgeber (z. BMW Werksangehörigenrabatt) den Nachlaß bekommst. Genaugenommen bekommst Du ja von deinem Arbeitgeber keinen Preisnachlaß, sondern die Verkaufen das 1:1 an Dich weiter. Dazu kommt noch , daß der Lohnsteuerprüfer der sowas aufgreifen könnte das nicht findet weil das in den Lohnunterlagen nicht auftaucht. in diesem Teil der Buchführung - Wareneinkauf und Warenverkauf - sucht der normalerweise nicht.

 

herbert

Themenstarteram 25. März 2004 um 19:02

'Nabend !

Unsere Firma hat als Großkunde einen Rahmenvertrag mit MB, gibt es bei uns z.B. auch mit Handies von Vodafone...

Irgendwie läuft das dann über den Einkauf unserer Firma, denen man einen Auftrag zum Kauf des Autos erteilt.

Auf diesem Antragsformular soll irgendwas mit geldwertem Vorteil stehen, doch der Herr, der bei uns dafür zuständig ist und nähere Angaben machen könnte, hat im Moment leider Urlaub.

Letztendlich geht es laut der Frau bei MB darum, daß ich nicht ein Auto bestelle und dann plötzlich sage ich wollte das Auto doch nicht und die bleiben auf dem Auto sitzen.

Was das Ganze allerdings mit geldwertem Vorteil zu tun hat weiß ich auch nicht...!?

Abwarten bis der Kollege wieder da ist.

René

Ist eigentlich eine spannende Frage ...

Wir haben z.B. meinen 203 (als Firma) mit Journalistenrabatt bekommen, weil der Chefredakteur des größten österreichischen Automagazins für uns interveniert hat. Letztlich ist das bei dir das gleiche - bloß dass die intervenierende Stelle halt zufällig zugleich dein Arbeitgeber ist.

Damit das Ganze rechtskonform ist (ich schätze, da wird das deutsche Recht nicht so stark von unserem abweichen), müsste die Finanz argumentieren, dass die Weitergabe des Firmenrabatts ein Teil deiner Entlohnung ist.

Dem steht aber nicht nur entgegen, dass die Firma dadurch keinen Mehraufwand hat. Du könntest auch ins Treffen führen, dass es sich um einen beiderseitigen Vorteil handelt: Je mehr Mitarbeiter sich privat einen MB kaufen, desto besser steht auch die Firma als Großkunde gegenüber MB da. Das wäre insbesondere relevant, wenn es am Jahresende noch einen Bonus gibt, der sich nach der Zahl der insgesamt abgenommenen Fahrzeuge richtet.

Wäre sicher ein interessanter Musterprozess vor dem Höchstgericht. Aber auf eigene Kosten führen würde ich ihn nicht ... ;)

Themenstarteram 25. März 2004 um 19:49

"Ist eigentlich eine spannende Frage..."

Genau Das hat die Frau heute Nachmittag am Telefon auch gesagt ! :D

Bisher haben sich wohl noch nicht so viele Gedanken darüber gemacht, die haben eben den Wisch mit geldwertem Vorteil etc. unterschrieben und gut.

Nur wenn der Rabatt nachher auf die Hälfte schrumpft (eher weniger Denke ich, weiß ja nicht wieviel man versteuern muß...) finde ich das Ganze schon interessant.

René

am 26. März 2004 um 12:50

Hi,

ich versuche mal etwas Licht in die Sache zu bringen ohne abzuschweifen und mich in iregndwelchen Gestzen und BMF Schreiben zu verirren.

Für normale Produkte des Arbeitgebers (also Dinge die dieser herstellt) und die dem Mitarbeiter verbilligt verkauft werden, wird als Basis der Bruttoverkaufspreis abzgl 4% zugrunde gelegt. Die Einsparung muss versteuert werden. Hier gibt es einn Freibetrag im Jahr von 1080 Euro. Sollte der Arbeitgeber das Produkt nicht selbst verkaufen, muss der Endpreis des nächsten Händlers angegeben werden.

Für den Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche gibt es besonderheiten die in einem BMF Schreiben vom 30.01.1996 gesondert geregelt sind. Dies berücksicht die beim KFZ Kauf üblichen Rabatte besser.

Zusätzlich sind pro Monat 44 Euro an kostenlosen Sachbezügen an Mitarbeiter möglich. Z.B. Freibier in einer Brauerei - man hier sollte man arbeiten ;-)

 

Bei der Rabattgewährung durch 3. wird Lohnsteuer fällig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung beteiligt war. Z.B. wenn du den Rabatt nur bekommst wenn du eine schriftliche Bestätigung deines Arbeitgebers vorlegst. Also nur wenn der Arbeitgeber weiss, das du Rabatt nur durch ihn bekommst und bekommen hast. Wenn du aber zu einem Autohändler gehen kannst und sagst ich arbeite da und da und der Händler gewährt dir hier ohne Formalitäten einen Rabatt, ist das unschädlich - würde auch eh keiner merken.

ich hoffe es ist etwas verständlich herübergekommen.

cu

pp

Oh Ja!

Das läuft genauso. Ich habe als DC Angehöriger im Februar einen C 220 CDI gekauft, der Mitarbeiterrabatt (21,5%) ergibt einen geldwerten Vorteil, der mir bei der nächsten Lohnabrechnung aufmein Bruttoeinkommen addiert wird. und dieses virtuelle Topgehalt wird sodann versteuert. Ich bekomme also je nach Steuerklasse nicht viel oder nix raus.In meinem Fall darf ich noch etwas drauflegen. Schuld ist aber nicht der Autohersteller, sondern das deutsche Steuerrecht.

am 26. März 2004 um 19:10

Hi,

nun ja, wenn DC mir 21,5% Nachlaß gibt, darf mir der Fiscus auch gerne mal was abziehen ;-)

Also ich meld mich beim nächsten Autokauf mal bei dir ;-)

cu

pp

dem bewußt ist, das ihm arme Sau keiner 21,5% auf en neuen Benz gibt

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter

dem bewußt ist, das ihm arme Sau keiner 21,5% auf en neuen Benz gibt

wenn man berücksichtigt, daß das Finanzamt ca. die Hälfte des Rabattes als Geldwerten Vorteil einstreicht (je nach Gehalt) bleibt also ein "effektiver Rabatt" von ca. 12% übrig. Den kann man als Flottenkunde bei DC auch realistisch bekommen ohne Werksangehöriger sein zu müssen...

Einfach ganz viele DC-PKW kaufen! Dann klappt das schon!

Na unterm Strich bleiben etwa 16%, dafür bekommt man aber über die DC-Bank keine Finanzierung zu 1,9% wie jeder freie Kunde sondern muß ja nach Leitzins 6-7% eff. JZ einplanen.

Dann rechnet sich der Spass nur, wenn man die Gage komplett auf den Tisch legt,

Oder das Auto gleich für ein Jahr im Komplettpaket least, und das alle Jahre wieder.

Ach ja,

den Gebrauchten kann mir gern jemand nach 9 Monaten abnehmen, so lange muß ich ihn halten.

Ob der dann allerdings ein Schnäppchen ist...

Zitat:

Original geschrieben von beerbottle

Na unterm Strich bleiben etwa 16%,

25,6% Steuersatz (inkl. Sozialabgaben!) in der Spitze???

na dann kann das Gehalt ja nicht so hoch sein...

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