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Geldwerten Vorteil versteuern

Themenstarteram 24. März 2004 um 18:59

Moin !

Kennst sich jemand mit solchen Steuersachen aus ?

Wenn ich über meine Firma als "Mittelsmann" einen Wagen kaufe, bekomme ich X%.

Mir wurde gesagt, ich müßte den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil (Differenz zum Listenpreis ?) versteuern.

Weiß jemand wieviel genau ?

Es wird kein Firmenwagen, die Firma bezahlt nichts dazu.

Thx !

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22 Antworten
am 27. März 2004 um 11:19

@boborola

das hast du wohl falsch verstanden. Beerbotle meint, das der von den 21,5 % insgesmt 16 % Nachlass bekommt ber die Rechnung sieht anders aus. Zur vereinfachung eine Beispielrechnung:

Buttoliste 40.000

Nachlass 21,5% 8.600

Davon als GeldwerterVT zu verstueren (12,5%) 5000 Euro

jetzt die Steuer etc pp ca. 45% von 5000 = 2250

Das ergibt dann einen Gesamtnachlass von 6350 oder ca 16%.

@Beerbotle

Und auch der normale Mercedeskäufer bekommt keine 1,9% Finanzierung, wenn er Nachlass bekommt oder er muss sich den Finanzierungsvorteil auf den Nachlass anrechnen lassen.

cu

pp

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter

[BDavon als GeldwerterVT zu verstueren (12,5%)

Hi,

ich hab das schon richtig verstanden, verstehe aber nicht, warum nur 12,5% als GeldwerterVT zu versteuern ist und nicht die vollen 21,5% Rabatt?

Gibt es da irgenwelche abweichenden Pauschalen?

Wäre mal interessant zu wissen für mich.

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Hi,

ich hab das schon richtig verstanden, verstehe aber nicht, warum nur 12,5% als GeldwerterVT zu versteuern ist und nicht die vollen 21,5% Rabatt?

Gibt es da irgenwelche abweichenden Pauschalen?

Wäre mal interessant zu wissen für mich.

Versteuert werden der komplette Rabatt (hier 21,5%)

davon gehen bei Automobilunternehmen Mitarbeitern i d R noch die Hölfte des durchnischlichen (angenommenen!!) Rabatts an Endkundne ab . das sind lächerliche 2 % wenn überhaupt soviel

Von diesem Endbetrag wird dann der noch verbleibende Steuerfreibatrag (bei alleinstehenden 1200 EURO) abgezogen

Was übrig bleibt wird voll versteuert

wenn du Glückl hast bist du über der Beitragsbemessungsgrenz bei Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung dann tut die Steuer nicht so weh...

Die letzten Beiträge haben's ja nun ausführlich erklärt!

Der Nachlass ist also immer noch ordentlich, wenn es nicht so wär, hätte ich mir was von der Konkurrenz gekauft.

Übrigens muß ich den Kauf direkt mal wiederholen, da mein geparkter Neuwagen von einem Typen mit 2,3 im Turm mit einem UNO gerammt wurde.

Jetzt warte ich dann auf das geliftete Modell...

Ist Versicherungstechnisch jetzt übrigens auch fast ein eigenes Forum wert, wegen des geldwerten Vorteils und dem alkoholisierten Trottel.

am 27. März 2004 um 15:20

Hi,

ich muss leider meinen eigenen Beitrag noch mal korrigieren.

Meine Rechnung stimmt nicht ganz, da ich den vom Finanzamt tollerierten Nachlass (das sind lt. Gesetz mind. 4% bzw. die Hälfte des beim Händler üblichen Nachlasses als Besonderheit bei Automobilen) zu hoch angenommen habe und den Freibetrag von 1080 euro unter den Tisch habe fallen lassen.

sorry..

Alles nicht so einfach.....

Wenn es Abweichnungen gibt, kann ich die mir nur bei unterschiedlichen Herstellern denken, da z.B. bei Opel oder VW ein höherer Nachlass beim Händler gegeben wird als bei DC, so könnte ich mir vorstellen, das Opel einen höheren steuerlich unschädlichen Grundrabatt seinen Mitarbeitern geben kann wie DC. Das weiß ich aber nicht.

 

cu

pp

Dass man einen Preisnachlass auf ein Produkt seines Arbeitgebers versteuern muss, leuchtet mir ja ein (ist tatsächlich ein "geldwerter Vorteil" aus dem Arbeitsverhältnis).

Aber DrDr arbeitet ja nicht bei DC und erhält den Nachlass nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von einem Dritten. Da komme ich nicht mit.

am 27. März 2004 um 19:37

Hi Paquito,

sollte der Preisnachlass auf Wirken des Arbeitgebers zustande kommen z.B. das DrDr eine Bestätigung von seinem Arbeitgeber benötigt um diesen Nachlass zu bekommen, ist dies ein geldwerter Vorteil, der aus dem Arbeitsverhältnis mit Zutuen des Arbeitgebers von DrDr entsteht. Der Knackpunkt hier ist das Wirken und Wissen des Arbeitgebers von diesem Geschäft.

Das Finanzamt ist in solchen Dingen unglaublich kreativ, das kenn man sonst nur von der Gegenseite ;-)

cu

pp

Hallo pp!

Das habe ich schon verstanden, halte es aber trotzdem für sittenwidrig ("kreativ" ist hier ein sehr milder Ausdruck).

Aber macht euch nichts draus - solche Halsabschneidereien gibt's in Ösistan genau so. Wenn's ums Kassieren geht, sind unsere Behörden enorm leistungsfähig und nehmen auch jede EU-Klippe mit Bravour. :(

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